Protocol of the Session on November 25, 2004

(Beifall)

Dies darf auch in Zukunft allenfalls die Ausnahme sein. Ob das nun 20 oder 30 % sind, sei dahingestellt.

Meine Damen und Herren, aufbauend auf der Münchner Erklärung – Herr Hahn, auch darauf gehe ich ein – ist die FDP in diesem Hause vor zwei Wochen auf alle Fraktionen zugekommen, um einen, wie im Juli geschehen, gemeinsamen Antrag zu formulieren. Bislang bestand – ich appelliere daran, wie Herr Hahn – zwischen allen Fraktionen dieses Hauses Einvernehmen darüber, dass das Thema Föderalismus weitgehend im Konsens diskutiert wird. Ich meine, das sollten wir auch weiterhin tun. Nur dann werden wir Erfolg haben.Wenn sich die Länder auseinander dividieren lassen und in den Ländern auch noch die Fraktionen, wo kommen wir dann hin?

Der Entschließungsantrag der FDP vom 16.11. und der Änderungsantrag der CDU und der FDP dazu zeigen – Herr Hahn, das sage ich hier übrigens bewusst; insofern haben Sie nichts Neues erfunden –, dass dies im Juli inhaltlich auch von allen so verabschiedet worden ist. Es gibt deshalb auch keinen Grund, warum die anderen jetzt nicht mitmachen.

(Beifall bei der FDP)

Das heißt, sowohl in der Bildungs- und Kulturhoheit als auch in der Personalhoheit im Beamtenbereich sollte hier Konsens bestehen. Wie die Debatte und der fraktionsübergreifende Antrag im Juli gezeigt haben, wollte der

Hessische Landtag auch damit seinen Beitrag zu einem positiven Ergebnis – indem er es gemeinsam gesehen hat – der Föderalismuskommission leisten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt die Debatte nutzen, um noch einige wenige Schwerpunkte herauszugreifen – ich will aber nicht ins Detail gehen –, über die man sich auch in der Erklärung der Ministerpräsidenten,der Landesparlamente und der Mitglieder der Bank der Landtage seinerzeit weitgehend einig war.

Erstens. Die konfuse Mischfinanzierung in Bund und Ländern muss drastisch zurückgeführt werden. Darüber besteht Einigkeit. Deswegen kann man es hier auch so sagen. Sie führt zu mangelnder Transparenz im Umverteilungsprozess und zum Verlust klarer Verantwortlichkeit. Wo alle Verantwortung anmelden, trägt keiner wirklich die Verantwortung. Das ist eine wesentliche Feststellung in dieser Debatte. Mischfinanzierungen im Bereich Hochschule, Wohnungsbau und Gemeindeverkehrsfinanzierung müssen abgebaut werden. Wir brauchen klare Zuständigkeiten.

(Beifall des Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU) und bei der FDP)

Zweitens.Wir brauchen klare Strukturen des Bundes und der Länder. Dabei soll – um noch einmal auf den Bundestagspräsidenten einzugehen – ein solidarischer Ausgleich von gesamtstaatlich nicht hinnehmbaren strukturellen Unterschieden beispielsweise mit den neuen Bundesländern, aber nicht nur, gewährleistet bleiben. Dass sich dabei die Nehmerländer dauerhaft auf Subventionen und dem Finanzausgleich ausruhen, kann auch künftig nicht hingenommen werden, gerade in einer Zeit wie der heutigen, in der sich die Geberländer, auch wir Hessen, abstrampeln, um einen verfassungskonformen Haushalt zustande zu bekommen.

(Jürgen Walter (SPD): Und nicht schafft!)

Wie sich heute schon zeigt, übersteigt das jeden Anspruch auf Solidarität. Auch daraus ergibt sich zwangsläufig eine Abschaffung der Mischzuständigkeiten. Das gilt auch für die Gemeindeverkehrsfinanzierung. Es ist einfach nicht erforderlich, dass bei kommunalen Verkehrsprojekten die Stadt,das Land und der Bund mitreden müssen.Das muss endlich aufgelöst werden. Ich könnte jetzt noch auf die Rahmengesetzgebung eingehen, aber ich will Zeit sparen. Ich glaube, da stimmen wir auch weitgehend überein.

