Protocol of the Session on January 30, 2007

Herr Dr. Rhiel.

Ja, das ist ein weites Feld. Zum einen müssen wir feststellen, dass es trotz des ursprünglichen Vorschlags gelungen ist, die GA-Förderung für die westdeutschen Bundesländer überhaupt aufrechtzuerhalten. Wir haben das in einem Verhältnis von 6 : 1 realisiert: 600 Millionen c zu 100 Millionen c. Dann ist dieser Betrag noch einmal gekürzt worden. Obwohl er ursprünglich im letzten Haushaltsjahr im Westen vollständig wegfallen sollte, hat man ihn dann insgesamt um ein Siebtel reduziert. Das bringt für Hessen zwei Effekte mit sich.

Der erste Effekt lautet: Wir haben eine geringere Basis. Der zweite Effekt, den ich noch kurz darstellen werde, beruht auf der relativen Verbesserung der Position der Regionen Hessens gegenüber denen Thüringens und der anderen Länder. Das führt dazu, dass wir insgesamt – ich hatte die Zahl von 52 Millionen c für die Förderperiode genannt – heruntergebrochen auf ein Jahr nur noch durchschnittlich 7,5 Millionen c zur Verfügung haben. In den letzten Jahren hatten wir immerhin 15 Millionen c pro Jahr zur Verfügung.

Generell können wir feststellen,und das macht das Ganze aus, dass die beste Region in den neuen Ländern immer noch schlechter ist als die schlechteste Region in den westlichen Gebieten. Um es konkret zu machen: Dresden ist immer noch schlechter als die Region Leer, die die schlechteste im Westen ist. Für uns bedeutet das – das ist wichtig für den Werra-Meißner-Kreis –, dass wir nach wie vor selbst im Werra-Meißner-Kreis besser sind als die beste Region Thüringens. Bezogen auf die Nachbarregionen habe ich die Plätze herausgesucht: Das Eichsfeld liegt auf Platz 45 – der schlechteste Platz ist 1 –, Eisenach liegt auf Platz 62 und Eschwege auf Platz 73. Insgesamt haben wir uns erheblich vorgearbeitet. Das gilt insbesondere für die Region Hersfeld-Rotenburg, die 39 Plätze nach oben geklettert ist. Das ist letztlich der Grund dafür, dass wir insgesamt weniger Potenzial haben.

Aber wir haben eine Einvernehmensregelung mit Thüringen erarbeitet, die nach wie vor gilt: dass immer dann, wenn Betriebsverlagerungen von Hessen nach Thüringen erfolgen sollten – was selten vorkommt –,Thüringen nicht besser und höher fördern darf als Hessen.Dem ist also ein Riegel vorgeschoben. Das gilt nach wie vor, genau wie unsere generelle Kritik an der ungleichgewichtigen Förderung.

Zusatzfrage, Herr Kollege Quanz.

Herr Dr.Rhiel,teilen Sie meine Einschätzung,dass für die weitere Entwicklung der Wirtschafts- und Sozialdaten der demografische Wandel ein ganz entscheidender Faktor sein wird, und denkt die Landesregierung daran, dies bei eigenen Fördermöglichkeiten entsprechend zu berücksichtigen?

Herr Dr. Rhiel.

Bei den neuen Förderkriterien ist die demografische Entwicklung erstmals mit einbezogen worden. Insofern schwingt dieser Aspekt mit.Dennoch müssen wir als Land originär und unmittelbar darauf achten, dass Anpassungsprozesse und gegenläufige Prozesse initiiert werden können und wirksam werden. Dafür haben wir vor allem auch Möglichkeiten, jenseits der Kerngebietsförderung noch Förderung vorzunehmen. Das haben wir uns in den Beschlüssen ausbedungen,sozusagen erkämpft.Also werden solche Anpassungsmaßnahmen in den Gebieten Nordhessens – bis auf die Region Fulda und andere Schwerpunktbereiche – auch in Zukunft möglich sein. Sie sind nur nicht mehr Kerngebiet.

Vielen Dank. – Frage 704, Frau Abg.Waschke, SPD.

Ich frage die Landesregierung:

Wird sich das Land an den Planungskosten für den viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke Fulda – Frankfurt beteiligen?

