Protocol of the Session on February 24, 2010

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der LINKEN)

Mit dieser Haltung bin ich, glaube ich, in der Gesamtgesellschaft nicht allein. Existenzsichernde Arbeit hat etwas mit der Würde des Menschen zu tun. Nicht wegen eines Niedriglohnes zum Amt gehen zu

müssen, sondern vom Lohn leben zu können, das hat auch etwas damit zu tun, dass individuelle Leistung, wo auch immer erbracht, durch ein Lohn oder Gehalt anerkannt wird. Nicht zuletzt sind auch die kollegialen sozialen Kontakte extrem wichtig. Heiner Geißler hat an diesem Wochenende in der Samstagsausgabe einer großen Tageszeitung in Bremen ein paar interessante Äußerungen dazu gemacht: „Die Arbeitslosen können überhaupt nichts für den geringen Lohnabstand. Sie sind arbeitslos, weil zum Beispiel die eigene Firma pleite gemacht hat. Wenn sie nun dauernd hören müssen, dass sie – weil sie keine Arbeit finden – zu viel Geld bekommen, dann zerstört man die Würde des Menschen. Das ist das Üble an dieser Debatte.“ Meine Damen und Herren, recht hat er!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Er sagt weiter sinngemäß, wenn derjenige, der arbeitet, mehr verdienen soll als derjenige, der nicht arbeitet, kann es nicht sein, dass die Regelsätze abgesenkt werden. Die Antwort kann doch also nicht sein, dass das Existenzminimum unter das Existenzminimum gedrückt wird, das ist doch absurd!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Von Arbeit muss man ohne staatliche Zuschüsse existenzsichernd leben können. Dazu müssen die Löhne über dem Hartz-IV-Satz liegen. Die logische Konsequenz sind nun einmal gesetzliche Mindestlöhne, daran geht kein Weg vorbei.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der LINKEN)

Wir brauchen kluge Lösungen, auch über die vom Bundesverfassungsgericht geforderte hinaus. Zunächst muss in diesem Jahr ein Weg gefunden werden; an dieser Stelle hat sich die Senatorin schon konstruktiv eingebracht. Es gilt auch, darüber hinaus weiterzudenken. Die Idee einer Kindergrundsicherung, wie die Senatorin sie eingebracht hat, ist dabei durchaus nachdenkenswert. Es würde das System auf den Kopf stellen und für mehr Gerechtigkeit sorgen. Kommen wir kurz zur Bremer FDP! Sie surfen natürlich mit großer Freude auf der Westerwelle. Ja, ich sehe es Ihnen an, Herr Dr. Möllenstädt! Ich will Ihnen aber auch noch einmal etwas sagen, Herr Dr. Möllenstädt: Wenn ich Sie dort so sitzen sehe, wie Sie köstlich amüsiert sind, dann ist mein persönlicher Eindruck, dass Ihnen die Tragweite dieser Debatte nicht wirklich bewusst ist.

(Abg. D r. M ö l l e n s t ä d t [FDP]: Auch dieser lächerlichen Darbietung, die Sie da von sich geben?)

Das wollte ich Ihnen einmal sagen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Sie bringen hier den scheinheiligen Antrag „Armut bekämpfen, Arbeit schaffen, Chancen eröffnen“ ein, wir werden ihn ja in der März-Sitzung noch behandeln. Ich möchte nur auf einen Satz eingehen, der Ihre innere Haltung deutlich macht. Sie sprechen darin vom unbeschwerten Leben auf Kosten der Allgemeinheit. Das ist eine Unverschämtheit!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der LINKEN)

Das, meine Herren von der FDP – Damen haben Sie ja nicht –, glaube ich Ihnen auf das Wort. Sie wissen genau, wie es ist, ein unbeschwertes Leben zu führen, aber ich bin sicher, dass Sie keine Ahnung von der Lebenswirklichkeit der Menschen haben, die Sie hier diffamieren. Davon haben Sie so wenig Ahnung wie von Gleichstellungsfragen, davon konnten wir uns hier im Parlament schon häufiger überzeugen.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der LINKEN)

Ich komme zum Schluss! In Lilienthal hat es in der letzten Woche eine Einladung zum Politiktreff der FDP gegeben. Außer Parteimitgliedern hat es zwar kaum jemanden interessiert, man war unter sich, unter Parteifreunden. Eingeladen war der Bremer FDP-Bundestagsabgeordnete Torsten Staffeldt.

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Endlich einmal jemand, der ihn einlädt!)

