Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will Sie nicht irritieren, aber es hat sich nach mir auch noch jemand gemeldet, und das wusste ich schon. Daher möchte ich ein, zwei Worte nur noch einmal hier sagen, denn, Frau Senatorin, es klang jetzt wieder so wie: Die CDU hat dann in den zwölf Jahren, in denen sie in Bremen allein regiert hat – –. Ich will noch einmal sagen: Ihr Vorgänger, und der war Sozialdemokrat, hat es nicht hinbekommen. Er war ein Sozialdemokrat, der nicht immer von seiner Fraktion und Partei geliebt wurde. Senator Lemke hat aber diese Gesellschaft für Bildungsinfrastruktur gegründet, hat einen Geschäftsführer installiert, das war auch ein ganz bodenständiger Sozialdemokrat, der vorher in der Wesermarsch Kreisdirektor war, und die haben es hier gegen die GEW und gegen den Personalrat nicht hinbekommen, diese Gesellschaft in ein operatives Geschäft zu bringen. Das ist der Punkt, den ich hier kritisiert habe. Diese Kritik haben wir auch, und das war für die Opposition damals ein Highlight, während der laufenden Großen Koalition extrem deutlich formuliert bis hin zu Sondersitzungen bestimmter Gremien, von Deputationen.
Das ist aber Vergangenheitsbewältigung. Wir wollen bei dem Thema Ganztagsschule in die Zukunft schauen, und ich bin Ihnen sehr dankbar, Frau Senatorin, dass Sie gesagt haben, Sie wollen hier nicht nur mit dem Grundschulverband, hoffe ich, sondern wir müssen dann, glaube ich, mit mehreren sprechen. Wenn wir dann dort diskutieren, müssen wir aber auch darauf achten: Es gibt unterschiedliche Wünsche, auch das muss man berücksichtigen. Wir haben Eltern, die wollen, dass ihr Kind am Nachmittag auch ein kulturelles, musisches oder sportliches Angebot wahrnimmt, das vom Elternhaus organisiert und bestimmt ist. Auch darauf müssen wir Rücksicht nehmen, wenn es um die Entwicklung von Ganztagsschulen geht.
Wir müssen des Weiteren auch auf Belange Rücksicht nehmen, die in dieser Stadt vereinbart sind. Da höre ich zunehmend, dass das nicht mehr klappt, wenn wir über den Konfirmationsunterricht und den Kommunionsunterricht reden. Da gibt es eine Vereinbarung, dass ein bestimmter Nachmittag frei zu halten ist. Ich höre aus ganz vielen Schulen, dass dieser Dienstagnachmittag eben nicht von den Schulen frei gehalten wird. Darauf werden wir aber noch einmal in einem anderen Punkt dieser Tagesordnung eingehen, da wir in dieser Bürgerschaftssitzung über das Thema biblischer Geschichts- und Religionsunterricht ja auch noch einmal gesondert debattieren werden.
Für uns als CDU geht es darum, dass die Akzeptanz der Ganztagsschulen vorangetrieben wird, dass wir über die Mittelausstattung sprechen. Wir reden ja nicht nur über einige wenige Leitungsstunden – andere Bundesländer geben da viel mehr hinein –, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wir reden nicht über Geld für Zusatzangebote oder zusätzliche Lehrerstunden, sondern wir müssen ja auch über die Investitionskosten sprechen, und auch da haben wir über den Standort Kurt-SchumacherAllee in der letzten Deputationssitzung eine unterschiedliche Meinung gehabt. Ich halte es für richtig, wenn man Investitionskosten an einem Standort tätigt und ihn so gut ausstattet, dass man dann auch alle Schüler dieses Standortes in bestimmte Angebote dort einbindet. Das ist aber dann eine grundsätzliche Debatte, wie wir Schule entwickeln, das werden wir in der Deputation machen.
