Herr Kollege Klein, die zentralen Ziele der 15 regionalen Bildungsforen, die das Hessische Kultusministerium, das Institut für Qualitätsentwicklung, das Amt für Lehrerbildung und die Staatlichen Schulämter von März bis Juli 2005 veranstalten, sind erstens, fundierte Informationen über die Neuerungen im hessischen Bildungswesen zu vermitteln, und zweitens, in einen offenen Dialog mit den rund 2.000 Schulleiterinnen und Schulleitern zu treten.
Frau Staatsministerin, ich bitte um Entschuldigung. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen,sich in diesem Saal ruhig zu verhalten und notwendige Gespräche draußen zu führen. So lange warten wir jetzt ab. Das gilt auch für diejenigen, die in den letzten Reihen sitzen, und für die parlamentarischen Geschäftsführer. – Frau Staatsministerin Wolff, bitte fahren Sie fort.
Alle Schulleiterinnen und Schulleiter, die eingeladen waren,sind auch erschienen.Daran zeigt sich das positive Interesse der Schulleiterinnen und Schulleiter. Die vier zentralen Themen der Bildungsforen waren: Eigenverant
wortung der Schulen, verbindliche Qualitätsstandards, Personalentwicklung sowie Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Welche Beteiligung erwartet sie hinsichtlich der Bewerbung interessierter Kindergärten und Grundschulen um die Erprobung des Bildungs- und Erziehungsplans?
Frau Kollegin Osterburg, wir sind über die Phase der Erwartungen insoweit schon etwas hinaus, als uns mittlerweile 80 Bewerbungen entweder bereits vorliegen oder angekündigt sind. Es handelt sich jeweils um Tandems aus Grundschulen und Kindertagesstätten, zum Teil auch mit dritten Partnern im Boot.Bereits vor Ablauf der Frist zum 20. Mai lagen zahlreiche Bewerbungen vor. Gleichwohl haben wir angesichts des Beratungsbedarfs innerhalb der Tandems, zwischen Grundschulen und Kindertagesstätten, die Bewerbungsfrist um einen Monat verlängert, sodass die Chance gegeben ist, die Bewerbungen auch sachgemäß zu begründen und die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen anzubahnen. Wie gesagt, es liegen bereits jetzt 80 Bewerbungen vor.
Welche Mittel stellt die Landesregierung den Einrichtungen für die Umsetzung dieses Bildungs- und Erziehungsplans in der Erprobungsphase zur Verfügung?
Frau Kollegin Hartmann, Sie wissen, dass das Land den Bildungs- und Erziehungsplan durch die beiden Ressorts finanziert.Dazu gehören die wissenschaftliche Begleitung sowie eine große Zahl von Vorträgen und Diskussionsveranstaltungen durch das bayerische Staatsinstitut, das Sozialministerium und das Kultusministerium, und dazu gehört auch eine sehr beträchtliche Zahl von Fortbildungsmaßnahmen in Kindertagesstätten,im Ausbildungsund im Grundschulbereich.
Ist ihr bekannt, ob nach Berlin weitere Länder die Einführung eines staatlichen Werteunterrichts planen?
Herr Kollege Irmer, zurzeit ist der Landesregierung kein Bundesland bekannt,das – wie Berlin – die Einführung eines so genannten Werteunterrichts als Pflichtfach ohne Abwahlmöglichkeit bei gleichzeitigem Verzicht auf Religionsunterricht als Pflichtfach beabsichtigt. Bekanntlich ist in Berlin der Religionsunterricht nicht Bestandteil des schulischen Pflichtunterrichts.
Soweit ich absehen kann, würde es auch kein Land riskieren, keinerlei Einfluss darauf auszuüben, welche religiösen Gruppen im öffentlichen Raum der Schulen und mit staatlichen Mitteln unterrichten dürfen.
In welchem Umfang und mit welchem Erfolg beteiligen sich hessische Schulen am Wettbewerb „Deutscher Hauptschulpreis“, der die „besten Hauptschulen Deutschlands“ auszeichnet?
Herr Kollege Lübcke, ich kann Ihnen Folgendes berichten.Der „Deutsche Hauptschulpreis“ wurde von der Hertie-Stiftung bereits zum vierten Mal ausgeschrieben, zum zweiten Mal unter Beteiligung der Bosch-Stiftung.
Zur hessischen Beteiligung kann ich Folgendes berichten. Im Jahr 2005 kamen von 174 Schulen aus dem Bundesgebiet 16 aus Hessen. Es wurden 23 Preise vergeben. Darunter befindet sich ein hessischer Sonderpreis, nämlich für die Weißfrauenschule in Frankfurt sowie ein Lehrerpreis an den dortigen Kollegen Jens Bachmann.
Im Jahr 2003 haben sich unter dem Titel „Integration von Zuwandererkindern durch die Hauptschule – miteinander und füreinander lernen“ 8 von 86 Schulen aus Hessen beteiligt. Die zwei hessischen Siegerschulen auf dem vierten und fünften Platz sind die Wilhelm-Heinrich-vonRiehl-Schule aus Wiesbaden und die Sophienschule in Frankfurt gewesen.
