Protocol of the Session on January 30, 2007

Frage 697, Herr Abg. Dietz.

Ich frage die Landesregierung:

Ist es zutreffend, dass die EU-Kommission die deutschen CO2-Emissionen von Energiewirtschaft und Industrie im Zeitraum von 2008 bis 2012 auf jährlich 453 Millionen t begrenzen will?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Dietz, es ist zutreffend, dass die EU-Kommission die deutschen CO2-Emissionen im Rahmen des EUEmissionshandels in dem Zeitraum von 2008 bis 2012 auf jährlich 453 Millionen t begrenzen will. Die Bundesregierung hatte zuvor eine Begrenzung auf 465 Millionen t jährlich angeboten.

Zusatzfrage, Herr Kollege Dietz.

Wird es demnach auch zu keiner Sonderzuteilung kommen, wenn die 17 deutschen Kernkraftwerke nach dem rot-grünen Ausstiegsszenario durch andere Kraftwerksty

pen ersetzt werden müssen, was einem CO2-Äquivalent von jährlich rund 150 Millionen t entspricht?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg.Dietz,das Zuteilungsgesetz sieht nicht vor,dass es Sonderregelungen gibt, wenn die Kernkraftwerke abgeschaltet werden. Wie Sie eben sagten, heißt das: Wenn die 17 deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet werden, gibt es keinen Ersatz. Es werden also zusätzliche Anlagen in Betrieb genommen werden müssen.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Hammann.

Ich frage die Landesregierung, ob sie die komplett kostenlose Zuteilung der Verschmutzungsrechte begrüßt und inwieweit sich das auf die derzeit von der Bundesregierung vorgesehene Befreiung von Emissionszertifikaten für Neukraftwerke auswirkt.

Herr Staatsminister Dietzel.

Frau Abg. Hammann, ich begrüße, dass sich Herr Dr. Rhiel dieses Themas angenommen und den Vorschlag aufgegriffen hat – das, was die Europäische Union hier vorsieht –, dass bis zu 10 % der Emissionsberechtigungen versteigert werden können.

Ich möchte aber auch eindeutig darauf hinweisen, dass es die Meinung der Landesregierung ist, die Emissionsberechtigungen der Energiewirtschaft zu versteigern. Emissionsberechtigungen der Industrie sollen aber nicht versteigert werden, um hier keine zusätzlichen Belastungen verursachen zu müssen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Grumbach.

Herr Minister, halten Sie die Zuteilung für zu hoch, für zu niedrig, für gerade ausreichend?

Herr Minister.

Herr Abgeordneter, ich glaube auch, dass ich es richtig in Erinnerung habe, dass sich die Bundesregierung mit der Europäischen Union auf diese 465 Millionen t geeinigt hat. Von daher meine ich, es ist eine gute Grundlage zur Diskussion.Trotzdem bin ich natürlich der Meinung, dass wir uns immer wieder Gedanken darüber machen müssen, die CO2-Belastungen zu senken, was auch in der augenblicklichen Diskussion ein Thema ist.

Die letzte Zusatzfrage kommt vom Fragesteller. Herr Kollege Dietz.

Herr Minister, sind der Landesregierung Pläne des Bundesumweltministeriums bekannt, wie diese Einsparung von 150 Millionen t CO2, die immerhin einem Drittel des gesamtzulässigen CO2-Ausstoßes entspricht, erbracht werden soll?

Herr Staatsminister Dietzel.

Es mag durchaus sein, dass sie meinem Ministerium bekannt sind. Mir persönlich sind sie nicht bekannt.

Frage 698, Herr Abg. Dr. Jürgens, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Aktivitäten plant sie im „Europäischen Jahr der Chancengleichheit“ 2007, um zu einer Verbesserung der Chancengleichheit benachteiligter Personengruppen beizutragen?

Frau Ministerin Lautenschläger.

Herr Abgeordneter, die Hessische Landesregierung hat für das Jahr 2007 eine Reihe von Veranstaltungen zum „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“ geplant. Hierzu gehört unter anderem ein Kongress, der unter der Agenda der Fachtagungsreihe „Lobby für Chancengleichheit“ im Herbst 2007 stattfinden wird. Dieser Kongress wird in Foren und Podiumsdiskussionen die Chancengleichheit in Hessen diskutieren und anhand von Best-Practice-Beispielen den Themenschwerpunkt Gender haben.

Weiter steht natürlich der Elisabeth-Selbert-Preis an. Mit dem Preis werden Frauen und Männer ausgezeichnet, die mit ihren Leistungen, ihrem Mut und ihrer Kreativität zur Verwirklichung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung beigetragen haben.