Ich bin Ihnen für Ihr Gesprächsangebot sehr dankbar. Wir werden uns dort einbringen, da, wie Frau Stahmann es auch angesprochen hat, die Ganztagsschule kein Projekt ist, das hier einer allein auf seine Fahnen heften kann, auch wenn es hier früher immer einen Redner gegeben hat, der das so getan hat. Wir wollen alle gemeinsam die Schule insgesamt in Bremen voranbringen. Dazu gehört auch, dass wir mehr Angebote über den Mittag hinaus haben werden, und wir müssen auch auf die Rücksicht nehmen, die sagen, wir wollen eine gute Halbtagsschule haben. Die Ganztagsschule aber, die viel Geld kostet, muss dann entsprechend auch gut umgesetzt werden. Darum werden wir es weiter aus der Opposition genauso kritisch begleiten wie seinerzeit in Regierungsverantwortung. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, da die Frage jetzt doch in den Raum gestellt worden ist, ob wir mehr offene oder mehr verbindliche Angebote wollen. In der Tat müssen wir darüber sehr genau diskutieren, da dort eine ganze Menge mit hineinspielt. Wir haben über die bessere Unterrichtsqualität bei Rhythmisierung, mehr Pausen und freie Gestaltung zwischen den Unterrichtseinheiten gesprochen. Das bedeutet aber zwingend, dass man mehr Zeit für Unterricht auch am Nachmittag braucht, das geht nur, wenn es verbindlich ist.
Dann haben wir die Anforderung von Frau Stahmann gehört, dass man später anfängt mit Unterricht, und die Anforderung von Herrn Rohmeyer, dass man auch Freizeitangebote wahrnehmen können muss. Da Kinder aber, wie wir alle, nur bedingt Zeit haben und Lebenszeit nur begrenzt zur Verfügung steht, um so ein Angebot wahrzunehmen, müssen wir einmal schauen, wie das denn vernünftig geht. Abendschulen wollen wir nicht und wollen Sie auch nicht, Frau Senatorin.
heren Schulanfang ja ganz große Unterschiede gibt. Ich höre das von den meisten Eltern. Grundschüler sind dort völlig anders gestrickt als Teenager. Bei Grundschülern muss man, glaube ich, nicht über einen späteren Anfang sprechen, sie sind meistens schon sehr früh wach. Es mag Ausnahmen geben. In anderen Fällen ist das eine andere Sache, darüber kann man dann auch sprechen, aber dann müssen wir die Flexibilität, die wir den Schulen gegeben haben, den Schulen auch lassen, denn ich weiß nicht, wie die Arbeitsplatzsituation der meisten Eltern an den Schulen aussieht. Vielleicht haben diese Eltern ja alle einen Job, der von 9 bis 17 Uhr geht, aber ich kann mir das bei einer so starken Industriestadt, in Städten mit solch starker industrieller Prägung, wie wir sie hier in Bremen und Bremerhaven haben, kaum vorstellen. Ich kenne viele Schichtarbeiter, bei denen eher das Problem besteht, wie sie die Zeit von 6 Uhr, wenn sie mit der Arbeit anfangen, bis zum Schulunterricht der Kinder um 8 Uhr vernünftig überbrückt bekommen, und die sehr froh sind, wenn die Schüler schon ein bisschen früher in die Schule gehen können. All das müssen wir im Kopf haben, und ich glaube, dass es aller Ehren wert wäre, wenn wir darüber noch einmal sprechen. Die Frage mit den Einzugsbereichen, ja, Frau Senatorin, die höre ich auch immer wieder von den Schulen, und das hat mich dazu gebracht, dass ich natürlich für die FDP dann auch noch einmal mein Ceterum censeo an dieser Stelle zum Ausdruck bringe. Das nämlich besagt, wenn wir endlich die freie Wahl der Grundschule hätten, bräuchte keiner diese Angst mehr zu haben, dann stünden sie im Wettbewerb, und es wäre klar: Die Schulen, die attraktiv sind, würden gewählt.
