Wenn die BLK aufgelöst bzw. auf die Forschungsförderung zurückgeführt wird, wenn es da künftig noch Gemeinsamkeiten geben soll, wenn die Bildungsplanung entfallen soll und in der KMK die Grundsätze geregelt werden, dann muss der Bund einen Sitz und eine Stimme haben. Denn man muss dann über gemeinsame Projekte beraten.Auch künftig wird es Modellprojekte und Ähnliches geben. Ich finde, dass es sinnvoll ist, dass der Bund dabei ist.
Meine Damen und Herren, die Länderparlamente sollen aus unserer Sicht mehr Kontroll- und Entscheidungsrechte bekommen und die Beschlüsse der KMK damit demokratisch legitimiert werden. Das sind sie bislang nicht. Die KMK entscheidet auf der Grundlage des alten Hamburger Abkommens, in dem alles im Detail geregelt ist. Wir dürfen die Bildungsstandards zur Kenntnis nehmen, welche Qualitätsagenturen es gibt und was sie machen. Wir als Landesparlament, das die Entscheidungen zu treffen hat,da wo die Bildungshoheit liegt,haben keine Einflussmöglichkeiten.Das ist nicht korrekt.Das muss geändert werden. Daher sind wir der Meinung, dass das Hamburger Abkommen abgelöst werden muss, dass es einen oder mehrere Staatsverträge zu den wichtigen Details geben muss.Herr Weinmeister,Sie haben in Ihrem Antrag im Juni übrigens selbst Staatsverträge gefordert.
Wenn Sie ein besseres Instrument wissen – d’accord. Ich glaube, dass in diesen Zeiten Staatsverträge, die in den Parlamenten zur Diskussion stehen, die Möglichkeit geben, darüber zu diskutieren, was für die Bildung wichtig ist und was die KMK tatsächlich machen muss. Ich glaube, das würde auch die Bildungsdebatte produktiv befördern.
Ansonsten sollen die Länder in ihren Entscheidungen frei sein, wie sie ihre Schulen auf den Weg bringen, z. B. um Bildungsstandards zu erreichen. Da soll die KMK nicht mehr hineinreden. Es darf uns kein Hamburger Abkommen daran hindern, zu entscheiden, wie die Schulen organisiert und gestaltet werden sollen. Nicht jeder Schulversuch soll mehr angemeldet und genehmigt werden müssen. Das sollen doch bitte die Länder in eigener Verantwortung entscheiden. Dafür brauchen wir die KMK nicht.
Dann können wir entscheiden, wie wir neue Formen des Lernens einführen, wie wir die Selbstständigkeit der Schulen und die Qualitätsentwicklungsprozesse an den Schulen vorantreiben. Darum geht es doch im Bildungs
föderalismus. Es muss darum gehen, wie wir es schaffen, dass die Schulen besser werden. Die KMK ist nur da, um zu koordinieren, und zwar am Scharnier, an den Gelenkstellen, wo es um die Mobilität geht. Aber die Ausgestaltung können die Länder im Gestaltungswettbewerb weitestgehend den Schulen überlassen – so, wie wir GRÜNEN das in unserem Programm „Selbstständigkeit für Schulen“ fordern.
Wichtig ist allein, dass am Ende eine Gleichwertigkeit festgestellt werden kann. Meine Damen und Herren, für uns GRÜNE bedeutet der Gestaltungswettbewerb im Bildungsföderalismus also: statt Ausstieg aus der KMK Reduzierung auf die Kernaufgaben, statt Regierungsabkommen demokratische Legitimation, statt Regulierungswut Gestaltungsfreiheit und Stärkung der Länderparlamente,statt Reglementierung jeder einzelnen Schule durch die KMK und das Hamburger Abkommen mehr Selbstständigkeit der Schulen bei gleichzeitiger Transparenz ihrer Arbeit und der Überprüfung ihrer Ergebnisse und ihrer Qualität.
Für diesen Weg sollten wir uns in der Föderalismuskommission und auch in der KMK gemeinsam stark machen – zugunsten einer schnellen Reform.Wir brauchen nämlich am allerwenigsten eine Selbstbeschäftigung der Politikerinnen und Politiker mit diesem Thema und auch keine Selbstbeschäftigung der KMK mit sich selber. Wir brauchen vielmehr eine schnelle Reform, damit wir tatsächlich in einen Wettbewerb zur Verbesserung der Qualität von Schule eintreten können.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen hat die OECD ihre jüngste Bildungsstudie unter dem Titel „Education at a Glance“ vorgestellt und Deutschland nochmals erheblichen Reformbedarf in der Bildungspolitik bescheinigt.