Drittens. Ländergesetzgebungskompetenz: Die Anzahl der zustimmungspflichtigen Gesetze muss möglichst um die Hälfte zurückgeführt werden.Auch das haben wir gesagt. Die sich seit Jahrzehnten vertiefende Entwicklung zum verdeckten Zentralstaat, den wir mittlerweile leider Gottes haben und der uns in vielen Bereichen so unmündig macht, muss gestoppt werden. Das ist auch eine wesentliche Aussage, die wir sicherlich alle teilen. Eine starke Einheitsgesetzgebung widerspricht nicht nur der bundesdeutschen Tradition, sondern eben auch der Verfassung.

Anknüpfungspunkte für eine Reform ergeben sich beim Erlass von Verordnungen des Bundes oder im Rahmen der Finanzverfassung. Da ist vieles zu regeln, allerdings hoffentlich auch vernünftig.Außerdem muss es dem Bund in der Zukunft verwehrt sein, per Gesetz das Verwaltungsverfahren oder die Einrichtung von Behörden auf der Ebene der Länder vorzuschreiben.

Ich spreche jetzt noch zum öffentlichen Dienst, weil das ein wichtiger Punkt ist. Der gesamte Bereich der Gesetz

gebung für den öffentlichen Dienst einschließlich der Richterschaft sowie des Besoldungs- und Versorgungsrechts muss in Zukunft von der jeweils betroffenen staatlichen Ebene unabhängig und eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Das würde einen enormen Zuwachs an politischem Gestaltungsspielraum, aber auch an Verantwortung mit sich bringen. Da immerhin rund 90 % des öffentlichen Personals bei Ländern und Kommunen beschäftigt sind, muss dort auch die Entscheidungskompetenz angesiedelt sein. Ich hoffe, dass es da – das werden wir hoffentlich auch gleich vom Ministerpräsidenten hören – zu einer Regelung kommt.Das gilt übrigens auch für die Öffnung und Modifizierung des Berufsbeamtentums, das zwar grundsätzlich erhalten werden soll, das aber durchaus, auch was die hergebrachten Rechte des Beamtentums anbelangt, anders definiert werden kann.

In Sachen Schulen, Hochschulen und Kompetenz für die Bildungspolitik ist genug gesagt worden. Die Regelungen der Finanzverfassung verkeilen zurzeit Bund und Länder beim Tragen der Kostenlast. Auch diese Verkeilung muss endlich gelöst werden. Dagegen gibt es allerdings riesige Widerstände, vor allem von den ärmeren ostdeutschen Ländern. Wir warten ab, wie das wird. Jedenfalls sollen auch die Länder den Umfang ihrer Steuereinnahmen teilweise in eigener Verantwortung bestimmen können.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Ob das funktioniert, ob man den Mut und die Größe hat, das so zu regeln, werden wir sehen. Das bedeutet, dass es eine Rückübertragung von Kompetenzen für die ohnehin allein dem Land zustehenden Steuerarten geben muss. Der Steueraustausch von Kfz- und Versicherungsteuer ist nach meiner Meinung ein erster wichtiger Schritt,wenn er denn kommt.Mir scheint es allerdings so zu sein,dass man sich zu weiter gehenden Regelungen offenbar doch nicht durchringen kann. Ich möchte hier aber nicht den Pessimisten geben.Wir hoffen, dass man hier Größe zeigt.

Bei der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens muss es zumindest Vereinfachungen geben. Deshalb soll die Verteilung künftig nach Köpfen anstatt nach komplizierten Verteilungsschlüsseln stattfinden.

Was die Menschen in Hessen für das Verhältnis zwischen Land und Kommunen entschieden haben, muss auch für das Verhältnis zwischen dem Land und dem Bund gelten. Wer bestellt, bezahlt. Das heißt, das Konnexitätsprinzip muss endlich in die Bundesverfassung aufgenommen werden.Alle wehren sich dagegen, aber vielleicht bekommen wir das doch hin.

Der deutsche Föderalismus ist von gemeinsamer Verantwortung für das Ganze gekennzeichnet, von Solidarität, von Subsidiarität und von Vielfalt. Über den Länderfinanzausgleich werden die schwächeren Bundesländer von den stärkeren solidarisch unterstützt. Das gilt in besonderem Maße für den Osten Deutschlands, Herr Bundestagspräsident, auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen.

Öffnungs- und Experimentierklauseln sind im Bundesrecht unerlässlich.

Meine Damen und Herren, die dritte Ebene, die sich etabliert hat – beispielsweise die Bund-Länder-Kommissionen und die länderübergreifenden Gremien –, manifestiert Regelungen, die wir in der Form nicht mehr haben wollen. Die Kultusministerkonferenz ist da schon ein Stück weiter gekommen. Sie hat viele dieser Gremien ab

geschafft, auch wenn es von manchen vielleicht nicht gesehen worden ist.

Herr Kollege Klein, Sie müssen zum Ende kommen.

Ich bin gleich am Ende. Da sieht man, wie schnell die Zeit vergeht.

(Heiterkeit)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, offenbar ist uns allen an einem starken Föderalismus gelegen. Wir sollten heute – wie künftig auch im Bundestag – zeigen, dass wir über Parteigrenzen hinweg das Gleiche wollen. Deshalb appelliere ich an die Oppositionsfraktionen, diesem Antrag zuzustimmen, auch wenn er von der FDP kommt.

(Lachen bei der FDP)

Auch wenn Sie meinen, im Juli Ihre Pflicht getan zu haben, glaube ich, es wäre ein gutes Signal an die Verhandlungsführer in Berlin, wenn die Länderparlamente, auch das Parlament Hessens, gemeinsame Grundpositionen in der Föderalismusdebatte einnähmen. Ich appelliere an Sie, hier mitzumachen und einen einstimmigen Beschluss herbeizuführen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Kollege Klein, ich gehe davon aus, dass Sie nicht sagen wollten, es sei ein minderwertiger Antrag, weil er von der FDP stammt.

(Armin Klein (Wiesbaden) (CDU):Auf gar keinen Fall!)

Herr Walter, Sie haben das Wort für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Klein, für einen Redner ist es besser, wenn er eine Viertelstunde lang geredet hat und das Gefühl hat, die Zeit sei sehr schnell abgelaufen.Schlechter ist es,wenn die Zuhörer nach einer so empfundenen halben Stunde auf die Uhr schauen und erst fünf Minuten einer Rede vorbei sind. Es spricht also eher für Sie, dass es andersherum gelaufen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD-Fraktion kann im Prinzip all das, was die beiden Vorredner gesagt haben, unterstreichen und wird trotzdem gegen die vorliegenden Anträge stimmen. Ich werde das erläutern.

Die Gemeinsamkeiten haben wir bereits in der Debatte im Juli festgestellt. Wir sind der Auffassung, dass zu dem Zeitpunkt, als die Verfassung verabschiedet wurde, die Verfassungsgeber der Meinung waren, 10 %, allenfalls 20 % der im Bundestag verabschiedeten Gesetze sollten im Bundesrat zustimmungspflichtig sein. Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass mittlerweile über 60 % der Gesetze der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen. Dies hat zur Folge, dass das Organ Bundesrat, so ist das Spiel zwischen den Parteien, als Blockadeinstrument ge

nutzt werden kann und in bestimmten Situationen auch genutzt werden muss.

Für die Bürgerinnen und Bürger hat das den Nachteil, dass sie nicht mehr erkennen können, wer für die Entscheidungen, die getroffen werden, tatsächlich verantwortlich ist.Gesetze passieren den Bundestag,im Bundesrat kommen Änderungen hinzu, man einigt sich nicht, dann tagt das „Ersatzparlament“, der Vermittlungsausschuss, und irgendwann, meistens spät in der Nacht oder am frühen Morgen,treten mehr oder weniger erfreute Politikerinnen und Politiker aller Parteien vor die Kameras und sagen: Wir haben uns geeinigt, dies ist der Kompromiss. – Die tatsächliche Arbeit findet also nicht mehr transparent in den Parlamenten, sondern hinter den verschlossenen Türen des Vermittlungsausschusses statt. Das ist ein Zustand, der geändert werden muss.

Deshalb unterstreiche ich den Satz, den der Kollege Hahn zitiert hat, dass die Reform des Föderalismus die Mutter aller weiteren Reformen sei. Wenn eine Partei in diesem strukturkonservativen Land Reformen anmahnt, dann hat sie nicht die Möglichkeit, die notwendigen Reformen aus eigener Kraft durchzusetzen.Wir sehen dies in der aktuellen Situation sehr deutlich. Ich glaube, die Politik wird transparenter und glaubwürdiger, wenn eine Mehrheitspartei tatsächlich die Möglichkeit hat, das, was sie den Bürgerinnen und Bürgern im Wahlkampf versprochen hat,mit eigenem Stimmengewicht im Bundestag umzusetzen. Es reicht, wenn man die Mehrheit der Stimmen der Bürgerinnen und Bürgern gewonnen hat. Momentan reicht das aber eben nicht.

