Meine Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, Sie hatten einmal eine Kollegin, die wirtschaftspolitische Sprecherin war. Es war Ronja Perschbacher. Sie hat Anfang der Neunzigerjahre einmal gesagt, sie wäre auch für den Erlebniseinkauf rund um die Uhr und ohne Ladenschlusszeiten. Das kann man alles diskutieren – Zeitgeist hin, Zeitgeist her. Aber das Thema ist zu ernst, als dass man das abhandeln kann, wie es der Kollege Hahn hier getan hat – mehr Freiheit für Videotheken, ein erbärmliches Armutszeugnis für eine liberale Politik. Wir haben wichtigere Probleme in Hessen, etwa die verfehlte Wirtschaftspolitik. Dagegen lohnt es sich zu kämpfen und nicht um diesen verfehlten Gesetzentwurf der FDP. Wir werden ihn daher konsequenterweise ablehnen.
Für die Landesregierung will ich einige wenige Bemerkungen machen. Das geht hier von sehr grundsätzlicher Überzeugung, wie sie Frau Kollegin Kölsch vorgetragen hat,über eher das humoristische Fach bis hin zu sehr emotionalen Beiträgen. Ich hatte schon in der letzten Legislaturperiode Gelegenheit, mich mit dem Thema auseinander zu setzen. Dann gab es eine Zwischenlösung. Ich will einige wenige Striche hinzufügen. Ich fange beim Kollegen Rudolph an.
Es geht wahrscheinlich vielen von uns so: Ob man das für klug, weise und erstrebenswert hält, was wer auch immer aussagt, ist letztlich eine höchstpersönliche Angelegenheit. Es ist nicht Gegenstand unserer Bewertung, ob man an solchen Tagen eine Möglichkeit einräumt, auszuleihen, oder nicht. Das hat den Staat letztlich nichts anzugehen.
Umgekehrt ist es aber auch nicht ganz so frei, wie es hier zum Teil diskutiert wurde.Weil es noch nicht zitiert wurde, darf ich darauf hinweisen. Frau Kollegin Kölsch hat Art. 140 Grundgesetz und Art. 139 Weimarer Reichsverfassung zitiert. Ich will noch eine Vorschrift hinzufügen, damit wir wenigstens gemeinsam auf einem Stand sind:Art. 53 der Hessischen Verfassung. In der Hessischen Verfassung steht, das will ich wenigstens einmal vortragen:
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Als man 1946 diese Verfassung verabschiedete, gab es vielleicht andere Überlegungen zum Freizeitverhalten und Ähnlichem als heute.Aber so gänzlich können wir die Sache nicht zur Seite legen.
Wenn das so ein entscheidendes Thema ist, dann sollten wir uns die zwei Minuten Zeit nehmen, um uns der Sache so zu nähern, dass es nicht bei dem Punkt bleibt: „Finde ich gut“, oder: „Finde ich schlecht.“ Es ist am Schluss eine schlichte Frage, die niemand bestreiten kann: Sonn- und Feiertage sollen nach unserer Verfassung vorrangig der Erholung, der Arbeitsfreiheit und der Freizeitgestaltung dienen.
Wenn dem so ist, dann ist für mich die Linie die: Viele Menschen müssen am Sonntag arbeiten – das darf auch nicht verkannt werden –, bei der Polizei, bei der Feuerwehr, beim Nahverkehr, in den Krankenhäusern. Viele Menschen müssen sonntags arbeiten. Das steht nicht zur Debatte. Die Frage ist: Muss Sonntagsarbeit dort möglich sein, wo es aus der Sache nicht zwingend ist? – Das ist die Grenze, wo wir entlang marschieren.
Jetzt sage ich einmal zur FDP: Meine Damen und Herren, ich halte den Gesetzentwurf nicht für zielführend. Es bringt uns nicht weiter, eine Stelle herauszugreifen. Das verweigert die Antwort auf das Grundsatzproblem. Es gibt keinen Sinn, über Waschsalons für Autos zu reden, aber nicht über Waschsalons für Kleidung. Mit welcher Begründung wollen wir jemandem,der eine Reinigung offen halten will,der einen Waschsalon offen halten will,das verweigern? Man müsste also die Debatte weiterführen. Ich halte den Gesetzentwurf für zu kurz gesprungen. Das Zweite ist: Das Arbeitsmarktargument ist überschaubar. Das Dritte ist: Ich habe gehört, dass wir dazu im Innenausschuss eine Anhörung machen. Dann können wir uns noch intensiv damit auseinander setzen.
Wenn es wirklich ein Thema ist,das die Menschen bewegt, wo ist der Unterschied zwischen einer Freizeiteinrichtung, einem Theater und einer Videothek? – Das ist relativ einfach zu beantworten. Der arbeitsfreie Tag soll den Menschen dienen, um ihre Freizeit zu gestalten, oder, wie es früher hieß, sich seelisch zu erheben. Das kann ich mit meiner Familie nur, wenn es an diesem Sonntag ein solches Angebot gibt. Das heißt, wenn der Zirkus auftritt. Das heißt, wenn das Theater auftritt, oder anderes mehr. Wenn die nicht auftreten dürfen, kann ich das am Sonntag als Nutzer nicht wahrnehmen.
Ich kann mir am Sonntag das Video mit meiner Familie anschauen. Ich habe die ganze Woche mit Ausnahme des Sonntags Gelegenheit, mir das auszuleihen, damit ich damit am Sonntag meine Freizeitgestaltung mache. Das ist der juristische Unterschied.
Es ist so unruhig. Wir wollen es zu Ende bringen. – Der hessische Staatsgerichtshof hat sich im Jahre 1999 grundlegend dazu geäußert. Damit wir, wenn wir darüber noch einmal diskutieren, auch das dabei haben, möchte ich gerne auf Folgendes hinweisen.Aus der Sicht der Landesregierung besteht ein Handlungsbedarf nicht.
Ich räume ein, dass man das alles unterschiedlich sehen kann. Die juristischen Grenzen sind sicherlich so, dass ein Gesetzgeber Ermessensspielraum hat. Was ich aber nicht für richtig halte, ist, dass wir einen Aspekt herausgreifen und sozusagen scheibchenweise immer vor neuen Fragen stehen.Wer das grundsätzlich anders haben will, der muss das Gebot der Sonntagsruhe sehr grundsätzlich behandeln. Das gibt dieser Gesetzentwurf nicht her. Deshalb ist aus der Sicht der Landesregierung keine Zustimmung zu erwarten. – Vielen Dank.
Vereinbarungsgemäß überweisen wir den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes an den Innenausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung. – Das ist so geschehen.
Ich teile Ihnen mit, dass Sie Ihre Akten auf den Tischen liegen lassen können, denn der Sitzungssaal wird direkt nach der Plenarsitzung verschlossen. Papiere, die Sie entsorgen möchten, werfen Sie bitte in die am Rande des Sitzungssaals bereit stehenden Papierkörbe. – Das waren die Mitteilungen der Verwaltung.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Plenarsitzung des heutigen Tages. Ich darf mich bei Ihnen sehr herzlich bedanken. Wir sehen uns morgen Vormittag um 9 Uhr wieder. Die Sitzung ist geschlossen. Der Rechtsausschuss tagt jetzt.