Die einzige Antwort des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff war die Aufkündigung der Verwaltungsvereinbarung über das Sekretariat der KMK für sein Bundesland. Ich bin der Auffassung, diese Entscheidung wird die Frage der Zuständigkeiten für die Bildung weiter chaotisieren. Das ist ein Schritt zurück in die Kleinstaaterei.
Man braucht kein Fan der Kultusministerkonferenz zu sein – ich will mich hier auch nicht als Fan darstellen –, um festzustellen, dass die Auflösung bestehender Strukturen ohne erkennbare Alternative eine weitere Verzögerung von ohnehin nur sehr zögerlich in Gang gesetzten Reformprozessen bedeuten wird.Es ist ohnehin bedauerlich, dass die konservativen Länder in der aktuellen Debatte um eine Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung einem Extremföderalismus anhängen, der jegliche Kooperation mit dem Bund in der Bildungspolitik ausschließen will und die alleinige Kompetenz in allen Bildungsfragen für sich selbst beansprucht.
Jetzt wird, zumindest von Niedersachsen, auch noch die Kooperation der Länder untereinander zur Disposition gestellt. Alle Fortschritte – vom Ganztagsschulprogramm über die Einführung von Bildungsstandards bis hin zur Etablierung einer nationalen Bildungsberichterstattung unter Einrichtung eines Qualitätsinstituts –, die seit dem PISA-Schock in der KMK und in Kooperation von Bund und Ländern erzielt wurden, werden damit infrage gestellt.
Ministerpräsident Wulff, der im ersten Überschwang von einer „Abschaffung der KMK“ gesprochen hat, rudert zwar bereits wieder zurück und verkündet, der Reformprozess werde durch die Kündigung beschleunigt; aber die FDP,die auf allen Ebenen nichts Besseres zu tun hatte, als ohne Zeitverlust auf den von Niedersachsen angestoßenen Zug aufzuspringen und in die KMK-Schelte einzustimmen, geht mit ihren Anträgen noch einen Schritt weiter.
Die Forderung der FDP nach einem nicht näher definierten Ersatzgremium für die KMK wird weder zu schnelleren noch zur besseren bildungspolitischen Entscheidungen in den Ländern führen. Herr Hahn, Sie haben uns leider nicht näher erläutert, wie ein solches effektives Koordinierungsgremium nach Ihrer Meinung aussehen kann. Daher ist vielmehr zu befürchten, dass die bildungspolitische Diskussion und Entwicklung in den Länder noch weiter auseinander driftet.
Die KMK in Deutschland ist kein Solitär. Sie findet ihre Entsprechung in Organisationen in der Schweiz, in Kanada und in Australien.Auch deren Aufgabe ist die Sicherung von Einheit in der Vielfalt eines föderativen Staates. In diese Länder sollten wir schauen, statt bei uns einfach die Strukturen zu zerschlagen.
Um die Grundsätze und Ziele einer nachhaltigen Bildungspolitik für die Republik festzulegen, ist eine – zugegebenermaßen mühsame – Kraftanstrengung in Form des Zusammenschlusses der Kultusminister unter Beteiligung des Bundes weiterhin notwendig. Die FDP löst mit ihrem Vorstoß kein einziges Problem. Sie selbst ist das Problem. Das ist mir gestern in der Debatte wieder sehr deutlich geworden – um einen Ausspruch Ihres Bundesvorsitzenden über die Kultusministerkonferenz etwas abzuwandeln.
Bei drei Fraktionen in diesem Haus sind zwei Feststellungen unumstritten. Erstens. Die Ständige Konferenz der Kultusminister ist zur Abstimmung von grundlegenden Fragestellungen im deutschen Bildungswesen weiterhin notwendig. Sie ist nach der Definition der KMK notwendig, um in der föderal organisierten Republik ein Mindestmaß an Gemeinsamkeit und Vergleichbarkeit im Bildungswesen zu gewährleisten.
Zweitens. Es besteht zweifellos erheblicher Reformbedarf. Eine Straffung der Aufgaben der Kultusministerkonferenz ist erforderlich. Ich füge für meine Fraktion hinzu: Die im Laufe der Jahrzehnte im so genannten Hamburger Abkommen festgelegten Überreglementierungen müssen aufgehoben werden.
In dem Hamburger Abkommen ist das dreigliedrige Schulwesen als Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung der Bildungsabschlüsse bis in die Details der Fä
cherkombinationen und Stundenzahlen festgeschrieben und erzwingt auch eine Differenzierung in den Kernfächern der Gesamtschulen. Ein solches Korsett behindert nachdrücklich die Entwicklung neuer Ideen und neuer Förderkonzepte in den einzelnen Ländern.