Im Jahr 2001 lautete der Titel „Erziehung zur Eigenverantwortung“, und 4 von 89 Bewerberschulen kamen aus Hessen. Von 36 Preisen gab es einen Preis für die EugenBachmann-Schule in Wald-Michelbach.
Im Jahr 1999 wurde der „Deutsche Hauptschulpreis für erfolgreiches Lehren und Lernen“ veranstaltet. Es haben von 317 Schulen 22 aus Hessen teilgenommen, und es gab dort fünf hessische Siegerschulen.
Herr Abg. Möller, Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das vor zwei Monaten verabschiedete Energiewirtschaftsgesetz führt aus unserer Sicht nicht zu der gewollten Entlastung der Verbraucher. Deswegen hat Hessen – gemeinsam mit anderen Bundesländern – diesem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zugestimmt, sondern ergänzende Anträge eingebracht. Sie sollen dazu beitragen, dass das Gesetz in der Weise verändert wird, dass es dem Verbraucher von Strom und Gas dient.
Derzeit befinden wir uns im Verfahren des Vermittlungsausschusses. Voraussichtlich am Freitag dieser Woche wird die Arbeitsgruppe zu einer Vereinbarung kommen, sodass der Vermittlungsausschuss in der nächsten Woche darüber befinden kann.
Der Bundesrat drängt insbesondere auf eine durchgängige Vorabprüfung der Netzentgelte, auf den Verzicht auf eine gesetzliche Festschreibung eines Kostenrechnungsprinzips – nämlich der Nettosubstanzerhaltung – und darauf, dass stattdessen die Realkapitalerhaltung in der Verordnung festgeschrieben wird.Vor allem wollen wir einen in diesem Gesetzentwurf fehlenden wettbewerbsfreundlicheren Zugang zu den Gasnetzen realisieren.Des Weiteren wollen wir eine entsprechende Beteiligung der Länder, die ihrer Aufgabenstellung entspricht.
Aufgrund der bisherigen Verhandlungen bin ich sehr optimistisch, dass wir nicht nur eine Einigung erzielen, sondern dass das Gesetz im Ergebnis des Vermittlungsausschusses zu einer Form findet, die den Wünschen des Bundesrates und damit vor allem auch des Bundeslandes Hessen weitgehend Rechnung trägt.
Herr Rhiel, ist Ihr Optimismus darüber, dass dieser Gesetzentwurf jetzt im Laufe dieses Vermittlungsverfahrens verabschiedet werden wird, unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass nach der Ankündigung von Neuwahlen die Kritik an diesem Gesetzentwurf plötzlich ganz leise geworden ist und die Mehrheit im Bundesrat gesagt hat, dass sie das jetzt noch schnell verabschieden möchte?
Ich kann Ihre Einschätzung nicht nur nicht bestätigen, sondern ich muss sie als falsch beurteilen. Denn umgekehrt ist es so, dass wir in den Verhandlungen zwischen den B- und den A-Ländern eine große Bereitschaft der ASeite gefunden haben, diesen Gesetzentwurf zu verabschieden. Da die A-Seite weiß, dass die Forderungen der B-Seite im Interesse des Verbrauchers sind, hat sie diesen Forderungen auch entsprochen. Das ist der aktuelle Stand.
Herr Rhiel, Sie sprechen die ganze Zeit davon, dass Sie Entlastungen für die Verbraucher vornehmen wollen. Ich frage Sie: Ist es richtig, dass Sie einen Sturz des Verbandsklagerechts in den Vermittlungsausschuss eingebracht haben – etwas, was direkt für die Verbraucher positiv gewesen wäre?
Zunächst einmal ist es eine irrige Auffassung, zu glauben, das Verbandsklagerecht führe zu verbraucherfreundlichen Preisen. Unser Ziel ist ein anderes. Wir wollen durch Wettbewerb zu einem verbraucherfreundlichen Verhalten der Unternehmen kommen. Denn nur Wettbewerb stärkt die Innovationen und senkt damit die Preise.
Ohne zu intim aus den Gesprächen, die derzeit noch andauern, zu plaudern, kann ich des Weiteren sagen: Es ist nicht so, dass die Streichung dieses Passus im bisherigen Verhandlungsstand auf die B-Seite zurückgeht, sondern sie wurde letztlich von der A-Seite als Kompromiss vorgeschlagen.
Wie bewertet sie die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Marktöffnung für das Einsammeln und Vorsortieren von Briefen abzulehnen?
Frau Abgeordnete, meine Damen und Herren! Die Landesregierung sieht in der Haltung der Bundesregierung, diese EU-Vorgaben nicht in nationales Recht umzusetzen, einen eklatanten Verstoß gegen das europäische Recht. Damit handelt die Bundesregierung auch gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes in dieser Frage sowie gegen die Empfehlungen der eigenen Regierungsbehörde für Telekommunikation und Post und auch der Monopolkommission.