Protocol of the Session on October 28, 2009

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Allein mit einem Korruptionsregistergesetz wird man Korruption nicht eindämmen können, aber es ist ein Pfeiler. Wir haben Ihnen in diesem Antrag noch weitere Pfeiler aufgezeigt, die wird ergänzend Herr Fecker gleich auch noch einmal erläutern. Wir haben im Vorfeld zu unserem Gesetzentwurf noch sehr viele Anregungen bekommen, dass beispielsweise dieses Korruptionsregistergesetz vielleicht auch elektronisch geführt werden kann. All diese Anregungen sind uns hochwillkommen. Wir werden diese nach der ersten Lesung in die Beratung in der Innendeputation einbeziehen. Wir werden dort alle weiteren Vorschläge, die vielleicht auch noch kommen mögen, bewerten, und all das, was uns hilft, dass mit der öffentlichen Auftragsvergabe in Bremen der Verdacht beseitigt werden kann, dass diese der Korruption unterliegt, werden wir in dieses Registergesetz einbauen.

Ich hoffe, dass sich in Bremen ganz viele daran beteiligen. Ich wünsche, dass am Ende dieses Prozesses ein transparentes Vergabeverfahren steht und korrupte Unternehmen hier in Bremen vom Markt gedrängt werden. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort erhält der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Korruption beeinträchtigt immer wieder in erheblichem Maße das politische, wirtschaftliche und soziale Leben. Sie schwächt das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des Staates und in die Lauterkeit seiner Repräsentanten. Nur durch eine effektive Bekämpfung in diesem Bereich lässt sich dieses Vertrauen zurückgewinnen. Korruption schadet nicht nur dem Vertrauen, sondern auch ganz real den kleinen und mittleren Betrieben, die sich dem fairen Wettbewerb stellen wollen.

Bremen ist bei der Korruptionsbekämpfung bereits länger auf einem guten Weg. Mit der Einrichtung einer zentralen Antikorruptionsstelle, diversen Richtlinien und der Benennung von Antikorruptionsbeauftragten in jedem Ressort haben wir durchaus wirksame Mittel der Prävention, aber auch der Reaktion. Diesen Instrumenten wollen die Koalitionsfraktionen heute ein weiteres Mittel hinzufügen. Mit der gesetzlichen Einrichtung eines Korruptionsregisters wollen wir allen vergebenden Stellen die Möglichkeit geben, eine Informationsquelle zur Prüfung des Unter

nehmens zu nutzen. In diesem Register sollen all die Firmen aufgeführt werden, die gegen entsprechende Passagen des Strafgesetzbuches, also Vorteilsnahme, Bestechung oder Betrug, sowie weitere im direkten Zusammenhang zur Korruption stehende Straftatbestände wie unter anderem auch die illegale Beschäftigung, verstoßen.

Natürlich ist ein rein bremisches Korruptionsregister nicht allein ausreichend. Schade, dass gerade die Union auf Bundesebene alle Entwicklungen für ein bundesweites zentrales Register blockiert! Die Grünen halten das Zeichen, das die CDU an dieser Stelle setzt, für politisch falsch und auch schädlich für unser Land.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

So bleibt den Ländern nichts anderes übrig, als selbst tätig zu werden. Bremen ist da bei weitem kein Einzelfall. Ich nenne jetzt an dieser Stelle exemplarisch Nordrhein-Westfalen, das ein ähnliches Gesetz schon vor längerem verabschiedet hat.

Diesem Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, war in den Fraktionen eine lange Diskussion vorgeschaltet. Es gab unter anderem auch eine gemeinsame Veranstaltung der SPD-Fraktion und unserer grünen Fraktion, in der wir uns aus den Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen haben berichten lassen. Auch einen Austausch mit der Bremer Handelskammer haben wir geführt.

