Klaus Peter Möller
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben Verständnis für die Befürchtungen und die Probleme der betroffenen Mitarbeiter an den Standorten Gießen und Kassel. Dieses haben wir aus verschiedenen Gründen. Es betrifft in beiden Fällen Städte, die ohnehin schon eine stark belastete Arbeitsmarktstruktur haben. Dort sind die Arbeitslosenquoten erheblich höher als im Landesdurchschnitt. Es betrifft also ausgerechnet zwei eh schon belastete Standorte.
Ich möchte als Beispiel Gießen nehmen. Dort sind es 150 Arbeitsplätze,die,wie sie momentan vorhanden sind,sehr wohl ernst zu nehmen sind. Deswegen haben wir vollstes Verständnis.
Wir haben auch Verständnis für die Kritik an der Art des Kommunikationsweges, über den die Entscheidung der Telekom übermittelt wurde. Ich möchte irgendwelchen Mutmaßungen den Boden entziehen. Selbst die Stadtoberhäupter wurden von der Entscheidung sehr kurzfristig informiert. Es betrifft also nicht nur uns alle, dass wir das mehr oder weniger über die Zeitung und andere Medien erfahren haben. Selbst die Oberbürgermeister haben erst sehr spät von der bereits getroffenen Entscheidung erfahren.
Das ist alles zu kritisieren. Das wurde in einem Gespräch in Gießen, an dem die Vorsitzenden aller Fraktionen, der Oberbürgermeister und Vertreter der Telekom teilgenommen haben, ausführlich und sehr offen erörtert. Die Kritik an der Kommunikationspolitik wurde von der Telekom auch angenommen.
Unser Verständnis für die Betroffenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde ebenfalls akzeptiert. Aber die Vertreter der Telekom haben sich auch die Mühe ge
macht, zu erklären, warum es zu der Entscheidung gekommen ist. Die Entscheidung müssen wir schlichtweg zur Kenntnis nehmen. Ich denke, wir werden auch lernen müssen, sie zu akzeptieren.
Dass eine Verlagerung der Arbeitsplätze nach Eschborn und Fulda stattfinden wird, ist natürlich unter einem Gesichtspunkt wirklich nicht nachvollziehbar. Dazu muss man sich die Situation anschauen, die morgens auf der A 5 herrscht. Es werden dann alle quasi mit dem Strom fahren müssen. Sie können dann nicht mehr gegen den Strom fahren.
Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass Callcenter aufgrund struktureller Gegebenheiten nur noch ab einer gewissen Mindestgröße arbeiten können. Sie sind nur ab einer gewissen Mindestgröße funktionsfähig und wirtschaftlich.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Telekom zusammen mit dem Personal dafür entschieden hat, die Arbeitsplätze kleinerer Standorte zu den größeren zu verlagern und nicht umgekehrt.Das geschah vor dem Hintergrund, dass möglichst wenig Menschen von einer solchen Entscheidung betroffen werden.
Wie die Betroffenheit aussieht, wurde übrigens auch vor dem Hintergrund der Zumutbarkeit abgefragt. Für den Standort Gießen kann ich sagen: Eine einzige Arbeitskraft hat sich dahin gehend geäußert, dass ihr die Arbeitsplatzverlagerung nicht zumutbar ist. Verständlicherweise wird für diese einzige Arbeitskraft jetzt vor Ort ein adäquates Angebot gesucht.
Der Kollege der FDP hat es bereits erwähnt:Alles andere wird durch Haustarifverträge und anderes mehr weitestgehend abgefedert. – Das reicht bis zur Arbeitszeitgestaltung hin.Das wurde schon angesprochen.Dabei ist die Telekom sehr auf die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingegangen.
Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass man die Telekom nicht isoliert betrachten kann. Vielmehr steht sie im Wettbewerb.Wenn man es genauer betrachtet, erkennt man, dass sich der Wettbewerb in den letzten Jahren für die Telekom alles andere als rosig darstellt. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass betriebswirtschaftliche Entscheidungen gefällt werden müssen, die eben hier und da zu erheblicher Beunruhigung und zu erheblicher Verängstigung führen.
In den letzten Jahren, also von dem Jahr 1998 bis zum Jahr 2008 – das sind zehn Jahre –, ist der Umsatz der Telekom um 2 Milliarden c gesunken. Bei allen anderen hat sich der Umsatz von 11 Milliarden c auf 33 Milliarden c erhöht. So konnten sie in das Geschehen eingreifen. Das bedeutet: Probleme, die es früher nicht gab, gibt es heute sehr wohl. Deshalb muss die Telekom, die übrigens nicht, wie eben behauptet wurde, mehrheitlich im Besitz des Staates ist, sondern zu 63 % in Streubesitz, auf diese Herausforderung reagieren können.
Ich will Zahlen nennen. Das betrifft die DSL-Anschlüsse. Im Jahr 2001 beherrschte die Telekom mit 97 % der Anschlüsse noch den Markt. Heute sind es gerade noch einmal 49,2 %. Das bedeutet: Sie befindet sich in einem harten Wettbewerb.
Es wurde dankenswerterweise schon erwähnt, die Telekom ist gerade am Standort Hessen sehr stark vertreten. Wenn wir die Telekom unterstützen wollen, damit sie in ihre Betriebsstätten am Standort Hessen weiter investieren kann,dann müssen wir auch dafür sorgen,dass ein sol
ches Unternehmen wirtschaftlich arbeiten kann und entsprechende Umsätze erzielt.
Ich habe Verständnis für die Betroffenen. Ich habe vor allem auch Verständnis für die Menschen,die an den beiden Standorten leben. All das, was gesagt wurde, ist richtig. Das sage ich auch vor dem Hintergrund des Inhalts des Dringlichen Antrags der Fraktion der SPD. Wir werden den Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD unterstützen.
Ich sage aber auch:Wir müssen aber auch akzeptieren lernen, dass Unternehmen, die sich ehemals allein im Staatsbesitz befanden, heute einem harten Wettbewerb in Deutschland und Europa ausgesetzt sind.Wir müssen aufpassen, dass diese Wettbewerber stabil bleiben. Sie müssen ihre Infrastruktur erhalten können. Darüber hinaus soll die Infrastruktur in Hessen sogar ausgebaut werden.
Ich möchte noch einmal eine Zahl nennen und mich dabei auf den gleichen Zeitraum beziehen: Die Anzahl der Beschäftigten ist bei der Telekom trotz all dieser Herausforderungen stabil geblieben.Auch deswegen sollte man das Unternehmen weiter unterstützen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vier Minuten sind eine überschaubare Redezeit, aber es wird für eine kleine Zusammenfassung reichen.
Nachdem man alles gehört hat, was hier vorgetragen wurde, wenn man jede einzelne Aussage sehr konzentriert verfolgt, dann stellt man fest, dass wir heute immerhin so weit sind, zu unterscheiden – wenn auch nur satz- oder absatzweise – zwischen Energieeffizienz und Einsparpotenzialen auf der einen Seite und den erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung auf der anderen Seite.
Ich bedauere es immer, dass in der Öffentlichkeit mehr oder weniger der Eindruck erweckt wird, das hängt alles automatisch irgendwie zusammen – der CO2-Ausstoß, die Energieeffizienz, die Wärmeenergie und die elektrische Energie. Das wird alles zusammengewürfelt. So kommt die Diskussion draußen an.
Die Folge ist absehbar.Wenn wir auf die Frage der erneuerbaren Energien die Antwort diskutieren, inwiefern man den Ausbau irgendwelcher Energieträger beschleunigen kann, um das Thema der Energiekosten, die den Einzelnen auf der Straße betreffen, in den Griff zu bekommen, dann ist diese Diskussion irreführend.
Unabhängig davon, wie wir das Problem der Gewinnung des elektrischen Stroms aus erneuerbarer Energie lösen, werden wir von ganz anderen dringenden Problemen eingeholt werden: Bald haben wir Oktober, dann springen wieder die großen Heizungsanlagen an, und wir werden von einem ganz anderen Phänomen eingeholt werden. Damit kommen wir zum Thema der Energieeffizienz zurück.
Bei den galoppierenden Öl- und Gaspreisen – die haben viele angesprochen – müssen wir in der Tat ernsthaft die Frage diskutieren, fernab von jeder populistischen Gewichtung, wie wir eine Antwort auf die Frage geben können, wie zukünftig die Haushalte ihre Energiekosten tragen sollen, die es sich nicht mehr leisten können.
Diese Frage wird nicht mit irgendwelchen Zwängen beantwortet werden können und auch nicht mit Programmen, in denen der Staat ohne Freiwilligkeit Einfluss nimmt, durch Zwang. Wir werden nicht nur die Folge erleben, dass die Wärmeenergie teurer wird, wir werden mit Maßnahmen wie der Erdkabelverlegung, Fotovoltaikanlagen und was auch immer erreichen, dass auch der Strompreis nach und nach steigen wird. So werden wir die Haushalte mehr belasten statt weniger.
Deshalb plädiere ich dafür, das, was übrigens in beiden Anträgen zu lesen ist und was in jedem Wortbeitrag zumindest marginal zu hören war,in Zukunft nicht mehr isoliert zu betrachten, sondern gemeinsam zu diskutieren. Dazu gehört die Frage, wie wir am schnellsten und effektivsten das größte Einsparpotenzial nutzen können – und das liegt in der Wärme, nicht beim Strom.
Meine Damen und Herren, dazu lade ich Sie herzlich ein. Legen Sie die Anträge nebeneinander, und Sie werden es sehen, beispielsweise Punkt 6 des Antrags der GRÜNEN.
Vor dem Hintergrund, dass wir nach den Aussagen der Verbände eine Modernisierungsrate von gerade einmal 1,5 % in der bestehenden Substanz haben, macht das deutlich, mit welchem Schneckentempo gerade diese Frage angegangen wird, in der kurzfristige Erfolge erzielt werden können.
Wir müssen die Frage diskutieren, wie wir dafür Anreize schaffen können, wie wir durch Informationen, durch die Bündelung von Angeboten auch bei Neubaumaßnahmen vorankommen können.
Diese Aufgabe kann der Staat, das Land durchaus leisten, ohne mit der großen Keule der staatlichen Verordnung zu kommen. Der Anreiz für einen jeden liegt jenseits aller Zwangsmaßnahmen einfach darin, seine Energiekosten möglichst gering zu halten und sich damit von angekündigten Preissteigerungen unabhängig zu machen, beispielsweise beim Erdgas.
Hier werden die Fragen teilweise vermengt. Sie kommen in der Regel so an, dass wir bei den Diskussionen um die erneuerbaren Energien mit der Windkraft und Ähnlichem auch diese Preisspirale in den Griff bekommen werden. Da machen wir den Menschen etwas vor. Denn wir werden die Frage,wie wir die Preissteigerung bei der Wär
meenergie in den Griff bekommen, damit nicht beantworten können.
Die in irgendwelchen Papieren diskutierten Möglichkeiten – bis hin zu Windrädern in Landschaftsschutzgebieten, oder wo immer die vorgeschlagen werden – sind weder die Lösung für die Hauptursache von CO2 und bringen uns dort kaum bis gar nicht weiter; noch sind sie die Antwort auf die Frage der Menschen, wenn demnächst die Heizkosten noch weiter steigen und in Zukunft im Verhältnis zu früher explodieren werden. Das ist auch keine Lösung für die Hauptkostenträger der privaten Haushalte.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss.
Zusammenfassend ganz kurz die Botschaft:Wenn wir uns in Zukunft darauf einigen können, dass wir die verschiedenen Bereiche getrennt voneinander diskutieren, dann, glaube ich, werden wir zumindest bei der Effizienzsteigerung und bei der Einsparung relativ schnell das gleiche Ziel verfolgen. Wenn die GRÜNEN davon abgehen, in dieser Art und Weise unfreundlich zu formulieren, dann wäre dieser Weg sogar in diesem Antrag zu finden.
Deshalb hoffe ich, dass wir in Zukunft das Ganze etwas sachlicher debattieren. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube sagen zu können, dass wir bei der Ernsthaftigkeit der Problematik nicht weit auseinanderliegen und dass wir das sogar alle Mann unterstützen können. Aber es gibt doch Unterschiede bei den vorgeschlagenen Wegen. Das, was bei den benannten Firmen mit Daten von Kunden ohne deren ausdrückliche Zustimmung und ohne deren Wissen passiert ist, ist auch heute schon entweder als Ordnungswidrigkeit mit Strafmaßen von bis zu 250.000 c, die im Übrigen meiner Kenntnis nach seltenst bis noch gar nicht seitens der Gerichte ausgeschöpft wurden, und/oder als Straftat bei einem gewissen Vorsatz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren gesetzlich erfasst. Das bedeutet, das ist bereits nach geltendem Gesetz eine Straftat.
