Das Strafmaß ist anzuschauen, an dem gemessen könnte sich Verjährung verlängern. Ein großer Erfolg ist es ja schon, dass 1994 erreicht wurde, dass die Verjährung erst dann beginnt, wenn die Kinder 18 geworden sind. 2004 ist das so ausgedehnt worden, dass das auch bei jugendlichen Opfern bis dahin ausgedehnt wurde. Bei Kindern hat man dann eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Wenn ich so eine Art Rechenbeispiel mache: Wenn das Kind bei der Straftat zum Beispiel 4 Jahre alt war, dann sind es 14 Jahre bis es 18 wird – nehmen wir einmal an, dass der Täter 20 Jahre alt war –, dann ist noch viel Zeit, die wirklich genutzt werden kann.
erst einmal selbst einzugestehen, das überhaupt in das Gedächtnis zu rufen. Das ist ja eigentlich das, woran auch viele Prozesse scheitern, dass Opfer sich nicht mehr erinnern können, und das ist auch das Gute, weil dies von Menschen verdrängt wird. Es wird verdrängt, um überhaupt weiterleben zu können, denn sonst würden ganz viele dieser Menschen hier überhaupt nicht mehr herumlaufen. Das ist ein dringender Appell, den ich von unserer Fraktion und, ich denke, von unserem Haus an alle Opfer richten möchte: Öffnet euch! Versucht einfach zu denken, das ist nicht eure Schuld, ihr habt keine Verantwortung, die haben die anderen! Wir als Gesellschaft haben auch die Verantwortung, entsprechend mit diesem Thema umzugehen.
Ich finde es gut, dass Sie unserem Antrag zustimmen wollen, denn der Weg von Ihnen ist nicht der, der an sich gangbar ist, denn das ist verkürzt, das ist nicht bis zu Ende gedacht, auch wenn ich das von einigen schon glaube. Dass der Antrag überhaupt bei Ihnen durchgekommen ist, wundert mich ein bisschen, denn systematisch rechtlich gesehen, aus dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip heraus betrachtet, kann man einem solchen Antrag keine Zustimmung erteilen. So vernünftig müssen alle sein. Ich freue mich, wenn Sie dann zustimmen, und ich hoffe, es stimmen auch alle Weiteren zu.
Ich habe noch nichts zum Opferentschädigungsgesetz gesagt, das ist nämlich eine ganz wichtige Komponente des Ganzen. Jetzt habe ich mich eben auf das Strafrechtliche bezogen, es ist natürlich auch so, dass es eine gewisse Entschädigung geben muss. Ich habe auch schon einmal mit Leuten geredet, die im Täter-Opfer-Ausgleich tätig sind. So merkwürdig es erscheint, diese Menschen berichten, dass es Opfern sogar nicht einmal so schlecht tut, wenn sie irgendetwas bekommen, dann haben sie irgendetwas von dem anderen, der musste auch etwas herausgeben, sie waren nicht die einzigen, die etwas gegeben haben, und die anderen haben nur bekommen. Die Opfer haben auch etwas bekommen, und diesen Anspruch müssen sie stellen können. Da ist die Verjährungsfrist viel zu kurz, von daher finde ich es sehr sinnvoll von Ihnen, Herrn Timke, dass Sie das auch noch einmal im Nachgang als Dringlichkeitsantrag angemeldet haben.
Ich denke, wir stehen hier wirklich im Wort, dass wir etwas dafür tun wollen, und nicht nur einfach etwas reden. Deswegen halte ich es auch für überflüssig, Ihren Antrag jetzt kaputt- und kleinzureden. Ich habe ja schon ein paar Sachen dazu gesagt, aber ich denke, die Geschlossenheit des Hauses ist das, was uns eigentlich hier bewegen sollte und das Thema weitertragen sollte. Damit lasse ich es erst einmal bewenden. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich kann eigentlich unmittelbar an die beiden Vorrednerinnen anknüpfen und glaube auch, dass es diesem Parlament gut ansteht, das hier nicht als eine parteipolitische Debatte zu führen, sondern eher als eine nachdenkliche Debatte, wobei Nachdenklichkeit, vielleicht stimmen Sie mir da auch zu, auf keinen Fall bedeuten darf Kritiklosigkeit, sondern nachdenklich kann ja bedeuten, die Kritik ein bisschen genauer zu fassen, was wir eigentlich meinen.
