Protocol of the Session on August 28, 2008

Als Herr Schaus erwischt wurde, hat er gesagt: Na ja, irgendwie. – Jetzt sage ich ganz deutlich, und ich habe bis zum Schluss dieser Debatte gewartet:Wenn ein Vizepräsident dieses Landtags, wenn ein Abgeordneter, der vom Volk hierher gewählt wurde, nicht einmal jetzt die Kraft und den Mut aufbringt, zu sagen, dass das, was er gemacht hat, falsch war und er es bedauert, dann denkt er ganz offensichtlich immer noch so. Wenn Ihre Fraktion das auch noch deckt, dann ist bei Ihnen ganz offenkundig immer noch nicht klar, wo die Grenze verläuft.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): So ist es!)

Deshalb bleibe ich bei dem,was ich öffentlich gesagt habe. Die verfassungsrechtliche Zuverlässigkeit halte ich für äußerst zweifelhaft. Wer sich so verhält wie Herr Schaus, der verdient eine deutliche Antwort. Ich sage Ihnen als verantwortlicher Minister: Das, was Sie sich geleistet haben, ist nicht nur ein Unding, es ist unwürdig. Deshalb wird diese Landesregierung ihre Konsequenzen daraus ziehen. Ich bin nicht bereit, auf dieser Ebene mit Herrn Schaus weiter zu diskutieren. Entweder entschuldigt er sich und nimmt das mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück, oder ich muss Ihnen, lieber Herr Schaus, sagen: Ihnen fehlen die Grundvoraussetzungen für den demokratischen Diskurs.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und der FDP)

Herzlichen Dank. – Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

(Wortmeldung des Abg. Florian Rentsch (FDP) – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Ich dachte, Herr Schaus wollte eine Erklärung abgeben! – Gegenruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE): Herr Irmer, vielleicht geben Sie erst einmal eine Erklärung ab! – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Es ist nicht Aufgabe der Regierung, sich Gesprächspartner im Parlament auszusuchen!)

Herr Präsident, wir beantragen, den Antrag dem Ältestenrat zu überweisen und dort noch einmal über die Entgleisung von Herrn Schaus zu diskutieren. Vielleicht ergibt sich dort die Möglichkeit, zu einem wohlwollenden Ende für alle zu kommen.

Es ist beantragt, den Antrag unter Tagesordnungspunkt 88 dem Ältestenrat zu überweisen, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen und die Möglichkeit zu ge

ben, die Diskussion dort fortzusetzen. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 74 auf:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend eine Aktuelle Stunde (Datenklau bekämpfen, Bürgerrechte schützen, Datenschutz voranbringen) – Drucks. 17/560 –

Bitte schön, Frau Öztürk, Sie haben das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach den hitzigen Debatten heute Morgen, die unterschiedliche Ansichten und unterschiedliche emotionale Inhalte hatten, möchte ich gerne auf ein Thema zurückkommen, das uns in Hessen direkt auch als hessische Bürgerinnen und Bürger und als hessisches Parlament betrifft, bei dem wir handeln und unsere Ansätze positionieren können.Wir GRÜNEN haben heute das Thema „Datenklau bekämpfen, Bürgerrechte schützen und Datenschutz voranbringen“ zum Thema der Aktuellen Stunde gemacht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Bisher haben wir in unseren Debatten immer den öffentlichen Datenschutz thematisiert. Das ist klar; denn das ist unser Bereich.Aufgrund der jüngsten Berichte haben wir festgestellt, dass nicht nur der öffentliche Bereich zu Datenmissbrauch neigen kann, sondern dass auch im privaten Bereich sehr vieles im Argen liegt. Das möchten wir hier thematisieren.

Ich möchte ein paar Beispiele nennen, wie durch die jüngsten Medienberichte klar geworden ist, dass im privaten Bereich die Daten nicht so geschützt werden, wie Bürgerinnen und Bürger es sich gerne wünschen. Beispielsweise lässt ein Unternehmen wie Lidl die Mitarbeiter auf dem stillen Örtchen überwachen. Die Telekom lässt die Kundenverbindungsdaten von externen Firmen auswerten. Im Internet sind private Daten zu kaufen. Es heißt, dass beispielsweise Krankenkassen sensible Daten ihrer Mitglieder an privatwirtschaftlich orientierte Gesundheitsunternehmen herausgeben, und, und, und.