Des Weiteren sind Fachtagungen zum Thema Gender geplant, eine Veranstaltung zu Chancengleichheit und Migration sowie eine Veranstaltung zum Thema Audit „Beruf und Familie“. Es werden außerdem intern innerhalb der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Fortbildungsveranstaltungen geplant, um die Sensibilisierung für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung im Sinne des Europäischen Jahres für Chancengleichheit 2007 zu vermitteln.

Zusatzfrage, Herr Dr. Jürgens.

Frau Ministerin, sind auch Aktivitäten zu den von Ihnen bisher nicht erwähnten benachteiligten Personengruppen geplant,soweit sie vom europäischen Gleichbehandlungsgrundsatz erfasst werden, also Benachteiligungen aufgrund des Alters, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung? Sind dazu keine Veranstaltungen geplant,wie ich daraus schließen kann, oder gehört das zu dem Bereich, den Sie „außerdem“ genannt haben?

Frau Sozialministerin.

Ich habe gerade darauf hingewiesen,dass z.B.im Rahmen des Gleichbehandlungsgesetzes eine Fortbildungsveranstaltungsreihe geplant ist, die sich mit diesen Themen auseinandersetzt, aber auch die Veranstaltung zu Chancengleichheit und Migration ist ein ganz wichtiger Punkt. Das ist das,was bisher schon für diese Reihe im Jahr der Chancengleichheit steht.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Fuhrmann.

Frau Ministerin, Sie haben im Augenblick genau das aufgezählt, was ein Ministerium, das für diesen Bereich zuständig ist, im Rahmen von Business as usual macht. Haben Sie vor, eine oder mehrere etwas größere Veranstaltungen durchzuführen, um für das Thema wirklich zu sensibilisieren?

Frau Ministerin.

Frau Abgeordnete,es freut mich,von Ihnen zu hören,dass wir das schon häufiger machen. Deswegen werden wir diese Punkte selbstverständlich auch im Jahr der Chancengleichheit umsetzen. Wie ich gerade ausgeführt habe, sind dort besondere Veranstaltungen, z. B. zum Thema Chancengleichheit und Migration,benannt.Aber auch die „Lobby für Chancengleichheit“ ist immerhin jedes Jahr, wenn wir sie durchführen, eine der sehr großen Veranstaltungen. Sie sind herzlich eingeladen, dazuzukommen.

Die nächste Frage ist Frage 699. Frau Abg. Henzler, FDPFraktion.

Ich frage die Landesregierung:

Wie steht sie zu der Einführung eines landesweit einheitlichen Beurteilungsverfahrens für Schulleiterinnen und Schulleiter?

Frau Kultusministerin.

Frau Kollegin Henzler, die Landesregierung hält es für wichtig, dass die Beurteilungen landesweit einheitlich erfolgen, nicht nur bei Schulleiterinnen und Schulleitern, sondern ebenso in der Gruppe der Lehrkräfte,bei den Sozialpädagogen wie auch bei den Erzieherinnen und Erziehern. Der Erlass „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen“ sichert bisher die Verfahrensweise und die Bestenauslese. Um das Verfahren bei anlassbezogenen Beurteilungen weiter zu standardisieren, wird zurzeit ein entsprechender Entwurf fertiggestellt.

Zusatzfrage, Frau Henzler.

Die Position der Schulleiter wird in Zukunft mit der selbst verantwortlichen Schule immer wichtiger und deshalb immer kompetenter.Was sagen Sie zum gegenwärtigen Ausschreibungsverfahren, bei dem einige Staatliche Schulämter zwei Beurteilungen erstellen und andere Staatliche Schulämter nur eine Beurteilung? Wird diese Diskrepanz nach der Novellierung vorbei sein?

Frau Ministerin Wolff.

Auch jetzt sind zwei Beurteilungen die Regel. Das ist einer der Punkte,die dort festzuschreiben sind,wie auch das ganze Auswahlverfahren in einen Gesamtzusammenhang

von Fortbildung, Weiterbildung und Beurteilung zu stellen ist.

Zusatzfrage, Frau Henzler.

Sie sagen zwar, zwei Beurteilungen sind die Regel, es gibt aber durchaus Staatliche Schulämter, die es mit einer Beurteilung nur durch den Leiter des Staatlichen Schulamtes machen. Ist zukünftig sichergestellt, dass es immer zwei Beurteilungen geben wird?

Frau Staatsministerin Wolff.