Es ist schon gesagt worden, die katholische Kirche steht sehr im Zentrum, und niemand wird in keiner Institution dieser Welt Einzelfälle dieser Art je ausschließen können. Aber was uns doch sehr zu denken geben muss, ist doch die Vielzahl der Fälle, und zwar nicht nur in Deutschland, wie sie jetzt über Jahrzehnte von den Fünfzigerjahren bis heute zutage treten. Es ist noch nicht lange her, dass in Irland, in den USA, in Großbritannien ähnliche Fälle zutage kamen. Sobald einmal das Tor der Schleuse geöffnet wurde, haben sich hunderte, ja weltweit tausende Menschen gemeldet, denen es als Kinder so gegangen ist, und inzwischen gibt es in Holland und Österreich ähnliche Diskussionen wie in Deutschland. Das muss etwas sein, das kann gar nicht anders sein, was über den Einzelfall und über die Verfehlungen eines Einzelnen hinausgeht, muss strukturelle Ursachen darin haben, wie die katholische Kirche mit Sexualmoral und auch mit der Offenheit gegenüber den Regeln, die ansonsten in der Gesellschaft gelten, umgeht.
Hier ist die katholische Kirche gefordert, ich denke einmal, das kann man auch sagen, auch die oberste Instanz dieser Kirche ist da gefordert, und wir als Deutsche, die stolz waren, dass „Wir sind Papst“ getitelt wurde, haben allen Anlass, auch diesen Papst daran zu erinnern, dass dort alle gefordert sind, ihren Teil dazu beizutragen, endlich von diesen strukturellen Ursachen Abstand zu nehmen und eine Wende in dieser Kirche herbeizuführen.
Es gibt aber meines Erachtens keinen Anlass, sich auf der anderen Seite zurückzulehnen und nun zu glauben, dass man das Problem erschöpfend behandeln könne, indem man nur auf die katholische Kirche zeigt. Ich finde das Beispiel der hessischen Odenwaldschule deswegen so interessant, weil es deutlich macht, dass wir im Grunde genommen weniger in diesen gegenseitigen Schuldzuschreibungen denken sollten, dass immer jeder auf den anderen zeigt, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
der müsse jetzt etwas ändern, und der wäre eigentlich schuld, sondern dass es ganz offensichtlich in den Fünfziger-, Sechziger-, Siebziger- und Achtzigerjahren, und dann werde ich langsam ein bisschen unruhig, weil es natürlich auch Fälle in den Neunzigerjahren gibt, und dann hört man auch noch, was darüber hinausgehen soll, grundsätzliche strukturelle Ursachen für diese Missbrauchsfälle von Kindern in geschlossenen Einrichtungen gab. Über die Familie, wo mit 90 Prozent der Missbrauchsdelikte der Hauptort dieser Verbrechen ist, ist schon gesprochen worden, aber im Moment sollten wir diese geschlossenen Einrichtungen stärker in den Blick nehmen.
Was ist dort? Wir haben keine Offenheit, keine Transparenz. Wir haben entweder Männerbünde, die unter sich bestimmte Dinge ausmachen oder zumindest, wenn es keine Männerbünde sind, doch geschlossene Systeme, wo das Leid eines Opfers gar nicht nach außen dringen kann und wo das, was ja wahrscheinlich bei den Kindern, so wie es beschrieben wird, eine große Rolle spielt, nämlich Scham und Angst, sich zu öffnen, genutzt wird, um die Dinge eben einmal unter sich, und das finde ich ein ganz entscheidendes Stichwort, zu regeln. Daraus kommt auch eine ganz klare Forderung. Es darf nicht mehr Vergleiche geben, oder es muss sehr viel weniger Vergleiche geben, und die Dinge müssen strafrechtlich, wie sie in einem Rechtsstaat auch behandelt gehören, in einem öffentlichen Prozess behandelt werden und nicht in Vergleichen der Kirche oder anderer Institutionen mit den Opfern. Das ist, glaube ich, eine Forderung, die auch von diesem Haus hier heute deutlich ausgehen sollte.
