Protocol of the Session on April 7, 2011

Dass dieses Gesetz nun so dringlich durchgesetzt werden soll, ergibt sich aus dem Umstand, dass die Baubehörden und Gewerbeämter beider bremischen Stadtgemeinden von vermehrten Anfragen bezüglich Mehrfachkonzessionen berichten, das vielleicht an die Kollegen der FDP. Durch solche Mehrfachkonzessionen sollen die Begrenzungen einer Spielhalle auf zwölf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit faktisch umgangen werden. Erreicht wird das durch die Einrichtung mehrerer unmittelbar baulich angrenzender Spielhallenbetriebe. Diese Umgehung soll mit einem Bremischen Spielhallengesetz verhindert werden. Deshalb unterstützen wir diesen Gesetzentwurf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte es aber noch einmal sagen: Das können wir auch deshalb machen, weil wir dieses Thema auf mehreren Ebenen schon ausführlicher diskutiert haben. Wir und ich persönlich lehnen es ab, dass Gesetze im Galopp eingebracht und ebenso in dieser Geschwindigkeit durchgesetzt werden sollen, da es zu wichtig ist. Die Zeit sollten wir uns nehmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort erhält Herr Staatsrat Schulte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Staatsvertrag, der gestern von den Ministerpräsidenten beschlossen wurde, ist ja mehrfach Thema gewesen, es wird sicherlich noch ausführlich Gelegenheit geben, darüber zu beraten. Ich will vielleicht nur zwei Themenkomplexe ergänzen und zum Teil auch noch auf das antworten, was hier diskutiert worden ist, und zwar zum Bereich der Spielautomaten und zur Frage der Sportwetten.

Das Thema der Spielautomaten, das ja hier heute auch eine besondere Rolle spielt, ist insofern schwierig, weil wir gemischte Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern haben, einerseits ein großer Teil durch die Spielverordnung des Bundes geregelt

wird und andererseits auch Kompetenzen bei den Ländern liegen.

Ich würde gern noch ergänzend sagen, dass es in den Verhandlungen der letzten Monaten gelungen ist, mit dem Bund eine Verständigung darüber zu erzielen, dass die Spielverordnung geändert wird und dass insbesondere bei Regelungen über Höchstgewinne und Höchstverluste, Spieldauer, Benutzung von Autostarttasten und Ähnliches doch noch eine ganze Reihe von Veränderungen erreicht werden, sodass wir es schaffen werden, durch eine Kombination von bundes- und landesrechtlichen Regelungen dort eine ganz deutliche Einschränkung für den Spielautomatenbereich zu erreichen, was sowohl aus EU-rechtlichen Gründen notwendig ist, um die Kohärenz des Staatsvertrags zu gewährleisten, als auch aus sachlichen Gründen angesichts der doch bedrohlichen Entwicklung bei Suchtabhängigkeiten, gerade im Bereich der Spielautomaten. Insofern ist der Bereich der Spielautomaten, glaube ich, einer, bei dem man sagen kann, dass wir hier insgesamt ein deutlich besseres Regelungssystem bekommen.

Es ist soeben die Frage aufgeworfen worden, ob man denn heute dieses Gesetz, das mit dem Dringlichkeitsantrag eingebracht worden ist, beschließen könne, weil man nicht wisse, ob es dazu passt, was im Staatsvertrag stehen wird. Ich glaube, man kann sagen, es wird dazu passen, weil in dem Staatsvertrag genau diese Ermächtigung vorgesehen ist, dass die Länder solche Mindestabstandsregelungen treffen. Insofern ist hier gewissermaßen schon eine Konkretisierung im Vorgriff vorgenommen für das, was ab 1. Januar 2012 geltendes Recht sein wird, wenn dieser Staatsvertrag dann so am Ende zustande kommen sollte.

Im Übrigen sind auch beispielsweise Regelungen enthalten, die verlangen, dass die Länder über Landesrecht Ruhe- oder Sperrzeiten von mindestens drei Stunden pro Tag zusammenhängend für die Spielhallen festsetzen. Sie können auch höher sein, das ist eine längere Diskussion gewesen, im Ergebnis waren diese drei Stunden die Verständigung.

