Uns wäre es lieber gewesen, Sie hätten den Konsens nicht verlassen, weil nicht sämtliche Fraktionen mitmachen. Anfangs war die CDU wohl auch eher der Auffassung, es wäre besser, abzuwarten, was die beiden Vorsitzenden im Dezember vorschlagen. Sie haben den Konsens ein Stück weit dadurch verlassen, dass Sie gesagt haben: Uns ist das so wichtig, dass wir das einbringen.
Das ist legitim, das kann man tun.Aus unserer Sicht ist es aber dann natürlich auch legitim, das abzulehnen, wie ich es begründet habe.Dieses Papier reicht nicht aus.Die zentralen Punkte sind nicht darin enthalten. Wir sollten den Bürgerinnen und Bürgern auch nicht vorspielen, dass die Arbeit der Föderalismuskommission mit den Punkten, die hier aufgeführt sind,auch noch annähernd umfasst sei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb wird die SPD-Fraktion sich bei der Abstimmung über den Änderungsantrag enthalten und in der Gesamtabstimmung den Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als der Ministerpräsident mit einer Wirtschaftsdelegation und in Begleitung von Vertretern der vier Fraktionen in der ersten Woche der Herbstferien durch vier der Beitrittsländer, der neuen Länder der EU gefahren ist – und zwar in der Reihenfolge Ungarn, Slowakei, Slowenien, Tschechien –, haben wir viele Gespräche über Reformen geführt. Das sind nun wirklich Länder, in denen sich in den letzten 15 Jahren unglaublich viel geändert hat, weiterhin ändern muss und auch immer noch ändert.
Es gibt dort sehr unterschiedliche Konzepte. Es gibt sehr marktradikale Veränderungen in der Slowakei. Es gibt sehr behutsame Veränderungen in Slowenien. Aber die für mich spannendste Frage an die Gesprächspartner war immer: Gibt es hier eine zweite Kammer? Die Antwort war immer: Nein.
Ich glaube,das macht das Problem,das wir in Deutschland haben, ein bisschen deutlich. Denn dort kann sich eine Regierung auf nationaler Ebene dann mit ihren Vorhaben durchsetzen, wenn sie im Parlament eine Mehrheit hat und die Abgeordneten davon überzeugt.
Andersherum ist es so,dass sich die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie meinen, das sei falsch, was die Mehrheit beschlossen hat – und das geschieht in diesen Ländern sehr regelmäßig –, bei der nächsten Wahl entscheiden können, diese Parlamentsmehrheit abzuwählen.
Nun unsere Probleme damit. Ich bin ein sehr großer Anhänger des Föderalismus. Ich glaube, Deutschland als ein Land mit mehr als 80 Millionen Einwohnern ist zu groß, um zentralistisch geführt zu werden. Ich glaube auch, dass sich der deutsche Föderalismus – den es noch nicht ewig gibt – nach dem Zweiten Weltkrieg grundsätzlich bewährt hat.
Allerdings gibt es dabei große Probleme. Im Laufe der Zeit wurden die Verantwortlichkeiten immer unklarer. Vor allem die Landesregierungen haben immer mehr „Macht“ abgegeben – in bestimmten Bereichen an die obere Ebene –, und im Gegenzug haben sie sich Zustimmungspflichten im Bundesrat geben lassen. Das gilt parteiübergreifend. Im Bundesrat haben Ministerpräsidenten versucht, so etwas wie Nebenkanzler zu spielen. Auf der anderen Seite hatten Mehrheiten im Bundestag keine Möglichkeit mehr, ihre Politik umzusetzen. Auch das gilt völlig unabhängig davon,wer nun gerade wo die Mehrheit hatte. Am Ende können wir den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr klarmachen, wer eigentlich welche Entscheidung trifft.
Da gibt es mehrere Beispiele. Eines ist die Finanzfrage, die haben wir vor allem gestern debattiert. Ich mache es immer am Thema Dosenpfand fest:Wenn ein Bundesumweltminister nicht mehr entscheiden kann, ob auf eine Dose Pfand genommen wird,egal,ob Kohlensäure drin ist oder nicht, wenn Bund und Länder sich vier Jahre lang an dem Problem der Bepfandung von kohlesäurefreien Getränken verhaken
und am Ende niemand mehr weiß, wer eigentlich wofür die Verantwortung hat, dann haben wir ein Riesenproblem.
Deswegen ist es so wichtig, dass die Föderalismuskommission zu Ergebnissen kommt. Herr Boddenberg, oberster Leitsatz dieser Ergebnisse muss sein: Die jeweiligen Ebenen müssen selbst entscheiden können, wie sie sich verhalten. Das bedeutet, dass man das im Zweifelsfalle auch akzeptieren muss. Dafür gibt es Wahlen und Mehrheiten,und die sollen – in den Grenzen der Verfassung natürlich – das tun können, was sie jeweils für richtig halten.
Nun sage ich Ihnen,es ist inzwischen eineinhalb Jahre her, dass wir in Lübeck zusammensaßen – alle Fraktionsvorsitzenden aller Landtagsfraktionen – und den Föderalismuskonvent abgehalten haben.
Das, was danach geschehen ist, war anfangs eher schleppend, wurde danach aber immer schneller. Ich erinnere beispielsweise daran: Das erste Angebot des Bundes auf die Frage, was der Bund bereit sei, an die Länder zur eigenen Regelung abzugeben – im Gegenzug zu weniger Zustimmungsrechten der Länder bzw.zu weniger Zustimmungspflichten im Bundesrat –, lautete: die Bekämpfung des lokalen Freizeitlärms, und nicht viel mehr.
Natürlich war uns allen klar, dass man nur mit dem Notariatswesen und dem Freizeitlärm keinen neuen Staatsaufbau begründen kann – ich drücke es einmal vorsichtig aus.
