Protocol of the Session on April 7, 2011

Für ein liberales Glücksspielrecht

Antrag der Gruppe der FDP vom 5. April 2011 (Drucksache 17/1738)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Schulte.

Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage.

Bevor wir in die Beratung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Abgeordnete Fecker mitgeteilt hat, dass er an der Beratung und Beschlussfassung hierzu nicht teilnehmen wird, da er Präsident des Bremer Fußballverbands ist und dieser Verband vorwiegend unmittelbar betroffen ist.

Ich stelle fest, der Abgeordnete Fecker ist nicht im Saal.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten hier jetzt gemeinsam zwei Anträge und einen Bericht des Senats, das alles in fünf Minuten, deshalb hier sehr gestrafft, aber das geht, glaube ich, auch. Ich will ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

zum Bericht des Senats sagen, er beschreibt ja im Prinzip die Debatte um die Neuregelung des Glücks pielstaatsvertrags bis zum gestrigen Zeitpunkt. Das heißt, der Bericht ist nicht mehr ganz auf dem aktuellen Stand. Das ließ sich sicherlich nicht vermeiden. Nichtsdestoweniger müssen wir, so glaube ich, nicht in aller Tiefe da jetzt einsteigen. Zugleich erscheint es mir auch im Detail zu früh, über die Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz zu sprechen, weil ich dazu bisher nur über Zeitungswissen verfüge.

Es scheint so, als hätten sich die Ministerpräsidenten in ihrer Mehrheit zu 15 darauf verständigt, dem Modell drei, also dem gemischten Modell, zu folgen. Das heißt, das Lotteriemonopol staatlicherseits bleibt erhalten. Im Bereich der Sportwetten wird im Rahmen einer Experimentierklausel eine begrenzte Öffnung des Markts durchgeführt. Die Details, wie gesagt, sind mir noch nicht bekannt. Ich will sagen, wenn das die Einigung ist, macht mich das nur ein bisschen froh. Ich persönlich hätte mir ein konsistentes staatliches Monopol sowohl im Bereich der Lotterien als auch im Bereich der Sportwetten gewünscht.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich muss aber auch anerkennen, dass die Kräfteverhältnisse so sind, wie sie sind, und was am Ende gilt.

Man muss sich jetzt die Details und die Textfassungen anschauen. Der Staatsvertrag wird jetzt die Länder erreichen, und es wird den Kolleginnen und Kollegen der nächsten Legislaturperiode zufallen, sich im Detail mit den dort vorgeschlagenen Regelungen zu befassen und eine Haltung der Bremischen Bürgerschaft dazu zu entwickeln. Aus diesem Grund werden wir hier heute auch den Antrag der FDP ablehnen. Der Antrag der FDP ist im Wortlaut etwas unscharf. Es geht nicht so ganz eindeutig hervor, ob Sie eigentlich das beabsichtigen, was die Ministerpräsidenten jetzt vereinbart haben. Wenn dem so wäre, ist der Antrag erledigt. Wenn Sie doch eher der Haltung Schleswig-Holsteins anhängen sollten, die eine noch weitergehende Liberalisierung des Glücksspielmarkts gewollt haben, dann würden wir ihn aus inhaltlicher Überzeugung ablehnen. Wie dem auch sei, das werden wir sicherlich noch im Rahmen Ihres Redebeitrags aufklären, aber aus dem einen oder anderen Grund werden wir ihn auf jeden Fall ablehnen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Sie brauchen gar keinen Grund, Sie wollen ihn einfach nicht!)

Nein, den will ich auch nicht, aber wir haben zwei gute Gründe. Wir müssen nur noch herausfinden, welcher der hier Passende ist, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie gesagt, dazu kann die Bremische

Bürgerschaft in einigen Monaten sicherlich noch detailliert Stellung nehmen.