Die Geheimhaltung, das Abschotten nach außen sind ganz offensichtlich Strukturphänomene, die das begünstigen. Wir reden ja nicht nur über Kinder, wir reden über Altenheime, wir reden über Pflegeheime, wir reden über alle Arten von Internaten, wir reden über Gefängnisse, wir reden von überall dort, wo Einzelne im Grunde genommen irgendwie aus dem Rechtsstaat herausgenommen und denen ausgeliefert sind, die sie unmittelbar in ihrem direkten Umfeld betreuen. Das begünstigt offensichtlich in einer Weise den Missbrauch der Macht gegenüber diesen Abhängigen, die dort sind. Ich finde, es ist kein Unterschied, ob es Senioren oder Seniorinnen, Kinder, Gefangene oder andere Gruppen sind, die Opfer dieses Machtmissbrauchs werden.
Was folgt daraus? Daraus folgt meines Erachtens für alle diese Einrichtungen ein Höchstmaß an Transparenz. Die dicken Mauern, wie sie auch Klosterschulen umgeben, aber nicht nur die, müssen durch gläserne Wände ersetzt werden. Es muss Zugang zu Informationen geben, es muss Ombudsleute, Ansprechpartner, Gremien geben, es muss draußen Menschen
geben, die sich immer wieder kümmern. Nicht umsonst wurde es ja schon seit längeren erkannt, es gibt Besuchskommissionen für psychiatrische Anstalten, es gibt Besuchskommissionen für Justizvollzugsanstalten, es gibt immer mehr Einrichtungen, die schauen wollen, wie es Menschen eigentlich geht, die abhängig sind, und ob denen Leid angetan wird, worum sich draußen niemand kümmert. Hier müssen wir konsequent den Weg immer weitergehen, Licht in dieses Dunkel zu bringen.
Dass das gar nicht so weit weg ist, weder von der Zeitachse, noch von der räumlichen Achse her, ist mir aufgefallen, als ich mir den Fall der Odenwaldschule noch einmal näher angeschaut haben. Da ist mir aufgefallen, dass der damalige langjährige Schulleiter Gerold Becker, dem ja mehrfacher Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird, wo sich ja mehrere Opfer gemeldet haben, und sein Nachfolger Wolfgang Harder, dem sehr massiv vorgeworfen wird, all diese Vorgänge vertuscht zu haben, noch in jüngster Vergangenheit an prominenter Stelle in Bremen als Berater des bremischen Bildungswesens aufgetreten sind. Daran werde sich vielleicht nicht alle erinnern, sowohl Herr Harder als auch Herr Becker haben die Bremer Bildungstage 2003 und den runden Tisch Bildung ab 2005 eingerichtet, zum einen geleitet, zum anderen beraten. Das heißt, die Herren sind bis in die jetzige Zeit auch bei uns in Bremen als pädagogische Größen durch die Lande gezogen und haben andere beraten, wie sie gute Bildung machen sollen.
Ich finde, dass wir auch noch einmal schauen müssen, was es eigentlich heißt, wenn wir uns jetzt im Licht unserer neueren Erkenntnisse, die wir damals möglicherweise nicht hatten, von solchen Herren haben beraten lassen, wie wir unser Schulsystem in Bremen umstellen sollen. Ich glaube, es ist in dem Fall, wenn man sich die Herren Becker und Harder, aber auch etliche andere genauer anschaut, nicht so, wie es vielleicht manchmal sein mag, dass Außenseiter quasi so am Rande dieser Institution solche Taten begangen haben, sondern dass ein Netzwerk der bedeutendsten – in der Literatur am einflussreichsten, aber auch bei vielen Veranstaltungen wie auch die Bremer Beispiele zeigen – pädagogischen Köpfe der Republik in diesen Fall ganz massiv verwickelt sind, entweder als potenzielle oder zumindest mutmaßliche Täter oder als diejenigen, die in einem Netzwerk, das sehr eng geknüpft war, versucht haben, in all den Einrichtungen, die untereinander ja in Bielefeld, in Bensheim und auch in anderen Orten dafür gesorgt haben, dass diese Dinge unter dem Deckel bleiben. Das kann und darf es in Zukunft nicht mehr geben.
