Herr Minister, wer weist dem Referatsleiter seine Aufgaben zu? Kann es sein, dass Sie, ähnlich wie es bei der EMail-Affäre der Fall war, erst im Nachhinein erfahren, was in Ihrem Ministerium alles so geschieht?
Herr Abg.Häusling,ich leite ein Ministerium,in dem etwa 500 Personen arbeiten. Ich kann Ihnen sicherlich nicht darüber berichten, was dort grundsätzlich so alles geschieht.
Was in der Hausspitze geschieht, geht über meinen Schreibtisch. In diesem Fall war es so, dass der Referatsleiter das eigentlich mit dem Büroleiter hätte abstimmen müssen. Es wurde aber mit dem Büroleiter nicht abgestimmt.
Wann und an welche Behörde können Anträge zur Unterstützung aus dem EU-Globalisierungsfonds (EGF) – z. B. für Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche, für Unternehmensgründungen, für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer – gestellt werden?
Herr Abg. Dr. Lennert, gestatten Sie mir zunächst einige allgemeine Bemerkungen zum Europäischen Globalisierungsfonds. Ziel der vom Rat dem Europäischen Parlament vorgelegten Verordnung ist es, den negativen Effekten weitgehender struktureller Veränderungen im Handelsgefüge der Welt und insbesondere den negativen Auswirkungen auf die Lage der Beschäftigten entgegenzuwirken. Ziel der Hilfestellung soll es sein, den betroffenen Arbeitnehmern der Europäischen Union alsbald neue Beschäftigung zu verschaffen. Die Menschen sollen auf
Voraussetzung, um Mittel aus diesem Globalisierungsfonds zu erhalten, ist, dass mindestens 1.000 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren. Ziel ist es, jährlich europaweit 35.000 bis 50.000 Arbeitskräfte zu fördern.Sehr wichtig dabei ist, dass nur Standortverlagerungen in Staaten einbezogen werden, die nicht der Europäischen Union angehören.
Das Land Hessen hat, gemeinsam mit Vertretern anderer Länder, im Bundesrat zur Einrichtung des Globalisierungsfonds eine kritische Haltung eingenommen, da der Fonds zu keinem Mehrwert hinsichtlich des Arbeitsmarkts und der Beschäftigungspolitik führt und die Zielsetzung auch uneingeschränkt durch die bestehenden Strukturfonds, insbesondere durch den Europäischen Sozialfonds, erreicht werden könnte. Dennoch wurde er eingerichtet.
Lassen Sie mich nun hinsichtlich des Antragsverfahrens Folgendes feststellen. Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2007. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Verordnung in unserem Mitgliedstaat obliegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und hier der Abteilung, die sich mit internationalen Angelegenheiten beschäftigt.
Unsere Nachforschungen ergaben, dass es bisher noch kein formalisiertes oder standardisiertes Antragsverfahren gibt. Die Förderung gilt nicht direkt den betroffenen Unternehmen, sondern richtet sich an betroffene Arbeitnehmer. Die Interventionen stellen kein Nothilfeprogramm dar,sondern folgen dem Gedanken der Solidarität innerhalb der Europäischen Union. Anträge sind bis zur Veröffentlichung einheitlicher Antragsformulare und bis zur Festlegung eines einheitlichen Antragsverfahrens zunächst formlos an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu richten.
Ob die Behörden des Landes in das Verfahren der Bearbeitung der Anträge, etwa analog des Verfahrens zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds, einbezogen werden,bleibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt offen.Das Land Hessen wird sich jedoch im Interesse der hessischen Wirtschaft und der in Hessen Beschäftigten weiterhin beim zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales für praktikable Antrags- und Umsetzungsverfahren einsetzen.
Neben der Bewertung des Antrags durch den Mitgliedstaat ist Bestandteil des Verfahrens auch, dass die Sozialpartner eine Stellungnahme abgeben.Einbezogen werden daher auch die Bewertungen örtlicher und regionaler Akteure, also standort- und sektorbezogener Gebietskörperschaften bzw. der entsprechenden Kammern.
Auf Landesebene wird Hessen im Rahmen seiner eigenen Zuständigkeiten und Möglichkeiten betroffenen hessischen Unternehmen und in Hessen betroffenen Beschäftigten Hilfestellung bei der Anwendung der Bestimmungen des Europäischen Globalisierungsfonds geben. Ansprechpartner hierfür wird das Hessische Sozialministerium sein.
Wird sie den im Grünbuch zu Anwendungen der Satellitennavigation (Neue Wege zur Nutzung von Galileo) angekündigten Wettbewerb für junge Erfinder unterstützen, mit dem innovative Ideen zur Nutzung von Satellitennavigationstechniken und -diensten gefördert werden?
Die kurze Antwort ist Ja, die lange Antwort ist: Die Landesregierung hat die Entwicklung von Galileo von Anfang an intensiv begleitet und unterstützt. Zweck des Grünbuchs zur Anwendung der nationalen Navigation – daran möchte ich Sie erinnern – ist die Eröffnung einer Diskussion über die Möglichkeiten des öffentlichen Sektors bei der Schaffung eines angemessenen politischen und rechtlichen Rahmens, mit dem die Entwicklung von Anwendungen der Satellitennavigation unterstützt wird. Galileo ist – das ist unzweifelhaft – ein Vorzeigeprojekt der europäischen Raumfahrtpolitik.
Zur Förderung der Galileo-Anwendungen wurde im Oktober des vergangenen Jahres in Darmstadt unter dem Namen CESAH – das steht für Centrum für Satellitennavigation Hessen GmbH – das Galileo-Zentrum gegründet. CESAH informiert die interessierte Wirtschaft über Galileo, berät Unternehmen bei der Entwicklung von Anwendungsprodukten und unterstützt aussichtsreiche Existenzgründer in diesem Bereich.
