Wer das will, der muss die Verfassung ändern. Sie sagen, wir können mit dem Widerspruch leben. Wir lassen das vielleicht einfach darin stehen, und für uns gilt das Grundgesetz. Meine Damen und Herren, das Grundgesetz gilt in Schleswig-Holstein auch. Wir wollen als CDU und FDP die Selbstbindung dieses Parlaments, um dieser Generation und auch künftigen Generationen von Abgeordneten deutlich zu machen, wir wollen die Neuverschuldung bremsen. Dazu ist das jetzt in der Verfassung vorgesehene Instrument ungeeignet. Das war bisher der Common Sense hier im Parlament. Wenn Sie jetzt sagen, nein, das sehen wir anders, wir müssen das vielleicht doch einfach so lassen, dann sagen Sie es hier. Versuchen Sie aber nicht, sich aus der Debatte hinauszutricksen nach dem Motto, wir müssen erst die Verwaltungsvereinbarung abwarten! Wir wollen das in die Verfassung hineinschreiben.
Ich weiß nicht, Herr Dr. Kuhn, ich habe das bei Ihnen nicht herausgehört, wollen Sie es hineinschreiben? Wollen Sie den Artikel 131 der Landesverfassung so lassen, wie er ist? Wollen Sie dieses unwirksame Instrument darin lassen, oder wollen Sie, dass wir auch in der Landesverfassung eine wirksame Maßnahme zur Schuldenbegrenzung miteinander verabreden? Wenn Sie das wollen, können Sie unserem Gesetz heute zustimmen. So einfach ist die Sachlage!
Herr Dr. Kuhn, das Zweite, das bei Ihnen unpräzise, wenn nicht sogar falsch ist: Sie sagen, das, was die CDU-Bürgerschaftsfraktion vorschlägt, ist kein Mehrwert gegenüber dem Grundgesetz. Ich sage Ihnen, es ist falsch, da wir in dem Artikel 131 a, den wir Ihnen vorschlagen, über die Selbstbindung hinaus sagen, selbst wenn man jetzt über die Schuldenbremse in besonderen Situationen hinaus will, dann kann man das nicht allein machen. Das bedeutet nicht, Frau Kummer, dass die CDU oder irgendjemand Ihnen in Zukunft in die Haushaltsberatungen hineinredet, da wir ja Stufen miteinander verabredet haben, in denen das gehen soll.
Es bedeutet nur eine Selbstbindung dieses Parlaments zu sagen – anders als man in der Vergangenheit mit einfacher Mehrheit die Verschuldungsgrenze beliebig nach oben treiben konnte –, wir wollen, dass das eben nicht mehr in die Beliebigkeit von Regierungsmehrheiten gestellt ist. Wir wollen, dass dafür in der Verfassung eine Zweidrittelmehrheit nötig ist. Wenn man eine Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot machen will, dann geht das eben nur mit einer qualifizierten Mehrheit. Wollen Sie das, Herr Dr. Kuhn, oder wollen Sie das nicht? Wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion wollen das, und deswegen haben wir das eingebracht.
Wir wollen das, wir sind dafür. Ich weiß nicht, wofür Sie sind, aber Sie könnten es hier in der Debatte sagen. Das haben Sie nicht getan!
Der dritte Punkt, den ich an dieser Stelle sagen will: Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie sich jetzt zum wiederholten Male in Ihrer Eitelkeit gestört fühlen. Das Hauptargument gegen die Einrichtung einer Enquetekommission war, dass wir vorher nicht vernünftig mit Ihnen darüber geredet haben. Das Hauptargument gegen die Expertenanhörung ist manchmal gewesen: Sie haben uns nicht richtig eingebunden. Jetzt ist Ihnen der Antrag zu früh, zu spät, was weiß ich, zur Verfügung gestellt worden. Meine Damen und Herren, seien Sie doch ehrlich, es stört Sie, dass die CDU-Bürgerschaftsfraktion hier der Treiber in der Frage der nachhaltigen Finanzpolitik ist und dass das, was Sie machen, alles andere als nachhaltig ist! Das ist die Wahrheit!