Das sind die jüngsten Beispiele, mit denen wir konfrontiert worden sind und die wir bestimmt als sehr erschreckend wahrgenommen haben. Wir als GRÜNE denken, dass hier besser kontrolliert werden muss. Hier müssen gesetzliche Weiterentwicklungen stattfinden, damit wir überhaupt mit der rasanten technischen Entwicklung mitgehen und die Bürgerinnen und Bürger schützen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Deshalb möchte ich auch ausdrücklich die Debatte begrüßen,die zurzeit auf Bundesebene läuft.Denn hier zeigt sich, dass die Parteien alle den Handlungsbedarf erkannt haben. Die Frage ist, ob sie nun auch handeln werden.Wir hoffen das. Wir möchten hier darauf hinweisen, dass die Bundestagsfraktion der GRÜNEN ein Fachgespräch für den 1. Oktober angesetzt hat, weil sie dort alle Facetten des Themas diskutieren möchte. Das Ziel ist, die Überarbeitung des Datenschutzgesetzes zu befördern und insbesondere auch den Schutz vor zunehmend bedrohlicher privater Datensammlung auszubauen.

Ich möchte mich jetzt der hessischen Ebene zuwenden. Denn es ist natürlich die Frage wichtig, was wir hier in Hessen besser machen können, wenn es um Datenschutz geht. Wir werden heute Nachmittag den Datenschutzbeauftragten Herrn Ronellenfitsch wählen. In diesem Zusammenhang gab es vorher schon den Antrag der FDPFraktion, den Datenschutz für den privaten und öffentlichen Bereich zusammenzulegen und ein unabhängiges Datenschutzzentrum zu installieren. Wir begrüßen dieses Vorgehen und möchten auch hier ein Beispiel nennen, warum das wichtig ist.

Die Kontrollzuständigkeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten erstreckt sich zurzeit, wie wir wissen, auf den öffentlichen Bereich. Damit ist aber nicht nur die klassische Hoheit der Eingriffsverwaltung gemeint, sondern auch der Bereich der Leistungsverwaltung. Herr Ronellenfitsch hat hier einmal ein gutes Beispiel gebracht, das ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.Unser Flughafen hat die Funktion, den Gemeingebrauch des Luftraums zu ermöglichen. Das ist also eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.Daran ändert sich nichts,auch wenn die Fraport AG privatrechtlich organisiert ist und als Unternehmen am Wettbewerb teilnimmt. Wir sehen aber, dass bei der Fraport AG, weil sie die Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt, die Datenschutzkontrolle in den öffentlichen Bereich, also in den Bereich des Herrn Ronellenschutz, fällt – –

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Ronellenschutz ist Herr Ronellenfitsch.

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

In diesem Bereich hat Herr Ronellenfitsch mehrmals darauf hingewiesen, dass er beispielsweise zwar den Datenschutz des Flughafens beaufsichtigen kann, aber bei einer privaten Organisation wie beispielsweise McDonald’s am Flughafen nicht zuständig ist.

Hier sehen wir, dass im Bereich des öffentlichen Datenschutzes unnötige Abgrenzungen stattfinden.Wir sind der Meinung, wenn der öffentliche und private Datenschutz zusammengeführt würde, würden sinnvolle Synergieeffekte erzielt werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Wir wollen damit auch den privaten Datenschutz stärken. Es ist wichtig, dass in einem unabhängigen Zentrum verschiedene Funktionen wahrgenommen werden und dass ein unabhängiges Datenschutzzentrum auch als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger dienen kann. Es muss als Zentrum dafür da sein, dass die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger vorangetrieben wird. Hier sollten in kompetenter Weise verschiedene Bereiche gebündelt werden. Nur auf diese Art und Weise können wir in dieser sensiblen Debatte wie beispielsweise in Schleswig-Holstein vorankommen. Wir müssen die Gesetze weiterentwickeln. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger anders informieren und aufklären. Anders ist das hier in der aktuellen Situation nicht machbar.

Daher begrüßen wir den Antrag der FDP und haben auch vorher schon unsere Zustimmung angesagt, möchten hier aber noch einmal darauf hinweisen, dass, wenn wir über Datenschutz sprechen, es nicht nur um informationelle Eingriffe geht, sondern auch um den Datenzugangsschutz. Wir als GRÜNE haben mehrmals schon darauf

hingewiesen, dass wir ein neues Informationsfreiheitsgesetz brauchen. Wir als GRÜNE werden auch versuchen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, und einen Entwurf einbringen.Wir hoffen, dass auch hier die Unterstützung der anderen Fraktionen kommen wird, weil der Hessische Datenschutzbeauftragte andererseits auch zum Informationsfreiheitsbeauftragten werden müsste. Nur in dieser geballten Funktion werden wir der aktuellen sensiblen Situation gerecht werden können. Es muss ein Datenschutzzentrum geben, in dem der Datenschutzbeauftragte hauptberuflich tätig und aktiv sein kann.Von daher begrüßen wir den Antrag der FDP.Wir möchten hier endlich handeln und ein unabhängiges Zentrum so schnell wie möglich eingerichtet wissen. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Herzlichen Dank. – Das Wort hat Herr Kollege Greilich für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Datenmissbrauch, gerade im privaten Bereich, ist der Anlass für diese Aktuelle Stunde. Für mich ist das ein Anlass, einmal auf Folgendes hinzuweisen. Wir reden jetzt über das, was in den letzten Tagen wieder durch die Zeitungen gegeistert ist, nämlich der Datenhandel in großem Umfang. Aber unser Gedächtnis sollte nicht so kurz sein. Wir haben uns vor wenigen Wochen, kurz vor der Sommerpause, hier noch über ganz andere Datenskandale im privaten Bereich unterhalten. Ich erinnere an das Thema Lidl und die Ausspähaktionen bei der Deutschen Telekom. Insofern ist das Thema, das uns die GRÜNEN hier als Aktuelle Stunde präsentiert haben, keineswegs neu. Es hat dieses Haus auch in jüngster Zeit schon beschäftigt.

Allgemein wird über Grundgesetzänderungen und Gesetzesverschärfungen diskutiert. Über das alles wird man sorgfältig beraten müssen, aber nicht hier im Haus. Das ist in Berlin zu klären.Trotzdem sind wir dafür dankbar, dass diese Aktuelle Stunde heute stattfindet,und zwar aus zwei Gründen: Zum einen gibt uns das die Gelegenheit, das Thema noch einmal in das Bewusstsein der Bürger zu bringen. Ich verlasse mich da auf die Berichterstattung unserer Medien.Die entscheidende Botschaft,die wir vermitteln müssen, ist, dass wir es nicht schaffen werden, durch Beschlüsse und Aktivitäten dieses Hauses die Bürger letztlich davor zu schützen, dass ihre Daten auch dem Zugriff Unbefugter unterliegen. Das ist so. Das einzige wirksame Mittel – und das ist die Botschaft,die nach draußen gehen muss – ist, dass wir unsere Bürger zur Datensparsamkeit auffordern müssen. Die Daten, die gar nicht erst zur Verfügung gestellt werden – z. B. im Internet –, können auch nicht missbraucht werden.

(Beifall bei der FDP)

Das zweite Gute an dem Antrag der GRÜNEN, hier eine Aktuelle Stunde durchzuführen, ist, dass wir schon heute und nicht erst, wie es die Absprache der parlamentarischen Geschäftsführer vorgesehen hat,irgendwann später einmal über die Beschlussempfehlung zu unserem Antrag „Kompetenzzentrum Datenschutz“ abstimmen können. Das werden wir gleich im Anschluss an die Aktuelle Stunde tun. Ich freue mich, dass wir eine relativ breite

Mehrheit in diesem Hause endlich für die Schaffung eines Kompetenzzentrums Datenschutz bekommen.

Es geht dabei um Folgendes. Frau Kollegin Öztürk hat schon darauf hingewiesen. Die Trennlinie zwischen dem privaten und öffentlichen Datenschutz ist nicht mehr so klar zu sehen wie in der Vergangenheit. Wir konnten in den letzten Tagen die Aussage von Herrn Prof. Simitis in der Zeitung lesen. Er ist Ihnen allen bekannt als erster Hessischer Datenschutzbeauftragter und vielleicht als Papst des Datenschutzes in Hessen – wie auch immer man das nennen will. Er hat darauf hingewiesen, dass diese Trennung zwischen privatem und öffentlichem Bereich sogar hinfällig sei. Weiter hat er dazu gesagt, es sei erforderlich, eine radikale Reform des Kontrollsystems durchzuführen. Da werden jetzt vielleicht alle hellhörig, die meinen, dass jetzt wieder daran gedacht wird, irgendwelche Kontrollinstitutionen zu schaffen. Nein, ich habe sehr aufmerksam weitergelesen und festgestellt, was da gemeint war.Das ist in der Tat die Stärkung des internen Datenschutzes auch bei den privaten Unternehmen.

Das ist meines Erachtens eine wichtige Erkenntnis für uns alle. Es ist nicht etwa so, dass die Unternehmen Interesse daran hätten, dass illegal mit ihren Daten gehandelt wird, dass dort ausgespäht wird und dass die Daten ihrer Kunden, die ihnen Vertrauen entgegenbringen, missbraucht werden. Zumindest die meisten Unternehmen haben das Bewusstsein, dass man diesen Bereich schützen muss. Die Schaffung eines solchen Kompetenzzentrums Datenschutz wird es ermöglichen, dass man dort auch beratend tätig werden kann, um in den Unternehmen den internen Datenschutz entsprechend zu stärken. Das ist das Gebot der Stunde. Deswegen freue ich mich auf die sich abzeichnende klare Mehrheit für unseren Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Greilich. – Für die CDUFraktion erteile ich Herrn Möller das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube sagen zu können, dass wir bei der Ernsthaftigkeit der Problematik nicht weit auseinanderliegen und dass wir das sogar alle Mann unterstützen können. Aber es gibt doch Unterschiede bei den vorgeschlagenen Wegen. Das, was bei den benannten Firmen mit Daten von Kunden ohne deren ausdrückliche Zustimmung und ohne deren Wissen passiert ist, ist auch heute schon entweder als Ordnungswidrigkeit mit Strafmaßen von bis zu 250.000 c, die im Übrigen meiner Kenntnis nach seltenst bis noch gar nicht seitens der Gerichte ausgeschöpft wurden, und/oder als Straftat bei einem gewissen Vorsatz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren gesetzlich erfasst. Das bedeutet, das ist bereits nach geltendem Gesetz eine Straftat.

Wir werden trotz allem, was wir uns überlegen, nie verhindern können, dass Einzelne der Versuchung erliegen, mit den Daten,die ihnen anvertraut wurden,Geschäfte zu machen.Dass das verwerflich und strafbar ist,habe ich betont.

Wir werden auch nicht verhindern können – außer vielleicht durch eine vernünftige Beratung –, dass die Bürger immer noch relativ naiv persönliche Daten heraus- und

preisgeben, z. B. am Telefon. Ich nenne ein anderes Beispiel, das jeder kennt: eine große Verlosungsaktion in der Innenstadt, wo man die Teilnahme-Coupons direkt einwerfen kann. Da steht hinten drauf: „Ja, ich will an der Verlosung teilnehmen.“ Das füllt man aus und wirft es ein. Ich möchte gerne wissen, wie viele Leute sich Gedanken darüber machen, was mit den Daten, die sie dort draufschreiben und einwerfen, gemacht wird.

Das bedeutet,wir müssen aufklären.Wir können aber den Leichtsinn auf der einen Seite und einzelne Straftaten auf der anderen Seite meiner Meinung nach nicht dadurch verhindern,dass wir den Vorschlag der FDP-Fraktion umsetzen. Der Datenschutz hat seit 1983 – vom Bundesgerichtshof so definiert – Verfassungsrang, und zwar aufgrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Das Bundesdatenschutzgesetz ist aufgrund eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung bereits in der Beratung. Meiner Kenntnis nach gibt es etliche Änderungsanträge, die viele Ihrer Überlegungen umfassen. Sie sind also bekannt. Wir werden die im Bundestag geführte fachliche Auseinandersetzung hinsichtlich der Zielrichtung und der Lösungsvorschläge verfolgen und dann sehen, wie der Bund meint, des Problems auf der Fachebene besser Herr werden zu können.

Ob eine Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden das Nonplusultra ist, wage ich zu bezweifeln. In NordrheinWestfalen und in Hamburg ist das so geschehen, aber die meisten Datensätze, mit denen gehandelt wurde, stammen aus diesen beiden Ländern. Der Effekt war: Die Zusammenlegung hat keine bessere Vernetzung gebracht; die Bereiche blieben intern getrennt. Das hat einen ganz einfachen Grund, der ist schlicht rechtlich bedingt: Beide Bereiche agieren auf der Basis unterschiedlicher Gesetze. Eine Vermengung beider Bereiche, wie Sie es angedeutet haben, ist also nicht ohne Weiteres machbar.

Der Datenschutz in Hessen ist im Verhältnis zu dem in anderen Bundesländern personell außerordentlich gut aufgestellt. Das RP Darmstadt ist hier mit zwölf Stellen im Vergleich gut ausgestattet. Ich betone aber – und damit komme ich zum Schluss –, wir haben ein Problem, das sich alleine durch eine Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden nicht beheben lässt. Wir müssen die Bürger verstärkt darauf hinweisen, dass man nicht jedem x-Beliebigen am Telefon Daten nennt, ohne vorher nachzudenken, ob es ihn erstens überhaupt etwas angeht und ob es zweitens persönliche Daten sind. Wir sollten die Öffentlichkeit ein bisschen mehr und verstärkt aufklären, damit die Menschen sorgsamer mit ihren Daten umgehen. Wir sollten unser Datenschutzsystem nicht pauschal verurteilen, nur weil es in einigen Bereichen Einzelne gibt, die Straftaten begehen, die sich mit hoher krimineller Energie über die bereits vorhandenen Gesetze hinwegsetzen. Das gilt es zu beobachten und entsprechend zu verurteilen. Dafür haben wir juristische Instanzen, die das mit Sicherheit ordnungsgemäß abarbeiten werden.

Die Zielrichtung steht also nicht zur Disposition.Das Problem sehen auch wir. Allerdings sage ich zu dem FDPVorschlag abschließend:Wir halten den dort aufgezeigten Weg nicht für hilfreich. Dieser Vorschlag allein wird das Problem nicht lösen.

(Beifall bei der CDU)