Inzwischen sind wir sehr viel weiter. Denn zu den Themen Sport- und Freizeitlärm sind inzwischen wesentliche Teile des Gewerberechts hinzugekommen. Es gibt einen Katalog von inzwischen 15 Punkten, die in die ausschließliche Kompetenz der Länder übergehen sollen.
Aber der Bund möchte natürlich zu Recht wissen, was für ihn dabei herauskommt. Mittlerweile sind wir in der Debatte so weit gekommen,dass es darum geht,wer was gibt. Da aber gibt es keine Parteien mehr, sondern nur noch starke und schwache Länder, größere Länder und Stadtstaaten, da gibt es Küstenländer – Stichwort: Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz.
Da gibt es natürlich unterschiedliche Einschätzungen. Meine Damen und Herren, die Frage lautet:Wie kommen wir wirklich weiter, damit am 17. Dezember, am Ende dieser Veranstaltung – jedenfalls, was die Aspekte des Grundgesetzes betrifft –, die Möglichkeit besteht, dass sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit zustande kommt? Denn wenn die nicht zustande kommt, kommt überhaupt nichts zustande.
Genau das ist der spannende Punkt. Ich sage dazu – und damit möchte ich jetzt auch unser Abstimmungsverhalten begründen –, wir glauben, wir sind nicht mehr in der Phase, in der man zusehen kann, was man bekommen könnte.
Herr Hahn, ich sage Ihnen, das Problem Ihres Antrags ist Folgendes. Die Münchner Erklärung – ich mache es an einem Beispiel – enthält folgenden Satz:
Die Herstellung vergleichbarer Regelungen von Hochschulzugängen und -abschlüssen muss bundeseinheitlich,
Das heißt, Sie sagen, das könnte man auch mit Staatsverträgen machen; der Bund soll völlig verzichten.
Natürlich ist das Absicht, aber dann können Sie nicht sagen,Sie stellten hier wörtlich die Münchner Erklärung zur Abstimmung – wenn Sie daran Veränderungen vornehmen.
Dazu sagen wir Ihnen: Das ist am Ende nicht mehr die Münchner Erklärung, sondern ganz bewusst werden bestimmte Teile aus dieser Münchner Erklärung herausgestrichen. Denn die CDU hier in Hessen vertritt die Meinung, man solle auch den Hochschulzugang in Landesrecht geben.Wir sind der Meinung, Qualität – also wie erreicht man welches Ziel und welche Abschlüsse – muss Angelegenheit der Länder sein.
Aber es hat einen gewissen Sinn, dass der Hochschulzugang an der Universität Mainz nicht völlig anders geregelt ist als an der Fachhochschule Wiesbaden. Das ist eine unterschiedliche Position.Deswegen sagen wir,dass wir es in der gegenwärtigen Situation für falsch halten, erstens an der Münchner Erklärung herumzudoktern und sie zweitens dann verändert zu verabschieden.
Deswegen werden wir uns folgendermaßen verhalten.Wir werden Ihren Änderungsantrag ablehnen. Wir werden uns allerdings bei der Abstimmung über den eigentlichen Antrag enthalten, weil wir uns durchaus vorstellen können, durch eine Stimmenthaltung die grundsätzliche Einigkeit, die wir als Ziel vor Augen haben, auszudrücken.
Wenn wir wirklich zu einer Regelung kommen wollen, ist der letzte Punkt der allerwichtigste.Wir werden am Ende nur dann zu vernünftigen Regelungen kommen, wenn wir keine eigenen Positionen und Forderungen mehr formulieren, sondern wenn alle Mitglieder dieser Kommission, nämlich die jeweils 16 Mitglieder, die aus dem Bundesrat und dem Bundestag kommen, sowie diejenigen, die die Kommunen, die Landtage und die Bundesregierung vertreten, eine Meisterleistung schaffen.
Die Meisterleistung besteht darin, dass sie sich überlegen: Wie würde ich handeln, wenn ich der andere wäre? Die Ministerpräsidenten der starken Bundesländer müssten sich überlegen:Wir würde ich handeln, wenn ich Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern wäre? Diejenigen, die im Bundestag sitzen, sollten sich überlegen: Wie würde ich handeln, wenn ich Mitglied einer Landesregierung wäre? Diejenigen, die auf der Kommunalbank sitzen, müssten sich überlegen:Was würde ich tun, wenn ich Bundeskanzler wäre?
Wenn das gelingt,wenn man sich am Ende also nicht mehr an die eigenen Forderungen klammert, sondern sich fragt: „Was würde ich tun, wenn ich der andere wäre?“, gelingt auch die Föderalismusreform. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt jetzt nur zwei Möglichkeiten: entweder extrem kurz zu reden oder,mit dem Anspruch,umfassend zu unterrichten, das Ende der Plenarsitzung weiter in die Nacht zu verschieben.Ich bitte um Verständnis dafür,dass ich mich für die erste Variante entscheide. Das liegt vermutlich in unser aller Interesse. Das geschieht auch im Hinblick darauf, dass ich mich dafür zu bedanken habe, dass die Unterrichtung und die Gespräche über das, was in der gemeinsamen Verfassungskommission vor sich geht,durch die Zusammenarbeit mit allen Fraktionen und durch die Tatsache, dass einer der Fraktionsvorsitzenden dieses Hauses selbst auf der Länderbank sitzt, hinreichend sichergestellt sind.
Ich teile durchaus die Einschätzung des Abg.Al-Wazir bezüglich der Frage, wie man zu einer Einigung kommt. Die Aufforderung jedoch, jeder möge sich vorstellen, er sei der andere, enthält gefährliche Pikanterien, auf die ich hier nicht eingehen möchte.