Es ist jetzt die Frage 329 aufgerufen. Frau Kollegin Hofmann, weder die Schriftführer noch ich haben vor Beendigung der Frage eine Wortmeldung gesehen.
(Petra Fuhrmann (SPD):Das ist aber unangenehm! – Gerhard Becker (Nidda) (SPD): Sie müssen auch einmal zu uns hier herüber gucken!)
Herr Kollege Becker, ich sehe auch alle, aber ich habe die Wortmeldung nicht gesehen. Ich hatte die Frage 329 schon längst aufgerufen.Ich führe es jetzt fort.– Herr Kollege Heidel, Sie haben das Wort.
Gibt es Möglichkeiten, das Gebäude des aufgegebenen Amtsgerichts Witzenhausen bis zu einer endgültigen neuen Nutzung für Zwecke der Jugendförderung der Stadt Witzenhausen mietfrei zur Verfügung zu stellen?
Herr Abgeordneter, das ehemalige Dienstgebäude des Amtsgerichts Witzenhausen wird voraussichtlich zum 01.03.2005 zum Hessischen Immobilienmanagement übergehen bzw. von ihm übernommen werden. Grundsätzlich streben wir an, dieses Gebäude zu verkaufen. Für eine Übergangszeit und mit einer bestimmten Regelung mit der Stadt ist es natürlich auch denkbar,dass wir es vermieten.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf eines hinweisen, weil es zunehmend zu einem Problem wird, und ich wäre dankbar, wenn wir gemeinsam darüber nachdenken. Laut Landeshaushaltsordnung ist es das Recht der Abgeordneten, festzulegen, zu welchen Bedingungen Immobilien im Einzelnen vermietet werden können. Das bedeutet üblicherweise,dass wir den Marktpreis annehmen.Das wiederum bedeutet,wenn eine Mietminderung vereinbart werden soll, dass ein Haushaltsvermerk des Hessischen Landtags für das spezielle Objekt vorliegen muss. Da für das Amtsgericht Witzenhausen für das Haushaltsjahr 2005 kein Haushaltsvermerk vorliegt, kann ich als Finanzminister keinen Mietvertrag abschließen lassen, der nicht im Korridor des Marktpreises liegt.
Das ist einer der vielen Punkte, über die man sich gelegentlich einmal unterhalten muss. Ich werde vielfach von Abgeordneten gefragt, ob es nicht solche Möglichkeiten gibt, die dann, wenn die Alternative Leerstand wäre, auch sinnvoll wären. Auf der anderen Seite ist aber unsere haushaltsrechtliche Betrachtung, dass wir im Jahr 2005 eine solche Mietminderung möglich machen könnten, wie Sie sie anstreben. Ich habe persönlich nichts dagegen.Wir müssen verhandeln,wie wir dieses Problem lösen können. Wenn nicht ad hoc ein Käufer gefunden wird, ist es selbstverständlich.Wir haben es aufgenommen und werden uns darum bemühen.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, ich will noch einmal zur letzten Frage zurückkommen.Ich möchte Frau Fuhrmann bitten, dem Präsidium nicht zu unterstellen, es sei in der Verhandlungsführung parteiisch. Frau Kollegin, das geht so nicht.
Wenn Sie weitere Zweifel haben, haben Sie die Möglichkeit, über Ihren Fraktionsvorsitzenden das Präsidium einzuberufen.
Welche Fortschritte hat das Kompetenzzentrum HessenRohstoffe in Witzenhausen seit seiner Geschäftsaufnahme im letzten Jahr bisher aufzuweisen,bzw.welche Fortschritte sind dort in absehbarer Zeit zu erwarten?
Herr Abg. Landau, die Organisation der Funktionsfähigkeit der Hessen-Rohstoffe ist im Herbst 2004 geschäftspolitisch auf den Weg gebracht worden. Die Geschäftsstelle ist seit dieser Zeit durch die Teilnahme an Anhörungen, der Erstellung von Positionspapieren und Stellungnahmen intensiv in die Meinungsbildung meines Ministeriums zu den Themen der nachwachsenden Rohstoffe eingebunden.
Anlässlich der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung des Kompetenzzentrums Hessen-Rohstoffe Anfang Dezember 2004 ist für 2005 ein umfangreiches Arbeitsprogramm verabschiedet worden. Es betrifft unter anderem Planungsschritte zur Realisierung von Demonstrationsvorhaben energetischer Biomassenutzung von Holz in Verbindung mit Versuchsvorhaben zur thermischen Getreidenutzung, wenn dafür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Darüber hinaus soll durch Schulungs- und Impulsveranstaltungen die Möglichkeit zur Nutzung der Biomassepotenziale in Hessen optimiert werden. Ebenso sollen die Einsatzmöglichkeiten von Rapsöl als Treibstoff in Hessen forciert werden. Außerdem soll mit Veranstaltungen,insbesondere in der Finanzbranche, die wirtschaftliche Attraktivität ausgewählter Verfahren der Biomassenutzung kommuniziert werden. Alle Vorhaben werden in enger planerischer Abstimmung, Koordination und Durchführung mit interessierten Akteuren aus der Wirtschaft und sonstigen Institutionen in Hessen und dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf den Weg gebracht.