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Ich möchte die Frage wie folgt beantworten: Im gültigen Bundesverkehrswegeplan aus dem Jahr 2003 ist eine kombinierte Ausbaustrecke/Neubaustrecke Frankfurt – Würzburg / Frankfurt – Erfurt als neues Vorhaben vordringlichen Bedarfes enthalten. Das ist gut und wichtig. Gegenstand der bisherigen Voruntersuchungen unter dem Titel „Integrierte Planung Kinzigtal“ waren verschiedene Trassenkorridore im Kinzigtal und im Spessart. Das liegt nun schon eine Zeit zurück. Die Trassenfindung muss im Rahmen des anstehenden Raumordnungsverfahrens nun konkretisiert werden.

Zwischen der Landesregierung und der Deutschen Bahn AG besteht einvernehmlich das Ziel, dass die Planungen für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens, die nach Abschluss der Raumempfindlichkeitsstudie unterbrochen wurden, baldmöglichst wieder aufgenommen werden. Der im Herbst des Jahres 2006 von der Bundesregierung vorgelegte Investitionsrahmenplan, der vom

Jahr 2006 bis zum Jahr 2010 reicht, enthält diese Maßnahme nicht. Ich habe deshalb das Bundesverkehrsministerium angeschrieben und um eine Aufnahme des Vorhabens in den Plan für die Jahre 2006 bis 2010 gebeten. Damit soll die Grundlage für die Fortsetzung der Planung gesichert werden.

Die Antwort steht noch aus. Unabhängig davon hat mir die Deutsche Bahn AG zugesichert, kurzfristig ein Konzept für die Wiederaufnahme der Planung für dieses Raumordnungsverfahren vorzulegen. In mündlichen Gesprächen wurde vor allem die Möglichkeit konkretisiert, mit einer Vorfinanzierung der Planung den Prozess entscheidend voranzubringen. Dazu gehören natürlich auch Gespräche mit der Bayerischen Staatsregierung. Denn je nachdem,welche Variante untersucht wird,handelt es sich um ein gemeinsames Vorhaben. Was die jeweiligen Gebiete angeht, betrifft das also sowohl das Land Hessen als auch das Land Bayern.

Frau Abg.Waschke stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister Rhiel, in der „Fuldaer Zeitung“ vom 7. Dezember des letzten Jahres wurde berichtet, dass aus dem Vorstand der Deutschen Bahn AG sowie aus der Leitungsebene des Bundesverkehrsministeriums Signale kämen, wonach ein Finanzierungsrahmen für den viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke Fulda – Frankfurt gefunden werden könnte, wenn sich das Land Hessen an den Planungskosten beteiligen würde. Deswegen frage ich noch einmal:Sieht es so aus,dass sich das Land daran beteiligen wird; oder wird sich das Land Hessen daran nicht beteiligen?

Herr Verkehrsminister, Sie haben das Wort.

Aus den Gesprächen mit dem Vorstand der Deutschen Bahn AG, insbesondere auch dem Vorstand der DB Netz AG, wurde deutlich, dass wir die Planungen vor allem dadurch beschleunigen könnten, dass beide Länder – möglicherweise unter Einschluss der interessierten Kommunen – bereit sind, die Planungen voranzutreiben und die Vorfinanzierung zu übernehmen.

Dieses Instrument wurde bisher in Hessen nicht genutzt. Es gibt Regionen, die das bereits einsetzen. Ich hoffe, dass wir gemeinsam mit Bayern zu einer entsprechenden Regelung kommen werden. Die grundsätzliche Bereitschaft der Landesregierung besteht.

Die nächste Frage, Frage 705, stellt Herr Kollege Bender von der SPD-Fraktion.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Ergebnisse hat die Überwachung des Transitverkehrs für Lkw über 12 t auf der B 254 zwischen Fulda und dem A-49-Autobahnanschluss Felsberg seit Inkrafttreten gebracht?

Herr Minister Dr. Rhiel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, ich möchte die Frage wie folgt beantworten: Die Verkehrsmodellrechnungen, die vor Anordnung der Sperrung des Transitverkehrs für Lkw über 12 t auf der B 252 und der B 3 durchgeführt wurden, hatten gezeigt, dass die von diesen Bundesstraßen verdrängten Lkws auf die B 254 ausweichen würden.