Das Gründerzentrum für Galileo-Anwendung wird durch – wie ich meine – hochkarätige Anteilseigner gestärkt,wie beispielsweise T-Systems, Vega, die Technische Universität Darmstadt, die Hochschule Darmstadt, die INI-Graphics-Net-Stiftung und die Wissenschaftsstadt Darmstadt. Zukünftige Galileo-Großanwender wie beispielsweise die Deutsche Flugsicherung, Fraport oder Schenker Logistic sind als strategische Partner ebenso dabei wie die Beratungsgesellschaft Accenture und die Hessische Landesbank.
Das Galileo-Gründerzentrum ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Technologiestandortes Hessen und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in einem sehr zukunftsträchtigen Wirtschaftssektor. Das Land und die ESA stellen dem Gründerzentrum daher gemeinsam rund 1,1 Millionen c als Anschubfinanzierung bis zum Jahre 2008 zur Verfügung.
Zur konkreten Frage. Selbstverständlich wird die Hessische Landesregierung auch einen Ideenwettbewerb auf EU-Ebene zum Thema Galileo-Anwendung nachhaltig unterstützen. Das Land Hessen hat bereits im letzten Jahr mit neun anderen europäischen Regionen an einem Ideenwettbewerb namens European Satellite Navigation Competition – das sogenannte Galileo-Masterprogramm – teilgenommen, den das Land Bayern initiiert hat. Der Wettbewerb ist für die hessischen Bewerber ausgesprochen erfolgreich verlaufen. Aus ihm sind die ersten drei Existenzgründer im Centrum für Satellitennavigation Hessen in Darmstadt hervorgegangen, darunter auch der
(Norbert Schmitt (SPD): Ich mache mir Sorgen um den Kollegen Dr. Lennert; der nickt gleich ein wegen der gesamten Länge des Beitrags!)
Außerdem möchte ich darauf hinweisen,dass die CESAH GmbH plant, im Rahmen ihrer Informationskampagnen auf dieser Basis einen rein hessischen Wettbewerb auszurichten, um weitere Existenzgründer zu gewinnen. Die Nutzung der Satellitennavigationstechnik und -dienste wird auch in Zukunft von der Hessischen Landesregierung im besonderen Maße gefördert.Wir haben bereits in verschiedenen Veranstaltungen auf die großen Potenziale sowohl im ökonomischen wie auch insbesondere im Bereich der Schaffung von Arbeitsplätzen bei der Anwendung hingewiesen, zu denen wir große Erwartungen haben.
Herr Staatsminister, kann man etwas darüber in Erfahrung bringen, ob es bei diesem Wettbewerb irgendwelche Altersgrenzen für junge Erfinder gibt?
Das kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten. Ich fürchte, nachdem wir ein entsprechendes Gleichbehandlungsgesetz beschlossen haben, dass die Einführung von Altersgrenzen auch bei solchen Wettbewerben mit der entsprechenden Richtlinie kollidieren könnte.
Hat sich das seit September 2005 eingeführte Modellprojekt „Arbeitsmarktintegration für jugendliche Strafgefangene“ zur Verbesserung der Wiedereingliederungschancen
Herr Abgeordneter, das Projekt hat sich bewährt, und deshalb hat das Ministerium für das Jahr 2007 eine Förderung aus Haushaltsmitteln in Höhe von knapp 170.000 c eingeplant. Seit März 2005 wurde jeder Jugendliche und heranwachsende Strafgefangene, der in den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland entlassen wurde, hinsichtlich seiner schulischen und beruflichen Entwicklung und über Folgemaßnahmen beraten. In enger Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten sowie den weiteren Fachdiensten der Justizvollzugsanstalten wird mit jedem Einzelnen der Strafgefangenen ein individueller Übergangsplan entwickelt.
Herr Minister, wie viele Teilnehmer waren bisher im Programm, und mit wie vielen weiteren Teilnehmern ist im Jahr 2007 zu rechnen?
Von Mai 2005, dem Beginn des Projekts, bis zum 25. Oktober 2006 wurden insgesamt 150 Gefangene in das Projekt gemeldet. Bei einem Drittel endete die Beratungsarbeit in einem ersten Gespräch und in einer Rückmeldung an den internen Fachdienst. Etwa zwei Drittel, genau: 109 Gefangene, wurden ausführlich und mehrfach einer Trainingsmaßnahme – Bewerbertraining, Rollenspiele usw. – unterzogen, und es wurden ausführliche Handlungsberichte erstellt. Im Ergebnis konnten wir die Hälfte der entlassenen Gefangenen in weiterführende Maßnahmen vermitteln: Berufsvorbereitung, Ausbildung, Arbeit im ersten Arbeitsmarkt, gelegentlich auch in Ein-Euro-Jobs – insgesamt ein sehr erfolgreiches Projekt.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir haben keine Fragen mehr.Also ist die Fragestunde beendet.
Ich will nunmehr außerhalb von Jubiläumsglückwünschen einen Glückwunsch anbringen. Die Fraktion der SPD hat, wie Sie mitbekommen haben, eine neue Fraktionsvorsitzende gewählt. Ich darf Ihnen, Frau Kollegin Ypsilanti, ganz herzlich zu dieser Wahl gratulieren und wünsche Ihnen gute Arbeit in diesem Amt.
Darüber hinaus hoffe ich auf gute kollegiale Zusammenarbeit. Ich bin ganz sicher, dass das funktioniert.