Protocol of the Session on May 6, 2003

Gibt es weitere Fragen? – Es fragt noch einmal Herr Kollege Kahl.

Herr Minister, gibt es denn mit der Stadt Bad Wildungen einvernehmliche Absprachen hinsichtlich der wichtigsten Einnahmequelle, nämlich der Kurbeiträge der Bad Reinhardsquelle GmbH?

Herr Minister.

Wir haben für dieses Feld, das grundsätzlich streitbefangen sein könnte, die Regelung gefunden, dass, solange die Verhandlungen laufen, der Status quo fortgesetzt wird. Ich hatte darum sehr gebeten. Ich halte das für eine kluge Lösung. Denn alles andere könnte dazu führen, dass die Chance vertan werden könnte, nach 110 Jahren dort vielleicht ein einheitlich strukturiertes Bad zu bekommen, das die Synergien und die Entwicklungschancen nutzen kann.Angesichts der fast bundesweit modellhaften positiven Entwicklung von Bad Wildungen könnte dies ein weiterer Baustein sein. Man sollte das durch solche Dinge nicht stören.

Das wurde sehr einvernehmlich so geregelt. Sie sehen auch anhand dieser Fragestellung, dass wir uns bemühen. Denn diese Frage kann nicht ad infinitum im Raum stehen bleiben. Wir bemühen uns, sehr kurzfristig zu einem Ergebnis zu kommen. Das ist sehr schwierig.Aber für die Lösung einfacher Sachen sind wir nicht gewählt worden.

Es gibt dazu keine weiteren Fragen. – Jetzt hat sich doch noch Herr Kollege Heidel dazu gemeldet. Herr Kollege Heidel, bitte schön.

Status quo heißt, dass der Stadt Bad Wildungen weiterhin Kurbeiträge von der Bad Reinhardsquelle GmbH zufließen werden.Dann stellt sich für mich die Zusatzfrage:Wie sieht es mit dem Ausbau des Vulkanfelsenbades aus?

Herr Finanzminister.

Herr Abgeordneter, zur ersten Frage kann ich sagen, dass Kurbeiträge zufließen.Diese wurden allerdings etwas vermindert. Denn die Stadt hat in der Bad Reinhardsquelle GmbH Einrichtungen geschaffen, die dort den Charakter einer ersetzenden Maßnahme haben. Hinsichtlich dieser Frage gibt es im Moment aber keinen Streit. Das Volumen, das abgeführt wird, ist okay und liegt außerhalb eines Streites. Das wird im Moment so gehandhabt.

Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass das ad infinitum weder gegenüber der Stadt Wildungen noch gegenüber der Bad Reinhardsquelle GmbH durchzuhalten sein wird. Aber im Moment ist das so tragfähig.

Hinsichtlich des Vulkanfelsenbades kann man sagen, dass es sich um einen klassischen Fall handelt, warum wir ei

gentlich sehr schnell zu einer Verständigung kommen sollten. Denn es gibt ein Bädergutachten für Bad Wildungen, das,so sage ich es jetzt einmal,sehr positiv beschreibt,welche Potenziale dort vorhanden sind, das aber auf der anderen Seite natürlich auch verlangt, dass man die vorhandenen Synergien nutzen will. Ein Nebeneinander verschiedener Einrichtungen würde unter Kostengesichtspunkten sicherlich einen Fehler darstellen.

Deswegen habe ich den Eindruck, dass bei der Stadt Bad Wildungen das Vulkanfelsenbad durchaus eine beachtliche Rolle unter dem Gesichtspunkt spielt, dafür möglicherweise Substitution an anderer Stelle vorzunehmen.

Ich bitte aber um Verständnis. Wir reden zwar darüber, und es gibt dort natürlich auch die Bitte, entsprechende Förderung bereitzustellen, was auch geschehen ist. Ich glaube, es geht um Ziel-2-Mittel – Herr Kollege Posch hat sich an der Stelle sehr eingesetzt –, die nicht verfallen sollten, sondern mit denen etwas Vernünftiges gemacht werden sollte. Das setzt aber voraus, dass wir eine Einigung zwischen der Reinhardsquelle und der Stadt Bad Wildungen erzielen, wobei es theoretisch möglich wäre, dass das Land Hessen seine 60 % überträgt. Aber aufgrund der Vertragsstrukturen bei der Bad Reinhardsquelle wäre dies wahrscheinlich nicht gut. Vielmehr versuchen wir jetzt insgesamt, eine Lösung der Angelegenheit herbeizuführen, ich glaube, dann auch im Sinne der Stadt Bad Wildungen, aber auch im Sinne des Landes Hessen und der Privateigentümer.

Jetzt liegen keine weiteren Fragen vor.

Dann kommen wir zu Frage 5. Herr Kollege Kahl, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie die vom Präsidium des Hessischen Städteund Gemeindebundes abgelehnte – ich füge hinzu: vom Rechts- und Verfassungsausschuss unterstützte – Initiative des Bad Nauheimer Bürgermeisters Rohde, dass Angestellte und Beamte zugunsten von Arbeitslosen auf Nebenjobs verzichten sollten?

Herr Minister des Innern und für Sport.

Herr Kollege Kahl, die ganze Angelegenheit kennen wir eigentlich nur aus der Presse. Bisher ist niemand formal an uns herangetreten.

Der Gedanke hat durchaus Charme. Sie wissen, dass der ganzen Geschichte jedoch enge Grenzen gesetzt sind. Soweit Beamte und Angestellte in ihrer Freizeit Nebentätigkeiten wahrnehmen, entziehen sie sich aus arbeitsmarktpolitischen Gründen in der Regel einer gesetzlichen Verbotsregelung. Das ist schon relativ häufig geprüft worden. Alle Länder und der Bund sind da einheitlicher Meinung. Insofern ist die Einschränkung der Nebentätigkeiten unter juristischem Blickpunkt nur darauf zu konzentrieren,

ob die dienstlichen Interessen entsprechend beeinträchtigt werden oder nicht.