Ich will nur noch kurz auf den von uns vorgelegten Antrag, den Spielerschutz im bremischen Spielhallenwesen zu verbessern, eingehen. Wir wollen hiermit eine bisherige Regelungslücke schließen. Der Europäische Gerichtshof hat mehrfach darauf hingewiesen, dass es einer kohärenten und konsistenten Regelung bedarf, die den Bereich des Automatenglücksspiels nicht ausschließen darf, wenn man denn im Bereich der Suchtprävention eine Regelung vorlegen möchte. Diese Lücke wollen wir, wie gesagt, schließen. Wir wollen mehr Prävention, mehr Suchtprävention auch im Bereich des Spielhallenwesens.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber beziehungsweise der Verordnungsgeber klar geregelt, dass in einer Spielhalle maximal zwölf Geräte stehen dürfen. Da mag es einige geben, die recht trickreich in ihre Halle 24, 36, 48 oder noch mehr Geräte gestellt haben. Da ist eine Aufsicht, das ist ein Raum, das ist eine Spielhalle, aber auf dem Papier sind das drei, vier, fünf oder sechs Spielhallen. Wenn man so etwas zulässt, dann läuft die gesetzliche Regelung leer. Dann ist diese Zwölferobergrenze untauglich. Wir halten sie aber für richtig, und dann muss sie auch durchgesetzt werden können. Das sieht auch wohl die Regelung des Staatsvertrags vor. Darauf können wir aber nicht warten, weil bereits mehrere Leute angekündigt haben, von dieser Möglichkeit der Mehrfachkonzessionierung Gebrauch machen zu wollen. Für uns stellt das eine Umgehung des gesetzlichen Wollens der Zwölferhöchstregelung vor, und dem wollen wir mit unserem Gesetz einen Riegel vorschieben. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die guten alten Spielautomaten meiner Jugendzeit sind inzwischen längst nur noch Glücksspielautomaten mit zunehmender Ausbreitung und sehr hohem Suchtpotenzial. Das haben die neuesten Studien noch einmal eindeutig und nachdrücklich bewiesen. Wir haben auf diese Entwicklung hier in Bremen mit der Erhöhung, der Verdoppelung der Vergnügungssteuer auf diese Glücksspielautomaten bereits reagiert.

Wir machen jetzt einen weiteren Schritt mit dem Koalitionsentwurf eines bremischen Spielhallengesetzes. Wir nutzen damit diesen kleinen Korridor in der Kompetenz, die wir seit der Föderalismusreform haben. Wir wollen mit den Vorschriften, die der Kollege Ehmke vorhin schon erläutert hat, den Schutz der Spielerinnen und Spieler verbessern. Vor allen Dingen natürlich, muss man ehrlich sagen, vor sich

selbst, vor der Suchtgefährdung, aber auch vor der Ausbreitung und Vermehrung der Gewinnmöglichkeiten der Glücksspielautomatenhersteller und Aufsteller. Da geht es vor allen Dingen darum, jetzt auch diese Regelungslücke zu schließen, bis wir dann eine eindeutige Regelung im Glücksspielstaatsvertrag haben und da nicht etwa noch Dinge passieren, dass dann die Glücksspielautomatenaufsteller mit Bestandsschutz argumentieren könnten.

Die Regeln für das Spiel selbst können wir ja nicht als Landesgesetzgeber ändern. Da ist aber eigentlich noch viel zu tun. Die Kompetenz liegt aber jetzt noch beim Bund. Deswegen ist es gut, dass die Länder nun versuchen, dieses Glücksspiel auch in den Staatsvertrag mit einzubeziehen und strikt zu kontrollieren. Das haben wir auch im Februar hier schon gefordert, und es sieht ja auch so aus, als würde das in diese Richtung gehen. Der Europäische Gerichtshof hatte uns aufgegeben, wenn wir am staatlichen Monopol festhalten wollen, dann brauchen wir eine stimmige Regelung mit dem Kern der Suchtprävention.

Nun haben die Ministerpräsidenten gestern Abend eine Einigung erzielt, in der, wie ich gelesen habe, auch die Öffnung von Sportwetten für den privaten Markt vorgesehen ist. Ich habe von meiner Kollegin Frau Kummer, um das richtig zu zitieren und das Urheberrecht zu respektieren, heute früh gelernt, dass offensichtlich die Mitte zwischen nicht und ganz öffnen die magische Zahl Sieben ist. Gut, wenn das so ist, dann ist das eine neue mathematische Regel. Ich bin aber auch nach der ersten Lektüre noch nicht so ganz überzeugt, dass das wirklich auch angesichts der Mehrheitsverhältnisse das letzte Wort sein wird. Deswegen glaube ich, macht es wenig Sinn, dass heute im Detail zu diskutieren. Die Würfel sind gestern gefallen.

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Auf Asterix- Latein! – Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Alea iacta est! Ich bin überzeugt, das war noch nicht das letzte Spiel. – Schönen Dank! (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, dass unsere Debatte ein wenig durch die Verabredungen der Ministerpräsidenten eingeholt worden ist, die, wie hier auch referiert wurde, bisher nur zum Teil, so geht es mir jedenfalls auch, nur in Auszügen bekannt sind. Deshalb macht es, so glaube ich, keinen großen Sinn, heute eine allzu grundsätzliche Debatte über ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

das Thema zu führen. Das wird sicherlich in einigen Monaten in der neuen Wahlperiode hier noch einmal auf der Tagesordnung stehen. Ich will aber auf einige Punkte eingehen, die insbesondere im Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Spielerschutz im bremischen Spielhallenwesen verbessern, enthalten sind, weil ich denke, dass dies ein konkreter Punkt ist, über den wir heute sprechen sollten.