Ich könnte jetzt noch zehn Minuten lang darlegen, warum wir das für wichtig halten und wie schwierig die Situation ist. Das erspare ich mir. Warum stimmen wir gegen den Antrag? Herr Kollege Hahn, Herr Kollege Dr. Jung, wir stimmen gegen den vorliegenden Antrag, weil dieser Antrag und seine Ergänzung mit der Föderalismusreform nichts zu tun haben. Das wissen auch Sie.

Wir haben uns bereits im Juli auf einen Minimalkonsens geeinigt. Inzwischen sind die Verhandlungen weitergegangen. Die Verhandlungen stecken in einer Situation – der Herr Ministerpräsident kann darüber wohl am ehesten berichten –, in der niemals eine Einigung erreicht werden kann. Die beiden Vorsitzenden, Herr Stoiber und Herr Müntefering, müssen Anfang Dezember mit einem Kompromissvorschlag an die Öffentlichkeit gehen. Das ist der einzige Weg. Dieser Kompromissvorschlag muss so gut sein, dass all diejenigen, die an verschiedenen Stellen sagen: „Das kann ich nicht, und das will ich eigentlich nicht“, zu dem Schluss kommen: Das ist nach den langen Debatten die einzige Chance, eine Reform umzusetzen.

Mit dem, was hier vorliegt, sprechen wir die tatsächlichen Probleme überhaupt nicht an. Der Kollege Klein hat den Steueraustausch angesprochen. Herr Kollege Klein, das ist ein wichtiges Thema. Das steht aber in dem Antrag nicht drin. Es steht deshalb nicht drin, weil man sich in der Münchner Erklärung in dieser Frage nicht einigen konnte. Der Länderfinanzausgleich ist ein weiteres wichtiges Thema. Auch davon steht in der Münchner Erklärung nichts. Das ist deshalb der Fall, weil sich die armen und die reichen Länder nicht einigen konnten.

Ein weiterer Punkt: Die Verteilung der Umsatzsteuer müsste verändert werden. Davon steht in diesem Antrag natürlich nichts, weil sich die Länder intern nicht einigen konnten. Ich denke, schon diese drei Beispiele erklären, warum wir dem Antrag nicht zustimmen können.

Herr Klein hat über viele wesentliche Punkte einer Föderalismusreform nicht gesprochen. Wir wollen aber eine wirkliche Föderalismusreform.Es reicht uns nicht,dass im Jagdrecht, im Notarwesen und vielleicht im Bereich der Hochschulen Veränderungen vorgenommen werden. Wir wollen eine richtige Föderalismusreform. Wer dabei über das Thema Geld schweigt, der braucht mit einer solchen Reform gar nicht erst anzufangen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der jetzigen Situation müssen wir auf den Vorschlag von Müntefering und Stoiber warten. Jede Vorabbindung in diesem Bereich wäre zwar möglicherweise nicht schädlich, aber auch nicht hilfreich.Wenn der Vorschlag vorliegt, können wir uns daran abzuarbeiten. Der Zeitpunkt für eigene Vorschläge und eigene Grundsatzerklärungen ist vorbei. Das haben wir im Juli gemacht. Im Juli haben wir uns auf die Grundzüge der Föderalismusreform im Lande Hessen geeinigt. Das damals Vereinbarte gilt für die SPD nach wie vor. Zum jetzigen Zeitpunkt reicht das, was hier vorliegt, aber bei weitem nicht aus. Herr Klein, im Prinzip gibt mir das, was Sie gesagt haben, Recht, weil die zentralen Punkte, die Sie angesprochen haben, in der Münchner Erklärung nicht enthalten sind. Ich werfe das deren Autoren gar nicht vor, denn es war in der Konfrontation zwischen reichen Ländern und armen Ländern gar nicht möglich, sich an diesem Punkt zu einigen.

Deshalb ist das Verfahren so, wie es ist, und deshalb ist es unnötig und wahrscheinlich sogar eher schädlich, wenn wir uns heute auf einen solchen Minimalkonsens – der im Juli noch machbar war – einigen würdigen.

Herr Kollege Hahn, deswegen haben wir gesagt, es ist sinnlos, das jetzt zu machen, in der jetzigen Situation. Das ist eher kontraproduktiv. Die wichtigen Punkte können wir nicht ansprechen, und die sind auch nicht angesprochen.

(Zuruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))