Zum Thema Sportwetten muss man sagen, dass das natürlich der schwierigste Bereich ist mit einer Diskussion, die über die letzten Monate geführt worden ist. Es gibt überhaupt keine Zweifel, dass auch der Bremer Senat die Position der Bürgerschaft teilt, dass es gut wäre, wenn wir hier nicht nur das LotterieMonopol behalten würden, sondern wenn wir auch das Monopol im Sportwettenbereich behalten würden. Das ist unsere Position gewesen. Das ist übrigens die Position aller A-Länder gewesen, insofern, Herr Strohmann, muss ich Ihnen widersprechen, wenn Sie sagen, die Diskussion geht quer durch alle Parteien. Die Partei, der ich nahe stehe, hatte da eine ganz einheitliche Meinung, und die Vertreter haben das alle in der Ministerpräsidentenkonferenz so vertreten.

Wir haben wenig Unterstützung für diese Position gehabt, aus dem Unionslager war es allein das Saarland, das eine Unterstützung für das Monopol angedeutet hat. Das ist eben noch nicht einmal eine Frage von Mehrheiten, sondern wenn man einen Staatsvertrag machen will, dann muss man sie am Ende alle an Bord haben. Die Gefahr, die drohte, war, dass wir keinen Staatsvertrag bekommen, dass dann jedes Land es so regelt, wie es will. Dann hätten wir die von der EU geforderte Kohärenz nicht mehr, und das würde im Ergebnis vermutlich bedeuten, dass uns das Lotterie-Monopol ganz schnell schon aus EU-rechtlichen Gründen verloren gehen würde. Das ist ein Risiko, das wir nicht eingehen dürfen und wollen, weil wir denken, dass wir mit dem Lotterie-Monopol sehr gute Erfahrungen unter den Zielsetzungen des Staatsvertrags gemacht haben. Ganz nebenbei ist dieser Bereich auch wichtig für die Destinatäre, die von diesem Lotterie-Monopol erhebliche Vorteile haben.

Insofern standen wir vor der Frage, welchen Kompromiss man eingehen kann. Es hat gestern noch eine durchaus etwas turbulente Sitzung der Ministerpräsidenten gegeben. Wir denken, wir haben an einigen Stellen Eingrenzungen erreichen können, das bezieht sich zum Beispiel durchaus auf die Zahl, es werden nicht 10, 15 oder 20 Konzessionen vergeben, sondern 7. Es hat Verständigungen darüber gegeben, dass es zum Beispiel keine Werbung für Sportwetten im Fernsehen gibt, es wird keine LiveWetten geben, die sich auf Ereignisse beziehen, also, wer schießt das nächste Tor, wer bekommt den nächsten Elfmeter, wer hat die nächste gelbe Karte, all das wird es nicht geben. Ich denke, ganz wichtig ist, es ist vereinbart worden, dass ausländische Anbieter sich abgabenmäßig der gleichen Belastung aussetzen müssen, wie das bei deutschen Anbietern ist. Wir wollen uns nicht in einen Wettlauf um den europaweit niedrigsten Abgabensatz begeben, sondern das wird sich in den bisherigen Größenordnungen bewegen.

Alle Illusionen allerdings von manchen Befürwortern einer Öffnung, hier werde es zu massivem Mehraufkommen von Abgaben kommen, sage ich einmal, kann man sich abschminken, und es war eigentlich gar nicht mehr ein strittiger Punkt, dass dies nicht so sein wird, das zeigen auch die internationalen Vergleiche. Die Finanzministerkonferenz hat einmal ausgerechnet, wenn man zu einer völligen Öffnung käme, um auch nur das Aufkommen aus Oddset zu erreichen, müsste sich der Umsatz an Sportwetten verzwanzigfachen, und das kann keine sinnvolle Zielsetzung sein, aber ich denke, dass hier mit den Abgaberegelungen auch noch einmal eine sehr wichtige Leitplanke eingezogen worden ist. Also, beim Thema Sportwetten ist das Ergebnis nicht so, wie wir uns das gewünscht haben, aber in Abwägung der Risiken eines Scheiterns halten wir das für ein gerade noch hinnehmbares Ergebnis.

Schleswig-Holstein hat einen Vorbehalt in Bezug auf die Zahl der Konzessionen angemeldet, das wird sich jetzt in den nächsten Wochen zeigen. Aus dem Kreis der Länder, und zwar aller Länder, ist sehr deutlich geäußert worden, dass nicht die Absicht bestehe, mit Schleswig-Holstein noch in Verhandlungen über veränderte Zahlen einzutreten.