Wir Liberale sind der Meinung, deshalb haben wir auch einen eigenen Antrag eingebracht, um noch einmal einige Eckpunkte auch zu fixieren, dass wir insgesamt eine Reform in diesem Bereich brauchen, weil die Maßstäbe zwischen den unterschiedlichen Wettarten uns mittlerweile reichlich verschoben zu sein scheinen. Dort sehr unterschiedliche Maßstäbe anzusetzen, macht aus unserer Sicht nur sehr bedingt Sinn. Wir halten es für sinnvoll, in dem Bereich auch mit Lizenzmodellen stärker zu arbeiten. Das muss auch nicht dazu führen, dass die Mittel, die dann vereinnahmt werden, zwangsläufig sinken. Dies kann aber, und die Hoffnung haben wir, dazu führen, dass vieles, das bis heute im Schwarzmarkt außerhalb der legalen Wetttätigkeit gemacht wird, dann vielleicht auch zurückkommt und tatsächlich legal betrieben werden kann. Dies hätte einen großen Vorteil, dass wir nämlich auch etwaige Überwachungsaufwände dann reduzieren würden. In Bremen ist es ohnehin so, dass betrifft auch, und die Kritik muss man auch in dem Antrag äußern, den die SPD und die Grünen eingebracht haben, den großen Aufwand, den wir betreiben, diejenigen, die ihr Gewerbe legal angemeldet haben, zu überwachen und ihnen Vorschriften zu machen, aber der Bereich der illegalen Wetten nicht so sehr im Fokus dieser Debatte steht.

Wir glauben, dass der Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben, in einigen Stellen überreguliert. Das ist diese 250-Meter-Linie, die wir ein wenig übertrieben finden. Wir glauben, dass es sicherlich auch Möglichkeiten geben müsste, im Baurecht etwas zu machen, wenn man dort Schwierigkeiten sieht, dass bestimmte Gebäude so genutzt werden. Wir halten es in der Tat auch für richtig, dass man, und das ist auch der Schwerpunkt Ihrer Initiative, Herr Ehmke hat es vorgetragen, es im Volumen begrenzt, dass also keine Großspielhallen entstehen. Das trifft auch unsere Vorstellung, aber insgesamt, denke ich, tun wir gut daran, auch da beizeiten noch einmal eine grundsätzliche Debatte darüber zu führen, ob es tatsächlich sinnvoll sein mag, dass Menschen einerseits im staatlich beaufsichtigten Casino ihr gesamtes Hab und Gut verspielen können, andererseits aber in den Spielhallen dann doch sehr restriktive oder vergleichsweise sehr restriktive Regelungen gelten.

Für den Bereich, der heute hier zur Diskussion steht, will ich deutlich sagen, wir halten den Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, nicht in allen Punkten für ausgereift. Wir hätten es auch sinnvoller gefunden, wenn wir tatsächlich erst abwarten, was auf Bundesebene noch

an Vorschlägen kommt, um nicht möglicherweise in wenigen Monaten in die Situation zu kommen, dass wir ein Gesetz, das heute verabschiedet worden ist, dann kurz nach Beginn der neuen Wahlperiode schon möglicherweise wieder ändern müssen, weil daran auch die Zeit vorbeigegangen ist. Soweit von meiner Seite.

Ich werbe für die Zustimmungen zu unserem Antrag, weil er einige aus unserer Sicht sehr wesentliche Punkte fixiert, wie wir uns die Zukunft auch im Glücksspielrecht vorstellen, und ich finde es auch keinesfalls schwammig. Da sind einige sehr konkrete Spiegelstriche benannt, bei denen wir uns tatsächlich auch für eine Liberalisierung im Bereich des Glücksspielrechts mit dem Modell der Lizenzierung aussprechen. Gleichwohl sind für uns Jugendschutz und Spielerschutz auf einem hohen Niveau natürlich zu gewährleisten. Das wird auch ein Thema sein, das in den nächsten Jahren immer mehr Aufmerksamkeit von uns insgesamt verlangt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Strohmann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist alles gesagt, nur noch nicht von mir. Von daher werde ich mich kurz fassen.

(Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Wie, kein Trumpf im Ärmel?)

Nein! Ich glaube schon, dass es eigentlich in diesem Haus einen ziemlich großen Konsens gibt. Genau wie wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion haben ja auch die SPD-Fraktion und auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich immer klar zum staatlichen Wettspielmonopol ausgesprochen und dieses auch unterstützt. Spätestens seit einer Ihrer Mitglieder Präsident eines Destinatärs geworden ist. Nein, Spaß beiseite. Nun ist das seit gestern in der Bundesrepublik ein bisschen verändert worden. Die Entwicklung war eigentlich auch absehbar, und da gehen die unterschiedlichen Meinungen auch wieder quer durch die Länder und quer durch die Parteien.

