Frau Kollegin Henzler, ich würde Sie bitten, die Fakten zu nennen, und dann würde ich dem gerne nachgehen. Zwei Beurteilungen sind die Regel, und sie haben dann auch stattzufinden.
Wie erklärt sie, dass im Landeshaushalt 2006 im Förderkapitel 15 02, Innovationsfonds, lediglich 57.040 c für das Werbeprojekt „Hessen und Scientific American“ etatisiert sind, obwohl die Projektgesamtkosten für das Land Hessen, die aus diesem Haushaltstitel finanziert werden sollen, laut Antwort auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN, Drucks. 16/6161, mit 237.325,89 c sehr viel höher liegen?
Herr Präsident, Frau Abg. Sorge, die Gesamtkosten der Werbemaßnahme in der US-amerikanischen Wissenschaftszeitschrift „Scientific American“ betrugen 237.325,89 c. Das ist so richtig. Entsprechend der Zweckbestimmung im Haushaltsplan 2006 wurden die Ausgaben im Bereich des Förderkapitels 15 02, Förderprodukt Nr. 7, Teil B (Innovationsfonds), B 1 „Maßnahmen zur Wissenschafts- und Forschungsförderung“ nachgewiesen – vgl. dazu die Antwort auf Frage 5 der Kleinen Anfrage 16/6161.
Im Haushaltsplan 2006 sind für das Förderprodukt Nr. 7 Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 34.248.600 c etatisiert. Eine weitere Aufteilung des Gesamtvolumens auf einzelne Produktbereiche oder einzelne Maßnahmen ist nicht enthalten und entsprechend den Regeln für die Aufstellung von Produkthaushalten nicht aufzunehmen.
Herr Minister, wenn das so ist, kann ich davon ausgehen, dass die Transparenz wahrenden Aufschlüsselungen für die Abgeordneten in der kursorischen Lesung, was aus den einzelnen Förderprodukten für wen ausgegeben wird, das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen?
Frau Abg. Sorge, wir haben im Ministerium sehr lange darüber nachgedacht, woher diese Zahl 57.040 c kommt, und haben dabei festgestellt,dass hier ein Missverständnis vorliegt. Das sind nämlich genau die Kosten für zwei Seiten dieser Zeitschrift. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen gemeinsam die Unterlagen der kursorischen Lesung anzuschauen, um klarzuziehen, von welchen Zahlen man auszugehen hat.
Herr Präsident, Frau Abg. Waschke, aus heutiger Sicht können hierzu folgende Aussagen gemacht werden. Zum einen geht es um die Ortsumfahrung Hünfeld auf der B 84. Der Baubeginn wird für Juni 2007 angestrebt, sofern keine Klagen mit aufschiebender Wirkung gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss vom letzten Jahr eingereicht werden.
Zum Zweiten handelt es sich um eine Landesstraße, die sogenannte Westspange Neuhof – alles in Verbindung mit der A 66. Das Projekt befindet sich noch in der Planungsphase. Als Zielsetzung wird angestrebt, mit dem Bau im Jahr 2009 zu beginnen, wobei eine direkte Abhängigkeit zum Bauablauf der A 66 besteht.
Drittens geht es um die Landesstraßen 3174 und 3379 bei Petersberg bzw. Künzell. Beide Ortsumfahrungsmaßnahmen sind KIM-Projekte, wie Sie wissen. Sie befinden sich noch in der Planungsphase.Die Zielsetzung ist,in den Jahren 2009 oder 2010 den Bau durchzuführen.
Wann ist mit den Baumaßnahmen für die Ortsumgehung auf der B 458, Hilders-Wickers, wo die Planungsmaßnahmen nach meinen Informationen abgeschlossen sind, zu rechnen?
Bei der B 458 liegen die Planungen für beide Ortsumfahrungen sozusagen in den Endzügen. Bei dem Projekt Wickers ist es weiter fortgeschritten als bei Dipperz. Hier kommt es darauf an, dass nach dem Planfeststellungsbeschluss, den wir in diesem Jahr bzw. im nächsten Jahr erlassen können, die Gelder seitens des Bundeshaushalts zur Verfügung stehen. Dies ist derzeit noch nicht gesichert.
Wann wird sie den Berichtsantrag Drucks. 16/5972 betreffend Verkauf von Anteilen der Hessischen Landesbahn vom 6. September 2006 beantworten?
Frau Abgeordnete, wir hatten um eine Fristverlängerung bis Mitte Februar gebeten. Sie haben die Unterlage aber gestern bekommen. Sie liegt Ihnen jetzt wahrscheinlich vor.
Herr Minister,das freut mich sehr.Können Sie auch etwas dazu sagen, wie konkret die Pläne zur Teilveräußerung oder Veräußerung der Hessischen Landesbahn sind?
Frau Abgeordnete, ohne dem schriftlichen Bericht weiter vorgreifen zu wollen:Es gibt einige Probleme in dieser Sache, die zuerst aufgearbeitet werden müssten. Es sind Gespräche mit den Kommunen geführt worden über die Ausgliederung von Strecken, die VBL-Problematik und Sonstiges mehr, aber auch über die Frage der strategischen Ausrichtung der Hessischen Landesbahn unter dem Gesichtspunkt der dauerhaften Sicherung dieser Verkehrsinfrastruktur. Wir sind weiter dabei, dies mit allen Beteiligten einvernehmlich zu prüfen. Im Moment kann ich Ihnen nicht sagen, wann ein konkreter Termin ansteht, weil dies eine Sache ist, die sowohl mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch mit unseren kommunalen Partnern so abgestimmt sein muss, dass am Ende – ich will nicht sagen:es keinerlei Widerstand mehr gibt – aber doch sehr weitgehende Einigkeit in der Frage besteht.
