Protocol of the Session on June 7, 2005

Meine Damen und Herren, ich möchte auf den letzten Punkt eingehen, den Frau Kollegin Beer angesprochen hat: die Absicherung von Forschung und Lehre. Absolut d’accord. Das sehen wir genauso. Es ist notwendig, das gesetzlich zu regeln. Bezüglich der VBL, das ist auch ein richtiger Punkt, sind wir in Gesprächen, auch Herr Staatssekretär Dr. Arnold. Ich sehe es aber anders als Sie. Ungeklärte Fragen der Privatisierung müssen aus meiner Sicht nicht vor der Verabschiedung des Gesetzes geklärt

werden. Dieser Gesetzentwurf behandelt allein die Fusion.

(Zuruf von der SPD: Die Ermächtigung! – Nicola Beer (FDP): Erklären Sie es!)

Natürlich haben wir einiges vorweggezogen, aber selbstverständlich werden wir, wie ich Sie kenne – das ist auch nicht verkehrt –, noch einmal bei der Beratung des Universitätsklinikumsgesetzes über das eine oder andere sprechen. Ich bedanke mich. Wir werden das am Donnerstag in der dritten Lesung gern noch einmal ausführlich beraten.

(Beifall bei der CDU)

Es gab eine rechtzeitige Anmeldung für eine Kurzintervention. Das Wort hat Herr Al-Wazir für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Corts, ich finde, Ihr Redebeitrag hat es noch schlimmer gemacht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es kann doch nicht Ihr Ernst sein, wenn meine Kollegin Sarah Sorge hier sagt, es gebe ein Risiko bezüglich der VBL, es gebe ein Risiko bezüglich der Rückzahlung von Bundesgeldern, es gebe verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Ermächtigung der Landesregierung zur Privatisierung, es gebe keinen verbindlichen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen – wir haben ein Risiko von im schlimmsten Fall 1 Milliarde c –, dass Sie sich hierhin stellen und sagen:Alles richtig.Wir machen es aber trotzdem und im Übrigen wird der Gesetzentwurf am Donnerstag in dritter Lesung verabschiedet. – Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, Herr Minister.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Als die CDU die absolute Mehrheit gewonnen hat, habe ich meinen Kollegen in Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, angerufen, der auch schon einmal eine absolute Mehrheit erlebt hat, und ihn gefragt, wie das denn so ist. Er hat zu mir gesagt: Für die Opposition ist es manchmal sogar besser, wenn es eine absolute Mehrheit gibt. Dann kriegt man nämlich öfter einmal eine Initiative durch, da innerhalb der Fraktion mit der absoluten Mehrheit verschiedene Meinungen und Richtungen aufbrechen. – Ich habe ihm geantwortet: Lieber Winfried, dein Wort in Gottes Ohr. Du kennst die hessische CDU schlecht. Die sind, auf Deutsch gesagt – – Nein, das kann ich jetzt nicht sagen. Ich drücke es einmal vorsichtig aus:

(Zurufe von der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, Sie nehmen die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren, nicht mehr ernst.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der SPD und der FDP – Zurufe von der CDU)

Deshalb appelliere ich noch einmal eindringlich an die 56 Abgeordneten der CDU-Fraktion, ihre Aufgabe ernst zu nehmen.

(Zurufe von der CDU)

Es kann doch nicht sein, dass zwar ein Risiko in der finanziellen Größenordnung von 1 Milliarde c besteht, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gibt, Sie alle aber sagen: Das ist egal. – Dann stellt sich der Herr Minister auch noch hierhin und sagt, das ist alles richtig. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wir haben noch zwei Wortmeldungen. Das Wort hat Frau Kollegin Sorge für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister Corts,da Sie es sich zur Angewohnheit gemacht haben, keine Zwischenfragen zuzulassen, gehe ich wieder einmal diesen Weg.

Sie haben erneut die so genannte Quertapete angesprochen. Sie haben erneut gesagt, dass Sie nicht das Konzept, sondern die Grundlage für die Hochschulmedizin sei. Genauso hat sich Frau Kollegin Oppermann im Ausschuss geäußert. Ich hätte von Ihnen gern noch einmal eine Antwort darauf, wann Sie das von allen Fraktionen schon für Sommer letzten Jahres geforderte Konzept für die Hochschulmedizin endlich einbringen werden.

Meine zweite Frage ist: Sie haben gesagt, das Land habe nun einmal nur genügend Mittel für zwei Klinika, nicht für drei. Daher müsse man fusionieren. – Da horche ich auf, weil wir – und auch Sie – immer gesagt haben, die Fusion dürfe nicht dazu führen, dass beispielsweise weniger Leute ausgebildet werden. Es handelt sich ja ausnahmslos um Mittel für Forschung und Lehre, die das Land hier zahlt.Wenn Sie jetzt sagen,die Fusion sei darin begründet, dass wir uns nur zwei Klinika leisten könnten, dann möchte ich gerne wissen, ob das Versprechen, dass zukünftig genauso viele Medizinerinnen und Mediziner ausgebildet werden, weiterhin gilt.

(Frank Gotthardt (CDU): Hören Sie doch richtig zu! Erzählen Sie nicht so einen Mist! Das hat der Ministerpräsident schon im letzten Jahr gesagt!)