Wir wollen heute aber nicht nur das Gesetz in erster Lesung beschließen, sondern auch den Senat auffordern, weiter zu handeln. Die zentrale Antikorruptionsstelle bedarf aus unserer Sicht einer gesetzlichen Grundlage und muss auch die Zuständigkeit für die bremischen Gesellschaften umfassen. Das macht Sinn, und das hätte man eigentlich gleich von Beginn an auch so handhaben müssen. Wir brauchen für das Bremische Beamtengesetz eine Regelung, in der wir den sogenannten Whistleblowern Schutz zusichern, denn gerade bei Korruptionstatbeständen, und das hat auch die Vergangenheit immer wieder gezeigt, sind die Verfolgungsbehörden auf Hinweise auch direkt aus den Unternehmen oder den Behörden angewiesen.

Lassen Sie mich zum Abschluss kurz noch auf das Verfahren eingehen! Uns liegen eine Reihe Änderungsvorschläge aus den Reihen der Antikorruptionsbeauftragten vor, Herr Tschöpe hat bereits darauf hingewiesen, von denen aus grüner Sicht auch viele sinnvoll sind. Es gibt sicherlich auch von den Oppositionsfraktionen noch entsprechende Vorschläge. Uns Grünen ist daran gelegen, dieses Gesetz auf eine breite Basis zu stellen, und wir machen auch gern an dieser Stelle das Gesprächsangebot an alle, die uns in dieser Angelegenheit mithelfen wollen, in unserem Bundesland Korruption wirkungsvoll zu bekämpfen.

Es ist nicht so verniedlichend der Slogan „Eine Hand wäscht die andere“, sondern es ist ein klarer Angriff auf unsere Gesellschaft. Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, dass Korruption überall in Bremen und Bremerhaven entschieden bekämpft wird! – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort erhält der Abgeordnete Hinners.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Korruption beeinträchtigt zweifellos den fairen Wettbewerb im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Ohne Zweifel entsteht dabei auch ein großer Schaden für das Vertrauen in den Staat – dafür gibt es weltweit viele Beweise – und seine Institutionen, Herr Tschöpe und auch Herr Fecker haben schon darauf hingewiesen. Die CDUFraktion unterstützt deshalb ausdrücklich die Bekämpfung der Korruption. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, haben wir in der Großen Koalition mit für die Einrichtung der zentralen Antikorruptionsstelle gesorgt.

Meine Damen und Herren von der Koalition, der vorliegende Antrag zur Einrichtung und Führung eines Korruptionsregisters geht allerdings weit über das Ziel hinaus, das sehen im Übrigen auch die Handelskammer und die Handwerkskammer so. Herr Fecker, Sie haben bei Ihrem Hinweis unterschlagen, dass Sie mit denen in Kontakt getreten sind. Ihr Antrag beinhaltet nicht nur typische Tatbestände der Korruption, sondern listet vielmehr ein Sammelsurium von Paragrafen des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze auf. Die Palette geht von Geldwäsche über den normalen Betrugstatbestand, Steuerhinterziehung, ungenehmigte Beschäftigung von Ausländern bis hin zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Eine Rechtsfolgeregelung, als Jurist wissen Sie, was darunter zu verstehen ist, fehlt dagegen völlig.

Insgesamt 22 Rechtsvorschriften, meine Damen und Herren, listen Sie in Ihrem Antrag auf. Besonders kritisiert wird von der CDU-Fraktion die aus dem Antrag hervorgehende Verletzung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung, denn nach Ihrem Willen soll es schon möglich sein, Unternehmen während eines laufenden Straf- und Bußgeldverfahrens in das Register eintragen zu können.

Weiterhin wollen Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, auch bei Einstellung eines Verfahrens nach 153 a Strafprozessordnung, StPO, eine Eintragung des betroffenen Unternehmens oder der natürlichen Person in das Register vornehmen. Auch das ist mit uns nicht zu machen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Im Übrigen enthält Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der Koalition, keine Hinweise darauf, wie Sie mit Unternehmen umgehen wollen, deren Mitarbeiter eigenständig und zum eigenen Vorteil Korruption ausgeübt haben. Wollen Sie in solchen Fällen etwa die Firma in Sippenhaft nehmen und in das Register eintragen lassen? Ganz offensichtlich geht es Ihnen in dem Antrag auch nicht nur um die Bekämpfung der Korruption, sondern eher um die Überprüfung der Zuverlässigkeit und des Charakters eines Unternehmens. Dafür ist das Korruptionsregister weder geeignet noch zulässig.

