öffentlicht werden, stammen aus Straßenansichten, die Google 2008 aufgenommen hat. Natürlich werden Häuser nicht laufend gefilmt und Personen gepixelt. Es wird an Verfahren gearbeitet, wie dieses Pixelverfahren so ist, dass man gar nicht mehr erkennen kann, dass da Menschen vor dem Haus gestanden haben, als die Aufnahmen gemacht worden sind.
Nicht so schön ist, dass Google sich über viele Monate hinweg auch in erzwungenen Debatten mit Datenschützern in Deutschland befindet und dass es verbindliche 13 Punkte Zusagen von Google aus dem Jahr 2009, angeschoben durch den Hamburger Datenschutzbeauftragten, gibt, die bisher nicht eingehalten wurden. Das ist eben auch nicht schön, wenn sich solch ein Konzern dann im Grunde doch von einer Seite zeigt: Am Ende ist es mir egal, und ich interessiere mich nicht für nationale Regierungen und Abmachungen. Das beschädigt den Ruf von Google, dafür sind sie selbst verantwortlich. Das setzt aber natürlich auch die Politik weiter unter Handlungsdruck.
Herr Erlanson, vielleicht ist Ihnen das entgangen, aber auf Mitbetreiben von Bremen ist im Bundesrat am 9. Juli ein Antrag zur Veränderung des Bundesdatenschutzgesetzes verabschiedet worden, der einvernehmlich unter den Ländern die Bundesregierung auffordert, das Datenschutzgesetz zu verändern, um eine Rechtsgrundlage für Widersprüche und für den Umgang mit den Daten zu schaffen, die Google erhebt. Wir haben der Presse entnommen, dass die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf ablehnt. Das kritisieren wir! Insofern ist für uns völlig klar, die Bundesregierung hat da ein Versäumnis zu verantworten, und daran ändert auch das öffentliche Verpixeln von Frau Aigners Haus nichts, dass die Bundesregierung da einmal langsam handeln müsste.
Über das Dilemma, in dem man sich befindet, wenn man Widerspruch einlegt, wurde hier ja schon gesprochen. Es ist so, dass man dann doch eine nicht unerhebliche Menge an Daten an Google geben muss. Deshalb hat Frau Dr. Sommer, unsere Datenschutzbeauftragte, darauf verzichtet, das zu tun, was Herr Timke zum Beispiel hier eingefordert hat, nämlich allen Menschen dies zu empfehlen. Letztendlich muss man es selbst verantworten, ob man diesen Weg gehen möchte. Jedenfalls wird das zur Minimierung der Daten, die man diesem Konzern – ich sage es jetzt einmal flapsig – in den Rachen wirft, auf keinen Fall beitragen. Wir müssen viel lernen, was diesen Bereich betrifft. Es handelt sich um einen internationalen Konzern. Es wird am Ende nicht ausreichen, nur Gesetzesgrundlagen auf nationaler Ebene zu schaffen, sondern letztendlich werden wir da, wie in vielen anderen Bereichen auch, an der Fortentwicklung des internationalen Rechts arbeiten.
Die digitale Welt ist weder gut noch böse, aber sie verändert die Gesellschaft. Das nehmen wir hier alle
wahr. Sie birgt Chancen und Risiken. Ich finde, dass der Diskurs das auch so widerspiegeln sollte. Wir werden uns neu darüber verständigen müssen, was eigentlich das Recht der Öffentlichkeit ist und was Transparenz insbesondere auch staatlichen Handelns ist und wo sie endet. Die neuen technischen Möglichkeiten geben uns neue Chancen, aber wir müssen uns neu über die Grenzen unterhalten. Ich sollte vielleicht einmal darauf hinweisen, dass es natürlich auch kulturell sehr unterschiedlich ist, was man als Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht empfindet oder was gesellschaftlich goutiert wird. In Schweden ist es zum Beispiel üblich, dass Steuererklärungen veröffentlicht werden. Das finden alle in Ordnung, da nämlich der Gedanke dahintersteht: Wer in dieser Gesellschaft Geld verdient mit all den Möglichkeiten, die eine Gesellschaft bietet, der muss das auch transparent machen. Das sehen wir hier in Deutschland nicht so, ich auch nicht. Ich wollte aber einmal darauf hinweisen, dass es sich da eben auch nicht um etwas Gesetzliches handelt, sondern um etwas, das eben auch einem kulturellen Wandel unterworfen ist. Wenn man immer wieder darüber schimpft, dass die Jugend von heute so leichtfertig mit ihren Daten umgeht, hat man es möglicherweise auch da mit einer kulturellen Veränderung zu tun, mit der man anders umgehen muss, als zu sagen: Ach, ihr seid viel zu leichtfertig, und wir wissen es besser als ihr, wie man damit in Zukunft umgehen soll. Unstrittig ist, dass der Staat Gestaltungspflichten hat. Bremen wird im Bundesrat dementsprechend agieren. Auch für die von Frau Stahmann angesprochenen Lizenzen, für die ich berufsbedingt, aber auch sonst, auf jeden Fall bin, brauchen