(Heiterkeit und Zurufe – Günter Rudolph (SPD): Das ist schon ein paar Jahre her! – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Jahrzehnte!)
Er hatte wegen eines FDP-Antrags zur Änderung des Feiertagsgesetzes zwecks Erlaubens des Waschens von Autos an Sonntagen seinen allerersten Auftritt im damaligen landespolitischen Magazin des Hessischen Rundfunks. Das hieß damals noch „PPP“ und nicht „de facto“ und beinhaltete auch noch mehr Landespolitik – aber das ist jetzt eine andere Geschichte.
Durch diesen FDP-Antrag – das Autowaschen sonntags erlauben – kam ich zum ersten Mal als Abgeordneter ins Fernsehen. Damals gab es die Regelung, dass man sonntags noch nicht einmal die Portalwaschanlagen benutzen durfte. Damals war ich der Meinung, ganz so doof wäre eine solche Neuregelung nicht.Die SPD hatte eine andere Meinung. Dann gab es darüber eine kleine Auseinandersetzung innerhalb der Koalition. Das ist immer schön spannend.
Dann haben wir nicht die Wahl verloren, Jürgen, das hat noch ein bisschen gedauert. Dann aber kam der Korrespondent des Magazins „PPP“ auf die Idee, um den Sachverhalt zu visualisieren, könne ich doch mein Auto waschen.
Das aber hat mich vor mehrere Probleme gestellt: Erstens war mein damaliges Auto nicht vorzeigbar. Zweitens. Hätte ich es durch die Waschanlage gefahren, wäre die Hälfte des Wassers im Auto gelandet.
Deswegen musste ich mir damals das Auto des Abg. Kaufmann ausleihen. Das hatte wiederum zwei Effekte: Erstens wurde das Auto des Abg.Kaufmann noch nie so langsam gefahren,
Jedenfalls haben wir uns damals nach intensiven Diskussionen in der Koalition auf die jetzt geltende Regelung geeinigt. Der Kollege Hahn hat eben die jetzige Regelung eine „irre Konstruktion“ genannt. Aber ich habe es noch einmal nachgelesen: Sie haben damals dieser „irren Konstruktion“ zugestimmt.
(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das ist doch kein Widerspruch, oder? – Michael Siebel (SPD): Das ist der irre Hahn!)
Insofern, meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Wir sind in diesem Punkt weiterhin diskussions- und waschbereit. Aber Sie müssen im Ausschuss einmal begründen, was sich seit 1996 geändert hat.
Auch bei den Videotheken sind wir diskussionsbereit. Eine Mehrheit in unserer Fraktion würde dem schlicht zustimmen, eine Minderheit in unserer Fraktion hält die jetzige Regelung für ausreichend. Aber wir GRÜNEN alle miteinander halten – im Gegensatz zu dem, was Sie hier gerade gesagt haben,Herr Hahn – die Videoausleihe nicht für das Zentrum des Liberalismus.
(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das ist doch schade, echt schade!)
Insofern – und das ist jetzt spannend – könnte sich am Ende sogar die Minderheit bereit finden, Ihnen zuzustimmen, Herr Kollege Hahn. Und wissen Sie, warum? Aus einem einzigen Grund:Wenn wir diesem Gesetzentwurf zustimmen könnten, dann wäre der letzte Existenzzweck der FDP entfallen.
An diesem Punkt kann ich vielleicht Hans Zippert aus der „Welt“ zitieren. Er hat gesagt, eigentlich dürfte man den Ladenschluss aus genau diesen Gründen nicht abschaffen, und er hat weiter gesagt: Wir brauchen den Ladenschluss auch aus touristischen Erwägungen. Ausländische Besucher sind immer wieder begeistert,wenn sie vor einer geschlossenen Ladentür stehen. Bücher wie „Die 1.000 geschlossensten Geschäfte in Deutschland“ sind in den
Warum darf man dann demnächst sonntags einen Rasenmäher kaufen, ihn aber nicht benutzen? Wo leben wir denn eigentlich?
Dafür muss sich die FDP einsetzen: dass jeder Deutsche sonntags mit dem Rasenmäher zum Supermarkt fahren darf. – Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Er kann das insbesondere dann, wenn Leute von außerhalb Nordhessens meinen, sie hätten die Schlauheit erfunden und mit Löffeln gegessen – oder wenn Mitglieder der Landesregierung arroganterweise meinen, das Elend sei in Nordhessen zu Hause. Dann nämlich hört es mit dem Spaß auf.
Aber zum Ernst der Sache. Herr Hahn, wenn Sie in der Tat nichts Besseres anzubieten haben, als diesen Landtag mit solchen Gesetzentwürfen zu beschäftigen, dann muss ich Ihnen sagen, es tut mir um den Liberalismus in Hessen langsam fast schon Leid.
Der Ansatz dieses Gesetzentwurfes ist: mehr Freiheit für Videotheken. Sie wollen die Öffnung von Videotheken sonntags ab 13 Uhr zulassen. Die Bürger sollen sonntags ihre Autos waschen. Sie haben das mit Moralin und großem Pathos beschrieben.Ich denke,darin steckt schon ein tieferer Kern – nämlich die Philosophie: Wir machen alle Schranken auf.
Wo sind denn für Sie die Grenzen? Warum sagen Sie nicht gleich, es soll keinen Ladenschluss mehr geben, sondern amerikanische Verhältnisse mit Öffnungszeiten rund um die Uhr? Alles immer offen, jeder kann tun, was er will, von 0 bis 24 Uhr. In der Tat ist es nicht die Philosophie der Sozialdemokratischen Fraktion, grenzenlos alles zu öffnen.
Herr Hahn, Ihre Behauptung zur Begründung des Gesetzentwurfes, das Freizeitverhalten der Bevölkerung hätte sich geändert, die gesellschaftlichen Verhältnisse hätten sich geändert, mag richtig sein.Aber wenn wir dem Zeitgeist überall nachgeben, ist das noch keine Begründung für einen solchen Gesetzentwurf, wie Sie ihn zu verabschieden begehren.Auch die Begründung, dass die Viererbande in Frankfurt etwas Gemeinsames beschließt, reicht nicht aus, im Hessischen Landtag dem irgendwie zuzustimmen.
Herr Hahn, allein zu sagen: „Den Gesetzentwurf brauchen wir aus kommerziellen Gründen“, ist schlicht und ergreifend falsch. Die Menschen haben deswegen nicht mehr Geld in der Tasche, weil es längere Ladenöffnungszeiten oder anderes gibt.
Meine Damen und Herren, sich hierhin zu stellen und mal locker vom Hocker die Gewerkschaften zu beschimpfen, das können Sie ja tun. Aber ich finde, es gehört zu den Aufgaben der Gewerkschaften, sich für die Arbeitnehmer und für deren Schutzrechte einzusetzen. Deswegen haben die Ihre Beschimpfungen überhaupt nicht verdient.
Sich locker über die Bedenken der Kirchen hinwegzusetzen, wie Sie das tun, halte ich auch für falsch.
Das Sonn- und Feiertagsgesetz hat seinen Sinn und Zweck behalten. Unterhalten Sie sich einmal mit Ihrer Landesvorsitzenden. Ich habe den Eindruck, dass Frau Wagner in der Vergangenheit durchaus mit nachvollziehbaren Argumenten für das Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot eingetreten ist.
Deswegen sage ich,wir sollten in dieser Gesellschaft überlegen, ob es nicht noch Werte gibt, die sich lohnt, gemeinsam aufrechtzuerhalten. Sie können nicht ernsthaft begründen, warum man sonntags nach 13 Uhr irgendwelche dummen und schwachsinnigen DVDs oder Sonstiges ausleihen muss. Das können Sie nicht begründen, und deswegen ist das auch nicht notwendig.
Meine Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, Sie hatten einmal eine Kollegin, die wirtschaftspolitische Sprecherin war. Es war Ronja Perschbacher. Sie hat Anfang der Neunzigerjahre einmal gesagt, sie wäre auch für den Erlebniseinkauf rund um die Uhr und ohne Ladenschlusszeiten. Das kann man alles diskutieren – Zeitgeist hin, Zeitgeist her. Aber das Thema ist zu ernst, als dass man das abhandeln kann, wie es der Kollege Hahn hier getan hat – mehr Freiheit für Videotheken, ein erbärmliches Armutszeugnis für eine liberale Politik. Wir haben wichtigere Probleme in Hessen, etwa die verfehlte Wirtschaftspolitik. Dagegen lohnt es sich zu kämpfen und nicht um diesen verfehlten Gesetzentwurf der FDP. Wir werden ihn daher konsequenterweise ablehnen.