Wir glauben, dass der Ansatz, das haben wir aber in der Innen- und Rechtspolitik immer vertreten, dass auf jedes Problem sofort eine Gesetzesänderung, eine Strafverschärfung oder Ähnliches kommen muss, das Problem selten löst, weil ganz oft die Probleme sehr viel tiefer liegen und sehr viel direkter angegangen
werden müssen. Wir glauben auch hier, dass es ein großes Problem wäre, nun einfach die Verjährungsfristen aufzuheben, das haben Sie ja daran gemerkt, das wir einen alternativen Antrag vorgelegt haben.
Gleichwohl ist uns aber auch wichtig – und das habe ich auch bei der Kollegin Peters-Rehwinkel herausgehört, dass das in der SPD-Fraktion ähnlich diskutiert worden ist –, dass wir uns noch einmal ganz systematisch die Strafen und die Verjährungsfristen und all das, was ja in einem komplizierten juristischen System zusammenhängt, anschauen und dann feststellen, dass dort Dinge anders justiert werden müssen. Dann finde ich, muss man das im Sinne des Schutzes der Opfer und im Sinne der nachträglichen Aufklärung dieser Verbrechen tun, vor allen Dingen aber der Prävention gegenüber denjenigen, die heute und in Zukunft vor ähnlichen Verbrechen geschützt werden müssen.
Insofern sind wir auch dafür zu schauen, ob es Nachbesserung geben muss. Wir glauben nicht, dass wir nun schnell eben einmal die Verjährungsfristen aufheben können, weil in der Rechtssystematik unseres Rechtsstaates das so ganz anders funktioniert. Dass die Gesetzesverschärfung überhaupt nur ein zentraler Baustein der Lösung des Problems ist, das glauben wir auch nicht, sondern es hat sich in den letzten Jahren sehr viel durch Bewusstseinsänderung in der gesamten Bevölkerung und in der gesamten Öffentlichkeit verändert. Daran müssen wir, glaube ich, weiter arbeiten, das schützt die Kinder mindestens so gut wie gute Gesetze. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich meinen Redebeitrag mit einem Zitat beginnen! Es ist das Zitat eines Missbrauchsopfers, das nach 35 Jahren sein Schweigen gebrochen hat und seitdem für die Rechte von sexuell missbrauchten Kindern kämpft. Ich zitiere: „Sexuelle Gewalt ist das Ende der Kindheit und der Beginn lebenslanger Leiden an Körper und Seele. Scham und Schuldgefühle manifestieren sich durch das gesetzlich verordnete Schweigen. Dadurch wird das Verbrechen in der Gesellschaft tabuisiert. Wenn Opfer dem Leid keine Worte geben dürfen und über den Schmerz nicht frei sprechen können, zerbrechen sie.“
In Deutschland werden jährlich mehr als 12 000 Fälle von sexuellem Missbrauch angezeigt. Die Dunkelziffer liegt bedeutend höher. Experten sprechen von bis zu 300 000 Kindern, die pro Jahr sexueller Gewalt zum Opfer fallen – eine, wie ich finde unfassbare Zahl.
Durch die schockierenden Missbrauchsvorfälle in der katholischen und auch evangelischen Kirche sowie an einigen Schulen ist das Thema Kindesmissbrauch wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Nicht nur die Presse, auch die Politik nimmt sich endlich wieder dieses traurigen Themas an, das ist richtig und wichtig. Die Opfer von Kindesmissbrauch können sich aus Angst und Scham häufig erst nach Jahrzehnten mit dem Erlebten öffentlich auseinandersetzen. Juristisch haben die jetzt bekannt gewordenen Missbrauchsfälle deshalb keine Folgen für die Täter, was ich als sehr schlimm empfinde. Für eine strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung der Peiniger ist es schon zu spät, denn die Verjährungsfristen sind bereits oftmals eingetreten. Verbände und Initiativen haben in den letzten Jahren immer wieder auf dieses Problem hingewiesen, allerdings ohne Gehör in der Politik zu finden. Noch vor zwei Jahren hat der Deutsche Bundestag eine Petition von vielen Tausend Bürgerinnen und Bürger abgelehnt, mit der eine Aufhebung von strafrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch an Kindern gefordert wurde. Damals waren sich SPD, CDU, FDP, Grüne und LINKE einig, dass man die bestehenden Verjährungsfristen so belassen sollte. Erst nach den jetzt bekannt gewordenen skandalösen Missbrauchsfällen setzt offenbar ein Umdenken bei den Parteien ein. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion beantragt jetzt, die strafrechtliche Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern ganz abzuschaffen. Derzeit verjähren diese Delikte nach zehn Jahren, für besonders schwere Fälle gilt eine Frist von 20 Jahren. Grundsätzlich ist dieser Antrag zu begrüßen, er greift allerdings zu kurz, weil darin eben nur auf die strafrechtliche Verjährung und somit auf die Strafverfolgung der Täter abgestellt wird. Mindestens genauso wichtig ist aber eine Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, damit dem materiellen Anspruch der Opfer Genüge getan wird. Ich habe deshalb den vorliegenden Dringlichkeitsantrag eingereicht, der neben einer Abschaffung der strafrechtlichen Verjährung auch die Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern fordert. Die Abschaffung von zivilrechtlicher Verjährung ist deshalb so wichtig, weil Schadensersatzansprüche bei sexueller Gewalt an Kindern heute bereits nach drei Jahren, beginnend nach Vollendung des 21. Lebensjahrs, erloschen sind. Im Klartext heißt das: Wer 25 Jahre alt ist, kann in der Regel keine zivilrechtlichen Forderungen gegen den Täter geltend machen. Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen im Zivilrecht schützt damit paradoxerweise die Täter, denn viele Opfer können sich oftmals erst nach Jahrzehnten mit dem erlittenen Verbrechen auseinandersetzen und darüber öffentlich sprechen. Dann aber ist es nach heutiger Rechtslage zu spät, um noch Entschädigungsforderungen für das ihnen zugefügte Leid gegen die Täter geltend zu machen. Oftmals müssen minderjährige Opfer von sexueller
Wollen wir das wirklich so weiter anschauen? Ich denke nicht! Wir brauchen deshalb eine Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch an Kindern im Straf- und Zivilrecht, damit die Opfer auch noch Jahrzehnte nach der Tat entsprechende Schadensersatzansprüche geltend machen können, zum Beispiel für Therapiekosten, die den Betroffenen oftmals bis ins hohe Alter entstehen. Nach meiner Auffassung muss der Täter diese und alle anderen Folgekosten des von ihm begangenen sexuellen Missbrauchs tragen. Die heute geltende Regelung zur zivilrechtlichen Verjährung verhindert das. Das darf es in Zukunft nicht mehr geben.
Ich komme zum Schluss! Mit der in meinem Antrag geforderten Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen unterstreichen wir die Bereitschaft der Gesellschaft, das lebenslange Leid der Opfer sexueller Gewalttaten anzuerkennen. Wir geben ihnen so die Gewissheit, dass der Staat auch noch Jahrzehnte nach dem Verbrechen auf ihrer und nicht auf der Seite der Täter steht, wenn es um den Ausgleich des materiellen Schadens geht. Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU bezieht sich auf die derzeit sich häufenden Aufdeckungen von Missbrauchsfällen vorrangig in katholischen Internaten. Aber wir alle wissen, dass die Dunkelziffer um vieles höher ist. Hier haben Menschen Mut gefasst, mit Unterstützung oder weil sie es nicht mehr ertragen haben, dieses Wissen mit sich allein herumzutragen, und haben sich gezeigt. Diese Missbrauchsfälle liegen zum Teil 30 Jahre und noch länger zurück. Die Forderung der Aufhebung einer Verjährung von Straftaten, wie zum Beispiel der sexuelle Missbrauch von Kindern, zieht aber weitere Konsequenzen nach sich, wie beispielsweise die Opferentschädigung.
Jegliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – und es ist genannt worden, auch alte Menschen, alle die abhängig sind, die Macht und Ohnmacht spüren –, traumatisiert sie, ob jung oder alt, für ein ganzes Leben oder bis zum Rest ihres Lebens. Denn alle Gewalterfahrungen in Kindheit und Jugend zerstören auf Dauer das Vertrauen in andere Menschen und so, im schlimmsten Fall, die sozialen Kompetenzen für ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft.
Für ältere und alte Menschen bedeutet das, dass sie nicht nur allein, sondern einsam sind, und im Zusatz – –. Entschuldigung, aber ich bin betroffen! Ich erlebe das im verwandtschaftlichen Bereich selbst. Beide Anträge fokussieren sich auf den Kindesmissbrauch und die damit einhergehenden Verjährungsfristen beziehungsweise die Opferentschädigung. Alle drei Anträge lassen aber offen, ob damit die Regelungen zu den Verjährungen bei den verschiedenen Straftatbeständen – nur Mord verjährt nie – insgesamt infrage gestellt werden sollen. Soll auch hier die Rechtsprechung verändert werden? Und weiter: Die Höhe des jeweiligen Strafmaßes ist derzeit untrennbar verbunden mit der Verjährungsfrist. Soll die Höhe der Strafe insgesamt auch verändert werden? Die Ausweitung auf ähnliche Straftaten muss noch eingehend diskutiert werden, Straftaten wie beispielsweise Gewalt gegen Kinder, die nicht sexuell motiviert sind, das ist Gewalt gegen die Seele eines Kindes. Sollen hier das Strafmaß und damit die Verjährung auch verändert werden? Die Anträge lassen diese und sicher noch weitere Fragen, für die Klärungsbedarf besteht, noch außer Acht. Bevor diese Anträge zu einer Bundesratsinitiative werden, sollte das Landesparlament über die rechtlichen Konsequenzen Klarheit gewinnen, die zu Rahmenbedingungen führen und dann zu einer gemeinsamen Bundesratsinitiative kommen. Wir empfehlen daher für eine grundlegende und sorgfältige Meinungsbildung die Überweisung der Anträge in den Rechtsausschuss. Diese ersetzt in keinem Fall die öffentliche und offene Diskussion und die Verächtlichmachung von Tat und Tätern. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Peters-Rehwinkel, ich bin immer sehr sachlich und sehr ruhig, und da meine ich jetzt nicht Sie persönlich, aber sehr viele Kolleginnen und Kollegen hier in diesem Hohen Haus haben bei unzähligen meiner diesbezüglichen Anträge diese ins Lächerliche gezogen oder mich danach auch noch sogar beleidigt, das ist Fakt.
Diesem Antrag, Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern abzuschaffen, werde ich selbstverständlich aus vollem Herzen zustimmen, verbunden mit der Hoffnung, dass Sie diesen wichtigen Antrag einstimmig überparteilich beschließen werden. Bei einem solch bestialischen Verbrechen wie zum Beispiel Kindesmissbrauch darf es keine strafrechtliche Verjährung geben. Solche Bestien müssen die Gewissheit haben, dass sie für ihre abscheulichen Taten ein Leben lang verfolgt und zur Rechenschaft
gezogen werden können und anschließend gnadenlos wirklich lebenslänglich weggesperrt werden. Angesichts der erst nach Jahrzehnten bekannt gewordenen grausamen Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern, vorrangig von Mitgliedern der katholischen Kirche, haben nachweislich zu viele Mitwisser viel zu lange geschwiegen.