Die Frage, inwieweit man durch Appell, durch Gespräch in der jeweiligen Verwaltung so weiterkommt, dass Aufgaben, die im Nebenamt wahrgenommen werden, sich gegebenenfalls dafür eignen, hauptberuflich wahrgenommen zu werden, das ist eine Initiative, die im Einzelfall durchaus erfolgreich sein kann.Aber ich sehe hier keinen Anlass zu einer gesetzlichen Änderung. Nach allem, was bisher in dieser Hinsicht bereits diskutiert, geprüft und auch entschieden wurde, sind dem, was Herr Rohde hier vorschlägt, juristisch enge Grenzen gesetzt.

Weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall.

Jetzt möchte ich auf der Tribüne die neue Vorsitzende des Vereins der ehemaligen Landtagsabgeordneten begrüßen, unsere frühere Kollegin Inge Velte. Liebe Inge, herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Frage 6 auf. Herr Kollege Quanz.

Ich frage die Landesregierung:

Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen zu privaten Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms?

Herr Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Herr Abg. Quanz, als Beginn der Bearbeitungszeit zählt für die Beantragung einer Bewilligung von Fördermitteln die Vorlage des Antrags mit vollständigen Antragsunterlagen. Sobald die Vollständigkeit gegeben ist und auch keinerlei Nachfragen beispielsweise wegen unpräziser Antragsunterlagen mehr erforderlich sind, beginnt die zuständige Antragsbehörde beim Landrat mit der Bearbeitung. Die Behörde prüft auch, ob ausreichend Fördermittel vorhanden sind. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt nach den oben genannten Voraussetzungen etwa vier Wochen bis zur Ausfertigung des Bewilligungsbescheides durch die Investitionsbank.

Von der Ausfertigung des Bewilligungsbescheides zu unterscheiden ist die Bearbeitung der Auszahlungsanträge, die zur Erstellung der Kassenanweisung oder, falls erforderlich, zur Erteilung eines Änderungsbescheides führt. Die Erstellung von Kassenanweisung oder Änderungsbescheid beansprucht durchschnittlich ebenfalls vier Wochen Bearbeitungszeit.

Herr Kollege Quanz.

Herr Minister, wie erklären Sie sich dann die Kritik an zahlreichen Stellen, dass die Bearbeitungszeit durch die Einführung von SAP und auch durch die intensive weitere Bearbeitung durch die Investitionsbank in Wetzlar in den letzten Jahren deutlich zugenommen habe?

Herr Minister.

Herr Abg. Quanz, ich bin seit heute für die Dorferneuerung zuständig und werde das aufarbeiten,was in den letzten Jahren dort zur Kritik geführt hat.

Ich denke, es gibt zwei Bereiche, über die wir uns unterhalten müssen. Der erste ist, ob vor Ort ausreichende, richtige und gute Arbeit geleistet wird. Das betrifft zum einen die Landräte. Ich weiß, dass bei einigen Landräten Personalveränderungen vorgenommen wurden und danach die Bearbeitung wesentlich besser gelaufen ist.

Die zweite Sache,über die wir uns unterhalten müssen,ist, ob der Weg, der über die Investitionsbank gefunden wurde, eventuell verkürzt werden kann. Das sind Dinge, die ich in den nächsten Wochen aufnehmen werde.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Dann kommen Sie vielleicht zu einem anderen Urteil!)

Frau Kollegin Hofmeyer.

Herr Minister, Sie haben eben mit der Antwort schon einiges vorweggenommen. – In einigen Bereichen ist es in der Tat so, dass die Anträge über zwei Jahre gelegen haben, und zwar nicht aufgrund der Bearbeitung bei den Landkreisen, sondern wegen fehlender Mittel. Daher meine Frage: Sind Ihnen solche Bereiche bereits bekannt, oder ist das für Sie noch neu?

Herr Minister Dietzel.

Ich habe diese Dinge natürlich bei uns im Kreis verfolgt und auch die Tatsache, dass es teilweise durchaus lange Bearbeitungszeiten waren. Man muss aber immer fragen, woher diese Bearbeitungszeiten kommen. Teilweise gibt es Nachfragen. Teilweise sind Anträge nicht vollständig ausgefüllt worden, was zu Nachfragen führt.Wie ich eben schon gesagt habe, ist auch die Personalausstattung bei den Landräten nicht immer optimal gewesen, was sich aber meiner Meinung nach in den letzten Jahren im Wesentlichen verbessert hat.

Schließlich besteht die Frage, ob ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Ich habe gerade noch einmal im Haus

halt nachgesehen.Wir haben in diesem Jahr 35 Millionen € zur Förderung zur Verfügung, und wir gehen davon aus, dass das in etwa ausreichen wird.

Herr Abg. Quanz.

Herr Minister, ist es richtig, dass aufgrund der – ich nenne es einmal so – intensiven Bearbeitungsdauer Investitionsvolumina in einzelnen Ämtern im Jahre 2002 gegenüber den Vorjahren deutlich zurückgegangen sind?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Quanz, zu dieser Frage kann ich Ihnen im Augenblick keine Antwort geben. Ich werde sie Ihnen aber schriftlich zukommen lassen.

Herr Abg. Heidel.

Herr Minister, können Sie etwas über die Höhe der Fördermittel sagen,die in den vergangenen Jahren ausgezahlt wurden? Meines Wissens ist die Förderhöhe im letzten Jahr so hoch gewesen wie in keinem der Jahre vorher. Dann kann die Bearbeitungszeit doch gar nicht so schlecht gewesen sein.