Wir werden trotz allem, was wir uns überlegen, nie verhindern können, dass Einzelne der Versuchung erliegen, mit den Daten,die ihnen anvertraut wurden,Geschäfte zu machen.Dass das verwerflich und strafbar ist,habe ich betont.
Wir werden auch nicht verhindern können – außer vielleicht durch eine vernünftige Beratung –, dass die Bürger immer noch relativ naiv persönliche Daten heraus- und
preisgeben, z. B. am Telefon. Ich nenne ein anderes Beispiel, das jeder kennt: eine große Verlosungsaktion in der Innenstadt, wo man die Teilnahme-Coupons direkt einwerfen kann. Da steht hinten drauf: „Ja, ich will an der Verlosung teilnehmen.“ Das füllt man aus und wirft es ein. Ich möchte gerne wissen, wie viele Leute sich Gedanken darüber machen, was mit den Daten, die sie dort draufschreiben und einwerfen, gemacht wird.
Das bedeutet,wir müssen aufklären.Wir können aber den Leichtsinn auf der einen Seite und einzelne Straftaten auf der anderen Seite meiner Meinung nach nicht dadurch verhindern,dass wir den Vorschlag der FDP-Fraktion umsetzen. Der Datenschutz hat seit 1983 – vom Bundesgerichtshof so definiert – Verfassungsrang, und zwar aufgrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Bundesdatenschutzgesetz ist aufgrund eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung bereits in der Beratung. Meiner Kenntnis nach gibt es etliche Änderungsanträge, die viele Ihrer Überlegungen umfassen. Sie sind also bekannt. Wir werden die im Bundestag geführte fachliche Auseinandersetzung hinsichtlich der Zielrichtung und der Lösungsvorschläge verfolgen und dann sehen, wie der Bund meint, des Problems auf der Fachebene besser Herr werden zu können.
Ob eine Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden das Nonplusultra ist, wage ich zu bezweifeln. In NordrheinWestfalen und in Hamburg ist das so geschehen, aber die meisten Datensätze, mit denen gehandelt wurde, stammen aus diesen beiden Ländern. Der Effekt war: Die Zusammenlegung hat keine bessere Vernetzung gebracht; die Bereiche blieben intern getrennt. Das hat einen ganz einfachen Grund, der ist schlicht rechtlich bedingt: Beide Bereiche agieren auf der Basis unterschiedlicher Gesetze. Eine Vermengung beider Bereiche, wie Sie es angedeutet haben, ist also nicht ohne Weiteres machbar.
Der Datenschutz in Hessen ist im Verhältnis zu dem in anderen Bundesländern personell außerordentlich gut aufgestellt. Das RP Darmstadt ist hier mit zwölf Stellen im Vergleich gut ausgestattet. Ich betone aber – und damit komme ich zum Schluss –, wir haben ein Problem, das sich alleine durch eine Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden nicht beheben lässt. Wir müssen die Bürger verstärkt darauf hinweisen, dass man nicht jedem x-Beliebigen am Telefon Daten nennt, ohne vorher nachzudenken, ob es ihn erstens überhaupt etwas angeht und ob es zweitens persönliche Daten sind. Wir sollten die Öffentlichkeit ein bisschen mehr und verstärkt aufklären, damit die Menschen sorgsamer mit ihren Daten umgehen. Wir sollten unser Datenschutzsystem nicht pauschal verurteilen, nur weil es in einigen Bereichen Einzelne gibt, die Straftaten begehen, die sich mit hoher krimineller Energie über die bereits vorhandenen Gesetze hinwegsetzen. Das gilt es zu beobachten und entsprechend zu verurteilen. Dafür haben wir juristische Instanzen, die das mit Sicherheit ordnungsgemäß abarbeiten werden.
Die Zielrichtung steht also nicht zur Disposition.Das Problem sehen auch wir. Allerdings sage ich zu dem FDPVorschlag abschließend:Wir halten den dort aufgezeigten Weg nicht für hilfreich. Dieser Vorschlag allein wird das Problem nicht lösen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollegen von der FDP, es war der zweite Versuch, eigentlich schon der dritte Versuch; denn der erste war 2005 mit Videotheken. Damals waren die Waschanlagen noch mit dabei. Dann hatten wir die Diskussion zu den Ladenöffnungszeiten. Damals herrschte eigentlich Konsens, werktags zu öffnen und sonntags und feiertags geschlossen zu lassen. Es war ein breiter Konsens im Hause.