Er hat dort gesagt, er sehe die FDP als Partei aller, die morgens aufstehen und arbeiten gehen. Diesen Satz muss man nicht weiter kommentieren, aber er könnte auch heißen: Die FDP ist die Partei, die morgens aufsteht, das Spendengeld zählt und sich wieder hinlegt.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der LINKEN)

Vielen Dank, meine Damen und Herren! Gute Nacht, FDP!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der LINKEN)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Frehe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte an

die Damen und Herren von der CDU gerichtet ein prominentes Mitglied Ihrer Partei, wie schon Frau Garling, am Anfang zitieren, nämlich Heiner Geißler, der auf die Frage des „Weser-Kurier“ am 20. Februar 2010 geantwortet hat, was eine Generaldebatte über Hartz IV im Bundestag bringen könnte: „Eine Bewusstseinsklärung, damit endlich diese pauschale Rederei aufhört, die nur dazu dient, Leute zu demütigen und ihnen den Eindruck zu vermitteln, sie seien Bürger zweiter Klasse. Es ist unsere knallharte Pflicht, die auch schwer fallen kann – denjenigen zu helfen, die in Not sind.“ Er meint, wenn diese Debatte über zu hohe Leistungen, Leistungsmissbrauch, Verschärfung der Arbeitspflicht, fehlende Sanktionen und so weiter auf dem Rücken der Arbeitslosen ausgetragen wird, verletze sie die Menschenwürde. Richtig so! Das heißt nicht, dass man nicht darüber reden dürfte, aber es kommt darauf an, wie man darüber redet, wie Leistungen gewährt werden.

Heiner Geißler greift damit auf, was das Bundesverfassungsgericht der Politik ins Stammbuch geschrieben hat. Ich zitiere aus dem Urteil vom 9. Februar 2010: „Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.“ So das Bundesverfassungsgericht! Darin ist alles enthalten, die ganzen Qualitäten, die dann später im Urteil ausgeführt werden. Das bedeutet, die Höhe der Regelleistung darf nicht nach freiem politischen Ermessen willkürlich festgesetzt werden durch, wie das Bundesverfassungsgericht sagt: „Schätzungen ins Blaue hinein“ oder dadurch, dass dann einfach irgendwelche Sätze reduziert werden, sondern es muss transparent, nachvollziehbar, empirisch fundiert bestimmt werden.

Dieses Schwadronieren dieser Schäubles, de Maizieres und Westerwelles über die Möglichkeit, die Regelsätze im bisherigen Rahmen zu halten oder gar abzusenken, zeigt, dass die Herren sich nicht wirklich mit dem Urteil und der darin dezent formulierten Kritik des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt haben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Es ist verfassungswidrig, weil es die Menschenwürde nach Artikel 1 und das Sozialstaatsgebot in Artikel 20 unseres Grundgesetzes verletzt, wenn die Höhe der Grundsicherung, die der Staat zahlt, ausschließlich nach den fiskalischen Auswirkungen oder nach Überlegungen zum Lohnabstandsgebot bestimmt wird. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss nicht nur das tatsächlich physische Existenzminimum, also genug zu essen und ein Dach über dem Kopf, abdecken, sondern auch die kulturelle und soziale Teilhabe.

Wie soll die soziale und kulturelle Teilhabe sichergestellt werden – auch das hat das Bundesverfassungsgericht gefordert –, wenn bei den Ausgaben des unteren Fünftels der Einkommensbeziehenden sämtliche Bildungsausgaben herausgerechnet werden? Ist die Berechnung noch nachvollziehbar, wenn die Ausgaben für Freizeit und Unterhaltung nahezu halbiert werden? Wie sollen die Grundsicherungsbeziehenden sozial teilhaben, wenn die Kosten für Hotelund Restaurantbesuche auf weniger als 30 Prozent und die Verkehrsaufwendungen sogar auf fast ein Viertel heruntergerechnet werden? Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass diese Berechnungen von Willkür und Realitätsferne geprägt sind.