Herr Dr. Kuhn, es passt natürlich auch nicht, auf der einen Seite eine starre Neuverschuldungsgrenze in die Verfassung zu schreiben und auf der anderen Seite nach der Sommerpause noch einmal 70 Millionen Euro neuer Kredite aufzunehmen. Das ist ein innerer Widerspruch, den Sie nicht aufgelöst bekom
men. Den können wir für Sie aber auch nicht lösen. Deswegen sage ich: Begrenzen Sie die Neuverschuldung, bekennen Sie sich dazu, das auch als verfassungsmäßiges Ziel miteinander zu verabreden! Das ist nicht nur deklaratorisch, das bindet uns selbst auch, das bindet meine und Ihre Fraktion in Zukunft, es bindet uns alle gemeinsam.
Man muss es nur ernsthaft auch über den Wahltag hinaus wollen. Das ist die Auffassung der CDUBürgerschaftsfraktion! Deswegen haben wir Ihnen den Antrag heute vorgelegt und eingereicht, und deswegen ist er richtig und muss auch heute beraten werden.
Ich will zum Verfahren sagen, es gibt ja einen juristischen Streit darüber, ob man das jetzt überweisen kann oder nicht. Ich glaube, das kann man alles nicht lösen. Der Wissenschaftliche Dienst und der Bürgerschaftsdirektor sind der Auffassung, man kann einen Antrag nicht vor der ersten Lesung an einen Ausschuss überweisen. Wenn es wirklich so ist, dass Sie ernsthaft mit uns über die Frage der Notwendigkeit der Verfassungsänderung reden wollen, und zwar nicht, weil der Senat irgendeinen Vorschlag macht, sondern weil aus der Mitte des Parlaments heraus der Wunsch besteht, das in der Verfassung zu ändern, mache ich Ihnen folgenden Vorschlag: Lassen Sie uns die erste Lesung über die Verfassungsänderung heute unterbrechen und die beiden Anträge, nämlich den Begleitantrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion und den Antrag von Rot-Grün an den Ausschuss überweisen mit der Bitte um Berichterstattung. Wenn der Bericht wieder vorliegt, dann rufen wir die Verfassungsänderung wieder auf. Ich finde, das ist ein geordnetes, ein faires Verfahren mit dem ernsthaften Bemühen der Opposition, die Neuverschuldung auch in unserem Bundesland zu begrenzen, umzugehen. Ich möchte an Sie dringend appellieren, diesen Konsensvorschlag mitzutragen. – Vielen Dank!
Es ist bedauerlich, dass die Sache mit dem Experten im Ausschuss jetzt hier wieder solch eine große Rolle spielt. Nur um dem Haus das zur Kenntnis zu ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
geben: Wir haben nächste Woche zwei Experten eingeladen, und wir werden auch noch mehr Experten einladen. Es ist mir im Moment egal, wer was wann wie vorgeschlagen hat. Das haben wir im Konsens gemacht, und das werden wir auch weiter im Konsens machen. Insofern freue ich mich auf die Beratung mit zwei auswärtigen Experten in der nächsten Woche.
Ich habe noch einmal aufgeschrieben, was Herr Dr. Schrörs zum Einbringen des Antrags gesagt hat. Er hat gesagt, dass die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung zusätzlich sei. Sie sei ein starkes Zeichen zur Rettung Bremens, und das Parlament möge seinen Willen unterstreichen, sich auf dem Weg des Grundgesetzes zu begeben. Im Grunde haben Sie gesagt, damit wir die Haushalte ab dem Jahr 2020 ohne zusätzliche Kredite aufstellen können, brauchen wir das jetzt gar nicht. Sie wollen nur dieses starke Zeichen setzen. Ich sage noch einmal ganz deutlich, um Zeichen setzen, ist mir die Landesverfassung zu schade. Das mache ich nicht!
Wir werden, wenn wir im Laufe der Beratung feststellen, das sagte ich eingangs schon, sobald die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund auf dem Tisch liegt, dass es nötig ist und wir das brauchen, um dem Ziel näher zu kommen, wieder darüber diskutieren, aber nicht jetzt und heute. Am Ende war es, wie Herr Dr. Kuhn gesagt hat, eine Pressekonferenz der CDU, auf der Sie noch einmal ihre Sparideen vorgetragen haben. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will nur eines zu dem Argument von Herrn Röwekamp sagen, er wolle dadurch jetzt schon Bindungskraft erreichen.
Ich sage noch einmal, der zweite Teil Ihres Gesetzentwurfs sagt richtigerweise alles das, was ich vorher aufgeschrieben habe. Die Regelungen, die Bindungen, die Ausnahmen, die Zweidrittelmehrheit und so weiter gelten erst ab dem Jahr 2020.
(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Artikel 131 b sehen Sie auch mit der Zehnjahresfrist? Der gilt ab morgen!)
Ja, der steht aber nun gerade im Grundgesetz, weil es eine gemeinsame Verpflichtung von Bund und Län
dern ist! Den müssen wir heute nun wirklich nicht in unsere Landesverfassung aufnehmen. Die allgemeinen Regelungen, zu denen wir uns danach, wenn wir das erreicht haben, verpflichten: Ich bin sehr dafür, dass wir das in dem Rahmen, wie wir es selbst vorschlagen, diskutieren. Tun Sie aber nicht so, als würde durch die Verabschiedung eines Passus in der Landsverfassung heute für 2011, 2012, 2013 irgendeine stärkere Bindung erreicht werden! Die Bindung besteht durch das, was wir im Grundgesetz und mit dem Bund und den anderen Ländern vereinbart haben. Das ist unsere Geschäftsgrundlage, das ist unsere Bindung, und das werden wir umsetzen. Daran ändert keine Änderung der Landesverfassung etwas. Es tut mir leid! Wir müssen diese verfassungsrechtliche Frage klären, da haben Sie recht, das nehmen wir auf.
Im Übrigen sind unsere Resolution und der Verfahrensvorschlag und der inhaltliche Vorschlag alternativ zu dem, was Sie vorschlagen. Deswegen werden wir unseren Antrag annehmen und Ihren ablehnen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch einmal ein Wort zu dem Kollegen Röwekamp! Wenn wir hier diese Form von Bindung diskutieren, dann heißt das für mich, insbesondere Herr Röwekamp hat ein Interesse, Sozialabbau, Stellenkürzung und fehlende Investitionen in öffentliche Einrichtungen und Privatisierung in die Verfassung zu übernehmen, da er ganz genau weiß, dass das Problem eigentlich durch Einnahmeerhöhungen gelöst werden müsste und dass es für seine Vorstellung der Umsetzung einer Schuldenbremse keine gesellschaftlichen Mehrheiten mehr gibt. Deswegen will er es in die Verfassung hineinschreiben, sodass möglicherweise zukünftige Mehrheiten in diesem Land nicht mehr die Wahl haben, selbst zu entscheiden, welchen Weg sie gehen. Ich meine, an dieser Stelle missbraucht die CDU die Landesverfassung, um Einfluss zu erhalten, den sie aufgrund von gesellschaftlichen Mehrheiten und Wahlergebnissen nicht mehr hat. – Vielen Dank!
(Beifall bei der LINKEN – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist ein Missverständnis! Das Grundgesetz gilt!)
Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Bürgermeisterin Linnert. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn es schon mehrfach gesagt wurde, will ich auch noch einmal versuchen, es hier zu sagen. Bei der Frage, zu welchem Zeitpunkt Bremen einfache gesetzliche oder verfassungsrechtliche Regelungen trifft, kann es – außer, dass es vielleicht um einen politisch motivierten Machtkampf geht – nicht um die Frage heute, morgen oder übermorgen gehen, da aufgrund der Übergangsbestimmungen des Artikels 143 d des Grundgesetzes die Schuldenbremse für die Länder erst ab dem Jahr 2020 gilt, also in zehn Jahren. Wir streiten uns über die Frage, ob wir heute etwas sofort regeln sollen, was Bindungswirkung in zehn Jahren entfaltet. Deshalb könnte man vielleicht auch ein kleines bisschen durchatmen und sich einen Moment Zeit nehmen, um sich einmal zu orientieren: Wo befinden wir uns eigentlich gerade?
Eine Länderumfrage mit Stand vom 7. Juni 2010, die wir zur Umsetzung der Schuldenbremse in Landesrecht gemacht haben, hat ergeben, dass bisher nur ein Land, das vielfach zitierte Schleswig-Holstein, die Schuldenbremse in die Verfassung aufgenommen hat. Das hat es als einziges Bundesland gemacht, weil es als einziges Bundesland gegen eine Mehrheit im Parlament die Meinung vertritt, dass das Grundgesetz keine Bindungswirkung auf die Landesverfassung entfaltet und entfalten dürfe, da es sich um einen Eingriff in die Haushaltsrechte des Parlaments handele. Diese Einschätzung vertritt der Bremer Senat ausdrücklich nicht. Wir sind der Auffassung, dass das Grundgesetz gilt und dass man nicht zu der Auffassung kommen sollte, dass die Begrenzung der Kreditaufnahme der öffentlichen Haushalte einen unzulässigen Eingriff in die Hoheitsrechte der Länderparlamente ist, sonst wäre ja das Königsrecht des Parlaments nicht etwa das Budgetrecht, sondern das Schuldenaufnahmerecht. Das fordert auch noch nicht einmal DIE LINKE, das kann also aus unserer Sicht nicht sein.
Drei Länder planen eine Verfassungsänderung, ohne dass bisher konkrete Maßnahmen in die Wege geleitet wurden, das sind Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz. In zwei Ländern ist eine Verfassungsänderung an der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Landtag gescheitert, nämlich in Thüringen und Nordrhein-Westfalen. In fünf Ländern – da sind vor allen Dingen CDU-regierte Länder dabei – ist die Schuldenbremse in den Landeshaushaltsordnungen umgesetzt worden, nämlich in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen, oder in Planung wie in Sachsen-Anhalt. Fünf Länder haben sich noch nicht mit einer Umsetzung befasst: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Hamburg. Das ist der Stand, wenn man sich in Deutschland umschaut.
Wir sind der Auffassung, dass das Grundgesetz unmittelbar in den Ländern gilt, und soweit eine Landesverfassung im Widerspruch zum Grundgesetz
steht – der Paragraf 131 der Landesverfassung ist hier ja schon angeklungen –, gilt das Grundgesetz vorrangig, nämlich Artikel 31 Grundgesetz: Bundesrecht bricht Landesrecht. Das ist einfach Fakt!
Nach Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 Grundgesetz regeln die Länder die nähere Ausgestaltung des Grundgesetzes: keine Einnahmen aus Krediten im Namen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen, wobei der Grundsatz unangetastet bleiben muss. Das beinhaltet keine Vorschrift, wie wir das umsetzen. Soweit das Landesverfassungsrecht dem entgegensteht, zum Beispiel Artikel 131 a Satz 2 der Bremischen Landesverfassung, der lediglich eine Begrenzung der Kreditaufnahme in Höhe der Investitionen regelt, gilt diese Regelung nicht. Sie ist untauglich, wie Herr Dr. Schrörs gesagt hat. Sie hat sich in den letzten Jahren als viel zu stumpfes Schwert erwiesen, sie gilt aber auch nicht mehr. Man kann sie natürlich bei Gelegenheit auch aus der Verfassung streichen, es hat aber keine Eile.
Im Übrigen wehre ich mich als Finanzsenatorin ein bisschen dagegen, dass das große Vorbild SchleswigHolstein aufgebaut wird. Der Streit um die Wirkung des Grundgesetzes wird bundesweit mit Kopfschütteln quittiert, wie man diesen doppelten Rittberger hinbekommen kann: auf der einen Seite an einem Verwaltungsabkommen zu arbeiten, Geld zu bekommen, um 2020 einen kreditfinanzierungsfreien Haushalt hinzubekommen, und dann auch noch vor dem Verfassungsgericht gegen gerade diese Regelung im Grundgesetz zu klagen. Wir würden nicht wagen, Ihnen hier so etwas anzubieten. Auch bei den Sparvorschlägen ist Schleswig-Holstein nicht vorbildlich, sondern es kommt von einem viel höheren Ausgabenniveau pro Einwohner, als Bremen es je hatte.
Wir bekennen uns zu den Einsparungen. Das noch einmal an die Adresse der CDU! Ich weiß nicht, wie Sie auf 950 Stellen bis 2014 kommen, und auf eine Planung, die uns auferlegt, die konsumtiven Ausgaben zehn Jahre lang im Wesentlichen stabil zu halten, Herr Rupp, das ist etwas anderes, als darin herumzuholzen, wie man das als ambitioniert und anstrengend ansehen kann. Dazu bekennt sich der Senat, die entsprechenden Planungen wurden Ihnen vorgelegt. Es wird auch durch das ewige Behaupten nicht besser, dass der Senat sich dem verweigert. Wir weisen darauf hin, allerdings auch noch einmal an die Adresse der LINKEN, dass diese Vorhaben nur klappen können, wenn die kalkulierten steigenden Einnahmen des Staates auch wirklich eintreten.
In zehn Jahren wird viel passieren. Das heißt nicht, dass man sich heute drücken kann. Ich finde aber, dass man sich dem auch einmal stellen muss, was auch noch weiter auf der finanzpolitischen Agenda steht. Dass es nämlich doch eine steigende Anzahl von Men
schen in Deutschland gibt, denen klar wird – was Bremerinnen und Bremer schon länger wissen –, dass es nämlich ohne eine Altschuldenhilfe letztendlich ganz schwierig wird. Bremen wird sich weiter mit all denen auf Bundesebene zusammentun, die sich für eine Altschuldenhilfe einsetzen. Das Maßstäbegesetz, das heute den Finanzausgleich zwischen den Ländern regelt, gilt auch nur bis Ende dieses Jahrzehnts. Wir werden also in den nächsten Jahren an einem neuen Finanzausgleichsgesetz arbeiten müssen, das im Übrigen von Baden-Württemberg und Hessen gerade beim Verfassungsgericht beklagt werden soll. Das wurde jedenfalls angekündigt. Ich weise hier darauf hin, dass die strikte Schuldenbremse im Grundgesetz keine Lösung für größere Investitionsvorhaben von Ländern bietet, außer man macht sie außerhalb des Haushalts. Auch das ist keine gute Idee! Man wird sich in den nächsten Jahren diesem Problem stellen und vielleicht auch zu Veränderungen kommen müssen. Dem stellt sich der Senat. Wir sind im Moment mit allen Kräften zentral damit befasst, das Verwaltungsabkommen mit dem Bund zu verhandeln. Selbstverständlich werden wir auch darüber regelmäßig berichten. Das Verwaltungsabkommen wird uns in noch viel grausamerer Art und Weise, als es je eine Verfassung kann, binden. Da wird nämlich ganz genau auf Euro und Cent gesehen: Haben wir das getan, was wir tun müssen, nämlich das Staatsdefizit um das Zehntel abgesenkt? Das tun wir auch für den Haushalt 2011. Noch einmal zu der Kritik, wir würden uns der Verantwortung nicht stellen! Das ist nicht richtig. Wir werden Ihnen einen Haushalt 2011 vorlegen, der den Vorgaben des Verwaltungsabkommens selbstverständlich Genüge tut. Nicht nur das! Wir werden im Jahr 2011 auch dafür sorgen, dass wir das einhalten, was wir verabredet haben, und in den nächsten Jahren auch. Dafür gibt es auch vorbereitende Arbeiten. Selbstverständlich werden wir Ihnen über die Bundesentwicklung und auch all das, was da an interessantem Verfassungsrecht passiert, im Ausschuss berichten. Ich freue mich auch, dass wir vielleicht da einen Raum finden, um über die ganzen Untiefen, die darin sind, und das Interessante auch noch ein bisschen anders diskutieren zu können als in der heutigen etwas aufgeheizten Atmosphäre. – Danke!