Wir werden unmittelbar nach Vorliegen des Texts, aber das wird jetzt noch einige Wochen dauern, im Wege der Vorabinformation die übliche Information der Bürgerschaft vornehmen, und ich denke, dass dann im zweiten Halbjahr im Rahmen des Ratifizierungsprozesses Gelegenheit sein wird, das Thema ausführlich zu erörtern. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über das Bremische Spielhallengesetz in erster Lesung abstimmen.

Wer das Bremische Spielhallengesetz, Drucksache 17/1736, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, DIE LINKE und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Nun lasse ich über den Antrag der Gruppe der FDP abstimmen.

Wer dem Antrag der Gruppe der FDP mit der Drucksachen-Nummer 17/1738 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, DIE LINKE und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 17/1667, Kenntnis.

Für eine Verstetigung der Kommunalfinanzen – Die Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickeln

Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 7. Dezember 2010 (Drucksache 17/1584)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Mützelburg.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im letzen August hat die Bürgerschaft einen Antrag verabschiedet, keine weiteren Steuersenkungen – kommunale Finanzen sichern und stärken. Das war ein guter Antrag. Er ist in vielen Fragen leider ein bisschen allgemein, aber zumindest war es eine vernünftige Absichtserklärung, die wir unterstützt haben.

Wir haben dann die Debatte um die Abschaffung der Gewerbesteuer verfolgt, haben dann registriert, dass die Kolleginnen und Kollegen in NordrheinWestfalen das noch einmal konkretisiert haben, indem sie gesagt haben, wir brauchen eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftssteuer. Wir fanden diesen Antrag richtig und haben ihn abgeschrieben und hier eingereicht, weil es Dinge gibt, die in Nordrhein-Westfalen richtig sind und in Bremen nicht, aber es gibt eben auch Dinge, die in Nordrhein-Westfalen richtig sind und hier auch, und wir finden, dass das, was der Landtag in Nordrhein-Westfalen zu dieser Frage beschlossen hat, etwas ist, das der Bremische Landtag genauso beschließen kann.

(Beifall bei der LINKEN)

Jetzt hat sich das eine Weile hingezogen, die Debatte ist etwas verebbt, und wir waren schon kurz davor zu sagen, wir ziehen den Antrag zurück und holen es noch einmal hervor, wenn es konkret wird. Jetzt ist es wieder konkret geworden. Im März ist eine Regierungskommission über die Kommunalfinanzen eingesetzt worden.

(Abg. D r. S c h r ö r s [CDU]: Vor einem Jahr, ja! – Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: März 2010! – Abg. D r. S c h r ö r s [CDU]: Im Februar 2010 war das!) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Okay, dann habe ich mich möglicherweise im Datum versehen. Klar ist, wir hatten neulich eine Veranstaltung zur Frage dieser Kommunalfinanzen, und es deutet sich momentan an, dass es eine Form von Deal zwischen der CDU und der FDP gibt: Die CDU bekommt eine Art von Finanztransaktionssteuer, und die FDP bekommt ihre Abschaffung der Gewerbesteuer. Das führt dazu, dass Forderungen der Kommunen, genau das nicht zu tun, völlig in das Gegenteil verkehrt werden. Deswegen haben wir diesen Antrag noch einmal auf der Tagesordnung gelassen, weil wir finden, dass es an der Zeit ist, auch aus Bremen noch einmal etwas in der Angelegenheit zu sagen und auch konkrete Initiativen zu ergreifen, um diese Gemeindewirtschaftssteuer zu entwickeln. Die FDP will die Gewerbesteuer abschaffen. Das tut sie gegen allen Rat und gegen jede Meinung in den Kommunen. Sie sind völlig unbelehrbar, wenn es darum geht, Tatsachen und so etwas wie Demokratie wahrzunehmen! Das kann nur einen Grund haben: Es geht wieder einmal um die Befriedigung einer gewissen Klientel in der Hoffnung, dass dann die Wahlergebnisse der FDP besser werden. So etwas ist natürlich politische Kamikazefliegerei. Man hat ein Ziel fest vor den Augen, man fährt darauf, und anschließend ist man in der Bedeutungslosigkeit verschwunden. (Beifall bei der LINKEN)