wir eine Rechtsgrundlage. Wir werden uns dafür einsetzen. Am Ende würde ich sagen, dass – ich glaube, Herr Hamann hat das auch angesprochen – die Risiken der digitalen Welt meiner Meinung nach eher in der Frage liegen: Wie bekommen wir einen Ehrenkodex hin, wie man sich in sozialen Netzen bewegt, wie bekommen wir es hin, dass jede Kontoübergabe ins Netz von jedem, der das tut, hinterfragt wird? Insgesamt geht es um die Frage: Wie steigern wir die Medienkompetenz? Da sind wir in Bremen gut aufgestellt. Frau Dr. Sommer hat gesagt, dass das ein Schwerpunkt ihrer Arbeit sein wird. Es ist wichtig, dass wir vor allen Dingen junge Menschen damit erreichen, denn das ist die Generation, die heute entscheidet, welche Daten über sie auch noch in 50 Jahren im Netz sein werden. Es ist, glaube ich, wichtig, dass das der Schwerpunkt des Senats im Zusammenhang mit Datenschutz ist. – Vielen Dank!
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehen gleichstellen
Antrag des nicht ständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung vom 10. Juni 2010 (Drucksache 17/1328) 3. Lesung
Die Bürgerschaft (Landtag) hat das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in ihren Sitzungen am 22. April 2010 in erster und am 16. Juni 2010 in zweiter Lesung beschlossen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu diesem Thema zu sprechen ist ein bisschen, wie Eulen nach Athen zu tragen. Wir diskutieren seit über einem Jahr, dass vier Fraktionen in diesem Haus der Meinung sind, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft und die kinderlose Ehe gleichgestellt werden sollen. Eine Fraktion findet das nicht, und wir erzählen uns immer wieder dieselben Argumente. Ob das hilfreich ist, weiß ich nicht. Ich will nur noch kurz zusammenfassen, wie die Ausgangslage ist. Die Ausgangslage ist wie folgt: Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Juli 2002 festgestellt, der besondere Schutz der Ehe in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Genau dies wollen vier Fraktionen in diesem Haus, eine Fraktion will es leider nicht.
Diese eine Fraktion fällt damit leider hinter ihre Hamburger Kollegen zurück. Die Hamburger CDUBürgerschaftsfraktion hat folgenden Antrag gestellt, den ich auch noch einmal ins Gedächtnis rufe, weil er, glaube ich, einen wesentlichen Schritt der christdemokratischen Entwicklung deutlich macht. Ich zitiere: „Die rechtliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben ist nicht allein durch die Änderung des Grundgesetzes zu erreichen, deshalb wird Hamburg weiter auf eine volle rechtliche Gleichstellung im Lebenspartnerschaftsgesetz hinwirken und entsprechend im Bundesrat abstimmen.“ Ich stelle fest, die Hamburger CDU würde dem Antrag der vier Fraktionen in diesem Haus zustimmen. Ich frage mich allen Ernstes, nachdem wir das jetzt über ein Jahr diskutiert haben: Wird die CDU immer noch das Fähnlein aufrechterhalten, oder besteht Hoffnung, dass Sie auf
Herr Strohmann, Sie schütteln den Kopf. Ich finde es schade, denn solange das gesellschaftliche Klima in einer Partei in Deutschland weiter so bleibt, werden wir immer wieder Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bekommen wie die vom 21. August. Am 21. August hat das Bundesverfassungsgericht wie folgt festgestellt: Auf ihre Verfassungsbeschwerden hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die erbschaftssteuerrechtlichen Schlechterstellungen der eingetragenen Lebenspartner gegenüber den Ehegatten im persönlichen Freibetrag und im Steuersatz sowie durch ihre Nichtberücksichtigung im Versorgungsfallbetrag mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar ist. Wie lange, liebe CDU, wollen Sie denn eigentlich die eingetragenen Lebenspartner noch darauf verweisen, ihre normalen Grundrechte immer wieder vor Gericht geltend zu machen? Kommen Sie doch einfach in die Mitte der Gesellschaft, stimmen Sie diesem Antrag zu! Wir sind 20 Jahre weiter, Sie können das tun, ohne Ihr Gesicht zu verlieren! Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mich ähnlich kurz fassen wie mein Kollege Tschöpe. Wir ziehen heute hoffentlich einen Schlussstrich unter eine Debatte, die wir in diesem Hause eigentlich schon seit Beginn der Legislaturperiode führen. Ich freue mich, dass wir es heute – so sieht es jedenfalls aus – hinbekommen werden, die Landesverfassung entsprechend zu ändern. Aus grüner Sicht ist das ein längst überfälliger Schritt, denn es gibt keine sachlich gerechtfertigten Gründe, diese Schlechterstellung beizubehalten. Man könnte auch sagen, wir machen heute endlich Schluss mit der Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Damit ist der Prozess aber noch längst nicht am Ende. Wir haben weiterhin die Aufgabe, auch das haben wir hier in diesem Parlament bereits diskutiert, uns solchen Dingen wie der Homophobie zu stellen, aber auch der Frage des Steuerrechts – mein Kollege Tschöpe ist gerade eben darauf eingegangen –, nämlich meiner Meinung nach der Diskriminierung von Lebenspartnerschaften im Einkommenssteuerrecht. Da gibt es ein deutliches Urteil des Bundesverfassungs
gerichts, und wenn ich mir anschaue, was Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble als Erklärung dafür gibt, dass er weiterhin eine Beibehaltung dieses Tatbestandes haben möchte, muss man sagen, dass er natürlich weiterhin versuchen möchte, eingetragene Lebenspartnerschaften zu diskriminieren. Er handelt verfassungswidrig, und das Ganze muss man sicherlich auch als Provokation des Bundesverfassungsgerichts werten. Das lassen wir ihm weder hier im Land noch im Bund durchgehen. An dieser Stelle frage ich mich auch gespannt, gibt es eigentlich die FDP im Bund noch?
Ansonsten werbe ich heute für die Zustimmung. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, es gibt keine sachlich gerechtfertigten Gründe, auch wenn Frau Winther gleich zum, ich glaube, 435. Mal versuchen wird, uns davon zu überzeugen. Die grüne Fraktion steht hinter dem Gesetzesantrag, lassen Sie es uns heute beenden! – Danke schön!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch die FDP-Fraktion im Hause wird der beabsichtigten Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen im Artikel 21 der Landesverfassung heute erneut zustimmen. Wir unterstützen dieses Anliegen ja bereits seit Anfang der Wahlperiode.
Herr Kollege Fecker, ich glaube, man kann bei dem Thema, das Sie angesprochen haben, sehr gelassen nach Berlin schauen, weil es nämlich gerade eine qualitative Verbesserung der Arbeit der Bundesregierung gegenüber der letzten Wahlperiode ist. Wir haben in unserem Koalitionsvertrag sehr eindeutig festgelegt, dass wir keine Diskriminierung mehr haben wollen. Die FDP-Bundestagsfraktion ist ganz vorn mit dabei – gerade bei der Frage Neuregelung der Erbschaftsteuer, die hier nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts angesprochen worden ist, zu Recht, wie ich finde –, sich zu engagieren, dass es dort tatsächlich zu einer Gleichbehandlung zwischen Ehen und Lebenspartnerschaften kommt. Das werden wir auch erreichen, da bin ich sehr zuversichtlich, weil ich den Kolleginnen und Kollegen der Union durchaus zutraue, dass sie in den letzten Jahren etwas dazugelernt haben. Ich glaube insofern, dass die FDP eine Kraft ist, auf die man sich im Bund wie hier im Land verlassen kann.
(Beifall bei der FDP – Abg. F e c k e r [Bünd- nis 90/Die Grünen]: Zaghaftes Klatschen bei der FDP! – Abg. Frau D r. M o h r- L ü l l - m a n n [CDU]: Tosender Applaus!) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Sie können sich ja daran beteiligen, Frau Kollegin, dann wäre es vielleicht ein bisschen breiter! (Beifall bei der FDP)
Wir werden heute gern zustimmen, weil wir der Überzeugung sind, dass diese Änderung notwendig ist, um die bremische Landesverfassung zu modernisieren und der gesellschaftlichen Entwicklung in unseren beiden Städten angemessen Rechnung zu tragen. Herr Kollege Fecker, es gibt in der Tat keinen sachlich gerechtfertigten Grund, dagegen zu sein, es gibt aber auch sonst keinen Grund, dagegen zu sein, deshalb stimmen wir heute gern dieser Änderung zu. Wir glauben, dass damit die Weichen richtig gestellt werden. Es ist nicht einzusehen, warum Menschen, die in unterschiedlicher Form füreinander Verantwortung übernehmen, getrennt und unterschiedlich behandelt werden sollen. Wir glauben, dass auch die eingetragene Lebenspartnerschaft einen Anspruch darauf hat, vom Staat geschützt und gefördert zu werden, und genau das wollen wir auch entsprechend in die Landesverfassung aufgenommen wissen. (Beifall bei der FDP)
Dementsprechend stimmen wir auch dem Antrag der vier Fraktionen gern erneut zu. Ich hoffe und bin sehr zuversichtlich, dass auch alle formalen Hürden heute in der dritten Lesung dafür genommen werden können. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte drei Vorbemerkungen machen: Erstens, ich lasse uns hier nicht absprechen, dass wir sowohl in Bremen als auch im Bund verantwortungsvoll mit dem Thema eingetragene Lebenspartnerschaften umgehen.