Einige Grundschulen haben Angst, dass sie nicht so attraktiv sind. Das kann ich verstehen, dagegen kann man aber auch etwas machen, und ich weiß, dass viele auch etwas dagegen unternehmen. Insofern habe ich dort keine Bange, sondern ich würde mir ein wenig mehr Wettbewerb und eine freie Schulwahl, auch der Grundschulen, wünschen, denn dann brauchen wir vor der Zuweisung keine Angst zu haben. Ich weiß, dass einige Angst haben, aber meiner Meinung nach ist sie unbegründet, die freie Anwahl der Ganztagsgrundschulen zeigt dies für mich. Der Geldverschwendung mit der Bildungsinfrastruktur GmbH wollte ich nichts mehr hinzufügen, da hat der Senat der Großen Koalition ordentlich Geld versenkt. Das muss man einfach einmal so zur Kenntnis nehmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das ist doch eine interessante Diskussion, bei der eine wichtige Frage noch offen bleibt, nämlich: Was will Rot-Grün, was will die Sozialdemokratie in dieser Frage in Zukunft, wenn sie sich denn von diesem Flickenteppich, den wir jetzt hier bei der Organisation der Ganztagsschularbeit haben, distanzieren und auch verabschieden wollen? Mich würde interessieren, ob sie tatsächlich dann das Modell bevorzugen, das ich hier eingefordert habe, dass wir hier nämlich die staatliche, die öffentliche Verantwortung übernehmen, wie es an vielen Schulen schon der Fall ist. Wir haben sie hier neben ASB, AWO und Hans-Wendt-Stiftung. Diese öffentliche Verantwortung würde ich natürlich sehr präferieren, damit das gegeben ist, Frau Senatorin, was Sie gesagt haben, nicht nur eine ordentliche Versorgung, sondern auch eine ordentliche Bezahlung und Arbeitsbedingungen, die dann eben direkt am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gebunden sind und nicht angelehnt und nicht nur teilweise diesen Tarifvertrag erfüllen. Das passiert aber nur durch eine direkte Übernahme in die öffentliche Verantwortung. Ich würde mich freuen, wenn Sie in diese Richtung gehen, und ich sage sogar, ich traue Ihnen das zu. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 17/1359, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Individuelle Hilfen für Menschen mit Behinderung stärken – Transparenz und Wirtschaftlichkeit schaffen
Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Dr. Schuster. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Mittelpunkt einer modernen Politik für Menschen mit Behinderung stehen ja die Begriffe Selbstbestimmung, Wahlmöglichkeiten von Versorgungsformen und größtmögliche gesellschaftliche Teilhabe. Dies ist sicherlich nicht nur von meiner liberalen Fraktion getragen, sondern auch weit über die Grenzen der anderen Fraktionen hinaus.
Ich freue mich außerordentlich, dass wir heute die Gelegenheit haben, über diese politischen Inhalte hier auch noch einmal im Detail zu sprechen, da ich denke, dass es nicht nur mir so geht, dass ich mich doch sehr geärgert habe, als ich den Rechnungshofsbericht in seiner jüngsten Fassung gelesen und dort zur Kenntnis genommen habe, dass die Rede davon ist, dass Steuergelder in Millionenhöhe, die eigentlich Menschen mit Behinderung zugute kommen sollten, durch nachlässiges Controlling, schlechte Verwaltungsarbeit und unzureichende politische Aufsicht vergeudet werden, also nicht den Menschen, die doch unsere und die Unterstützung des Staates brauchen, um ihren persönlichen Weg zum Glück finden zu können und ein Stückchen mehr Freiheit auch in ihrem Leben zu haben, zugute kommen, sondern schlicht in der Bürokratie zermahlen werden.
Insofern macht es Sinn, sich mit diesem Thema intensiv zu beschäftigen. Wir haben als liberale Fraktion deshalb einen Antrag eingebracht, der unter dem Titel „Individuelle Hilfen für Menschen mit Behinderung stärken“ steht. Wir sind der Auffassung, dass es auch ein Element von Effizienz im Sozialstaat ist, dass Transparenz und Wirtschaftlichkeit geschaffen werden und nur dann wirklich die Mittel, die wir diesem Personenkreis zugute kommen lassen wollen, auch tatsächlich dort ankommen, wenn diese Maximen, Transparenz und Wirtschaftlichkeit, auch eingehalten werden.