Ich kann für uns sagen, an dieser grundsätzlichen Entscheidung hat sich nichts geändert.Selbst wenn Sie in zwei Jahren noch einen Baustein herausbrechen sollten, die Grundposition bleibt.
Herr Hahn, ich weiß nicht, von wem Sie getrieben sind.
Ich verstehe, dass Unternehmen und Verbände Wünsche haben,dass für ihren eigenen Bereich möglichst viele Ausnahmen gemacht werden. Aber ich befürchte – da schließe ich mich meinen Vorrednern an –, dass das ein Anfang sein könnte, nach und nach die Öffnung verschiedener Unternehmensformen sonntags zuzulassen. Dann kommen wir in die Diskussion, wie wir damit umgehen, dass Sonntage und Feiertage Verfassungsrang haben. Im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung steht eine Errungenschaft dieser Gesellschaft:Der Sonntag ist in der Regel arbeitsfrei. – Er soll es auch bleiben.
Ich persönlich habe meine Zweifel, ob die Umsatzaussichten, die in den Raum gestellt werden, nachher eintreffen; denn die Mehrheit der Bevölkerung dürfte die Sonntage klassischerweise für etwas anderes nutzen – das hoffe ich zumindest –, als sich auch am Sonntag Videos oder Ähnliches zu holen und den Tag primär vor dem Fernseher zu verbringen.
Wir jedenfalls sind anders großgezogen worden. Sonntags war die Familie beisammen. Da wurde nicht gearbeitet, sondern man hat gemeinsam etwas unternommen, sei es kulturell, sei es sportlich, sei es vereinsmäßig, möglichst sinnvoll – das kann man relativ sehen.Aber man hat etwas getan, um privat, seelisch, familiär einen Ausgleich zu schaffen für die Werktage.
Deshalb wird es Sie nicht überraschen.Anhand Ihrer Reaktion merke ich, dass Sie das selbst nicht so richtig ernst nehmen oder dass Sie mittlerweile die Aussichtslosigkeit ihres Gesetzentwurfes sehen;denn es scheint sich ein breiter Konsens in der Frage abzuzeichnen, den Sonntag auch zukünftig freizuhalten von etwaigen Unternehmungen, den Sonntag auch in Zukunft im Verfassungssinne frei zu halten von Arbeit.
Freie Sonntage und freie Feiertage sind ein wichtiger Baustein unserer Gesellschaft und ihrer Struktur. Ich sehe keine wirkliche Notwendigkeit, hiervon abzuweichen. Ich denke, dass diese Positionierung im Ausschuss entsprechend bestätigt wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Prinzip ist das die Wiederholung eines Gesetzentwurfs, der in der letzten Legislaturperiode in eine Anhörung gehen sollte, aus terminlichen Gründen aber in die 17.Wahlperiode geschoben wurde.
Sie haben meines Erachtens die Tatsache nicht ausreichend betont, dass die Zuständigkeit nicht beim Land liegt, sondern in der Tat beim Bund.
Es gibt sogar eine Stellungnahme des BMWi, die sich unter anderem auf das Grundgesetz bezieht.
Art. 73 des Grundgesetzes dürfte Ihnen bekannt sein. Deshalb halte ich es für – gelinde gesagt – interessant und bemerkenswert, dass Sie die Landesregierung, obwohl die Zuständigkeit beim Bund liegt, diesbezüglich zu einem Handeln auffordern wollen.
Wir sollten in der Tat beobachten, damit haben Sie nicht unrecht, was der Bund an der Stelle abschließend regeln möchte.Wie Sie erwähnten, ist ein Entwurf für ein Gesetz betreffend Hochspannungsnetze in Vorbereitung. Darin soll auch die Verwendung von Erdkabeln entsprechend geregelt werden. Insofern widerspricht das nicht dem, was Sie hier vorgetragen haben.
Wir sind uns einig, dass wir die Notwendigkeit sehen, die Leitungskapazität zeitnah zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der verschiedenen Energieträger wird dies mit Sicherheit in Zukunft noch mehr Bedeutung haben als heute. Sie haben allerdings auch Punkte angesprochen, die schon eigenständig geregelt sind. Meiner Kenntnis nach werden die Abstände zu Wohngebieten ebenso geregelt wie die Abstände zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Dass Sie im Zusammenhang mit den Hochspannungsleitungen und den Erdverkabelungen den Erhalt von Natur und Landschaft vor dem Hintergrund erwähnen, was Sie parallel dazu vorhaben, nämlich viele Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete für die Nutzung der Windenergie zu öffnen, halte ich für interes
sant. Strommasten wollen Sie abmontieren, aber Windkraftanlagen wollen Sie zulassen. Von daher gesehen, glaube ich nicht, dass das wirklich glaubhaft rüberkommen kann.
Hinsichtlich der Mindestabstände zu Strommasten beziehe ich mich auf eine Pressemitteilung der Sozialdemokraten, die ich für suboptimal formuliert halte; denn Sie schüren damit, gelinde gesagt, Ängste bei Menschen, die seit Jahren und Jahrzehnten in der Nähe von Hochspannungsleitungen wohnen. Das halte ich für fatal. Die Mindestabstände zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen werden in der 26. BImschV, ebenfalls durch den Bund, geregelt. Wenn Sie die Daten und Fakten, die dort zugrunde gelegt worden sind, anzweifeln wollen, sollten Sie das anders formulieren.Wenn Sie die Daten und Fakten aber nicht für falsch halten, ist dieses Angstschüren meines Erachtens absolut verwerflich.
Durch den Gesetzentwurf bekommen wir eine Problematik,die Sie am Rande erwähnten,ganz am Ende.Alles,was Sie vorhaben, wird nämlich mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Der Unterschied wird sein, ob es in einem Abwägungsprozess zwischen den Vorteilen einer Hochspannungsleitung und denen einer Erdverkabelung stattfindet. Möglicherweise könnte man sich für eine Erdverkabelung entscheiden, wenn die Preisunterschiede marginal oder gar nicht nachvollziehbar sind.
Sie aber streben im Prinzip die Verbindlichkeit der Erdverkabelung an. Die Kosten werden auf den Endkunden, den Stromverbraucher, umgelegt werden. Das mag in diesem einen Bereich minimal sein. Aber wenn man ihn zusammen mit den anderen Umstellungen in der Energiepolitik sieht, die alle Auswirkungen auf den Strompreis haben werden, erkennt man, dass dies nur ein zusätzlicher Baustein ist, der dazu beiträgt, dass die Energiekosten für die Privathaushalte und die Unternehmen auf politischer Ebene weiterhin künstlich verteuert werden. Das halte ich für falsch.
Richtig ist indes, dass die Sicherheit der Stromversorgung gewährleistet sein muss. Darin stimmen wir Ihnen ausdrücklich zu – gerade angesichts der diskontinuierlichen Einspeisung bei erneuerbaren Energien. Dass neue Technologien, die noch nicht ausreichend erprobt und getestet sind, hilfreich sind, bezweifele ich allerdings.
Die geplante Leitung Wahle – Mecklar wird bereits geprüft.Das wissen auch Sie.Auch hieran ist,wie in allen anderen Punkten, das BMWi beteiligt.Auch hier liegen also die Kompetenzen und die Entscheidungsmöglichkeiten beim Bund.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich wird dieser Gesetzentwurf zu einer Anhörung führen.Wir werden uns daran mit sehr viel Aufmerksamkeit und auch mit konstruktiver Kritik beteiligen,um zu sehen,ob die Einwände und Bedenken, die wir, auch im Interesse der Verbraucher, haben, widerlegt oder bestätigt werden. Ich freue mich besonders darauf, weil dieses Thema hier schon zum zweiten Mal behandelt wird.
Ich fasse zusammen: Wir dürfen nicht um jeden Preis ein Bild an die Wand malen, wonach wir uns alle Hochspannungsleitungen und alle Masten wegdenken und ver
schweigen, dass dafür ein gewisses Entgelt zu entrichten sein wird.
Zu der Wahrheit gehört auch, dass Sie aufgrund Ihrer Energiepolitik das Landschaftsbild Hessens ohnehin gravierend verändern werden. Gerade angesichts der von Ihnen erwähnten Kulturdenkmäler halte ich es für sehr gewagt, diesen Vergleich zu ziehen.
Wir halten es für falsch, eine Verbindlichkeit einzuführen, ohne zugleich das Gebot zu verankern, dass es preisgünstig sein muss. Deshalb sehen wir der Behandlung dieses Themas im Ausschuss – in der Anhörung – mit sehr viel Neugier und Spannung entgegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rudolph, in einem gebe ich Ihnen recht. Es sind drei wichtige Punkte, die Sie zur Diskussion stellen und über die wir uns unterhalten müssen. Es ist mit Sicherheit mit Spannung zu erwarten, wie sie in der Anhörung und im Ausschuss diskutiert werden. Nur ist die Wertung von uns erfahrungsgemäß etwas anders. Darauf möchte ich gern eingehen. Ich habe es andersherum strukturiert. Ich fange mit dem an, was am einfachsten, am offensten diskutiert werden kann, nämlich der Notwendigkeit, zwanghaft die Seniorenbeiräte in allen Städten und Gemeinden vorzuschreiben und damit von der bisherigen Regel abzuweichen, dass auf freiwilliger Basis bereits in 115 Städten und Gemeinden etwas Ähnliches vorhanden ist.
Die Frage ist auch deshalb interessant und wird zu diskutieren sein: Wir sprechen hier nicht von einer Personengruppe, die weder aktives noch passives Wahlrecht hat, sondern wir sprechen über eine Personengruppe, die bereits in vielfältigster Art und Weise in Entscheidungsgremien eingebunden ist und eingebunden werden kann.Das könnte noch verstärkt werden. Sie haben über Parteien und Fraktionen, über Bürgerinitiativen und Agendagruppen und wo auch immer eine breit gefächerte Möglichkeit der Beteiligung. Selbst in den Städten, in denen es noch keine Beiräte gibt – –
Herr Rudolph, lassen Sie mich doch ausreden. – Wir werden abwarten, wie dies in der Anhörung und im Ausschuss diskutiert wird.Wir sind sehr offen und interessiert.
Gestatten Sie mir einen Hinweis. Sie geben im Gesetzentwurf an, es gebe keine finanziellen Auswirkungen. Dort steht: keine. Erfahrungsgemäß müsste jeder Kommunalpolitiker bestätigen können, dass, wenn wir dazu übergehen würden, pflichtmäßig in allen Städten und Gemeinden Seniorenbeiräte einzuführen, es zumindest in einem überschaubaren Maße mit Kosten verbunden sein wird. Darüber sind wir uns einig.
Dann hätten Sie Ihre Antwort „keine“ zumindest etwas relativieren müssen. So viel zur Korrektheit. Wir haben nach wie vor das Konnexitätsprinzip, dem sollten wir Rechnung tragen.
Eine etwas andere Bewertung möchte ich vortragen zu Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und später zum § 121. Ich gebe Ihnen recht, Bürgerentscheid und Bürgerbegehren sind ein interessantes Thema.Die Frage lautet,wie wir Menschen dazu bringen, mehr an der kommunalpolitischen Arbeit zu partizipieren. Dass ein Herabsenken der Quoren allerdings dauerhaft hilfreich sein wird, möchte ich doch bezweifeln. Wir werden dazu übergehen, zunehmend Entscheidungen aus den Kommunalparlamenten auszulagern. Damit verlagern wir die Arbeit von denjenigen, die für fünf Jahre ein Mandat ehrenamtlich annehmen und sich teilweise beschimpfen lassen müssen für un
populäre Entscheidungen, die Abend für Abend opfern und nachher feststellen müssen, dass sie nach erfolgter langer Debatte und dem Vertreten ihrer Positionen von der Nachbarschaft das Ganze wieder weggenommen bekommen, auf diejenigen, die sich nur punktuell engagieren. Da fragt man sich mit Sicherheit nach einigen Malen, wofür man dann Abend für Abend da sitzt und sich in die Materie einarbeitet. Es ist der falsche Weg, die Kommunalparlamente auf diese Art und Weise zu entkräften.
Das beträfe auch nicht unwesentlich die direkt Gewählten,Bürgermeister und Oberbürgermeister.Die Begeisterung wird bei den Damen und Herren nicht überwältigend sein.