Ich frage die Landesregierung: Herr Minister, es hat fast eineinhalb Jahre gedauert, bis das Zentrum dauerhaft besetzt und erreichbar ist. Halten Sie es bei diesem Tempo für realistisch, Ihre selbst gesteckte Zielvorgabe von 15 % Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieerzeugung in dem von Ihnen gesteckten Zeitrahmen zu erreichen?
Herr Abg. Häusling, im Regierungsprogramm ist eindeutig festgelegt worden, dass wir anstreben, bis zum Jahr 2015 15 % der Energie aus erneuerbaren Energien zur Verfügung zu stellen.Wenn man sich die Entwicklung insgesamt ansieht, stellt man fest, dass wir derzeit in Hessen etwa 6 % der Energie aus erneuerbaren Energien erzeugen – große Teile aus Wasserkraft, etwa 1,2 % aus Windkraft. Meiner Meinung nach ist die Gewinnung von Ener
gie aus Windkraft kaum noch auszubauen. Daher denke ich, dass wir den Schwerpunkt auf die Nutzung von Biomasse und Biogas setzen sollten. Wir sind davon überzeugt, dass wir dieses Ziel bis zum Jahr 2015 erreichen können.
Herr Minister, können Sie meine Information bestätigen, dass bisher weder Gespräche mit der Universität Kassel noch mit kompetenten Ingenieurbüros vor Ort stattfanden? Beides ist eigentlich im Paket der Maßnahmen vorgesehen, um die Ziele, die Sie genannt haben, zu erreichen.
Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen nicht sagen, ob diese Gespräche stattgefunden haben. Aber es ist unser Ziel, dass diese Gespräche stattfinden. Es hat aber auch etwas damit zu tun, dass wir den Standort Witzenhausen ganz bewusst ausgesucht haben, weil sich die Universität Kassel mit diesem Thema beschäftigt.Dort hat sich eine ganze Reihe Büros und Institutionen angesiedelt,sodass wir den Standort – es haben sich damals vier weitere Standorte beworben – als optimal empfunden haben, um über kurze Wege Absprachen treffen zu können. Ich bin überzeugt, dass es ein großer Teil der Arbeit sein wird, dies zu koordinieren.
Welche Vorteile verspricht sie sich durch den Internetauftritt der „Hessen-Vinothek“ für die heimischen Winzer?
Herr Abg. Klee, die Landesregierung verspricht sich durch den Internetauftritt der „Hessen-Vinothek“ – ein Projekt im Rahmen der Landesinitiative hessen-media – Vorteile für die heimischen Winzer durch eine neuartige, an die rasant wachsenden Medien angepasste Vermarktungsform. Die steigende Beteiligung auch kleiner und mittlerer hessischer Weinbaubetriebe zeigt, dass dieses neue und in seiner Art einzigartige innovative Angebot,
welches national und international viel Beachtung findet, gut angenommen wird. Diese durchaus positive Betrachtung konnte ich feststellen, als ich das Projekt „HessenVinothek“ vor wenigen Wochen in der Vertretung unseres Landes in Brüssel vor einer beachtlich großen Zahl von Gästen vorstellen konnte.
Herr Abg. Klee, soweit ich von meinen Mitarbeitern unterrichtet bin, gibt es eine weitere solche Einrichtung weder in Deutschland noch international. Zumindest ist eine solche nicht bekannt.
(Lothar Klemm (SPD):Wow! – Horst Klee (CDU): Sehr gut, Herr Minister! Hessische Abgeordnete können von diesem Angebot auch Gebrauch machen! Danke schön!)
Wie waren die Ergebnisse der Genotypisierung hinsichtlich Scrapie-Resistenz bei den jüngst betroffenen drei hessischen Betrieben?
Frau Abg. Lannert, die Scrapie-Genotypisierung ist ein Gentest bei Schafen,mit dem Tiere mit unterschiedlichem Scrapie-Erkrankungsrisiko unterschieden werden können. Nach dem Gentest werden die Tiere verschiedenen Genotypklassen zugeordnet und können dadurch gezielt für die Züchtung ausgewählt werden. Die Genotypklassen werden je nach ihrem Erkrankungsrisiko von 1 bis 5 eingeteilt, wobei die Genotypklasse G 1 ein reinerbig resistentes Tier mit geringstem Erkrankungsrisiko ausweist und Klasse G 5 Tiere mit höchstem Risiko.
Bei einem Betrieb wurde eine Herde mit 16 Heidschnucken genotypisiert.Zehn Tiere konnten der Genotypklasse 3 und sechs Tiere der Genotypklasse 2 zugeordnet werden. Die Schafe vom Genotyp 2 sind zur Zucht einsetzbar und können auch geschlachtet werden. Schafe der Genotypklasse 3 sind zu töten. Hier wurde jedoch von der nunmehr geltenden Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht, wonach es dem Tierhalter ermöglicht wird, einen Teil der Muttertiere,die eigentlich getötet werden müssten,für die Dauer von fünf Jahren zur Zucht zu nutzen. Sinn dieser Maßnahme ist es, dem Betrieb zu ermöglichen, aus einer Herde genetisch resistente Schafe zu züchten, um zukünftig eine Erkrankung mit Scrapie zu unterbinden. Es dürfen in diesem Betrieb deshalb nur noch reinerbig resistente Schafböcke verwendet werden.