Frau Abgeordnete, meine Damen und Herren! Die Landesregierung sieht in der Haltung der Bundesregierung, diese EU-Vorgaben nicht in nationales Recht umzusetzen, einen eklatanten Verstoß gegen das europäische Recht. Damit handelt die Bundesregierung auch gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes in dieser Frage sowie gegen die Empfehlungen der eigenen Regierungsbehörde für Telekommunikation und Post und auch der Monopolkommission.
Die Ablehnung der von Hessen und Niedersachsen eingebrachten – und übrigens vom Bundesrat beschlossenen – Initiative zur Veränderung des Postgesetzes ist darüber hinaus wettbewerbs-, mittelstands- und verbraucherfeindlich. Eine zumindest teilweise Öffnung des Briefmarktes durch die Freigabe der Postkonsolidierung hätte einen positiven Effekt auf den Wettbewerb. Davon würden insbesondere die mittelständischen Kunden begünstigt, da ihnen Rabatte eingeräumt werden müssten, die die Großkunden schon jetzt erzielen.
Allerdings hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 13. April 2005 über den Sofortvollzug seitens der vom Bundeskartellamt verfügten Freigabe der Postkonsolidierung entschieden. Deshalb wird unser Ziel – über diesen Umweg des Oberlandesgerichts Düsseldorf – doch noch erreicht werden können. Leider ist es so, dass die Bundesregierung hier nicht aus Einsicht handelt, sondern erst auf Druck eines Gerichts.
Mit welcher Begründung gedenkt sie die finanzielle Unterstützung des Jugendsinfonieorchesters im kommenden Jahr zu verringern?
Herr Abg. Siebel, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Hessische Landesregierung kann und wird über die finanzielle Unterstützung des Jugendsinfonieorchesters im kommenden Jahr erst nach Verabschiedung des Haushalts 2006 durch den Hessischen Landtag entscheiden.
Ist es richtig, dass geplant ist, den Zuschuss um ein Drittel zu reduzieren, was auch die Anzahl der Übungseinheiten um jeweils ein Drittel reduzieren würde?
Ich wiederhole mich gern und freue mich, Herr Kollege Siebel, dass Sie Ihr Herz für das Jugendsinfonieorchester entdeckt haben, weil ich insbesondere feststellen muss, dass Sie 1998 noch nicht einmal 40 % des Zuschusses erreicht haben, den wir jetzt zahlen und der mit Frau Kollegin Wagner aufgebaut worden ist. Ich kann dazu sagen: Es sind keine Planungen einer Reduzierung um ein Drittel vorgesehen. Im Gegenteil, wir haben für das Jahr 2005 sogar geplant, noch einmal 10.000 c draufzulegen. Das heißt,wir sind in diesem Jahr bei einer Gesamtsumme von 104.000 c angelangt. Wie es im nächsten Jahr weitergeht, darüber können wir erst entscheiden, wenn der Haushalt für das nächste Jahr verabschiedet ist.
Wie bewertet sie die zukünftigen Ausbildungskapazitäten an den hessischen Universitäten im Fach Arbeitslehre für das Lehramt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass mit einem steigenden Bedarf an Lehrkräften für Arbeitslehre vor allem im Haupt- und Realschulbereich zu rechnen ist?
Frau Kollegin Beer, meine Damen und Herren! Die Frage geht von falschen Voraussetzungen aus. Das Kultusministerium sieht keinen steigenden Bedarf von Lehrkräften für das Fach Arbeitslehre. Auch ist hinsichtlich der Studierendenzahl in diesem Bereich kein Anstieg erkennbar. Sie können davon ausgehen, dass die Ausbildung in diesem Fach in Hessen gesichert ist.
Herr Minister, nun ist die Situation die, dass das bereits 2001 eingeführte Fach „Politik und Wirtschaft“ für den Gymnasialzweig bislang in der Lehrerausbildung noch nicht zum Tragen gekommen ist und die Arbeitsrechtsausbildung die einzige Möglichkeit für die Studierenden war, entsprechende ökonomische Kompetenz vermittelt zu bekommen. Wie gedenken Sie, in dieser Situation Abhilfe zu schaffen?
Ich sehe überhaupt kein Problem. Es ist nicht Arbeitsrecht. Meines Erachtens meinten Sie „Arbeitslehre“. Wir haben sichergestellt, dass das in Gießen und Kassel angeboten wird. Das ist nach Auskunft des Kultusministeriums und nach unserer Erfahrung ausreichend.
Welche Möglichkeiten sieht sie,rechtliche Schritte gegen die Firma Syngenta mit ihrem deutschen Sitz in Maintal einzuleiten, um die Rechtsverstöße des Konzerns bei der Vermarktung einer nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Maissorte zu ahnden?