Es geht also darum, die Gewerbesteuer weiterzuentwickeln. Die Gewerbesteuer hat einen Ungerechtigkeitsfaktor für Ärzte, Selbstständige und Freiberufler, auch wenn sie größere Unternehmen haben. Jetzt müsste ich möglicherweise einen Befangenheitsantrag stellen, weil ich genau davon betroffen bin. Ich finde, ein Betrieb wie meiner müsste eigentlich auch in der Form in die Gewerbesteuer einbezogen werden. Das hat verschiedene Konsequenzen. Das hat zum einen die Konsequenz, dass sich die Menge der Leute, die diese Steuern zahlen, verbreitert. Das kann zum anderen dazu führen, dass es insgesamt sinkt, insbesondere für kleinere Unternehmen, die gegebenenfalls durch diese Gewerbesteuerbelastung in Schwierigkeiten kommen. Deswegen gibt es auch in dem Konzept der Städtetage und in dem, was die Kollegen in Nordrhein-Westfalen beschlossen haben und wir hier beantragen, entsprechende Freibeträge, und es entwickelt natürlich auch noch eine Form von Gerechtigkeit, da diejenigen, die von der Infrastruktur eines Landes beziehungsweise einer Stadt profitieren, auch an diese Stadt beziehungsweise an diese Kommune Geld zurückgeben.

Ich finde diese Idee richtig. Sie trifft im Moment nur zu wenig, deswegen ist eine Umstellung auf eine Gemeindewirtschaftssteuer sinnvoll. Wir meinen, dass es an der Zeit ist, dass man von Bremen aus – insbesondere vor dem Hintergrund der drohenden Abschaffung der Gewerbesteuer – noch einmal ein

Signal braucht, dass wir zusammen mit den Kollegen aus Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit den veränderten Mehrheiten im Bundesrat dann eine konkrete Bundesratsinitiative ergreifen können und wir damit auch noch ein Signal senden, dass Bremen erstens die Gewerbesteuer beibehalten will und sie zweitens zu einer Gemeindefinanzsteuer weiterentwickeln will. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rupp hat es bereits erwähnt, ich möchte aber zitieren, was wir am 24. August vergangenen Jahres hier auf Antrag der SPD und der Grünen beschlossen haben. Wir haben beschlossen, ich zitiere: „Die Bürgerschaft interjection: (Landtag) fordert den Senat auf, erstens, dafür einzutreten, dass die Gewerbesteuer als wichtigste Steuereinnahmequelle der Kommunen erhalten bleibt und weiterentwickelt wird, wie dies die kommunalen Spitzenverbände fordern“. Das ist genau das, was Sie jetzt in Ihren Antrag hineingeschrieben haben. „Wie dies die kommunalen Spitzenverbände fordern“, ist die Beschreibung dessen. „Zielsetzung muss sein, eine gestärkte und stabile Einnahmequelle für die Kommunen zu sichern, zweitens, weiteren Steuersenkungen, die zulasten der kommunalen Haushalte und damit auch Bremens und Bremerhavens gehen, im Bundesrat nicht zuzustimmen, und drittens, sich in einem breiten Bündnis der Kommunen für eine Stabilisierung der Einnahmebasis und eine Entlastung bei den Sozialausgaben – insbesondere bei den kommunalen Anteilen an den Kosten der Unterkunft und der Grundsicherung im Alter – einzusetzen.“ Wir können heute, ein gutes halbes Jahr danach, feststellen, dass der Senat in der Tat auf dieser politischen Linie tätig geworden ist, und wenn das auch nur zum Teil mit Erfolg geschehen ist, dann liegt es an den immer noch leider herrschenden Mehrheitsverhältnissen im Bund. Wir haben ja mit dem breiten Bündnis der Kommunen und eines inzwischen größer gewordenen Teils der Länder durchgesetzt, dass die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Hartz-IV-Kompromiss den Kommunen eine ansteigende Beteiligung an der Grundsicherung im Alter zugesagt hat. Das ist ein guter und richtiger Schritt, und er wird das, was wir so mit Sorge im letzten Jahr diskutiert haben, zwar nicht beseitigen – die zunehmende Verschuldung der Kommunen –, aber immerhin den Anstieg der Verschuldung etwas flacher werden lassen. Es bleibt dabei, dass die Kommunen die Gewerbesteuer in der Tat brauchen, wie die kommunalen Spitzenverbände dies fordern, wie wir es schon einmal beschlossen haben, als eine verstetigte und verbreiterte Form als kommunale Wirtschaftssteuer.