Ich glaube,der Herr Minister hat die Frage bereits mit seiner Antwort auf die Zusatzfrage des Herrn Häusling beantwortet.
Aus welchen Gründen plant sie eine Schwächung der bewährten Institution Staatliche Vogelschutzwarte durch den Abzug von sechs Bediensteten und deren dauerhafte Zuordnung zu Hessen-Forst?
Frau Abg. Hammann, von der Vogelschutzwarte werden keine Bediensteten abgezogen. Vielmehr werden beim Landesbetrieb Hessen-Forst, Servicezentrum FENA, Fachbereich Naturschutz,zum 1.Juli 2007 sechs neue Stellen zur Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie und zur Unterstützung der Veterinärverwaltung beim Vogelmonitoring geschaffen. Die Anbindung der Stellen im Fachbereich Naturschutz des Servicezentrums FENA dient der Konzentration der Bearbeitung der Aufgaben.Es geht dabei um die Haltung der Naturschutzdaten und die fachliche Unterstützung der Naturschutzbehörden bei der Umsetzung von NATURA 2000 im Servicezentrum FENA von Hessen-Forst.
Es entspricht nicht der Aufgabenstellung der Vogelschutzwarte, Routinearbeiten auszuführen, die sich aus dem Vollzug der europäischen Richtlinie ergeben. Die Vogelschutzwarte wird, wie bisher, bei übergeordneten und grundsätzlichen Fragen des Vogelschutzes tätig. Sie arbeitet eng mit dem Fachbereich Naturschutz der FENA zusammen.Sie wird auch bei der Weiterbildung der neuen Mitarbeiter eingesetzt werden.
Eine einseitige Aufstockung des Personals der Vogelschutzwarte durch das Land Hessen und eine Ausweitung der Aufgabenstellung bei den Routinearbeiten hinsichtlich der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie ist aufgrund der besonderen Struktur der Vogelschutzwarte nicht zielführend. Die Vogelschutzwarte ist nämlich ein gemeinsames Institut der Länder Hessen, Saarland und RheinlandPfalz sowie der Stadt Frankfurt.
Darf ich Ihren Worten entnehmen, dass diese sechs Bediensteten bisher nicht der Staatlichen Vogelschutzwarte zugeordnet waren?
Sie waren bei der Staatlichen Vogelschutzwarte mit der Aufgabe der Haltung der auf den Naturschutz bezogenen Daten beschäftigt. Wir haben entschieden, dass alles, was mit der Datenhaltung im Zusammenhang mit NATURA 2000 in Verbindung steht, bei der FENA angesiedelt werden soll. Deswegen werden diese Stellen bei der FENA angesiedelt.
Wie beurteilt die Landesregierung die Kritik des BUND und des NABU, dass durch die Errichtung einer zweiten Institution eine Schwächung des Naturschutzes durch Zersplitterung erfolgen würde?
Auf den Brief des BUND und der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz hat der Staatssekretär mit einem Schreiben geantwortet, in dem steht, dass wir diese Auffassung nicht teilen.
Meine Damen und Herren, bevor ich dem Herrn Ministerpräsidenten das Wort erteile, frage ich die Geschäftsführer, ob sie bei den Regeln des § 72 Abs. 1 Geschäftsordnung verbleiben. Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eher weniger! – Zurufe der Abg. Nicola Beer (FDP), Axel Wintermeyer (CDU) und Reinhard Kahl (SPD))
Ich wollte es nur vom Rahmen her sehen. Wir müssen das auch eingeben. Deswegen sage ich: 15 Minuten gelten ab jetzt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den gestrigen und heute bekannt gewordenen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Zukunft des Industriebetriebs Ticona in der hessischen Region denke ich mir angesichts meiner parlamentarischen Erfahrung: Hätte die Entscheidung anders gelautet, hätten wir es sicherlich mit einem Dringlichen Antrag zu tun gehabt. Da die Entscheidung so gelautet hat, halte ich es für richtig, dass die Regierung in dieser Sache einen dringlichen Bericht gibt.
In der Tat ist aus der Sicht der Hessischen Landesregierung die jetzt gefundene Vereinbarung ein sehr wichtiger Schritt für die Entwicklung in unserem Bundesland.Er ermöglicht es uns, jenseits aller sonst möglichen und sehr wahrscheinlichen Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen beide Ziele schneller zu erreichen, zum einen mit der Verlegung des Ticona-Betriebes eine der modernsten Polyethylenproduktionsanlagen der Welt mit einer Reihe von Produkten, bei denen dieses Unternehmen unbestreitbar Weltmarktführer ist, weiterhin in Hessen zu halten
und damit einen hochmodernen Industriestandort, der nach meiner festen Überzeugung eine ganze Reihe zusätzlichere Folgeinvestitionen in Hessen auslösen wird, zu haben. Das ist etwas, was Hessen als Industrieland auszeichnet. Es war nicht selbstverständlich und ist eine große Leistung aller Beteiligten – insbesondere ein großes Kompliment an die Qualität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieses Betriebes –, dass sich ein internationaler Konzern so entschieden hat.