Wenn Sie Ihren eigenen SPD-Bürgermeistern zuhören würden, müssten Ihnen die Informationen auch bekannt sein, dass sozialdemokratische Bürgermeister in einer großen Front dagegen sind.
Herr Rudolph, da haben wir wahrscheinlich eine selektive Wahrnehmung. – Das werden wir alles in der Anhörung sehen. Es wird die Gefahr entstehen, dass durch die Partikularinteressen schlicht der Blick für das Gesamte verloren gehen wird. Ich gehe davon aus, dass eine solche Lösung dazu führen wird, dass manche Kommune und manche Stadt nahezu unfähig sein wird, Entscheidungen zu fällen, auch gegen das Interesse der direkten Nachbarschaft, und zwar im Interesse des Gesamtkunstwerks Stadt oder Gemeinde.
Die nächste Frage, die sich stellen wird, lautet, worin der Reiz liegt, sich parteipolitisch zu engagieren, sich in Fraktionen einzubringen, wenn es viel bequemer sein wird, sich nur, wenn es die eigentliche Befindlichkeit betrifft, in einer Bürgerinitiative zu engagieren und sich danach wieder aus dem kommunalpolitischen Geschehen zu verabschieden.
Das hat nicht viel mit Disziplin zu tun. Das hat mit anderen Punkten überhaupt nichts zu tun. Wer trägt denn die Verantwortung für solche Entscheidungen? – Wer die Verantwortung in Kommunalparlamenten trägt, ist ziemlich klar definierbar. Das zeigt sich auch bei jeder Kommunalwahl. Davor hat auch jeder kommunalpolitisch Aktive Respekt.
Wer trägt die Verantwortung dafür, wenn eine solche Bürgerinitiative eine für das Gemeinwohl, für die Stadt, für die Gemeinde wichtige Entscheidung kippt? Ich nenne einmal ein paar Beispiele: Erschließung von Bau- oder Gewerbegebieten, Ansiedlung von Gewerbegebieten, Infrastrukturmaßnahmen bis hin zur Abfallwirtschaft. Das sind alles Themen, die bei der direkten Nachbarschaft nicht immer auf Gegenliebe stoßen. Ein Gemeindeparlament oder ein Stadtparlament macht sich sehr wohl über einen sehr langen Zeitraum dezidiert Gedanken darüber, bevor es zu einer Entscheidung kommt.
Ich glaube nicht, dass dies der richtige Weg ist, wenngleich das Thema sehr spannend ist. Ihre Intention muss Unterstützung finden, wie wir mehr Menschen an den Entscheidungsfindungsprozessen partizipieren lassen.
Zum nächsten Punkt: § 121. Herr Rudolph, ich muss es kurz machen. Sie sprechen sich dafür aus, die Kommunen zu stärken.
Sie machen es aber zulasten des Handwerks und des Mittelstands.
Sie legen die Weichen um, eindeutig in Richtung öffentliche Hand, zuungunsten derjenigen, die am meisten ausbilden und die die meisten Arbeitsplätze schaffen. Das ist das Handwerk vor Ort.
Kein Handwerksbetrieb vor Ort hat den Hauch einer Chance, gegen einen öffentlichen Betrieb auf Dauer zu bestehen. Das wissen Sie genauso gut wie ich. – Ich muss mich korrigieren: Bei der Betrachtung Ihrer Vita können Sie es nicht so gut wissen wie ich. Uns unterscheidet eines: Ich bin Handwerksmeister und Sie nicht.
Aus eigener Erfahrung möchte ich Ihnen mitteilen, dass Handwerksbetriebe vor Ort ihre Last mit großen öffentlichen Betrieben haben, die ihnen Aufträge auch in kleinster Art und Weise wegnehmen können. Von der Finanzierung bis zum Konkursrisiko, bis zur Möglichkeit, einen Kredit zu bekommen, hat kein Handwerksbetrieb vor Ort den Hauch einer Chance, gegen eine Stadt oder gegen eine Gemeinde anzugehen.
Mein letzter Satz. – Wir sind davon überzeugt, dass unsere Regelung, § 121 zu ändern, im Jahr 2005 die richtige Entscheidung war. Es gibt seitdem kaum noch Proteste und keine Widersprüche, insofern sehen wir das etwas anders als Sie. – Vielen Dank.