Meine Damen und Herren, aus den genannten Gründen lehnen wir Ihren Antrag unter Ziffer 3 zur Einrichtung und Führung eines Korruptionsregisters ab. Der CDU-Fraktion ist völlig klar, dass etwas gegen Korruption, ich hatte es schon angedeutet, unternommen werden muss. Wir sind deshalb durchaus für die Einrichtung eines entsprechenden Registers, allerdings sollte es dafür auf eine bundeseinheitliche Regelung mit eindeutigen Tatbeständen der Korruption geben. Herr Tschöpe, da gibt es nichts zu lachen, ich habe deutlich gemacht, dass Sie hier Tatbestände aufführen, die mit Korruption im eigentlichen und engeren Sinne nichts zu tun haben.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen auch keine Insellösung für Bremen mit dem von Ihnen dargestellten Sammelsurium von Rechtsvorschriften.

Noch ein Hinweis an die Adresse der Grünen, Herr Fecker. Der auch von Ihnen unterzeichnete Antrag wurde im Wortlaut fast identisch am 8. Oktober 2009 von der SPD in die Hamburger Bürgerschaft eingebracht und von Ihren Parteifreunden dort abgelehnt.

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Da gibt es einen Koalitionsvertrag! – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Weil die CDU es dort nicht will und hier auch nicht!)

Meine Damen und Herren, da Ihr Antrag weitere Anforderungen an den Senat beinhaltet, beantragen wir zu den einzelnen Punkten getrennte Abstimmung. Mir ist wichtig, dass das deutlich wird. Da müssen Sie sich mit Ihren Hamburger Kollegen unterhalten!

(Zuruf von der CDU: Wir auch! – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie nicht, Sie könnten zustimmen!)

Im Einzelnen nehmen wir wie folgt dazu Stellung: Getrennte Abstimmung hatte ich soeben beantragt. Der unter Ziffer 1 a geforderten Rechtsgrundlage in

Form eines Gesetzes über die Tätigkeit der zentralen Antikorruptionsstelle stimmen wir zu. Die unter Ziffer 1 b geforderte gesetzliche Regelung im Bremischen Beamtengesetz lehnen wir ab – Herr Fecker, Sie haben eben darauf hingewiesen –, da das Beamtengesetz in Paragraf 37 Absatz 2 schon Regelungen für Beamte bei begründetem Verdacht auf eine Korruptionsstraftat vorsieht. Weiterhin lehnen wir die unter Ziffer 1 c aufgestellte Forderung nach Korruptionsbeauftragten für alle Ressorts und Dienststellen, man möge sich einmal vorstellen, was das für einen Umfang annimmt, ab. Dadurch wird nur der Bürokratismus weiter verstärkt und die zentrale Antikorruptionsstelle geschwächt. Sinnvoller in diesem Zusammenhang ist eine bessere Aufklärungs- und Präventionsarbeit.

Der unter Ziffer 2 formulierten Forderung an den Senat, über den Bundesrat eine Initiative zur Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters zu ergreifen, stimmen wir nicht zu, Herr Tschöpe, dies aus folgendem Grund: Ihr Antrag beinhaltet so viele Straftatbestände und Rechtsvorschriften, dass wir davon ausgehen, dies soll Ihr Antrag auf Bundesratsinitiative werden, und konsequenterweise können wir den dann nur ablehnen und ihm nicht zustimmen. Vielen herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! DIE LINKE hat sich mit diesem Antrag auch sehr ausführlich beschäftigt. Wir begrüßen, dass es eine Einzelabstimmung über die einzelnen Punkte gibt. Ich möchte einmal Folgendes kurz benennen: Wir haben uns in der Tat sehr genau gefragt, ob die Eintragungsvoraussetzungen, die hier genannt worden sind, und wann der für die Eintragung erforderlich hinreichende Nachweis des jeweiligen Rechtsverstoßes, ausreichend erbracht wird, wirklich nicht zu eng gefasst sind. Da waren wir uns zugegebenermaßen nicht ganz sicher.