Es kommen fast stündlich neue Missbrauchsfälle zutage. Laut „Bild-Zeitung“ wusste der Vatikan weltweit von sage und schreibe weit über 3 000 Missbrauchsfällen, die Dunkelziffer liegt weitaus höher. Es ist dringend erforderlich, dass die strafrechtliche Verjährung bei Kindesmissbrauch umgehend abgeschafft wird, denn die schrecklichen traumatischen Leiden und die grausamen Erlebnisse werden sich ein Leben lang in die Seele des missbrauchten Kindes einbrennen und ihr Leben für immer, Tag für Tag, Nacht für Nacht, traumatisch bestimmen. Ein gequältes und missbrauchtes Kind ist ein Leben lang seelisch für immer lebendig tot.
Die unendlichen Qualen verjähren nie! Sie wurden jahrelang grausam gequält, brutal geschlagen und gnadenlos geschändet, ihre Seele zerstört und ihr Leben für immer vernichtet. So etwas vergisst man niemals! Wie schon erwähnt, wurden solche grausamen Verbrechen oftmals verschwiegen oder einfach vertuscht. Täter wurden nur versetzt, wo sie dann in Ruhe weiterhin schreckliche Verbrechen begehen konnten. Durch unerträgliche Gesetzeslücken, die ich hier schon des Öfteren nachweislich aufgeführt habe, werden meiner Meinung nach wissentlich neue unschuldige Opfer in Kauf genommen. Täter wurden zu Opfern und die armen unschuldigen Opfer zu Tätern gemacht, missbrauchte Kinder wurden als Lügner gebrandmarkt und an den Pranger gestellt.
Mir wird aber jedes Mal speiübel, wenn ich verhaftete Kinderschänder wie zum Beispiel unzählige Priester mit unschuldigem Engelsgesicht und gefalteten Händchen in der Presse sehen muss, die vorher von der Kanzel mit heuchlerischem Unschuldsgesicht Moral, Anstand und sexuelle Enthaltsamkeit gepredigt haben, da wird mir so richtig schlecht! Da hilft kein Beten, da hilft kein Buße tun, da helfen auch keine lapidaren Entschuldigungen, die wir immer noch nicht vom Vatikan haben, da hilft nur eines: Wegsperren, und zwar für immer! Ich meine wirklich für immer! Egal, um welche Berufsgruppe es sich handelt! Auch Priester haben keinen Heiligenschein und schon gar keinen Freifahrtschein. Hier muss zum Schutz der Kinder rigoros strafrechtlich sofort gehandelt werden. Kindesmissbrauch ist das schrecklichste, das widerwärtigste und das widerlichste Verbrechen überhaupt. Dafür darf es keine Verjährungsfrist geben. Solche Bestien müssen ein Leben lang gejagt und verfolgt werden und anschließend für immer lebenslänglich weggesperrt werden.
zen – da haben Sie vollkommen recht –, frage ich mich aber doch, warum die CDU und alle anderen Fraktionen hier in diesem Haus meine nachweislich unzähligen Anträge zum Schutz vor sexuellem Missbrauch zum Schaden der Kinder einfach abgelehnt haben. Tatsache ist, und da sind wir uns wohl alle einig, es hätte schon sehr viel früher zum Schutz unserer Kinder politisch gehandelt werden müssen – das habe ich auch immer deutlich ausgeführt –, denn, Herr Dr. Güldner, es ist schon viel zu lange nur geredet worden. Die Zeit haben wir nicht mehr, die ist schon lange vorbei. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der sexuelle Missbrauch und die sexualisierte Gewalt gegen Kinder gehören ohne Frage zu den schwersten Verbrechen, die ein Mensch einem anderen antun kann. Die bekannt gewordenen Missbrauchsfälle mahnen uns zu sofortigem Handeln, aber eben zu überlegtem Handeln und nicht zu unüberlegten, kurzfristigen Aktionen, die dann dazu dienen sollen, die Öffentlichkeit zu beruhigen. Insofern begrüße ich für meine Fraktion ausdrücklich die Initiative, die hier auch die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben. Ich glaube, die Punkte sind in der Abgewogenheit genau die Argumente, die angeführt werden müssen und die wir als Bremer Landesparlament auch in die bundespolitische Diskussion einbringen sollten, denn letztlich ist der Bundesgesetzgeber verantwortlich.