Die Arbeit der Kultusministerkonferenz muss auf die Kernaufgaben reduziert werden, z. B. die Festlegung von Qualitätszielen, von Bildungsstandards, die nach unserer Auffassung schulformunabhängig sein müssen, und die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen.Auch in dieser Hinsicht ist der Vorstoß von Niedersachsen und der FDP gegen die KMK kontraproduktiv,denn genau zu diesen Aufgabenbereichen wurden im vergangenen Jahr erste Beschlüsse gefasst, deren Weiterentwicklung und Umsetzung nun gefährdet sind.
Zentrale Aufgaben bei der Qualitätssicherung sind nicht mehr gewährleistet. Dazu zählen die internationalen Bildungsstudien, die Weiterentwicklung der Bildungsstandards, die Bildungsberichterstattung sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen an der HumboldtUniversität in Berlin.
Noch nicht abgeschlossen ist auch der Diskussionsprozess zur Einführung einer rechtlichen Grundlage für das System der Akkreditierung der Bachelor- und Master-Studiengänge.
Meine Damen und Herren, ich bin der Auffassung, die KMK ist umso besser, ihre Beschlüsse führen umso mehr zu einer nachhaltig positiven Entwicklung unseres Bildungssystems, je mehr sich die Vertreter der Länder an den Ergebnissen der Bildungsforschung und an internationalen Bildungsstudien orientieren und das Gesamtinteresse unseres Landes im Auge behalten.
Die KMK ist umso schlechter, je unbeweglicher und ineffektiver sie ist, je mehr sich die anwesenden Kultusminister von parteipolitischen Auffassungen, Ideologien und falsch verstandenen Wettbewerbsgedanken leiten lassen. Ein Beispiel dafür, wie durch solche Haltungen Entwicklungen verschleppt oder verhindert wurden, ist die Entwicklung von Ganztagsschulen in jüngster KMK-Vergangenheit. Der Begriff Ganztagsschule stand lange Zeit – meiner Meinung nach tut er das in Hessen immer noch – unter Ideologieverdacht, obwohl die Vormittagsschule von heute längst ihre Untauglichkeit bewiesen hat.
Weiterhin tabu ist die Rolle des dreigliedrigen Schulsystems in Deutschland. Das rigorose Abblocken aller Diskussionsansätze über eine längere gemeinsame Schulzeit und über eine veränderte Form der Förderung, insbesondere durch die konservativ regierten Länder, führte zu endlosen quälenden Diskussionsprozessen in der KMK.
Herr Irmer, das ist übrigens ein Streitpunkt seit der ersten Sitzung der neu gegründeten KMK im Jahre 1948, als der bayerische Kultusminister Hundhammer eine Resolution über die Verlängerung der Grundschulzeit mit formalistischen Argumenten verhinderte.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Die sechsjährige Grundschule ist ein Verbrechen an den Kindern! Habt ihr das immer noch nicht begriffen? Lest doch einmal die Studien dazu!)
Herr Irmer, ich mache trotzdem weiter. – Der träge bewegliche Tanker KMK ist immer noch das beste Transportmittel für die Absprache von bildungspolitischen Zielen über die Landesgrenzen hinaus.
Nach einer Umfrage des Instituts Infratest dimap im Auftrag der Bundesregierung vom September sprachen sich 89 % der Befragten für bundesweit einheitliche Regelungen bei der Festlegung und Anerkennung von Schulabschlüssen aus.
Zugleich vertraten 76 % der Befragten die Meinung, Schulen und Hochschulen sollten mehr Freiheit als bisher bekommen, über das Bildungsangebot und die Einstellung von Personal zu entscheiden – ein Signal, dass die Länder auch an anderer Stelle Kompetenzen und Entscheidungsstrukturen anders gestalten müssen als bisher.
Die Länder setzen die Ziele und Standards, überprüfen und sichern sie. Der Weg, auf dem diese Ziele und Standards erreicht werden, ist zukünftig den Schulen und Hochschulen zu überlassen.
Meine Damen und Herren, insgesamt können wir dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in vielen Punkten zustimmen; eine Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips muss aber meines Erachtens noch genauer durchdacht und im Ausschuss diskutiert werden. Priska Hinz hat auch schon gesagt, in welcher Form sie das eingeengt zu sehen wünscht. Ich glaube, an dieser Stelle können wir möglicherweise zusammenkommen. Es gibt von den GRÜNEN in Baden Württemberg sogar verfassungsrechtliche Bedenken, ob denn die Aufhebung des Einstimmigkeitsprinzips nicht die Länderparlamente in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränkt.