Protocol of the Session on May 6, 2003

Herr Minister, können Sie etwas über die Höhe der Fördermittel sagen,die in den vergangenen Jahren ausgezahlt wurden? Meines Wissens ist die Förderhöhe im letzten Jahr so hoch gewesen wie in keinem der Jahre vorher. Dann kann die Bearbeitungszeit doch gar nicht so schlecht gewesen sein.

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Heidel, ich habe mich am Haushalt orientiert. Im Haushalt stehen im Augenblick 35 Millionen €.Was in den letzten Jahren ausgegeben worden ist, kann ich Ihnen im Augenblick nicht beantworten.

Das war die Frage 6.

Dann können wir noch die Frage 7 machen. Frau Kollegin Hinz, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Nach welchen Kriterien wird die Landesregierung bestimmen,ob ein Angebot privater Hochschulen,wie auf Seite 27 des Regierungsprogramms der CDU beschrieben, staatli

ches Engagement erübrigt, ein bisheriges staatliches Hochschulangebot also ersetzt?

Herr Staatsminister Corts.

Frau Abgeordnete, vielleicht ist es sinnvoll, damit alle teilhaben können,mit Ihrer Erlaubnis die Fundstelle aus dem Regierungsprogramm zu zitieren

(Hans-Jürgen Irmer (CDU):Wir könnten es eigentlich kostenlos verteilen!)

das würde jetzt zu weit gehen –:

Für Studienangebote privater Hochschulen, die ein entsprechendes staatliches Engagement erübrigen, werden angemessene staatliche Finanzhilfen gewährt.

Die Behauptung, es gehe darum, ein bisheriges staatliches Hochschulangebot zu ersetzen, ist eine Interpretation, die ich dem Textabschnitt nicht entnehmen kann.Es geht vielmehr darum, so steht es auch im Programm, die Angebote privater Hochschulen differenzierter als bisher in die Hochschulentwicklungsplanung des Landes einzubinden.

Die staatlichen Hochschulen und die Landesregierung nehmen dies partnerschaftlich in gemeinsamer Verantwortung wahr, in erster Linie die Weiterentwicklung des Hochschulsystems. Sie haben dabei insbesondere auf Qualifizierungsnachfragen des Arbeitsmarktes zu reagieren. Wenn es aber an privaten Hochschulen bereits innovative Studienangebote gibt oder solche aufgebaut werden, wird die Landesregierung überprüfen, ob staatliche Hochschulen dann noch zusätzlich aktiv werden müssen.

Frau Abg. Hinz.

Also gut, wenn sich etwas erübrigt, dann ist es auf staatlicher Seite nicht mehr vorhanden. Das nehme ich zur Kenntnis.

Meine nächste Frage: Sie erwähnen in Ihrem Regierungsprogramm, dass dann angemessene staatliche Finanzhilfen gewährt werden, wenn private Hochschulen ihr Studienangebot so gestalten, dass sich staatliches Engagement erübrigt. Es werde geprüft, inwieweit darüber hinaus besondere Leistungen, Erfolge und Innovationen privater Hochschulen honoriert werden können. Wo sollen diese Zusatzmittel herkommen? Kommen die aus den Geldern für den Hochschulpakt, oder werden sie zusätzlich zur Verfügung gestellt?

Herr Minister.

Wenn Sie das Programm weiter vorlesen – ich hätte nichts dagegen, und ich glaube, auch meine Fraktion hätte nichts dagegen, wenn Sie das täten –,

(Heiterkeit)

kommen Sie zu dem ganz wichtigen Stichwort Wettbewerb. Darum geht es. Wenn ich auf privater Seite bestimmte Angebote habe, die vielleicht günstiger und besser sind als staatliche Angebote, was spricht dagegen, die zumindest staatlich zu fördern oder zu unterstützen? Das wird damit gesagt. Das kommt aber auf den Einzelfall an.

Frau Hinz hat noch eine Frage.

Das heißt, im Einzelfall werden solche Leistungen tatsächlich aus den Geldern für den Hochschulpakt genommen? Verstehe ich Sie da richtig?

Herr Staatsminister.

Da haben Sie mich wahrscheinlich leider falsch verstanden. Der Hochschulpakt ist festgeschrieben, und zwar bis zum nächsten Jahr. Wir werden auf der Basis weiterfahren. So steht es auch im Regierungsprogramm. Vielleicht sollte ich das einmal vorlesen.

Tatsache ist: Wir müssen sehen, inwieweit es tatsächlich am Ende bestimmte innovative Konzepte gibt,die es zu finanzieren gilt – so, wie es im Programm steht. Sie wissen, dass die alte Landesregierung mit der Bezuschussung in Höhe von 50 Cent auf jeden Euro, der hereinkommt, einen Spitzenplatz unter den Landesregierungen in Deutschland einnimmt.Von daher muss man natürlich sehen, inwieweit man andere Prioritäten setzt, wenn innovative Angebote gemacht werden. Der Hochschulpakt ist aber festgeschrieben.Da wird es keine Veränderungen geben.

Herr Kollege Al-Wazir.

Herr Wissenschaftsminister, wir lesen Ihr Regierungsprogramm, sonst könnten wir diese Fragen nicht stellen.

Sie haben am Anfang gesagt, dass es Ihrer Meinung nach einen Unterschied gebe, weil „erübrigen“ nicht „ersetzen“ heiße. Jetzt frage ich Sie: Ich habe zwar keinen Duden unter dem Arm, aber „erübrigen“ heißt doch, etwas ist nicht mehr nötig. Wo ist aus der Sicht des Wissenschaftsministers der Unterschied zwischen „erübrigen“ und „ersetzen“?

Diese Frage kann dahingestellt bleiben, und zwar aus einem einfachen Grunde. Wenn Sie das Regierungsprogramm weiter lesen würden, dann würden Sie feststellen, dass wir mehr Autonomie an den Hochschulen haben wollen. Wenn Sie die Hochschulgesetzgebung kennen, dann wissen Sie, dass die Entscheidungen über Studienangebote und Fachrichtungen im Senat getroffen werden, nicht durch den Minister.

Das alles zusammengenommen stellen Sie fest, dass sich diese Frage so gar nicht stellt, sondern dass man im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung, wenn die Autonomie unter Umständen dazu führt, dass einige Fächer überhaupt nicht mehr gelehrt werden, vielleicht fein justieren muss – aber mehr nicht. Wir wollen, dass es einen Wettbewerb gibt und dass die Hochschulen am Ende selber darüber entscheiden, welche Angebote sie machen.

Die letzte Frage, Frau Kollegin Beer.

Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass es nach dieser Interpretation – auch aufgrund der verschiedenen Nachfragen – nur so verstanden werden kann, dass dann, wenn von privater Seite neue Angebote im Bereich der Hochschulen gemacht werden, die es im staatlichen Bereich noch nicht gibt, diese finanziell unterstützt werden, weil dann im staatlichen Bereich keine neuen Angebote geschaffen werden müssen? Es wird also nichts abgezogen, was es jetzt schon im staatlichen Bereich gibt. Habe ich Sie richtig verstanden?

Herr Minister.

Da haben Sie mich falsch verstanden.

Wir nehmen die Frage 8 noch mit. Herr Kollege Rhein.

Ich frage die Landesregierung:

Trifft es zu,dass sich Bund und Länder auf den Entwurf eines Justizmodernisierungsgesetzes geeinigt haben?

Herr Minister der Justiz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei dem von der Bundesregierung verwendeten Begriff Justizmodernisierung handelt es sich um einen Etikettenschwindel. Unter Modernisierung sind der Einsatz von EDV zur Effektivierung justizinterner Abläufe und der Abbau von obsoleten Verfahrenshemmnissen zu verstehen. Der von der

Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines so genannten Justizmodernisierungsgesetzes befasst sich aber mit diesen Themen nicht, sondern enthält ca. 90 Änderungsvorschläge, die ein Sammelsurium punktueller Vereinfachungen mit extrem begrenztem Wirkungsbereich darstellen. Trotz Annäherungen in Einzelpunkten kann angesichts zahlreicher weiter gehender und gewichtiger Vorschläge der Länder von einer Einigung keine Rede sein.

Weitere Wortmeldung, Herr Kollege Dr. Jürgens.

Sind nicht auch Sie der Auffassung, dass der Bund angesichts mangelnder Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der Modernisierung in Form des Einsatzes von EDV gar nicht tätig werden kann?

Ausdrücklich ja, und deshalb ist es ein Etikettenschwindel.

Es gibt keine Zusatzfragen mehr. Dann ist die Fragestunde beendet.

Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 1 b:

Regierungsbefragung

Herr Kollege Quanz, die neue Glücksfee, hat mir einige Fragen zukommen lassen.

(Heiterkeit)

Ich rufe die Frage von Frau Kollegin Heike Hofmann von der SPD-Fraktion auf. Sie fragt die Landesregierung: