Protocol of the Session on April 24, 2008

Es handelt sich also vor allem um ein Problem im Bereich der Minijobs, um das wir uns kümmern müssen. Aber wir müssen auch schauen,wer heute eigentlich in Minijobs arbeitet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dabei aber hilft nun Ihr Argument Mindestlohn schon einmal grundsätzlich nicht. Denn wir müssen uns anschauen, warum das aus unserer Sicht gerade für diejenigen Menschen eine Falle ist, die in Hartz IV sind, wenn sie einen Minijob aufnehmen. Für diese Menschen bedeutet es eine Schlechterstellung, wenn sie in eine andere Tätigkeit wechseln, weil dort die Einkommensanrechnungsmöglichkeiten schlichtweg nicht stimmen. Um aus den Minijobs herauszukommen, müssen sie einen weitaus besser bezahlten Job annehmen. Deswegen stimmen dort die Anrechnungen nicht.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stimmt! Aber ihr wollt noch weniger haben!)

Für diese Dinge haben wir als Landesregierung uns schon immer eingesetzt: dass wir dort Änderungen vornehmen müssen.

Dies sagt im Übrigen auch das Gutachten des Sachverständigenrates. Wir dürfen gar nicht den Anreiz geben, in Minijobs zu gehen, sondern für Vollzeitbeschäftigung.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Der Herr Kollege Boddenberg hat es bereits angesprochen: Zum Glück haben wir bei der Vollzeitbeschäftigung inzwischen den Effekt, dass wir eine ganz hohe Abnahme bei denjenigen haben, die im Niedriglohnsektor beschäftigt und auf staatliche Transfers angewiesen sind, und die dann wieder ohne staatliche Transferleistungen leben können. Deswegen muss dieser Punkt angegangen werden; wir müssen von Anfang an mehr Menschen in die Vollzeitbeschäftigung bringen, unabhängig von staatlicher Förderung.

(Beifall des Abg. Michael Boddenberg (CDU) – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Völlig richtig! – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Danke schön, Herr Al-Wazir.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihr habt aber genau das Gegenteil gesagt!)

Nein, das haben wir nie gesagt. Wir haben auch genau die Vorschläge dazu gemacht. Schauen Sie in die Gutachten der Sachverständigen hinein, dann sehen Sie: Es ist richtig,genau dort Brücken zu bauen,damit die Menschen nicht in diesen Minijobs verbleiben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, daran aber ändert der Mindestlohn überhaupt nichts. Frau Kollegin Ypsilanti, Sie haben aus einer Studie vorgetragen, die von einem Stundenlohn in Westdeutschland von 9,61 c ausgeht. Dann reicht ja nicht einmal der von Ihnen angedachte Mindestlohn aus. Das ist schon der Grundfehler, den Sie hier begehen. Sie bieten überhaupt keine Lösungsmöglichkeit dafür,wie wir dauerhaft mehr Menschen in Arbeit bekommen, wie eine wirtschaftliche Entwicklung tatsächlich erreicht werden kann,in der Langzeitarbeitslose nicht in Langzeitarbeitslosigkeit verharren, sondern dort wieder herauskommen.

Dabei hilft es nicht, über den Mindestlohn zu reden. Wir haben das doch gerade erst gesehen: Sie haben erwartet, dass beim Entsendegesetz viele Branchen den Antrag stellen, aufgenommen zu werden. Zum Schluss sind es weitaus weniger geworden, als Sie das vorher erwartet hatten, denn dort sind die Tarifpartner gar nicht zu dem betreffenden Ergebnis gekommen.

Deswegen bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass wir unsere Kräfte darauf verwenden müssen, denjenigen ein Sprungbrett zu bieten, die langzeitarbeitslos waren.

Herr Kollege Schaus, dann muss ich auch sehr deutlich sagen:Wenn Sie dabei die Zeitarbeit ansprechen, dann sollten Sie sich auch die Studien dazu anschauen, welcher „Klebeeffekt“ inzwischen von der Zeitarbeit tatsächlich ausgeht.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Fast keiner!)

Die Zeitarbeit ist ein Sprungbrett für Arbeitnehmerinnen und -nehmer.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Schauen Sie sich die Daten der IW-Studie aus dem Jahr 2008 an. 24,3 % der Zeitarbeiter finden einen Arbeitsplatz beim letzten Kunden der Zeitarbeitsfirma, knapp 22 % bei einem anderen Arbeitgeber.

Frau Staatsministerin, ich möchte Sie auf die vereinbarte Redezeit hinweisen.

Ich komme gleich zum Schluss.

Dies zeigt deutlich, dass die Zeitarbeit nach wie vor von den Leuten als Sprungbrett genutzt wird, um aus der Langzeitarbeitslosigkeit herauszukommen. Das ist genau das, was wir wollen.

(Norbert Kartmann (CDU): Richtig!)

Unser Ziel bleibt es, Menschen eine dauerhafte Perspektive zu geben. Wir sollten möglicherweise nach wie vor über den richtigen Weg dorthin streiten, aber wir sollten uns nicht absprechen, dass es diese positiven Effekte tat

sächlich gibt. Wir müssen weiter daran arbeiten, und gerade bei den Minijobs müssen wir verschiedene Konsequenzen ziehen.

Ich möchte noch eine Anmerkung machen. Wenn Sie glauben, der Mindestlohn helfe der Armutsbekämpfung, dann schauen Sie doch einmal, wer heute vom Thema Armut ganz besonders betroffen ist. Dabei möchte ich Ihren Blick gerne auf das Thema Alleinerziehende mit Kindern lenken.

