Protocol of the Session on January 25, 2005

Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass die Chance, zusätzliche Arbeitszeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu generieren, nämlich am Sonntag Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, mit dem Argument niedergemacht wird, das gehe aber nicht, dann müssten die Menschen ja am Sonntag arbeiten. Ich glaube, viele Menschen wären froh, wenn sie am Sonntag arbeiten könnten. Deshalb ist dieses Argument in unseren Augen unbeachtlich.

(Beifall bei der FDP)

Das zweite Argument, vom katholischen Bistum in Limburg gerade jetzt wieder auf die Tagesordnung gesetzt, in die Medien gebracht, lautet: Der Sonntag muss heilig bleiben, der Sonntag muss ein Tag der Besinnung bleiben. – Die FDP-Fraktion in diesem Hause hat sehr deutlich gemacht – gerade auch im Zusammenhang mit der Diskussion um die Aufhebung des Ladenschlussgesetzes und der Möglichkeit, ein Ladenöffnungsgesetz im Lande Hessen zu verabschieden –, dass wir genau wissen, dass es Tage der Besinnung geben muss.

Die Kirchen sind aber gerade überhaupt nicht dazu berufen, dieses Argument im Zusammenhang mit Videotheken auf die Tagesordnung zu setzen. Ich habe mir in den letzten Tagen fast schon einen Spaß daraus gemacht, im Internet zu surfen und zu schauen, wie viele katholische Kirchen eigene Bibliotheken haben. Ausweislich der entsprechenden Internetseiten sind diese Bibliotheken in aller Regel sonntags ab 10 Uhr oder 11 Uhr geöffnet – am Ende der Messen bzw. der Gottesdienste. Diese Bibliotheken leihen nicht nur das gute Buch, sondern auch gute oder möglicherweise nicht so gute Videos aus. Daher: Wenn uns die Kirchen erzählen, dass man das bestehende Gesetz nicht ändern dürfe, aber ihrerseits am Sonntag Videos ausleihen, dann wird deutlich, dass unsere Argumentation die richtige ist. Der Staat soll nur das verbieten, was andere bei der Durchführung in nicht hinnehmbarer Weise stört. Es stört aber keinen Menschen, wenn die Leute am Sonntag in Videotheken gehen und sich Videos ausleihen.

(Beifall bei der FDP)

Die zweite Bemerkung betrifft das Thema Autowaschanlagen.Wir haben im Lande Hessen hierzu eine relativ irre rechtliche Konstruktion. Ein Teil der Autowaschanlagen,

nämlich die so genannten Portalwaschanlagen, dürfen an Sonntagen betrieben werden, Selbstwaschanlagen und andere Waschanlagen aber nicht. Gerade bei den Selbstwaschanlagen ist diese Regelung von einer besonderen Lustigkeit, weil gesagt wird, derartige Anlagen dürften nicht betrieben werden, weil entsprechende Druckschläuche benutzt würden, um die Autos abzuspritzen. Portalwaschanlagen benutzen ebenfalls derartige Druckschläuche, aber ihr Betrieb ist auch sonntags erlaubt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will das Thema Waschanlagen hier nicht weiter ausbreiten, weil es um das gleiche Prinzip geht. Es geht um die Frage, warum wir als Landesgesetzgeber etwas verbieten müssen, was Menschen machen wollen und womit sie andere nicht stören. Natürlich darf eine Waschanlage unter bestimmten Bedingungen nicht genehmigt werden, z. B. in Wohngebieten. Das ist aber eine Angelegenheit des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts. Mithilfe dieses Rechts wird verhindert, dass die Anwohner zu sehr belastet werden.Es geht also schlicht und ergreifend um die Frage,wie viel Eigenverantwortung man den Bürgern in unserem Lande zubilligt. Wir als Freiheitspartei billigen den Bürgern unseres Landes sehr viel Eigenverantwortung zu. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss möchte ich mit Freude aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ von heute sinngemäß zitieren und darauf hinweisen, dass es einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der größten hessischen Stadt, nämlich der Stadt Frankfurt, gibt, mit dem mit der Mehrheit von Sozialdemokraten, GRÜNEN und FAG das sonntägliche Öffnungsverbot für Videotheken aufgehoben wird.

(Günter Rudolph (SPD): Das allein ist kein Kriterium!)

Es macht aber deutlich, Herr Kollege Rudolph, dass man nicht mit Moralin an die Sache herangehen, sondern schlicht und einfach die Frage beantworten sollte, für wie erwachsen und für wie mündig wir die Bürger unseres Landes halten. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns mutig sein und mehr Freiheit geben.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Hahn. – Frau Kölsch, Sie haben das Wort für die CDU-Fraktion. Sie haben zehn Minuten Redezeit.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes eingebracht. Hierbei geht es insbesondere um die Öffnung von Videotheken an Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr und um die Öffnung sämtlicher Waschstraßen an Sonnund Feiertagen.