Wir begrüßen generell, dass es so ein Korruptionsregister geben soll. Natürlich finden wir den Punkt 2, dass es eine Bundesratsinitiative gibt, völlig richtig. Wir werden das unterstützen, sonst wird das, wenn das nur für Bremen gelten sollte, wie auch die Vorredner schon gesagt haben, zu einem zahnlosen Tiger. Bremen ist ein Anfang!

Zu dem Gesetz würden wir vorschlagen, was durchaus ein übliches Verfahren ist, wenn wir heute die erste Lesung machen, dass es eine Überweisung in die Ausschüsse gibt. Damit wären wir einverstanden, dann könnten wir allen Punkten zustimmen und die ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

offenen Fragen, die ich soeben benannt habe, für uns noch einmal klären. Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Woltemath.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will nicht alles wiederholen, was zur Korruption gesagt worden ist, aber da sind wir uns ja auch alle einig, dass es den Rechtsstaat und das Vertrauen in den Staat unterhöhlt, wenn Korruption betrieben wird, und dass es tiefgreifende Maßnahmen gibt, um Korruption zu bekämpfen. Ich möchte gleich, um es kurz zu machen, in die einzelnen Punkte des Gesetzes einsteigen: Wir haben als FDP-Fraktion bei Paragraf 2, Einstellung des Strafverfahrens und dann Eintragung, ein Problem, vor allen Dingen bei Abschnitt 5, Dauer der Durchführung eines Straf- und Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage bei der meldenden Stelle kein vernünftiger Zweifel besteht und so weiter. Darüber sollten wir, finde ich, noch einmal hinreichend nachdenken, denn dagegen haben wir massive rechtsstaatliche Bedenken. Dafür muss es nach unserem Dafürhalten ein eindeutiges Urteil und eine eindeutige Rechtsgrundlage geben.

(Beifall bei der FDP)

Ich denke auch, dass wir keine Insellösung anstreben sollten und eine bundeseinheitliche Lösung brauchen, weil Korruption nicht an der Landesgrenze Halt macht. Es gibt vor allen Dingen hier in Bremen eine sehr enge Verflechtung und Verbindung mit dem Umland.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Aber Nordrhein-Westfalen mit 20 Millionen Einwohnern hat schon eines!)

Der Punkt, der hier auch schon angesprochen worden ist: Was passiert, wenn Mitarbeiter sich der Korruption hingeben, ich möchte das einmal so formulieren, und die Firma dadurch in Mitleidenschaft gezogen wird? Lange Rede, kurzer Sinn, wir werden dem Gesetz in dieser Form, wie es vorliegt, nicht zustimmen, und ich denke, es ist dringend erforderlich, dass es noch einmal in die Ausschüsse überwiesen und überarbeitet wird. – Danke!

(Beifall bei der FDP)

Das Wort erhält der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sofern sich die Auseinandersetzung ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

an den Eintragungsvoraussetzungen entzündet, sage ich einmal, was die Eintragungsvoraussetzungen dafür sind, dass ein solches Unternehmen dort hineinkommt: Erstens, es hat eine strafrechtliche Verurteilung vorgelegen, dies ist rechtsstaatlich völlig unbedenklich, das können Sie, glaube ich, alle annehmen, dass es unbedenklich ist.

Zweitens, es hat ein Strafbefehl vorgelegen, dies wäre völlig unbedenklich, weil derjenige, dem der Strafbefehl zugestellt wird, durch einen Einspruch jederzeit ein Verfahren hätte erreichen können. Legt er keinen Einspruch ein, akzeptiert er die Verurteilung durch den Strafbefehl!