Protocol of the Session on July 12, 2005

Deswegen bin ich der Meinung, dass hier ein wirklich unehrliches Spiel betrieben wird. Ich brauche mit Ihnen nicht in einen Wettbewerb einzutreten um die Frage, ob wir plebiszitäre Elemente in die Hessische Verfassung einfügen oder ob wir sie dort in verstärkter Weise formulieren. Das hat die FDP schon viel länger diskutiert. Da gab es Sie überhaupt noch nicht. Wir haben selber diese Probleme hautnah miterlebt.

Deswegen: Ja zu einer Reduzierung dieses ersten Quorums, das zu erfüllen ist.Aber wenn das nicht mit der Bereitschaft kombiniert wird, in der Verfassungsdiskussion einen Konsens herbeizuführen, macht die ganze Chose keinen Sinn. Das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen.

(Beifall bei der FDP)

Ich meine, wenn die GRÜNEN sich hinstellen und sagen: „plebiszitäre Elemente“, dann darf ich an eine aktuelle Diskussion erinnern, als es darum ging, wegen der EUVerfassung in Deutschland eine Volksabstimmung herbeizuführen. Meine Damen und Herren, da haben Sie partiell die Backen aufgeblasen, aber in Berlin haben Sie es nicht umgesetzt. Da hätten Sie das machen können.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Birgit Zeimetz- Lorz (CDU) – Norbert Schmitt (SPD): Nein, nein! Sie wollten eine isolierte, wir wollten eine generelle Öffnung!)

Ich komme noch einmal zur Sache zurück. Insofern komme ich auf das zurück, was Frau Zeimetz-Lorz gesagt hat. Natürlich können wir das in der Enquetekommission noch einmal diskutieren. Aber Herr Dr. Jürgens, Sie wissen auch, der Kompromiss in der Enquetekommission bestand darin, dass die Union eine Position eingenommen hat, die ich neulich sehr lobend gewürdigt habe, die in der Bereitschaft bestand, das Quorum auf den ungefähren Schnitt aller Bundesländer herunterzusetzen, und zwar das 20-prozentige Quorum. Ja, Herr Dr. Jürgens, so ist es. Das Einleitungsquorum, von dem wir sprechen, bei dem wir in Hessen einmalig hoch sind mit 20 %, liegt bei den anderen Ländern bei 5 %, 5 %, 10 %, 10 %, 10 %, 10 %, 8 % und bei 16,67 % – dort ist es nicht in Prozenten angegeben. Wir haben ausgerechnet, dass man dann auf ein Mittel von 12,25 % kommt.

Meine Damen und Herren, das war der Kompromiss in der Enquetekommission. Das jetzt zu negieren und zu sagen, das können wir alles einzelgesetzlich regeln, ist schlicht und ergreifend etwas unredlich. Da hat Frau Zeimetz-Lorz Recht.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das haben wir gar nicht gesagt! Drehen Sie uns die Worte nicht im Munde herum! – Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Frau Zeimetz-Lorz, ich habe den Gesetzentwurf in der letzten Sitzung eingebracht, um damit noch einmal den Appell in den Landtag einzubringen, die Diskussion aufzugreifen. Denn ich glaube, dass es nicht nur verfassungs

rechtlich, sondern auch verfassungspolitisch von hohem Wert ist, eine solche Diskussion über Grundwerte zu führen.

Ich fasse zusammen.Soweit es um die isolierte Frage geht, das Einleitungsquorum zu reduzieren, sind wir sofort bei Ihnen. Allerdings macht es keinen Sinn, wenn wir nicht gleichzeitig die große Lösung im Zuge der Verfassungsreform mit herbeiführen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Posch. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Erleichterung von Volksbegehren an den Innenausschuss zu überweisen. So steht es in der Vorlage zur Tagesordnung. Herr Schmitt hat zweimal vom Hauptausschuss gesprochen. Ich frage, ob der Hauptausschuss beteiligt werden soll. – Es gibt eher Kopfschütteln. Herr Schmitt, es ist von Ihnen auch nicht beantragt? – Also wird der Gesetzentwurf an den Innenausschuss zur alleinigen Beratung überwiesen. Das ist dann so beschlossen.

Meine Damen und Herren, dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 7:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Berufsstandsmitwirkungsgesetzes – Drucks. 16/4185 –

Die Einbringung des Gesetzentwurfes geschieht durch Herrn Staatsminister Dietzel. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute einen neuen Gesetzentwurf zum Berufsstandsmitwirkungsgesetz vor. Ich denke, dass dieser Gesetzentwurf wichtig ist, um die Einbindung des Berufsstandes als wesentlichen Anteil der Agrarpolitik unseres Landes darzustellen.