Geradezu zynisch ist die Herabsetzung der üblicherweise zu tätigenden Gesundheitsausgaben um fast ein Drittel, obwohl klar auf der Hand liegt, dass gerade arme Menschen häufiger Gesundheitsprobleme haben als Menschen, die bessergestellt sind. Verheerend ist die nachgeschobene Begründung der Bundesregierung, die vom Bundesverfassungsgericht auch so nicht akzeptiert wurde, dass Ausgaben für Bildung nicht im Regelsatz enthalten sein müssten, weil die Länder hierfür zuständig seien und außerdem weitgehende Lehrmittelfreiheit bestehe. Wer ein Kind im schulpflichtigen Alter hat, weiß, was tatsächlich aufgewendet werden muss, um dem Kind armer Eltern auch nur annähernd gleiche Chancen im Unterricht zu ermöglichen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Bundesverfassungsgericht rügt auch, dass quasi mit einer Schätzung ins Blaue hinein Verbrauchsausgaben der sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe mit der Begründung abgesenkt wurden, dass zum Beispiel Ausgaben für Pelzmäntel, für Sportboote oder Segelflugzeuge nicht zum regelsatzrelevanten Bereich gehören. Aber Sie haben, auch nach Aussage des Bundesverfassungsgerichts, nicht geprüft, ob tatsächlich die arme Bevölkerung, diese untersten 20 Prozent, solche Ausgaben überhaupt tätigen. Das scheint doch eher unwahrscheinlich zu sein. Wer dann noch glaubt, eine korrekte Berechnung könne niedrigere oder gleich hohe Regelleistungen ermöglichen, ist weltfremd oder handelt verfassungswidrig.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die jetzigen Höhen der Regelsätze „nicht evident unzureichend“ sind. Diese Zurückhaltung hat es sich aber auferlegt, weil grundsätzlich die Politik die Aufgabe hat, inhaltlich zu bestimmen, was zu einer gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen gehört. In Deutschland muss das etwas anderes sein als in armen Staaten wie in Rumänien oder Bulgarien, aber der Gesetzgeber darf nicht so weit gehen, dass arme

Menschen weitgehend von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ein solcher Ausschluss ist demütigend und verletzt die Menschenwürde.

Wie verhält es sich nun mit der Unterstellung, Arbeitslose würden sich faul in der Hängematte räkeln und könnten nur durch scharfe Sanktionen zur Arbeit motiviert werden? Wie ist das also mit der fehlenden Leistungsbereitschaft der Grundsicherungsbeziehenden? Zirka ein Viertel der erwerbsfähigen Grundsicherungsbeziehenden sitzt nicht zu Hause, sondern arbeitet legal in einer Beschäftigung, obwohl ihnen oberhalb des Freibetrags von 100 Euro 80 Prozent der Einkünfte, die darüber liegen, abgezogen werden. Ein erheblicher Teil davon arbeitet sogar Vollzeit. Fehlende Mindestlöhne, Frau Garling sagte es schon, unständige Beschäftigung, Leiharbeit, unfreiwillige und selbstausbeuterische Selbstständigkeit als Kioskbesitzer, Franchisenehmer oder selbstständiger Lkw-Fahrer, Ein-Euro-Jobs, unbezahlte mehrjährige Praktika drücken die leistungsbereiten und hart arbeitenden prekär Beschäftigten unter ein existenzsicherndes Lohneinkommen.

Arbeitsbereitschaft und Arbeitsmotivation kann man diesen 11 000 Beschäftigten mit Aufstockungsleistungen allein in der Stadt Bremen sicher nicht absprechen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Trotz der weitgehenden Anrechnung des erzielten Einkommens suchen sie Arbeit und üben ihre Beschäftigung unter schwierigen Bedingungen aus. Die wenigen, die geeignete und angemessene Arbeitsangebote ablehnen, weil sie nicht wirklich an einer Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt interessiert sind, werden in einer ersten Stufe mit einer Kürzung von 30 Prozent ihrer Regelleistungen bestraft, im Wiederholungsfall 60 Prozent, und wenn sie sich das dann noch einmal zu Schulden kommen lassen, haben sie gar keine Regelleistungen mehr. Das Problem ist eher, dass die Kürzungstatbestände Willkür zulassen und mitunter sogar verfassungswidrig sind, wenn zum Beispiel gekürzt wird, weil jemand eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben will, weil sie unsinnige und schikanöse Pflichten enthält.

Auch die eigenständige Ermittlung eines Kinderregelsatzes für die entsprechenden Altersgruppen ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass Kinder von Erwerbslosen nicht in ihrer Entwicklung benachteiligt werden. Neben der pauschalierten Regelleistung müssen auch Tatbestände gesetzlich verankert

werden, die individualisierte Bedarfslagen genauer treffen. Der gemeinsame Theaterbesuch der Schulklasse, eine eintägige Klassenfahrt, der konkrete Beitrag zum Sportverein und das teure Schülerinnen- und Schülerticket müssen in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen werden. Auch bei Kinderkleidung muss ein Regel-Ausnahme-Verhältnis von Kleiderpauschale und individueller Bemessung bei Sportkleidung, Übergrößen, Konfirmation und so weiter vorgesehen werden.