Zweitens, ich glaube, keiner meiner Vorredner hat auch nur ein Wort zum Thema Familie verloren, und das bezeichnen Sie als gesellschaftlichen Fortschritt? Ich glaube, das wäre auch bemerkens- und bedenkenswert. (Beifall bei der CDU)
Drittens, wenn Sie das Bundesverfassungsgericht vom 17. August 2010 hier zitieren, muss man das, denke ich, auch komplett tun. Erstens, es hat nicht ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
von einer Gleichstellung geredet, sondern von einer Gleichbehandlung, genauso wie das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema. Zweitens haben Sie wohl übersehen, dass es einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz gibt, der stammt nämlich auch vom 22. Juni 2010, in dem eine vollständige Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten im Erbschafts- und im Steuerrecht angekündigt wird. Insofern stimmt nicht, was Sie hier angeführt haben!
Für uns bleibt es aber dabei, dass die Ehe und gerade das Thema Familie der zentrale Baustein einer Gemeinschaft, der Gesellschaft und auch der Zukunft sind. Daran ändert sich auch nichts, was wir ja früher auch diskutiert haben, wenn in eingetragenen Lebenspartnerschaften sehr wohl Kinder wohlbehütet betreut werden und auch füreinander Verpflichtungen übernommen werden.
Für uns muss es aber bei einem besonderen Schutz der Ehe und der Familie bleiben. Dieser Schutz – und das ist der einzige Punkt, wo wir mit Ihnen gehen – darf natürlich nicht zu einer Benachteiligung anderer Lebensformen führen. Wir haben uns deswegen so deutlich dafür eingesetzt, den Schutz der eingetragenen Lebenspartnerschaften in einem zusätzlichen Absatz in der Landesverfassung zu verankern. Sie sind diesem Punkt leider nicht gefolgt, wir können uns aus unserer christlichen Überzeugung, aus der Überzeugung der Wertigkeiten der Familien Ihrem Vorschlag nicht anschließen.
Ja, sicher sind wir anderer Meinung, das haben wir hier immer wieder betont. Ich nutze die Gelegenheit, dies noch einmal zu begründen und gleichermaßen festzustellen, dass diese Einstellung aber nicht bedeutet, dass wir in irgendeiner Form die eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht für besonders schutzbedürftig halten. Das haben wir belegt, indem wir sie in der Landesverfassung verankern wollten. Dem sind Sie nicht gefolgt, wir können das nicht ändern, aber solch eine doch uns diskriminierende Einführung, wie Sie sie soeben vorgebracht haben, müssen wir weit von uns weisen! – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glau––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
be, ich kann für DIE LINKE heute zwei Punkte festhalten: Das Erste ist einfach, wir freuen uns, dass es hoffentlich dieses Mal endlich klappt. Wir haben viel Unterstützung gegeben, was wir konnten, wir hoffen, dass es dieses Mal gelingt. Der zweite Punkt, den ich noch sagen möchte in Richtung CDU: Es tut mir ein bisschen leid, dass Sie den Weg nicht mitgehen können, aber sicherlich, wo es Unterschiede gibt, gibt es Unterschiede. Ich denke, zumindest wir von der LINKEN und auch andere in diesem Parlament wollen tatsächlich eine Gleichstellung. Wenn wir eine Gleichstellung wollen, bedeutet das nicht, dass wir damit gleichzeitig Ehe oder Familie irgendwie herabwürdigen oder abwerten wollen, sondern wir wollen einfach nur eine Gleichstellung. Ich finde, das ist nicht zu viel verlangt, ich finde, das ist der richtige Weg, und deshalb drücke ich allen die Daumen, dass es klappt.