Protocol of the Session on March 27, 2007

Wie viele ökologisch wirtschaftende EU- und Verbandsbetriebe in Hessen bewirtschafteten im Jahr 2006 wie viel Fläche?

Herr Minister Dietzel.

Herr Abg. Häusling, Ende des Jahres 2005, also mit Stand 31. Dezember 2005, bewirtschafteten in Hessen 1.434 Betriebe 57.900 ha nach den Produktionsvorschriften des ökologischen Landbaus. Bei den entsprechenden Zahlen des Jahres 2006, die vom Regierungspräsidium in Gießen mit Stand 31. Dezember 2006 erfasst wurden, handelt es sich um vorläufige. Sie stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Prüfung der Meldungen der Kontrollstellen. Demnach bewirtschaften in Hessen 1.457 Betriebe rund 59.000 ha nach den Produktionsvorschriften des ökologischen Landbaus.

Herr Häusling stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, halten Sie den Zuwachs für ausreichend, wenn man für die Bioprodukte einen Marktanteil von 15 % erreichen will? Was werden Sie tun, um eine Zunahme der Anbaufläche zu erreichen?

Herr Minister Dietzel, Sie haben das Wort.

Herr Abg. Häusling, die Erzeuger, auch die der Ökoprodukte, werden sich direkt am Markt orientieren. Sie werden sich die Frage stellen, ob z. B. im Rhein-Main-Gebiet ein entsprechender Absatz möglich sein wird.

Ich habe immer wieder gesagt, dass ich der Meinung bin, dass, wenn sich die Nachfrage erhöht, das dann lieber in Hessen produziert als über Tausende Kilometer z. B. aus Spanien oder Portugal hierher transportiert werden soll.

Wir haben uns auch schon im entsprechenden Ausschuss über dieses Thema unterhalten. Unser Plan für die Jahre 2007 bis 2013 zur Förderung des ländlichen Raums sieht als Prognose vor, dass 62.000 ha bis zum Jahr 2013 ökologisch bewirtschaftet werden.

Herr Abg. Häusling stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, halten Sie es für möglich, dass der geringe Zuwachs bei diesen Flächen in Hessen etwas mit Ihrer Förderpolitik, sprich: den Kürzungen, zu tun hat?

(Zurufe von der CDU: Ah! – Horst Klee (CDU): Erwischt! Immer wieder dieselbe Leier!)

Herr Staatsminister Dietzel, Sie haben das Wort.

Herr Abg. Häusling, wir fördern den ökologischen Landbau in Hessen jährlich mit 160 c pro Hektar.Wir liegen in der Bundesrepublik Deutschland gut im Mittelfeld.

Ich sagte es bereits: Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass sich auch die Ökobauern am Markt orientieren. Das haben sie in Hessen getan.

Der Anteil an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche beträgt in Hessen 7,5 %.Zusammen mit dem Saarland hat Hessen damit den drittgrößten Anteil der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Ich denke, diese Entwicklung ist durchaus auch aus Sicht der Ökobauern positiv gewesen.

Wir kommen damit zu Frage 740 der Frau Abg. Osterburg.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Teile des EU-Verfassungsvertrages müssen nach Auffassung der Landesregierung für die innere und äußere Stärkung der europäischen Institutionen beschlossen werden?

Herr Staatsminister Hoff, Sie haben das Wort.

Frau Abg. Osterburg, die Hessische Landesregierung hat die Vorlage des Europäischen Verfassungsvertrags als wichtigen Schritt auf dem Weg hin zur europäischen Einigung begrüßt. Bei der Ratifizierung im Bundesrat hat sie ihn durch ihre Zustimmung auch entsprechend unterstützt.

Dieser Verfassungsvertrag enthält viele Elemente, die die europäischen Institutionen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben stärken. Insbesondere könnten sie effizienter arbeiten.

Aus Sicht der Landesregierung sind insbesondere die beiden neu zu schaffenden Ämter eines Präsidenten des Europäischen Rates und eines Außenministers der Europäischen Union wichtig, und zwar unter einem Gesichtspunkt. Sie kennen den Satz von Henry Kissinger? Er sagte, immer wenn er bei der Europäischen Union anrufen wolle, würde er bemerken, dass er keine Telefonnummer habe.

Mit diesen Ämtern würde die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gestärkt. Sie wären vor allem geeignet, der Europäischen Union ein Gesicht zu geben. Damit könnte die Europäische Union den Bürgerinnen und Bürgern nähergebracht werden.

Der Verfassungsvertrag sieht eine Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments vor. Etwas ist ganz besonders wichtig: Es wird im Ministerrat häufiger Mehrheitsentscheidungen geben.

Die Einführung der doppelten Mehrheit im Europäischen Rat und im Ministerrat berücksichtigt dabei die Interessen der großen und der kleinen Mitgliedstaaten gleichermaßen.Weder die Kleinen können aufgrund ihrer großen Zahl die Großen überstimmen, noch können umgekehrt die Großen die Kleinen überfahren.

Die Sitzungen der Gremien der Europäischen Union sollen öffentlich erfolgen. Das wird den Entscheidungsprozess für die Bürgerinnen und Bürger transparenter machen.

Die vorgesehene Verringerung der Zahl der Kommissare auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten wird darüber hinaus dafür sorgen, dass die Kommission überschaubarer wird und dass vor allem die Arbeit dort strukturierter gestaltet werden wird. Wir haben jetzt beim Beitritt Rumäniens und Bulgariens erlebt, dass die Frage, mit wel

chen Aufgaben der rumänische Kommissar betraut werden kann, doch einigermaßen schwierig zu beantworten war. Sie zu beantworten hat durchaus Kreativität verlangt. Deshalb ist eine Reduzierung der Zahl der Kommissare dringend angezeigt.

Im Übrigen würde dies auch eine klare Zuordnung der Kompetenzen herbeiführen.Wir kämen auch zur Einführung eines Frühwarnsystems hinsichtlich der Überwachung der Einhaltung der Subsidiarität.Außerdem würde ein Klagerecht der Mitgliedstaaten gegen Verstöße hinsichtlich der Subsidiarität eingeführt.

Die Hessische Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass diese wichtigen Elemente zur Stärkung der europäischen Institutionen Bestandteil eines Grundlagenvertrags werden,in dem damit die Substanz des Europäischen Verfassungsvertrags enthalten sein soll.

Gestatten Sie mir abschließend noch folgende Anmerkung. Über das hinaus, was in dem Verfassungsvertrag steht, geht es insbesondere auch um die von der Bundeskanzlerin und Ratspräsidentin aufgeworfene Frage, dass Gesetzgebungsvorhaben nach einem gewissen Zeitraum verfristen und entfallen. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt,den wir aufgreifen müssen.Denn wir erleben heute leider immer wieder, dass legislative Vorschläge der Kommission über 15 Jahre im Wege des Pingpongs zwischen dem Rat, der Kommission und dem Parlament hin- und hergeschoben werden. Sie erblicken dann das Licht der Öffentlichkeit zu einem Zeitpunkt, zu dem der Verfasser bereits nicht mehr am Leben ist und eigentlich keiner mehr genau weiß, warum diese Richtlinie oder diese Verordnung in Kraft gesetzt werden soll.

Herr Kollege Häusling stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, hält die Landesregierung die Einführung einer Verfassung für die gesamte Europäische Union für umsetzbar, wo doch in der Berliner Erklärung das Wort „Verfassung“ nicht einmal mehr auftaucht?

Herr Staatsminister Hoff, Sie haben das Wort.

Wir erleben das doch. Möglicherweise haben Sie das Problem der selektiven Wahrnehmung. Sie sollten sich anschauen, wie erfolgreich die Ratspräsidentschaft unter Bundeskanzlerin Merkel verläuft. Das hat mit einer wirklich fulminanten Rede im Europäischen Parlament angefangen, die von allen Seiten begrüßt wurde. Herr Al-Wazir, sogar die Mitglieder der Fraktion der GRÜNEN im Europäischen Parlament waren vernünftiger, als der Blick, den Sie mir gerade zugeworfen haben, vermuten lässt.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Sie haben diese Rede begeistert aufgenommen.

Sie sollten sich die Feierlichkeiten rund um den 50. Jahrestag und auch die Erklärungen anschauen, die dazu abgegeben wurden. Das zeigt doch eines: Es gibt von allen Seiten Bestrebungen, die Ratspräsidentin und Bundeskanzlerin darin zu unterstützen, einen Fahrplan aufzustellen, aus dem sich ergibt, wie der Prozess zum Abschluss des Europäischen Verfassungsvertrags in Gang gesetzt werden kann.

Ich gestatte mir eine persönliche Bemerkung. Ich war von Anfang an der Auffassung, dass sowohl der Begriff „Verfassung“, der ursprünglich im Raum stand, als auch der Begriff „Verfassungsvertrag“ möglicherweise die falschen Worte für das Vertragswerk sind, das dort zur Diskussion steht.Ich glaube,es wäre besser,das „Grundlagenvertrag“ zu nennen.

Ich glaube, dass wir im Zuge der deutschen Ratspräsidentschaft zu einem Fahrplan kommen werden, der beschreibt, in welchem Zeitraum die Verabschiedung des jetzt sogenannten Verfassungsvertrags in Gang gesetzt werden kann.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Herr Abg.Al-Wazir stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, wären Sie bereit, mir zuzugestehen, dass mein Erstaunen nicht durch die Rede der Frau Merkel und die Bewertung derselben begründet ist, sondern darin, dass ich aus dem Munde eines Mitglieds der Tankstellen-Connection der hessischen CDU ein solches Lob für Angela Merkel noch nie gehört habe.

(Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Herr Staatsminister Hoff, Sie haben das Wort.

Der Titel der Ratspräsidentschaft lautet: „Es geht nur gemeinsam.“

(Heiterkeit des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich würde sagen, damit ist Ihre Frage beantwortet.

Wir kommen damit zu Frage 741 der Frau Abg. Osterburg.

Ich glaube,der Herr Minister hat die Frage bereits mit seiner Antwort auf die Zusatzfrage des Herrn Häusling beantwortet.