Dieses Gesetz besteht seit 1969 und wurde mehrfach novelliert. Seit der Aufhebung der Landwirtschaftskammern im Jahr 1969 hat sich das Zusammenspiel der verschiedenen Verbände mit der Verwaltung bewährt. Auch wenn ich die Bündelung der berufsständischen Organisationen im Landesagrarausschuss und in den Gebietsagrarausschüssen sehe, denke ich, dass die Landwirtschaft dort umfassend dargestellt wird. Vor allen Dingen genießen diese Ausschüsse eine hohe Akzeptanz in der Verwaltung, aber auch im Berufsstand.

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Fall der Ortslandwirt. Denn seine Arbeit dient nicht nur der Agrarverwaltung, sondern sie ist auch für andere Verwaltungsbereiche wichtig und hilfreich. Es geht um die Agrar- und Marktstruktur, um Landschaftspflege, um Grundstücksverkehr, um Beratung, Stellungnahme und Erteilung von Auskünften, aber vor allen Dingen um den großen Vorteil, den ein Ortslandwirt hat, nämlich dass er Ortskenntnis hat. Er wird von der Gemeindeverwaltung und anderen Behörden wegen dieser Ortskenntnis in Anspruch genommen. Die Ortslandwirte fungieren als Mittler zwischen Landwirtschaft und Verwaltung.

Bei den Agrarwahlen im Jahr 2003 wurden Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte gewählt. Damals mussten über 1.000 Wahlveranstaltungen mit relativ großem Aufwand durchgeführt werden, der unserer Meinung nach nicht mehr zeitgemäß ist, zumal es in 90 % der Wahlbezirke nur einen Kandidaten oder eine Kandidatin gab. Deswegen haben wir einen Vorschlag des Landesagrarausschusses aus dem Juli 2004 aufgegriffen und den Gesetzentwurf dem angepasst, dass das bisherige Wahlverfahren durch ein Bennennungsverfahren für Ortslandwirte ersetzt wird.

Darüber hinaus wollen wir die Regelung in § 3 in eine Anhörungspflicht verändern.Ich denke,dass alle Beteiligten, die sich mit diesem Thema beschäftigt haben, wissen, dass die Stärke der berufsständischen Mitwirkung in gemeinsamen Lösungen liegt. Deswegen kommt die Kompetenz dieser Ausschüsse, die wir auch nutzen, in einer umfassenden Anhörungspflicht bei allen in der Landwirtschaft vorhandenen Gesetzesvorhaben zum Tragen. Hier ist der Landesagrarausschuss gefragt. Bei Förderungsaufgaben ist der Gebietsagrarausschuss gefragt.

Darüber hinaus wurden kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen: Die Gültigkeit des befristeten Gesetzes wurde verlängert. Die berufsständischen Organisationen und die Kommunalen Spitzenverbände sind angehört worden. Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf positiv zu begleiten.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Als erster Redner hat sich Herr Kollege Häusling für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeldet. Redezeit: fünf Minuten je Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Herr Minister hat hier einen Gesetzentwurf vorgelegt. Es gibt ja den Slogan: Von der CDU regiert, geht es den Menschen besser.

(Demonstrativer Beifall bei der CDU)

Man kann nur feststellen – klatschen Sie nicht zu früh –: Wenn Sie in der letzten Woche aufmerksam die Zeitung gelesen oder in den Landesagrarbericht geschaut haben, dann haben Sie gesehen, dass die Einkommen der Landwirte in Hessen ganz weit hinten sind und dass Hessen Spitze beim Abbau demokratischer Mitwirkungsrechte ist.

Nichts anderes sehen wir in diesem Gesetzentwurf. Sie nutzen die Befristung des Gesetzes schlicht und ergreifend an zwei Punkten, um die demokratischen Mitwirkungsrechte abzubauen. Sie haben diese Tatsache bei den Gebietsagrarausschüssen eben ein bisschen hinten herunterfallen lassen nach dem Motto, die würden immerhin angehört. Sie streichen aber die Mitwirkungsrechte der Gebietsagrarausschüsse komplett, und Sie beschädigen damit wieder die ehrenamtlich Tätigen, die zum Mitreden herabgestuft werden, die an den Entscheidungen nicht mehr teilnehmen dürfen. Dieser Gesetzentwurf bringt an der Stelle nichts anderes zum Ausdruck.

Wir haben das bei den anderen Gesetzentwürfen, die Sie hier eingebracht haben, auch an anderen Punkten immer wieder gesehen. Sie bauen die Mitwirkungsrechte ab. Sie haben z. B. den Naturschutzbeiräten die Mitwirkungsrechte abgesprochen. Sie degradieren sie zu Mitmachern, die nicht mehr ernst genommen werden. Das wollen Sie jetzt im Bereich der Agrarverwaltung genauso machen. Sie tun das, indem Sie das ehrenamtliche Engagement wieder einmal degradieren. Sie werden deshalb in Zukunft wahrscheinlich keinen lokalen Sachverstand zur Mitarbeit heranziehen können, da niemand mehr zu den Versammlungen geht.