Zum Zweiten ist im Verhältnis zu den öffentlichen Einwendungen bezüglich des Baus der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen mit der Verlegung dieses Produktionsbetriebes einem wesentlichen Teil solcher Einwände in der Hinsicht Rechnung getragen, dass die vorher geäußerten Besorgnisse nicht mehr Gegenstand weiterer Erörterungen sein müssen. Unabhängig davon, wie man die Einschätzung der Störfallkommission in der Vergangenheit einschätzt – viele andere Gutachten kamen zu einer anderen Auffassung –,
war es definitiv so, dass diese Frage eine juristische Überprüfung herbeigeführt hätte, die in keinem anderen Fall von Flughafengenehmigungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland bisher bereits entschieden ist.
Herr Kollege Al-Wazir, das heißt nicht, dass man diese Auseinandersetzung nicht gewinnen kann. Es heißt, dass es so ist, dass bisher nicht entschieden ist, während zu allen übrigen Fragen, die jetzt verbleiben, eine Reihe von Standardentscheidungen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts – nicht zuletzt mit seiner Entscheidung über die Erweiterung und den Neubau des Flughafens in Berlin-Schönefeld – getroffen worden ist.
Diese Herausnahme eines Punktes, der neue Rechtsprechung bedeutet hätte, ist eine erhebliche Verbesserung der Position des Antragstellers. Aber es ist vor allen Dingen eine erhebliche Verbesserung der Chancen, ohne weitere tief greifende juristische Auseinandersetzung dieses wichtige Projekt des Frankfurter Flughafens weiterzuführen.
Ich will jetzt die Damen und Herren der Opposition nicht im Detail damit strapazieren, welche Einlassungen im Hessischen Landtag und in der Öffentlichkeit Sie wechselseitig in den letzten Jahren und Wochen zu diesem Thema gemacht haben. Zunächst haben Sie beschrieben, dass eine Landesregierung und der Antragsteller ignorant gegenüber dem Problem seien, nicht willens seien, es zu lösen, ein unverantwortliches Risiko eingingen, weil eine Landebahn in die Nähe einer solchen Anlage gelegt worden ist, anstatt sie etwa mehr an die Wohnbevölkerung heranzuführen, was bei anderen Varianten der Fall gewesen wäre, und davon ausgingen, dass man ein solches Problem lösen könne.
Wir sagen Ihnen heute: Mit Vermittlung der Landesregierung, unter Mitwirkung auch des Anteilseigners Landesregierung an der Fraport AG, und mit dem Übereinkommen zweier an Börsen notierter Gesellschaften ist es möglich gewesen, all Ihre Behauptungen als falsch zu bezeichnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erlaube mir, an der Stelle schon einmal zu sagen: Ich persönlich glaube nicht daran, dass die wichtigste Aufgabe der Opposition darin besteht, bei offenen Diskussionen und Fragestellungen, auch Risiken, die politische Entscheidungen mit sich führen, immer die schlechtest denkbare Variante für Hessen in den Mittelpunkt zu stellen
Wir haben uns von einer solchen Mentalität nicht beeinflussen lassen. Wir werden uns auch von schmittschem Gebrüll viele Jahre nicht beeinflussen lassen; daran haben wir uns gewöhnt.
(Beifall bei der CDU – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Vor zwei Jahren waren wir auf Bundesebene noch im Weltuntergang!)
Aber wir haben versucht, konsequent den Weg zu gehen, für beide Unternehmen in einer schwierigen Situation, in der das Bundesland Hessen ein Interesse daran hat, dass das Projekt verwirklicht wird, durchaus auch ein Interesse daran hat, dass die Arbeitsplätze aller Arbeitnehmer hier bleiben, einen Ausweg zu suchen.
Dieser Ausweg hat darin bestanden, intensiv darüber zu verhandeln, z. B. auch über die Besonderheiten des deutschen Steuerrechts so aufzuklären, dass es Möglichkeiten gibt, wenn man eine Investition in Deutschland wiederholt, dass man steuerlich anders behandelt wird, als wenn man die Investition aufgrund des Geldes im Ausland machen würde – ein Paragraf, den Sie, meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten,lange sehr intensiv bekämpft haben,
ohne den es an der Stelle die Investition nicht gäbe. Wir haben aber auch darauf aufmerksam gemacht,dass wir inzwischen in diesem Bundesland nachweisen können – das war ein wichtiges Kriterium –, dass wir für die Genehmigung großindustrieller Anlagen die kürzeste Genehmi