Um die Lkws, die sich dort im Durchgangsverkehr befinden, auf das Autobahnnetz erfolgreich zurückzuführen, war die Sperrung der B 254 für diese Lkws erforderlich. Erste Abschätzungen der Polizei haben ergeben, dass die Anzahl der Lkws über 12 t auf der B 3 um 50 % und auf der B 252 um 30 % seit Inkrafttreten der Sperrung zurückgegangen ist.Dieses Aufkommen an Lkws wurde also auf die Autobahn und nicht auf die B 254 verlagert. Eine Abschätzung der Polizei hinsichtlich des Rückgangs der Zahl der Lkws über 12 t Gewicht auf der B 254 liegt bisher nicht vor.

Herr Bender, bitte schön, stellen Sie Ihre Zusatzfrage.

Herr Minister, seit wann befindet sich die Sperrung in Kraft? Welches sind die Voraussetzungen, unter denen diese Sperrung vorgenommen werden konnte? Gibt es Ausnahmetatbestände? Ist die entsprechende Beschilderung erfolgt?

Herr Minister Dr. Rhiel, Sie haben das Wort.

Die Sperrung wurde nach dem neu geschaffenen einschlägigen Paragrafen der Straßenverkehrsordnung vorgenommen. Das ist die Rechtsgrundlage.

Die Sperrung ist seit Ende des letzten Jahres wirksam. Das genaue Datum muss ich Ihnen nachreichen.

Sie wissen, die Firma, die die Schilder liefert, hat große Probleme, die angeforderte Zahl an Schildern rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Ich sagte es aber bereits: Wie auch Sie wissen, ist das Ende letzten Jahres geschehen.

Wenn ich es richtig im Kopf habe, bildet § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung die Rechtsgrundlage.

Herr Kollege Bender stellt eine Zusatzfrage.

Könnten Sie mir bitte noch einmal die Ausnahmetatbestände erläutern? Dann wüsste ich noch gerne, wie viele Bußgeldverfahren eingeleitet wurden bzw. ob überhaupt welche eingeleitet werden konnten. Denn die Beschilderung ist möglicherweise noch nicht vollständig erfolgt.

Herr Dr. Rhiel, Sie haben das Wort.

Die Ausnahmetatbestände wurden unmittelbar nach der Änderung der juristischen Grundlagen festgelegt. Es gibt einen bestimmten Radius, gemessen an der Luftlinie, in der das Unternehmen liegen muss, das behauptet, den Ziel- und Quellverkehr über die entsprechenden Straßen zu erhalten. Es ist also überhaupt kein Problem, über die vorhandenen Bundesstraßen auf die Autobahnen zu gelangen.Ich werde Ihnen den entsprechenden Passus nachreichen.

Ob Bußgeldverfahren eingeleitet wurden, kann ich Ihnen nicht sagen. Da müsste ich mich kundig machen. Jedenfalls liegt uns von der Polizei aktuell nichts vor.

Vielen Dank. – Wir kommen damit zu Frage 706 des Herrn Abg. Häusling von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich frage die Landesregierung:

Wie erklärt sie, dass in der Rundmail des Referatsleiters für Landtagsangelegenheiten aus dem Umweltministerium vom 2.Dezember 2006 eindeutig ausgesagt wurde,es hätten bereits Treffen zur Vorbereitung der Landtagswahl mit den Abteilungsleitern stattgefunden, in der Antwort von Staatsminister Dietzel dagegen aber behauptet wird, dass es besagte Treffen niemals gegeben habe?

(Norbert Schmitt (SPD): Wie war es? – Zuruf von der SPD: Nicht aufgepasst!)

Herr Staatsminister Dietzel, Sie haben das Wort.

Herr Abg. Häusling, ich habe Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 10. Januar 2007 mitgeteilt, dass es bei den Abteilungsleitertreffen meines Hauses kein Gespräch zur Vorbereitung der Landtagswahl gegeben hat. Im gleichen Schreiben teilte ich Ihnen mit, dass selbstverständlich Abteilungsleiterbesprechungen stattfinden.

(Lachen der Abg. Norbert Schmitt (SPD) und Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie betreffen das Handeln der Regierung und damit zwangsläufig auch die Umsetzung des jeweiligen Regie

rungsprogramms. Diese Gespräche finden wöchentlich statt.

Herr Häusling stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, wer weist dem Referatsleiter seine Aufgaben zu? Kann es sein, dass Sie, ähnlich wie es bei der EMail-Affäre der Fall war, erst im Nachhinein erfahren, was in Ihrem Ministerium alles so geschieht?