Herr Kollege Gotthardt, das habe ich in meiner Rede sehr sachlich angesprochen. – Sie reden von „Bundestagsvorwahlkampf“. Das finde ich der Situation und der Problematik wirklich nicht angemessen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der CDU)

Ich habe sehr genau aufgezeigt, welche inhaltlichen Risiken bestehen. Es bestehen insbesondere Risiken für die Freiheit von Forschung und Lehre,und es bestehen vor allem auch finanzielle Risiken. Die finanziellen Risiken belaufen sich auf 1 Milliarde c. Wenn Sie sagen, wir hätten kein Konzept, den Investitionsstau in Höhe von 200 Millionen c zu beseitigen, und gleichzeitig hier ein Konzept verkaufen, das ein finanzielles Risiko für das Land in Höhe von 1 Milliarde c birgt, dann muss ich Sie doch fragen:Wo ist Ihr Konzept?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Jetzt komme ich noch einmal auf das eigentliche Problem zu sprechen. Frau Kollegin Oppermann hat es vorhin bei der Einbringung Ihres Änderungsantrags noch einmal angesprochen. Ich glaube, Sie haben Ihren eigenen Gesetzentwurf nicht richtig verstanden. § 5 sagt ganz eindeutig, dass nicht nur die materielle, sondern auch die formelle Privatisierung über eine Rechtsverordnung geregelt werden kann. Herr Corts, im Gegensatz zu mir sind Sie Jurist. Deshalb sollten Sie wissen, dass genau das die Problematik ist, die auch die Verfassungsrechtler angesprochen haben, dass das die Problematik ist, die den Entwurf verfassungsrechtlich hochgradig bedenklich macht.

(Zurufe von der CDU)

Ich sage – im Gegensatz zu Frau Kollegin Beer – für meine Fraktion:Wir werden einen rechtswidrigen Zustand nicht hinnehmen. Es kann nicht sein, dass sich das Land Hessen in dem Zeitraum zwischen der Verabschiedung des Gesetzes – wahrscheinlich übermorgen – bis zum Ende des Jahres, wenn wir ein neues Uniklinikumsgesetz bekommen,in einem rechtsfreien Raum bewegt.So geht es nicht, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich will Folgendes richtig stellen.Wir haben jetzt die neue Regelung, dass dann, wenn weniger als fünf Minuten Redezeit zur Verfügung stehen und ein Mitglied oder ein Beauftragter der Landesregierung das Wort hatte, auf Verlangen weitere fünf Minuten Redezeit gewährt werden können.

Jetzt hat Herr Spies von der SPD-Fraktion für fünf Minuten das Wort. Die gleiche Redezeit bekommt anschließend Frau Beer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich wollte mich in dieser Debatte eigentlich nicht noch einmal zu Wort melden. Aber die Art und Weise, wie der Wissenschaftsminister in seinen Eingangsbemerkungen die tiefe Verunsicherung und die Sorgen Tausender Menschen in Mittelhessen ins Lächerliche zu ziehen versuchte, ist degoutant.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frank Gotthardt (CDU): Wo hat er das ins Lächerliche gezogen?)

Wenn wir über die Finanzierbarkeit reden,dann hören wir immer wieder den gleichen Unsinn. Die Sache ist doch ganz einfach: Das Land Hessen riskiert 1 Milliarde c, um nicht 200 Millionen c zu riskieren. Wir reden nicht über 200 Millionen c, die das Land investieren muss, sondern wir reden darüber, dass es diese Landesregierung ablehnt, bei einem PPP-Modell die Bürgschaft für Investitionsmittel in Höhe von 200 Millionen c zu übernehmen. Stattdessen riskieren Sie lieber 1 Milliarde c. Jeder Kaufmann wird Ihnen sagen: Setzen, fünf.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sage lieber: Setzen, sechs!)

Wenn der Herr Minister sagt, es würde ja überhaupt nichts passieren, wenn dieser Gesetzentwurf zurückgezogen würde, dann muss ich sagen: Nein, meine Damen und Herren, wenn Sie diesen Gesetzentwurf zurückziehen,

dann haben wir alle eine vernünftige Chance, diesen Vorgang ordentlich statt dilettantisch und gehetzt zu gestalten.

(Frank Gotthardt (CDU): Da Sie alles besser wissen, legen Sie doch einen Gesetzentwurf vor, der das vorsieht, was Sie gerne hätten!)

Lieber Herr Gotthardt, das haben Sie vorhin beim Thema Fusion schon ein paar Mal versucht.

(Frank Gotthardt (CDU): Sie haben keinen einzigen Änderungsantrag vorgelegt!)

Herr Gotthardt, die SPD hat dieser Landesregierung schon vor einem halben Jahr ein Konzept zukommen lassen, wie man die Aufgabe einer zukünftigen Struktur und Organisation der Hochschulmedizin und der weiteren Krankenhausversorgung in Mittelhessen rational lösen kann. Aber offenkundig hat die Landesregierung das nicht verstanden.

(Zurufe von der CDU)

Es bleibt dabei: Sie tun das Falsche, und Sie machen es falsch. Ziehen Sie den Mist zurück.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Beer hat für die Fraktion der FDP das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine Bemerkung vorab in Richtung der Frau Kollegin Sorge: Es ist mitnichten so, dass die FDP-Fraktion, die Fraktion der Rechtsstaatspartei,

(Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

einen verfassungswidrigen Zustand tolerieren würde. Als Juristin weiß ich aber, dass es eines entsprechenden Eingriffs in Rechte von Betroffenen bedarf und die Konkretisierung dieses Eingriffs allein durch die Beschlussfassung des Landtags noch nicht gegeben ist.

Die Gefahr besteht aber. Da haben Sie völlig Recht. Herr Minister, ich sehe das Uniklinikgesetz, das Sie hier erwähnt haben, nämlich noch nicht. Nach allem, was ich aus der Region höre, ist die Regelung, die Sie hier vorsehen, ausgesprochen spartanisch, und sie erfüllt mitnichten die Anforderungen, die die Sachverständigen in der Anhörung dieses Hauses formuliert haben.