Der weitere Punkt, den Sie bei diesen ganzen Berechnungen berücksichtigen müssen,sind die automatischen Tariflohnsteigerungen. Die Einsparpotenziale, die wir mit 60 Millionen € – ein Gegenwert von 1.500 Stellen – aktivieren, sind durch die neuen Tarifabschlüsse um ein Beachtliches übertroffen werden. Ich sage an der Stelle: So einen Tarifabschluss, wie er bei den Angestellten und Arbeitern vor wenigen Monaten geschlossen worden ist, darf es auf die Dauer nicht noch einmal geben, weil wir – alle Länder und Gemeinden – das dauerhaft nicht mehr bezahlen können.
Wenn der Bund der Meinung ist, dass er mit seinen wenigen Mitarbeitern im Verhältnis zum Gesamthaushalt und seiner Beteiligung an dem Steueraufkommen durch die Lohnerhöhung besser wegkommt, wenn ein höherer Tarifvertrag abgeschlossen wird, dann mag das so sein. Nur sind die Länder und Gemeinden an der Stelle nicht in der Lage, das auf die Dauer zu bezahlen.
Wir können alle wechselseitig hier beklagen, wie schwierig die Situation ist. Dann muss man die Dinge auch beim Namen nennen und sagen: Das ist einer der wesentlichen Gründe, warum die Personalkosten nur begrenzt in den Griff zu bekommen sind.
Herr Minister,wollten Sie uns mit Ihren Antworten sagen, dass die Personalkostenquote eigentlich überhaupt nichts über die Politik der Landesregierung aussagt?
Herr Abgeordneter, das wollte ich nicht. Deswegen wiederhole ich das, was ich eben gesagt habe. Nach den Berechnungen des Rechnungshofes, die ich unterstelle, haben Sie die Personalkostenquote in vier Jahren um 2,9 % von 44,6 % auf 47,5 % gesteigert, während wir sie in den ersten drei Jahren von 47,3 % auf 48,2 % – also um 0,9 % – gesteigert haben.
Wenn Sie das Jahr 2002 dazurechnen, kommen Sie noch nicht einmal auf die Hälfte des Zuwachses, den Sie in vier Jahren davor hatten, obwohl Sie in den vier Jahren massiv Personal in den Bereichen Schulen, Hochschulen, innere Sicherheit und sonstiges abgebaut haben, während wir aufgebaut haben. Das ist ein Riesenunterschied in der Politik. Ich bin stolz darauf. Deswegen können wir uns mit der Quote und den Ergebnissen auch sehr gut sehen lassen.
Herr Minister, kann ich Ihre Antwort richtig verstehen, wenn ich sage, dass Ihr vorgesehenes Drosseln der Personalausgaben um 60 Millionen € pro Jahr letztendlich dennoch zum Anstieg der Personalkostenquote führt?
Herr Abg. Schmitt, das ist richtig. Denn ich hatte Ihnen schon Folgendes gesagt: Zum einen hat es in den letzten Jahren Steigerungen des Tariflohns gegeben. Zum Zweiten sind die Versorgungslasten aufgrund der Zunahme der Zahl der Versorgungsempfänger angewachsen, und zwar haben sie exponentiell zugenommen. Das hat bewirkt, dass die Einsparbemühungen nicht dazu geführt haben, dass es keinen Steigerungsbetrag gegeben hat. Aber es ist zu einer wesentlichen Abflachung der Kurve bei gleichzeitiger Steigerung der Leistungsfähigkeit des Landes gekommen.
Jetzt kommen wir zu Frage 2 der Frau Abg.Tesch.Wer von Ihnen übernimmt das Stellen der Frage? Irgendjemand müsste bitte das Stellen der Frage von Frau Tesch übernehmen. – Herr Kollege Quanz.
Herr Abg. Quanz, weder die Landesregierung noch die Justus-Liebig-Universität Gießen beabsichtigt, das Schloss Rauischholzhausen zu veräußern.
Herr Minister, können Sie denn sagen, wie hoch die Auslastung a) hinsichtlich der gehaltenen Seminartage und b) hinsichtlich der Übernachtungen in Schloss Rauischholzhausen war?
Zurzeit ist es so, dass das Schloss einerseits von der Universität für bestimmte Veranstaltungen genutzt wird. Gleichzeitig wird es auch vom Hessischen Dienstleistungszentrum für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz genutzt.
Eine Berechnung der Auslastung habe ich jetzt nicht vor mir liegen. Wenn Sie das interessiert, kann ich die gerne nachreichen. Tatsache ist, dass die Justus-Liebig-Universität Gießen ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, um das zu überprüfen, damit nicht auf Dauer eine Quersubventionierung aus dem Grundbudget vorgenommen wird. Dieses Gutachten liegt jetzt wohl vor. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst beabsichtigt, mit der Universität über dieses Gutachten zu sprechen. Ich gehe davon aus, dass aus dem Gutachten auch die einzelnen Auslastungen hinsichtlich der Tage hervorgehen.
Ist sie der Ansicht, dass ein stärkerer Praxisbezug in der universitären Juristenausbildung auch dadurch erreicht werden könnte, dass Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie in der Verwaltung tätige Juristinnen und Juristen die Möglichkeit erhielten, im Wege der Abordnung auf Zeit Lehrtätigkeiten an einem der drei juristischen Fachbereiche in Hessen wahrzunehmen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Aufgabe des juristischen Studiums ist es in erster Linie, die erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen zu schaffen, um danach mit Erfolg die praktische Ausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes, also des Referendardienstes, durchlaufen zu können.
Die Einbeziehung von Praktikern in die wissenschaftliche Lehre kann durchaus ein geeigneter Weg sein, das genannte Ziel zu erreichen. Neben Praktikern aus der Justiz und der Verwaltung kommen dabei insbesondere auch Rechtsanwälte als Lehrkräfte in Betracht. Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang Praktiker mit Lehraufgaben im juristischen Studium betraut werden, liegt nicht bei der Landesregierung. Vielmehr handelt es sich um eine autonome Entscheidung der Hochschulen.
Wenn hierfür die Möglichkeit der Abordnung genutzt werden soll, müssten die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Ihre Antwort bezog sich auf die Möglichkeit, die jetzt schon besteht, Lehraufträge an einzelne juristische Praktiker zu vergeben. Meine Frage zielte mehr in die Richtung des Modells, das es in anderen Bundesländern gibt. Dort werden nämlich Praktiker mit ihrer vollen Arbeitskraft über einen bestimmten Zeitraum, etwa drei, vier oder fünf Jahre, z. B. als Richter in den Hochschuldienst abgeordnet. Sie sind dort natürlich dann an der wissenschaftlichen Ausbildung beteiligt.Teilt die Landesregierung die Auffassung,dass es sinnvoll wäre, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass dies auch in Hessen möglich würde?
Ich habe bereits gesagt, dass es durchaus sinnvoll sein kann, solche Praktiker abzuordnen. Nach meinem gegenwärtigen Kenntnisstand bedarf es dazu allerdings keiner Ergänzung der Gesetze. Wenn entsprechende Anträge von den Hochschulen an das Justizministerium gestellt werden, können wir solche Anträge selbstverständlich wohlwollend prüfen und möglicherweise auch positiv entscheiden.
Welche Zielsetzung verfolgt sie mit ihrer Mehrheitsbeteiligung an der Bad Reinhardsquelle GmbH in Bad Wildungen?
Herr Präsident, es handelt sich zwar um gutes und gesundes Wasser, trotzdem ist hierfür der Finanzminister zuständig.
Die Landesregierung beabsichtigt, gemeinsam mit den privaten Mitgesellschaftern die Bad Reinhardsquelle GmbH an die Stadt Bad Wildungen zu veräußern. Darüber finden zurzeit intensive Gespräche statt.
Wir haben zwischenzeitlich mit hoher Intensität Wertgutachten und verschiedene Bewertungen von vielen Seiten durchführen lassen. Wir haben dazu auch schon mehrere Gespräche geführt. Der Zeitplan besteht darin, dass wir uns möglichst kurzfristig einigen wollen. Eigentlich befinden sich die Gespräche im Moment in einem Stadium, zu dem man sagen könnte: Wenn die Voraussetzungen hinsichtlich des Preises stimmen, dann könnte die ganze Angelegenheit durchgeführt werden.
Die Schwierigkeit in der Sache besteht auf der Verkäuferseite darin – ich sage ausdrücklich, dass ich das jetzt nicht destruktiv, sondern positiv meine –, die Interessen des Landes Hessen und der übrigen Mitgesellschafter insoweit unter einen Hut zu bringen, dass eine gemeinsame tragfähige Verhandlungsposition gegeben ist. Das versuchen wir, so glaube ich, am Ende wahrscheinlich auch mit einem gewissen Erfolg zu erreichen. Ziel der Beteiligten ist es, den parlamentarischen Gremien sehr kurzfristig einen Lösungsvorschlag vorzulegen. Ob er dann angenommen werden wird, ist die andere Frage.