Als wir im vergangenen Jahr über die Flexibilisierung der Ladenschlusszeiten diskutiert haben, waren wir uns eigentlich parteiübergreifend einig, dass die Sonn- und Feiertagsruhe unangetastet bleiben soll, d. h. eines besonderen Schutzes bedarf. Meine Damen und Herren, wir wissen natürlich, dass der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats bei der Novellierung des Filmförderungsgesetzes den Ländern empfohlen hat, in den landesrecht

lichen Vorschriften eine Öffnung der Videotheken auch an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Wir wissen natürlich auch, dass die Videotheken nicht unter das Ladenschlussgesetz fallen. Dennoch ist meine Fraktion der Meinung, dass hier kein Handlungsbedarf für eine Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes besteht.

Ich möchte dies ganz klar begründen.Mit jeder Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg, auch den Sonntag zu einem normalen Geschäftstag zu machen. Jede weitere Gesetzesänderung kann jeweils nachvollziehbar begründet werden. Die CDU-Fraktion hat sich jedoch dafür entschieden, ganz bewusst darauf zu achten, dass die Sonn- und Feiertagsruhe im Sinne unseres Grundgesetzes auch weiterhin eines besonderen Schutzes bedarf.

Meine Damen und Herren, es gibt doch genügend Ausnahmeregelungen, nicht nur für einzelne Branchen. Es gibt auch zahlreiche Möglichkeiten, Sonderverkäufe oder verkaufsoffene Sonntage in touristischen Regionen oder bei Festen und anderen besonderen Anlässen durchzuführen.Wenn wir hier eine Gesetzesänderung vornehmen würden, garantiere ich Ihnen, dass verständlicherweise weitere Branchen entsprechende Forderungen nach Ausnahmeregelungen für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen stellen werden.

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion – Herr Hahn,Sie haben es gerade eben wieder gesagt –, beziehen sich darauf, dass andere Bundesländer eine entsprechende Regelung getroffen haben.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP):Auch!)

Natürlich erwähnen Sie Nordrhein-Westfalen nicht.

(Günter Rudolph (SPD): Das hat er vergessen! – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das wird rot-grün regiert! Das ist für mich nicht erstrebenswert, Frau Kollegin!)

Moment,warten Sie ab.– Hier mussten die Videotheken aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf ab Dezember 2000 an Sonn- und Feiertagen wieder schließen. Ich will einige Passagen aus der Urteilsbegründung zitieren, da diese die Gründe für unsere Ablehnung untermauern. Ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten:

Videotheken liegen im innerstädtischen Bereich an öffentlichen Straßen und sind für Kunden ohne weiteres erkennbar und zugänglich. Die gewerbliche Vermietung von Videofilmen in Ladengeschäften ist eine öffentlich bemerkbare Arbeit, auch wenn die eigentliche gewerbliche Tätigkeit, das Vermieten der Filme, sich im Inneren der Geschäftsräume der Betriebe abspielt... Der Schutz der Sonn- und Feiertage soll dem öffentlichen Leben, soweit möglich, seine werktägliche Unruhe und Geschäftigkeit mit Verpflichtungen und Beanspruchungen nehmen.

(Nicola Beer (FDP):Was ist mit den Kinos? Liegen die in den Hinterhöfen?)

Ich zitiere aus dem Gerichtsurteil, Frau Beer.

Er erfüllt diesen Zweck nur, wenn an den geschützten Tagen die werktägliche gewerbliche Tätigkeit ruht, sofern sie nicht gerade zur Befriedigung sonntäglicher Bedürfnisse erforderlich oder durch Gesetz besonders zugelassen ist.

An anderer Stelle heißt es:

Videokassetten können nämlich an Werktagen zum Gebrauch an Sonn- und Feiertagen gemietet werden. Hinter dem Wunsch von Verbrauchern, ihren Bedarf an Videofilmen aufgrund eines spontan gefassten Beschlusses auch an Sonn- und Feiertagen zu decken, hat der durch Art. 140 Grundgesetz und Art. 139 Weimarer Reichsverfassung gewährleistete Schutz der Sonntagsruhe nicht zurückzutreten.

Sie lächeln. Sonst nehmen Sie doch auch Gerichtsurteile ernst.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ach, hören Sie doch auf! Frau Kollegin, das ist unter Ihrem Niveau! – Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Aber ich bitte Sie, ich zitiere hier aus einem Gerichtsurteil. – Das Gericht kommt auch zu dem Schluss:

Videotheken sind deshalb nicht anders zu beurteilen als Buchhandlungen, Sportartikelgeschäfte, Musik- und auch Getränkegeschäfte.

So weit diese Passage aus dem Urteil.

Ich wiederhole: Durch eine Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes zugunsten der Öffnung von Videotheken an Sonn- und Feiertagen würden nur weitere Begehrlichkeiten anderer Branchen geweckt. Allein die Diskussion um die Öffnung der Videotheken an Sonn- und Feiertagen hat den Bundesverband Tankstellen und gewerbliche Autowäsche Deutschland veranlasst, hier wieder besonders aktiv zu werden und neben den Portalanlagen mit Tankstellen auch den Betrieb jedweder automatischer Fahrzeugwäschen zu erlauben, d. h. zusätzlich Waschstraßen und SB-Waschplätze. Dies ist auch Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion.

Aber wenn Sie sich noch an die seinerzeitige Diskussion bei der Genehmigung der Autowäsche am Sonntag erinnern, dann wissen Sie, es waren gerade die Sonntagsruhe und die Lärmbelästigung der Anwohner, die nur zu einer gesetzlichen Genehmigung der Öffnung der Portalanlagen geführt haben. Auch damals wurde schon sehr unterschiedlich argumentiert. Auch damals gab es bereits Bedenken innerhalb der CDU-Fraktion.

In der Nachfolge sehen wir heute, dass einem ersten Schritt meist ein zweiter folgt. Tankstellen sind geöffnet, die Kunden haben dort die Möglichkeit, ihre Autos auch an Sonn- und Feiertagen waschen zu lassen.

(Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und Videos zu kaufen!)

Es werden deshalb sicher nicht mehr Autos gewaschen – aus wirtschaftlicher Sicht ist das zu vernachlässigen.Aber es ist so entschieden und soll auch so bleiben. Eine Erweiterung dieses Angebots hält die CDU-Fraktion jedoch nicht für notwendig.

Meine Damen und Herren, ich möchte in diesem Zusammenhang noch eine andere Anmerkung machen. Wir reden immer von einer veränderten Gesellschaft und leiten daraus zu treffende Entscheidungen ab. Das ist sicher in vielen Bereichen richtig und notwendig.Aber wir müssen nicht immer der Meinung sein, das Diktat des Zeitgeistes in allem erfüllen zu müssen.

Sonn- und Feiertage sind ein besonderer Schutzraum und haben für die Familie, für jeden Einzelnen von uns sicher eine unterschiedliche, aber vielleicht auch eine besondere

Bedeutung. Der Sonntag ermöglicht gemeinsame Zeit für Familie und Partner, für Unternehmungen mit Freunden. Wir brauchen diese Zeit als Ausgleich für die besonderen Belastungen und Aktivitäten der Geschäfts- und Arbeitswoche. Auch Menschen, die sonntags arbeiten müssen, schätzen einen freien Sonntag ganz besonders, an dem es kein geschäftsmäßiges, werktägliches Treiben gibt.

Wir sind uns auch unserer religiösen Wurzeln bewusst. Daher ist es für uns als Christdemokraten von besonderer Bedeutung, dass beide Kirchen eine Ausweitung der bereits bestehenden Ausnahmeregelungen an Sonn- und Feiertagen entschieden ablehnen.

Zusammenfassend möchte ich sagen: Wir sind für eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag. Bereits bestehende Genehmigungen für Sonnund Feiertage müssen die Ausnahme bleiben.Wir müssen eine Grenzziehung vornehmen.Wir sehen auch nicht,dass nur dann die Überlebenschance von Videotheken gesichert ist, wenn sie sonn- und feiertags ab 13 Uhr öffnen. Eine längere Öffnungszeit am Samstagabend reicht sicherlich aus.

Wir wollen ebenfalls, dass es bei der Ausnahmeregelung für Portalwaschanlagen bleibt. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ab.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank,Frau Kölsch.– Herr Al-Wazir,ich darf Ihnen das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteilen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir tagen jetzt in einem neuen Saal, aber spätestens bei diesem Tagesordnungspunkt habe ich gelernt: Es kommt alles wieder. Dafür bin ich den Kolleginnen und Kollegen von der FDP sehr dankbar. Im Parlamentarismus kommt früher oder später alles wieder.

(Jürgen Walter (SPD):Auch der Löwe kommt wieder!)

Werte Kolleginnen und Kollegen,ich kann mich noch sehr gut an den blutjungen Abg.Al-Wazir erinnern.

(Heiterkeit und Zurufe – Günter Rudolph (SPD): Das ist schon ein paar Jahre her! – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Jahrzehnte!)