Ich sehe das genauso, wir müssen die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz zu diesem Bereich in Ruhe betrachten und dann einmal schauen, wie wir darauf eingehen. Wir müssen den Staatsvertrag dann auch gegebenenfalls ratifizieren. Deswegen werden wir aber trotzdem, auch wegen gestern und weil wir es noch nicht genau wissen, den Antrag der FDP ablehnen, weil wir als CDU-Fraktion immer gegen eine Liberalisierung waren und auch noch weiterhin sind. Wie wir uns jetzt kompromissmäßig einlassen, ist davon erst einmal freigestellt.

Dem Antrag der Koalition zum Spielhallenwesen sind wir grundsätzlich auch positiv aufgeschlossen und werden heute in der ersten Lesung den Antrag auch so mittragen. Wir werden aber gleichzeitig auch in der Beratung jetzt noch ein paar Änderungsvorschläge unterbreiten. Ein paar Gesetzesformulierungen sind für uns noch ein bisschen unsauber. Das müsste vielleicht noch ein bisschen konkretisiert oder präzisiert werden, aber die Richtung ist, so glaube ich, schon vernünftig.

Wichtig ist, dass wir das Ziel der Eindämmung von Spielsucht verfolgen, aber wir müssen aufpassen, dass wir damit nicht anderes zerstören, und da müsste auch noch einmal die Frage geklärt werden, wie ist es dann mit den jetzt schon bestehenden Hallen, die in diesem Rahmen auch agieren?

(Abg. Ts c h ö p e [SPD]: Bestandsschutz!)

Das möchte ich natürlich nicht, dass wir da eine kalte Enteignung machen, was natürlich verhindert werden muss, und da sind wir voll auf Ihrer Seite. Es gibt jetzt gerade einen Präzedenzfall in Oslebshausen. Solche Sachen möchten wir auch nicht, das ist ganz klar. Deswegen werden Sie uns da auch auf Ihrer Seite haben, denn eines ist auch klar, wenn wir sie aus den Spielhallen verdrängen, treiben wir sie in die Illegalität und in das Internet, und das kann auch nicht Sinn und Zweck des Ganzen sein. Dann haben wir gar nichts mehr im Auge. Spielsucht ist ein großes Problem und auch das, was da passiert. Wer einmal durch die Lindenhofstraße geht, was da an illegalem Glücksspiel auch teilweise passiert und welche Schicksale dahinterstehen, da muss man massiv herangehen. Von daher, so glaube ich, ist das hier der richtige Weg. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Troedel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in meinem Beitrag auf die Mitteilung des Senats „Neuregelung des Glücks pielrechts“ nur insoweit eingehen, als sich dieses Parlament nach der stattgefundenen Ministerkonferenz mit den Ergebnissen sicher ausführlichst befassen wird. In dem Antrag der Koalition geht es um ein artverwandtes Problem, das nun sehr schnell mit dem Bremischen Spielhallengesetz geregelt werden soll. Dieser Gesetzentwurf, der uns erst seit dem 5. April zur Verfügung steht, ist das Ergebnis umfangreicher Diskussionen auf Beiratsebene, der Deputationen und teilweise auch bereits hier in der ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Bürgerschaft. Letztendlich geht es in diesem Gesetz darum, die Anzahl der Spielautomaten in Bremen zu begrenzen, was wir ausdrücklich begrüßen.

Sogenannte Daddelautomaten weisen im Vergleich zu anderen Glücksspielen ein hohes Suchtpotenzial auf, weitaus höher, als es in konzessionierten Spielhallen der Fall ist. Das ist eine Information von den Präventionsstätten. Die Bremer Fachstelle Glücksspielsucht geht davon aus, dass in Bremen schätzungsweise, und das ist eine Dunkelziffer, 1 600 bis 3 600 gefährdete Spielerinnen und Spieler und 1 100 bis 3 100 Spielsüchtige leben. Das sind eindeutig absolut zu viele. Diese Zahl müssen wir nicht auch noch erhöhen, und dass die Stadt als „Dealer“ agiert, lehnen wir ab. Ich weiß, liebe Kolleginnen und Kollegen, wovon ich rede, ich rauche.

Dass dieses Gesetz nun so dringlich durchgesetzt werden soll, ergibt sich aus dem Umstand, dass die Baubehörden und Gewerbeämter beider bremischen Stadtgemeinden von vermehrten Anfragen bezüglich Mehrfachkonzessionen berichten, das vielleicht an die Kollegen der FDP. Durch solche Mehrfachkonzessionen sollen die Begrenzungen einer Spielhalle auf zwölf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit faktisch umgangen werden. Erreicht wird das durch die Einrichtung mehrerer unmittelbar baulich angrenzender Spielhallenbetriebe. Diese Umgehung soll mit einem Bremischen Spielhallengesetz verhindert werden. Deshalb unterstützen wir diesen Gesetzentwurf.