Bei den Ortslandwirten bauen Sie die demokratischen Mitwirkungsrechte ebenfalls ab.An einem Punkt sind wir d’accord: Es gibt nicht mehr viele Landwirte, und es stellt sich die Frage, ob wir 1.000 Veranstaltungen machen müssen, um die Ortslandwirte zu wählen. Sie lassen aber völlig offen, wie die Gebietsagrarausschüsse in Zukunft das Benennungsverfahren für die Ortslandwirte durchführen sollen. Geschieht das auf Zuruf des Bauernverbandes? Dazu kann Heinrich Heidel vielleicht etwas sagen. Wie soll das passieren? Welche Vorgehensweise im vorgelagerten Bereich garantiert denn ein demokratisches Verfahren? Oder werden die Ortslandwirte durch den Bauernverband benannt, und die Gebietsagrarausschüsse setzen die Ernennung um? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gebietsagrarausschüsse gewährleisten können, zu wissen, wer am jeweiligen Ort für die Wahl zum Ortslandwirt geeignet ist.

Ich kann mich nur wundern, dass der Hessische Bauernverband an dem Punkt nicht mehr Rabatz macht. Ich sage Ihnen ganz klar: Wenn ein solcher Gesetzentwurf in rotgrünen Regierungszeiten eingebracht worden wäre, dann wäre der Bauernverband mit Schleppern vor dem Landtag aufmarschiert und hätte gesagt: Unsere Rechte werden beschnitten. – Jetzt herrscht großes Schweigen beim Bauernverband. Ich kann nur mutmaßen, der Bauernverband verspricht sich davon, dass er an der Stelle die Gremien durchbesetzen kann, dass die demokratischen Mitwirkungsrechte auf den Bauernverband konzentriert werden und kritische Leute überhaupt nicht mehr in die Verfahren hineinkommen.

An diesem Punkt stimmen wir dem Gesetzentwurf ausdrücklich nicht zu.Alle weiteren Punkte können wir gerne im Ausschuss beraten. Herr Minister, das, was Sie uns vorgelegt haben, geht so nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Häusling. – Herr Heidel, Sie haben für die FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Dietzel, das, was Sie hier vorgelegt haben, kann ich in zwei, drei Punkten nur als einen Angriff auf die landwirtschaftliche Selbstverwaltung verstehen. Ich will das deutlich machen und dann auf die anderen Punkte eingehen.

Wir alle kennen das Kammerauflösungsgesetz von 1969. In dem Kammerauflösungsgesetz wird auch geregelt, welche Aufgaben die Gebietsagrarausschüsse und der Landesagrarausschuss haben. Da steht definitiv drin: Mitwir

kung. – Wenn Sie an diesem Punkt die Mitwirkungsrechte in ein Anhörungsrecht ändern wollen, dann wird das auf den geballten Widerstand des Berufsverbandes stoßen. Das kann ich Ihnen schon heute sagen.Die Möglichkeiten im Rahmen einer Anhörung oder einer Mitwirkung sind so weit auseinander, dass das mit dem Kammerauflösungsgesetz nach meiner Auffassung nicht in Einklang zu bringen ist. Ich sage das ganz bewusst zu Beginn meiner Ausführungen,weil ich denke,dass sich unter dem Duktus einer Verwaltungsreform etwas in den Gesetzentwurf eingeschlichen hat,was nach meiner Auffassung von Ihnen so nicht gewollt sein kann.

Ich will die anderen Punkte ansprechen. Darüber kann man durchaus reden, und ich glaube, eine Neuregelung des Benennungsverfahrens der Ortslandwirte macht durchaus Sinn. Ich habe nämlich an mehreren Veranstaltungen teilgenommen, wo es mühevoll war, einen Bewerber und jemanden zu finden,der den Bewerber wählt.Von daher gesehen kann man – anders als Sie, Herr Häusling – sicherlich durchaus davon ausgehen, dass auch ein Gebietsagrarausschuss in der Lage ist, Leute in einem Ortsoder Gemeindeteil zu benennen, die die Aufgaben von Ortslandwirten im Einvernehmen mit ihren Berufskollegen übernehmen. Das bedeutet, dass man sich dort – so interpretiere ich das –, wo es mehrere Kandidaten gibt, im Vorfeld Gedanken darüber macht, wer der geeignete Kandidat ist, und der auch benannt wird. Das heißt nach meiner Auffassung nicht, dass kritische Geister ausgeschlossen werden. Im Gegenteil, ich glaube, dass die Ortslandwirte durch das, was der Minister ausgeführt hat, mit einem breiten Aufgabenspektrum ausgestattet sind. Einem Ortslandwirt kann es z. B. passieren – da wünsche ich immer gute Verrichtung –, dass um 24 Uhr die Polizei an der Haustüre schellt und sagt: „Da draußen laufen Rinder, Ortslandwirt, sage uns, wem sie gehören, oder fange sie ein.“ Auch das gehört zu den Aufgaben eines Ortslandwirts. Von daher gesehen glaube ich, dies ist hinnehmbar.

Der zweite Punkt betrifft die Zuständigkeit für Widerspruchsverfahren im Bildungsbereich. Auch hier tragen wir, glaube ich, dem Rechnung, was sich in der wahren Welt abspielt. Die Ausbildungszahlen sind zurückgegangen. Wir bemühen uns, Berufsschul- und Fachschulstandorte zusammenzufassen, um sie am Leben zu erhalten. Deshalb macht es durchaus Sinn, dass die Zuständigkeit für die Widerspruchsverfahren beim zuständigen Ministerium angesiedelt wird, wenn die Schulen überregional bzw. über Grenzen von Regierungspräsidien hinweg tätig sind.

Die Gültigkeitsdauer des Berufsstandsmitwirkungsgesetzes ist wohl unumstritten. Andere Fraktionen in diesem Hause hatten schon einmal die Absicht, das Berufsstandsmitwirkungsgesetz komplett auszuhebeln. Deshalb hat viel von dem, was heute vorgetragen worden ist, ein bisschen mit Scheinheiligkeit zu tun. Frau Kollegin Pfaff, ich bin vorsichtig, wenn heute derartig argumentiert wird. Ich nehme es aber positiv. Ich sage, man hat sich eines Besseren besonnen.

Die FDP wird immer an der Seite derer stehen, die eine Verwaltungsvereinfachung durchführen und beschleunigen wollen.Die FDP wird aber nicht das nach meiner Auffassung etwas gedankenlos in den Gesetzentwurf hineingeschriebene Verfahren unterstützen, den Landesagrarausschuss und die Gebietsagrarausschüsse nur noch anzuhören. Ich kann Ihnen das an Beispielen verdeutlichen. Der Minister weiß, worum es geht. Es geht z. B. um das Bauen im Außenbereich. Sollen dann nur noch die ande

ren das Sagen haben, also die Naturschutzverbände und die Bauplaner,oder soll auch der Berufsstand über den jeweiligen Gebietsagrarausschuss eine Chance haben, bei der Ausweisung von Baugebieten angehört zu werden?

Herr Heidel, Sie müssen zum Schluss kommen.

Herr Präsident,ich komme zum Schluss.– Wir haben doch das große Problem, dass Baugebiete an bestehende landwirtschaftliche Betriebe heranwachsen und es dann Probleme mit Geruchs- und Lärmbelästigung gibt. Das können wir nicht unter den Tisch kehren. Ich fordere für die FDP-Fraktion eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf, damit wir die Bestimmungen, die ich kritisch angesprochen habe, wieder herausnehmen und auch dem Kammerauflösungsgesetz von 1969 Rechnung tragen können.

(Beifall bei der FDP)

Danke,Herr Heidel.– Als Nächste hat Frau Hoffmann für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, es zeigt sich heute, dass das Kammerauflösungsgesetz aus dem Jahre 1969 ein im Grunde genommen gutes Gesetz ist.Es hat damals die Mitwirkungsmöglichkeiten nicht nur des Bauernverbandes, sondern aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen im ländlichen Raum begründet. Darauf möchte ich hinweisen. Es betrifft die Landfrauen, die Landjugend, die Gewerkschaftsvertreter, die in den Ausschüssen sitzen, und die Fachschulabsolventen. Ich denke, auf diese Weise ist ein Stück weit mehr Repräsentanz des ländlichen Raumes in den Gebietsagrarausschüssen und im Landesagrarausschuss gewährleistet, als wenn ausschließlich der Bauernverband vertreten wäre.

Herr Kollege Heidel, niemand wollte das Kammerauflösungsgesetz aushebeln.Es gab Diskussionen über ein paar Verfahren. 1998 wurde das Benennungsverfahren für die Wahl der Mitglieder des Landesagrarausschusses eingeführt. Es wollte aber niemand das Gesetz aushebeln. Da ist Ihre Fantasie mit Ihnen durchgegangen.

Ich komme zu dem Gesetzentwurf. Wir können dem Grundsatz zustimmen, dass die Ortslandwirte künftig benannt werden, weil es heute eben nicht mehr wie im Jahre 1969 ist, als das Wahlverfahren für Ortslandwirte eingeführt wurde, dass 30 oder 40 Landwirte in einem Dorf zu finden sind. Das brachte der Strukturwandel mit sich.