Herr Minister, kann ich Ihren Ausführungen entnehmen, dass Sie aber grundsätzlich die Pläne zu einer Veräußerung – sei es zu einer Teil- oder zu einer Ganzveräußerung – weiter vorantreiben werden? Was den Zeithorizont betrifft:Wird das noch in diesem Jahr stattfinden?
Frau Abgeordnete, aus dem, was ich gesagt habe, können Sie ersehen, dass ich das – wie Sie es gesagt haben – „grundsätzliche Vorantreiben“ so nicht bestätigen kann, sondern dass wir mit allen Beteiligten nach wie vor intensiv darüber reden. Wir haben es ursprünglich einmal als eine Perspektive angesehen, aber ich bleibe dabei, dass dies zum einen ein sensibles Feld ist und zum anderen sauber abgesichert sein muss, damit die Interessen der Regionen und des Landes hier gewahrt werden können.Deswegen sind wir darüber weiter in Gesprächen – nicht deshalb, weil wir selbst jetzt Abstand davon nähmen oder dies nicht mehr grundsätzlich für eine vernünftige Sache hielten, sondern weil wir versuchen müssen, große Einmütigkeiten in dieser Frage herbeizuführen. Das ist eine Aufgabe der nächsten Wochen und Monate. Wir werden sehen, wie weit wir da kommen.
Wie entwickeln sich die Förderquoten und Fördervolumina für den Zeitraum 2007 bis 2013 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe für den Werra-Meißner-Kreis im Vergleich zu den Thüringer Nachbarkreisen?
Herr Präsident! Herr Abg. Quanz, Sie haben diese Frage auf den Werra-Meißner-Kreis bezogen und zugleich zu den Gesamtvolumina gestellt. Lassen Sie mich diese Frage deshalb zweigeteilt beantworten.
Zum ersten Sachverhalt. Im Zeitraum 2007 bis 2013 gelten für die GA, bezogen auf den Werra-Meißner-Kreis, folgende Höchstsätze: 15 % für große Unternehmen, 25 % für mittlere Unternehmen und 35 % für kleine Unternehmen. Diese Sätze sind durch die Europäische Kommission vorgegeben. Der Werra-Meißner-Kreis ist der einzige Kreis in Hessen, in dem auch zukünftig im Rahmen der Regionalförderung große Unternehmen gefördert werden dürfen.
Im Vergleich zur Periode 2000 bis 2006 bedeutet dies für große und mittlere Unternehmen eine Reduzierung des Höchstfördersatzes um 3 Prozentpunkte auf 15 bzw.25 %; für kleine Unternehmen, also Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten, die ohne Konzernbindung sind, eine Erhöhung um 7 Prozentpunkte.
Für Thüringen – in der unmittelbaren Nachbarschaft – gelten 30 % für große Unternehmen, 40 % für mittlere Unternehmen und 50 % für kleine Unternehmen. Im Vergleich zur abgelaufenen Förderperiode bedeutet dies für große Unternehmen eine Reduzierung des Förderhöchstsatzes um 5 Prozentpunkte, für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte und keine Veränderung für kleine Unternehmen.
Wenn man die Veränderung der Fördersätze vergleicht, kann man feststellen, dass wir relativ gesehen – zumindest bei den kleinen Unternehmen – besser dastehen. Denn wir haben eine Verbesserung um 7 Prozentpunkte zu verzeichnen, während es in Thüringen keine Veränderung gab. Das ist wichtig für die kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Zum zweiten Sachverhalt. Das Budget der Gemeinschaftsaufgabe wird, wie Sie wissen, nicht auf einzelne Kreise aufgeschlüsselt, sondern auf die Bundesländer selbst. Für die GA-Fördergebiete in Hessen steht von 2007 bis 2013 ein Budget von ca. 52 Millionen c zur Verfügung. Diese 52 Millionen c sind – deswegen heißt es ja auch Gemeinschaftsaufgabe – jeweils hälftig von Land und Bund finanziert. Wie viel davon in den Werra-Meißner-Kreis fließen wird, hängt von den Anträgen und der Qualität der Projektvorschläge in den einzelnen Handlungsfeldern – als da sind: Investitionsförderung, wirtschaftsnahe Infrastruktur einschließlich Tourismus und Regional- und Clustermanagement – ab.
In Thüringen – das ist der große Unterschied – steht für diese Periode aus der Gemeinschaftsaufgabe voraussichtlich ein Betrag von 1,1 Milliarden c zur Verfügung, im Unterschied zu 52 Millionen c in Hessen. Die Relation lautet 21 : 1. Das darf man aber nicht unmittelbar negativ sehen,sondern man muss es positiv sehen,und zwar in Bezug darauf, wie sich die einzelnen Landkreise und die Bundesländer in den wichtigsten Kriterien, die hier zur Bemessung führen, im Ranking positioniert haben.
Herr Dr. Rhiel, teilen Sie meine Einschätzung, dass sich prinzipiell an dem Fördergefälle nur marginal etwas verändert hat und dass wir das nicht ohne Nachfrage und unkommentiert so stehen lassen können?