Eine zielgerichtete Förderung der Kinder durch eine ausreichende finanzielle Ausstattung und eine möglichst vollständige Einbeziehung in die sozialen Angebote von der Krippe bis zum Hort sind die Voraussetzungen dafür, dass Armut sich nicht sozial vererbt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Aber besonders perfide finde ich die Diskussion, wenn sie eine ethnische Wendung nimmt. Das ist immer dann der Fall, wenn von der Einwanderung in die Sozialsysteme gesprochen wird. Dabei wird darauf verwiesen, dass Migrantinnen und Migranten unter den Erwerbslosen mindestens mit einem doppelt so hohen Anteil vertreten sind wie Deutschstämmige. Dass in den Sechziger- und Siebzigerjahren bewusst für die niedrig qualifizierten Arbeiten unqualifizierte Kräfte geholt wurden, dass viele zum Beispiel als Schweißer sich zum hochqualifizierten Facharbeiter fortgebildet haben, aber der fehlende formale Abschluss einer Vermittlung in verwandte Berufe entgegensteht, dass Migrantinnen und Migranten mit hohen Bildungsabschlüssen nicht vermittelt werden können, weil diese hier nicht anerkannt sind, dass eine versäumte rechtzeitige Sprachförderung bei der Einwanderung im Alter zu unüberwindlichen Vermittlungshemmnissen führt, dass Arbeitsverbote oder fehlende Arbeitserlaubnisse wegen des Aufenthaltsstatus eine Vermittlung gar nicht zulassen, wird weitgehend ausgeblendet.

(Glocke)

Ich komme zum Schluss! Als Konsequenz aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil müssen wir dafür sorgen, dass die Grundsicherungsleistungen bedarfsdeckend und sozial gerecht ausgestaltet und von diskriminierenden und ausgrenzenden Elementen befreit werden und auch Arbeitslosen und ihren Angehörigen die volle gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Bartels.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst für die CDU-Bürgerschaftsfraktion sagen, wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, weil es auch einen klaren Auftrag für den Gesetzgeber bedeutet. Im Übrigen ist es kein Urteil, was völlig überraschend ist, das muss man sagen. Wir Sozialpolitiker haben ein Stück weit auch dieses Urteil ersehnt, weil es eine Rechtsklarheit bringt. Es ist aber, das muss man auch sagen, immer eine Aufgabe von Politik, zuallererst eine Regelung zu finden, und nicht von Gerichten. Insofern aber hat das Bundesverfassungsgericht in der Tat am 9. Februar einen wichtigen Spruch geleistet und den Bundesgesetzgeber aufgefordert, für transparente Bemessungsgrundlagen zu sorgen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daraufhin sofort erklärt, dass sie auch zügig zu einer Lösung kommen will, und wir sind sehr froh, dass Bundesministerin Frau Dr. von der Leyen bereits eine Expertengruppe eingerichtet hat, denn es ist sinnvoll, dass wir hier zu klaren Grundlagen kommen und auch die Bedarfe gerade von Kindern klar erfassen. Die sind im Grunde genommen die Gewinner, denn was wir bisher in der Bedarfserrechnung für den Regelsatz hatten, war etwas Zusammengesuchtes. Dort waren zum Beispiel keine Bedarfe für Bildungsaufwendungen eingerechnet. Gerade Kinder in dem Alter, wie sie hier sind, brauchen eine finanzielle Unterstützung, aber auch eine sachgerechte Unterstützung für ihre Bildung. Daher hat das Bundesverfassungsgericht hier eine klare Aussage getroffen, auch zur Frage der Abzüge, die zum Teil auch doch relativ willkürlich getroffen wurden. So wurden zum Beispiel 15 Prozent der Energiekosten für Kinder pauschal abgezogen. Da fragt man sich: Woher nimmt man das? Da hat das Gericht auch klar gesagt, das kann so nicht sein, und das muss nachweisbar sein. Nun haben wir eine Verbraucherstichprobe aus dem Jahr 2008: Die Daten sind noch nicht aufbereitet, werden aber derzeit auch aufbereitet. Das kann ein Anhaltspunkt sein, dass wir hier zu einer Anhebung der Regelsätze kommen. Aber das Bundesverfassungsgericht hat sehr klar keine Aussage getroffen über die Höhe.