Wir haben bereits im August 2009 in einer Anfrage an das Sozialressort um eine Aufstellung der Fachkraftquoten in den Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung gebeten. Wir haben dann festgestellt, dass sie doch sehr unterschiedlich mit Fachkräften im Land Bremen ausgestattet sind und das auch nicht immer unbedingt in deren Arbeit begründet ist, sondern manchmal doch sehr gewachsene Strukturen zur Begründung hat. Da gibt es einige Einrichtungen, wo bis zu 100 Prozent Fachkräfte gefördert werden. In anderen Einrichtungen geht das hinunter bis etwa 60 Prozent. Das klafft also doch erheblich auseinander, und es kann im Einzelnen nicht wirklich nachvollzogen werden, warum eine so erhebliche Diskrepanz vorhanden ist. Ein Mangel besteht auch bei der Kontrolle der vertraglich zugesi
cherten Leistungen bei den einzelnen Trägern. Dort sehen wir auch erhebliche Defizite, und dieser Kritik hat sich auch der Rechnungshof angeschlossen. Die Befunde zeigen, dass wir uns noch nicht am Ziel befinden, nämlich bei einer transparenten Struktur der Förderung der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Es gibt hier noch viel zu tun, wirtschaftlich auch mit Steuermitteln in diesem Bereich umzugehen, um tatsächlich nachher zu einer gerechten Teilhabe auch zu gelangen. Wir haben in unserem Antrag dazu einige Punkte zusammengetragen, von denen wir glauben, dass sie besonders dringend einer Abhilfe bedürfen. Zum einen ist für uns sehr wesentlich, dass eine angemessene und gleichartige finanzielle Ausstattung der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung geschaffen wird. Dazu muss die Fachkraftquote, also die Ausstattung mit Fachkräften, einheitlich und transparent angesetzt werden. Wir brauchen ein transparentes, wirtschaftliches Vergütungsverfahren und eine jährliche Prüfung auch der vertraglich vereinbarten und vergüteten Leistungen. Zum anderen sind wir der Auffassung, dass der sogenannte Landesplan Wohnen für behinderte Jugendliche und Erwachsene mittlerweile sehr in die Jahre gekommen ist, und wir würden uns wünschen, dass unter dem Gesichtspunkt gerade der dort thematisierten Ausstattung mit Fachkräften in diesem Bereich dieser Landesplan aktualisiert wird, er muss auf die heutigen Gegebenheiten zugeschnitten und angepasst werden. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass wir über den Bereich der Einrichtungen hinaus den Blick in die Richtung des Fachkräftemangels richten müssen, der uns insbesondere im Bereich der Betreuungs- und Pflegekräfte in den nächsten Jahren gegenübersteht, auch heute teilweise schon begegnet, und sind dort zu dem Schluss gekommen, dass Defizite bestehen. Wir sind der Meinung, dass die Kapazitäten an den berufsbildenden Schulen – das Thema Berufsbildung hat ja heute schon eine Rolle hier in den Debatten gespielt – unzureichend sind und aufgestockt werden müssen. Weiterhin haben wir einer Reihe von Gesprächen auch entnommen, dass der wichtige Ansatz des persönlichen Budgets, mit dem wir uns ja hier auch schon in mehrfachen Debatten auseinandergesetzt haben, gerade auf der Verwaltungsseite noch nicht so in dem Maße in den Kompetenzen derjenigen verankert ist, die in der öffentlichen Verwaltung damit zu tun haben, wie wir uns das wünschen würden. Dementsprechend ist es auch im Land Bremen noch nicht zu einer größeren Zahl von erfolgreichen Umsetzungen dieses persönlichen Budgets, was wir uns ja insgesamt wünschen würden, gekommen. Wir sehen dort auch weiteren Handlungsbedarf. (Beifall bei der FDP)
terentwicklung der bisherigen Eingliederungshilfeleistungen auf der Bundesebene hin zu einer personenbezogenen Leistungsform ausgesprochen. Wir sind der Auffassung, dass das die richtige und moderne Form ist, auch Hilfen zu gewähren, die sich an den persönlichen Bedarfen orientieren, über die weitestmöglich auch in Selbstbestimmung vom Leistungsempfänger entschieden werden soll. Des Weiteren sind wir der Auffassung, dass über diese Punkte, die wir in unserem Antrag zusammengefasst haben, es natürlich auch notwendig ist, in der Deputation für Soziales zumindest auch regelmäßig das Gespräch zu haben, weil diese Punkte einfach jetzt auch zum Ende einer Legislaturperiode hin dringend abgearbeitet werden müssen, da hier einzelne dieser Aspekte ja schon mehrfach diskutiert worden sind. Wir begrüßen, dass sich auch die rot-grüne Koalition hier im Hause mit dem Thema beschäftigt hat. Ich werde in einem weiteren Redebeitrag auch noch auf Ihren Antrag eingehen. Ich schicke aber einmal voraus, dass sich dort eine ganze Reihe von Punkten wiederfindet, bei denen wir sicherlich eine Schnittmenge identifizieren können. Ich finde es gut, dass Sie dieses Thema aufgegriffen haben, und freue mich auf eine engagierte Debatte. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDP hat einen Antrag vorgelegt, mit dem sie die Kritik an der Praxis der Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe mit fachlichen Anforderungen zur Individualisierung der Leistung verbindet. Grundsätzlich muss es keineswegs ein Widerspruch sein. Es kommt aber auf die Akzentsetzung an. Kommt es mir primär darauf an, ob eine kostengünstige Leistungserbringung unter Wahrung fachlicher Standards erreicht wird? Oder umgekehrt: Geht es mir primär um eine fachlich begründete Leistung, die aber auch wirtschaftlich erbracht werden soll? Die FDP folgt der ersten Variante und stützt sich dabei auf den Rechnungshofsbericht, der die unterschiedliche Finanzierung von Leistungserbringern als nicht ausreichend transparent und nachvollziehbar qualifizierte. Sicherlich gibt es historisch gewachsene Vergütungsstrukturen, die die Leistungserbringer unterschiedlich und nicht immer nachvollziehbar mit finanziellen Mitteln ausstatten, die durch die Leistungserbringung selbst nicht gedeckt sind. Dies zu überprüfen, ist ein eigenes berechtigtes Anliegen. Wir brauchen Transparenz und nachvollziehbare Vergütungssysteme, die vor allem die richtigen Anreize set––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zen, eine an den Interessen und dem Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer orientierte Leistung zu erbringen. Die Frage ist nur: Kann die Fachkraftquote differenziert nach Hilfebedarfsgruppen das richtige Steuerungsinstrument sein, um eine wirtschaftliche und bedarfsgerechte Leistung zu erzeugen? Welche Rolle spielen hier marktorientierte Preise in einem System von Einrichtungen, das weitgehend anbieterorientiert ist und dessen Qualität sich nicht auf einen schlichten Preisvergleich reduzieren lässt? Der Antrag beinhaltet auch einige Forderungen, die man stellen kann, aber die nicht wirklich weiterhelfen, zum Beispiel zum Landesplan Wohnen. Wichtige Forderungen sind, dass man versucht, rechtzeitig dem Fachkräftemangel vorzubeugen, das persönliche Budget weiter voranzutreiben und auf Bundesebene die rechtlichen Grundlagen zur stärkeren Individualisierung der Hilfen zu schaffen. Das erkennen wir an und haben wir auch teilweise in unseren Antrag übernommen. Dennoch wird der Antrag weitgehend von Wirtschaftlichkeitserwägungen und nicht von Fachlichkeit bestimmt. Dieser Dominanz des Wirtschaftlichkeitsaspekts mit einer Mischung aus Übernahme der Kritik des Landesrechnungshofsberichts und problematischen Lösungsansätzen sowie richtigen Forderungen haben wir als rot-grüne Koalition einen eigenen und – wie ich meine – besseren Antrag entgegengesetzt. In unserem Antrag fordern wir zunächst eine Weiterentwicklung der Leistung zu einer größeren Nachfrageorientierung durch Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts und transparente Leistungsentgelte. Ein erster Schritt hierzu muss eine stärkere Ambulantisierung des Wohnens sein, sodass behinderte Menschen in ihrer eigenen Wohnung selbst entscheiden können, von wem sie Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Sie müssen dann nicht mehr ihren Lebensort wechseln, wenn sie die Unterstützung von einem anderen Anbieter, einer anderen Organisation in Anspruch nehmen wollen. Die Konkurrenz läuft hier zunächst über die Qualität. Die Transparenz der Vergütung wird quasi automatisch über den Vergleich der zu erbringenden Leistungsmodule oder vielleicht auch Fachleistungsstunden hergestellt. Ein zweiter Bereich der Leistungsverbesserung, mit dem wir gleichzeitig Geld