Dort ist nicht das Thema Mindestlohn ausschlaggebend – auch dazu liegen Studien vor –, sondern dann müssen wir das Thema der Kinderbetreuung mit angehen, das wir immer als eine der Hauptaufgaben gesehen haben, um überhaupt die Chance zu bekommen, einen Job zu erhalten. Da sind noch einige weitere Probleme zu lösen. Aber gerade denen, die dort die größten Probleme haben, helfen Sie mit Mindestlöhnen nicht weiter, denn die kommen dadurch nicht aus der Armut heraus. Dort müssen die Themen Kinderbetreuung und Familienpolitik genauso mit hineingenommen werden wie die Aufstockung der Löhne.

(Norbert Schmitt (SPD):Wer ist denn dafür zuständig?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung wird weiterhin die Punkte aufnehmen, die der Sachverständigenrat vorgegeben hat. Aber sie wird auch weiterhin die Kinderbetreuung ausbauen, damit die Gruppen, die in besonders prekären Lagen sind, überhaupt erst eine Chance bekommen, in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu gelangen.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank,Frau Staatsministerin Lautenschläger.– Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann stelle ich fest, dass auch diese Aktuelle Stunde abgehalten ist.

Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 2:

Wahlen

Dazu gibt es die Unterpunkte a bis h. Ich bitte um Nachsicht,aber hier müssen wir einige Formalien einhalten,auf die ich vorher jeweils hinweisen muss.

a) Wahlausschuss zur Wahl der richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs

Nach §5 Abs. 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof wird die Wahl der richterlichen Mitglieder durch einen aus der Mitte des Landtags gewählten Wahlausschuss vollzogen. Dieser besteht aus acht Abgeordneten, die aufgrund von Vorschlagslisten entsprechend dem in § 10 Abs. 3 des Landtagswahlgesetzes niedergeschriebenen Verfahren Hare-Niemeyer ermittelt werden. Die Liste kann nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof dem Landtag nur vonseiten der Fraktionen vorgelegt werden.

Es sind mehrere Personen zu wählen. Die Fraktionen legen Listen vor, die mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten sollen. Listenverbindungen sind zulässig. Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/91, liegt Ihnen vor. Ich frage Sie, ob weitere Vorschläge gemacht werden. – Das ist nicht der Fall. Mit den Fraktionen war vereinbart, dass die Wahl offen er

folgt, wobei jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete bei der Wahl über insgesamt eine Stimme verfügt. Wird der Wahl durch Handheben widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/91 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Damit ist dieser Wahlvorschlag angenommen. Es sind die in der Drucks. 17/91 genannten Damen und Herren als Mitglieder sowie als Nachrücker des Wahlausschusses zur Wahl der richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs gewählt.

b) Richterwahlausschuss

Die Wahl richtet sich nach § 9 Abs. 1 des Hessischen Richtergesetzes. Danach besteht der Richterwahlausschuss aus sieben vom Landtag berufenen Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode nach § 10 Abs.1 des Hessischen Richtergesetzes nach den Regeln der Verhältniswahl gewählt werden. Zum Mitglied kann berufen werden, wer zum Landtag wählbar ist. Die Mitglieder sollen im Rechtsleben erfahren sein – § 10 Abs. 2 des Hessischen Richtergesetzes. Aus der Summe der für jeden Vorschlag abgegebenen Stimmen wird nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt die Zahl der auf jeden Vorschlag gewählten Mitglieder errechnet. Sind mehrere Personen zu wählen, legen die Fraktionen Listen vor, die mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten sollen. Listenverbindungen sind auch hier zulässig.

Ein entsprechender Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/92, liegt Ihnen vor. Werden hierzu weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Auch hier war vereinbart worden, dass die Wahl offen erfolgen kann.Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/92 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind insgesamt 108 Abgeordnete. Damit sind die in dem Wahlvorschlag genannten Damen und Herren als Mitglieder und Nachrücker des Richterwahlausschusses gewählt. Herzlichen Glückwunsch.

c) Landespersonalkommission

Dies richtet sich nach § 113 des Hessischen Beamtengesetzes. Der Landtag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl sieben Mitglieder und sieben stellvertretende Mitglieder für die Landespersonalkommission.

Auch hier liegt Ihnen ein Wahlvorschlag vor. Es handelt sich um den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/93. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Auch hier ist vereinbart worden, eine offene Wahl durchzuführen. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/93, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wiederum 108 Stimmen. Damit sind die in dem Wahlvorschlag genannten Damen und Herren Abgeordneten als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Landespersonalkommission gewählt.

d) Kommission gemäß dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz (G 10-Kommis- sion)

Nach § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes besteht die Kommission aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Sie werden vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die Dauer einer Wahlperiode berufen. Für jedes Mitglied der Kommission wird ein Vertreter bestellt.

Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/94, liegt Ihnen vor. Ich darf fragen, ob weitere Vorschläge gemacht werden.– Das ist nicht der Fall.Auch hier war abgesprochen, dass die Wahl offen erfolgt. Bleibt es dabei? – Das ist der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks.17/94 zustimmt,den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das sind insgesamt 108 Stimmen. Damit sind die Abg. Peter Beuth, Dr.Michael Reuter und Wolfgang Greilich zu Mitgliedern und die Abg. Frank Gotthardt, Nancy Faeser und JörgUwe Hahn zu stellvertretenden Mitgliedern der Kommission gemäß dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Art. 10-Gesetz (G 10-Kommission) gewählt worden.