Herr Abg. Häusling, die Schweizer Firma Syngenta unterhält in der Bundesrepublik unterschiedliche Gesellschaften: die Firma Syngenta Agro GmbH, Pflanzenschutz, und die Firma Syngenta Seeds GmbH, Saatgut. Die in Hessen ansässige Niederlassung in Maintal beschäftigt sich nur mit Pflanzenschutz. In anderen Bundesländern, so z. B. in Nordrhein-Westfalen und hier in Kleve, befinden sich Niederlassungen, die sich mit der Pflanzenzucht beschäftigen und somit eventuell Ansatzpunkte für behördliches Handeln bieten.
Da nach eigenen hessischen Untersuchungen – durchgeführt durch das hessische Landeslabor, Standort Kassel – bisher eine illegale Vermarktung der nicht zugelassenen Maissorte Bt10 nicht nachgewiesen werden konnte und sich darüber hinaus nur eine Syngenta-Niederlassung Pflanzenschutz in Hessen befindet, können rechtliche Schritte aus hessischer Sicht nicht eingeleitet werden.
Herr Minister, wie bewerten Sie das Verhalten von Syngenta, wochenlang die Analysemethode für Bt10-Mais zu verweigern und erst damit die ganze Sache der Konsequenz zugeführt zu haben,dass kein Mais mehr importiert werden darf?
Herr Abg. Häusling, wir sind mit unserem Labor in Kassel selbst darauf eingerichtet, diese Untersuchungen durchzuführen. Wir haben diese Untersuchungen von 1999 bis 2004 aufgrund von 496 Lebensmittelproben und 91 Futtermittelproben erstellt,sodass wir selbst in der Lage sind, Derartiges nachzuweisen.
In welchem Umfang beabsichtigt sie entgegen ihrer noch 2003 im Zusammenhang mit den Besoldungseinschnitten bei den Beamten vertretenen Position, jetzt Einschnitte bzw.Einsparungen bei den Beihilferegelungen zulasten der Landesbediensteten herbeizuführen?
Herr Kollege, die Hessische Beihilfeverordnung ist seit 2003 durch die Achte und Neunte Verordnung bereits geändert worden.Beide Änderungen haben keine Nachteile für die Beschäftigten gebracht. Weitere Änderungen sind derzeit nicht beabsichtigt.
Herr Minister,„derzeit“ heißt in absehbarer Zeit.Können Sie das für einen bestimmten Zeitraum eingrenzen?
Herr Kollege, das kann man nicht. Sie wissen, dass unser Beihilferecht an das Ersatzkassenrecht und an eine Reihe von anderen Rechtsvorschriften gekoppelt ist, die man zusammengefasst als gesundheitsreformerische Gesetzgebung verstehen kann. Es war hier im Hause immer Konsens, dass diesbezügliche Veränderungen gegebenenfalls auch Folgewirkungen auf Beihilferegelungen haben. Insoweit muss man abwarten, was geschieht. Ich kann keinen Termin nennen. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich beabsichtige, derzeit keine Veränderungen vorzunehmen.
Ist sie bereit, die Antwort auf die Kleine Anfrage Drucks. 16/2659 in Bezug auf Aufgabenstellung, Arbeitsergebnisse und konkrete personelle Zusammensetzung des Arbeitskreises Baukultur zu konkretisieren, und dies vor dem Hintergrund – wenn ich das noch ergänzen darf – der Diskussion, die im Zusammenhang des parlamentarischen Abends der Architektenkammer diesbezüglich ausgetauscht wurde?
Herr Abgeordneter, konzeptionelle Überlegungen zu dem Thema Baukultur werden – wie Ihnen in der Antwort auf die Kleine Anfrage bereits dargestellt – im Nachgang zu dem stattgefundenen Impulsgespräch entwickelt. Dabei gibt es in der Zwischenzeit Gedankenaustausche mit der Architektenkammer, auch mit anderen Personen. Zurzeit ist noch keine weitere Konkretisierung erfolgt. Sobald es tatsächlich konkrete und vorstellbare Entwürfe sind, kann die Landesregierung dies auch vorstellen.
Darf ich Ihre Antwort dahin gehend richtig verstehen, dass unter dem Titel „Arbeitsgruppe Baukultur“ bisher lediglich ein Impulsgespräch stattgefunden hat? Wären Sie bereit, zu konkretisieren, wer an diesem Impulsgespräch teilgenommen hat?
Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen gesagt, dass zurzeit konzeptionelle Überlegungen angestellt werden. Grund
züge eines solchen Konzeptes liegen vor. Die sind allerdings noch nicht abgestimmt und deswegen noch nicht vorstellbar.