sparen können, ist der Ausbau der Unterstützung von Beschäftigungsmöglichkeiten behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Beratung, Assessment, bessere Akquise, unterstützte Beschäftigung, Jobcoaching und Budget für Arbeit sind nur einige Stichworte dazu. Ich will das hier jetzt nicht weiter ausführen. Mit der Aufspaltung des Rundum-sorglos-Pakets in einzelne wählbare Leistungen oder Leistungskomplexe wäre ein erster Schritt zu einer bedarfsgerechteren und damit auch zielgenaueren Unterstützung getan. Zu prüfen wäre auch, ob man nicht gleich den Weg anderer Bundesländer hin zur Vergütung von Fachleistungsstunden macht. Am Beispiel der Pflegeversicherung wird deutlich, dass die Vergütung nach
Leistungskomplexen zwar der alten Pauschalvergütung nach Pflegestufen überlegen, aber einer Vergütung nach Stundensätzen deutlich unterlegen ist. Ein ambulanter Pflegedienst kommt in der Regel nur dann auf eine angemessene Vergütung, wenn er möglichst viele abrechenbare Leistungskomplexe in möglichst kurzer Zeit erbringt. Bei der persönlichen Assistenz dagegen gibt es diese Fehlanreize nicht, und jede Assistenznehmerin oder jeder Assistenznehmer kann direkt kontrollieren, ob die Leistung auch im bezahlten Umfang erbracht wurde. Eine Kontrolle durch die Nutzerinnen und Nutzer ist allemal besser, als einmal im Jahr die Leistungsentgelte zu kontrollieren, so wie die FDP es vorschlägt.
In den Forderungen zu einer besseren Umsetzung des persönlichen Budgets und zur personenbezogenen Leistung durch Bundesrecht sind wir uns dagegen mit der FDP einig. Aus den dargestellten Gründen, also der Mischung des FDP-Antrags aus falschen und richtigen Ansätzen, lehnen wir den Antrag der FDP ab und bitten um die Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was genau ist eigentlich die Eingliederungshilfe? Die Eingliederungshilfe für Behinderte umfasst verschiedene Leistungen. Letztlich geht es um Rehabilitation und Teilhabe. Anspruch auf Eingliederungshilfe für Behinderte haben Personen, die nicht nur vorübergehend behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe, und es gibt keine Altersbegrenzung. Die Eingliederungshilfe muss so lange gewährt werden, bis die Ziele erfüllt sind beziehungsweise die Aussicht besteht, dass die Ziele erfüllt werden können. Die Aufgaben der Eingliederungshilfe sind die Verhütung einer drohenden Behinderung, die Beseitigung oder Milderung einer vorhandenen Behinderung oder deren Folgen und die Eingliederung der Behinderten in die Gesellschaft. Hierbei geht es ganz konkret um bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Schule, Ausbildung, Arbeitsplatz und die Eingliederungshilfe in einer vollstationären Einrichtung der Behinderten––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
hilfe. Es geht also um alle Lebensbereiche der betroffenen Personen. Es geht um ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft.
Vor diesem Hintergrund ist es uns besonders wichtig, behinderten Menschen in ihren Lebensräumen so viel Selbstbestimmung wie möglich zu schaffen. Dafür ist von besonderer Bedeutung, dass die Wahlmöglichkeit von Menschen mit Behinderungen bezüglich der Versorgung und der unterstützenden Hilfen weiter ausgeweitet werden.
Die Eingliederungshilfe muss dahingehend verbessert werden, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, das ihnen zustehende Wunschund Wahlrecht hinsichtlich der von ihnen benötigten Unterstützungsleistungen tatsächlich auch durchsetzen zu können.
An dieser Stelle ist es besonders wichtig, dass die zuständige Verwaltung für den Einsatz des persönlichen Budgets umfassend geschult wird, um potenzielle Budgetnehmer und Leistungserbringer vor und bei der Beantragung eines persönlichen Budgets kompetent beraten und unterstützen zu können. Auch bei der Entgeltstruktur müssen wir eine größere Transparenz herstellen, da es noch erhebliche Unterschiede bei den Entgelten gibt, die von den verschiedenen Eingliederungseinrichtungen für ihre Leistungen erhoben werden. Insgesamt müssen diese Unterschiede verringert und dem Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe muss entgegengewirkt werden.