Protocol of the Session on October 28, 2009

Zweitens, es hat ein Strafbefehl vorgelegen, dies wäre völlig unbedenklich, weil derjenige, dem der Strafbefehl zugestellt wird, durch einen Einspruch jederzeit ein Verfahren hätte erreichen können. Legt er keinen Einspruch ein, akzeptiert er die Verurteilung durch den Strafbefehl!

Drittens, und da sagen Sie, das wäre bei einer Einstellung des Strafverfahrens nach Paragraf 153 a StPO, das ist eine Einstellung gegen Zahlung eines Verwarnungsgelds: Dieses Verfahren beende ich natürlich nur dann, wenn ich meine, dass der Vorwurf irgendwie schon zutrifft.

(Abg. W o l t e m a t h [FDP]: Das ist ja wie- der Interpretation! – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Das machen sie doch, um das Ver- fahren zu beenden!)

Das machen sie zur Verfahrensbeendigung! Wenn Sie aber als derjenige, der angeklagt ist, ernsthaft glauben, ausreichende Argumente zu haben, dass Sie hinterher nicht verurteilt werden, dann werden Sie das nicht tun. Das ist eine völlig einfache rechtsstaatliche Geschichte, womit man bei sonstigen registerrechtlichen Eintragungen auch keine Probleme hat, Herr Kollege Röwekamp!

Worüber man nachdenken kann, ist: Warum steht dann eigentlich darin „für die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens“?

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Eine Einstel- lung nach Paragraf 153 a steht nicht im Füh- rungszeugnis! Warum soll das hierin stehen?)

Das steht nicht im Führungszeugnis, das nicht! Darf ich eben noch einmal den Gedankengang aufnehmen: Wir wissen doch alle, wie lange Wirtschaftsstrafverfahren dauern. Da gibt es eine Anklageerhebung, dann dauert das zwei Jahre, bis in der ersten Instanz entschieden wird, dann gibt es eine Berufung, die dauert noch einmal zwei bis drei Jahre, gegebenenfalls gibt es am Ende noch eine Revision.

Ich glaube, wenn man nicht ernsthaft dieses Unternehmen, und die Fälle haben wir auch erlebt, wo kurz vor Verfahrensbeendigung das Unternehmen einfach umfirmiert oder den Besitzer gewechselt hat – –. Wenn wir nicht sagen, wenn kein vernünftiger Zweifel mehr daran besteht und das ist die Voraussetzung, es darf kein vernünftiger Zweifel mehr bestehen, dann kann das Ganze eingetragen werden. Ich finde das abgewogen. Ich biete aber allen noch

einmal an, in den Ausschüssen auch über diese Eintragungsvoraussetzungen zu sprechen.

Herr Hinners, dass es keine Rechtsfolge gibt, ist natürlich nicht richtig! Wenn Sie in diesem Register sind, dann erhalten Sie keine öffentlichen Aufträge mehr. Das ist eine klare, wirtschaftliche Folge.

Letzter Punkt, Sie haben gesagt, das ist ja viel zu viel und darin stehen ja ganz viele Dinge. Für die Kollegen, die hier gern einmal hineinsehen möchten, unter Paragraf 3 Absatz 1 stehen insgesamt 30 verschiedene Tatbestände. Diese verschiedenen Tatbestände sind alle darauf ausgerichtet, dass sich Unternehmen nicht rechtstreu verhalten. Dies ist Schwarzarbeit, es ist illegale Beschäftigung, es sind Verstöße gegen Wettbewerbsbeschränkungsregelungen. Das sind alles Dinge, die man im fairen Wettbewerb schlicht und ergreifend nicht macht. Wir wollen einen fairen Wettbewerb, und jedes Unternehmen, das gegen fairen Wettbewerb mit illegalen Methoden verstößt, darf unseres Erachtens keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wenn Sie eine andere Meinung haben, dann ist das okay, aber wir wollen das so: Ich biete noch einmal an, über die Eintragungsvoraussetzungen vielleicht auch mit den Kollegen der FDP zu reden, vielleicht macht es Ihnen das einfacher, in erster Lesung zuzustimmen. Das können wir in der Innendeputation noch einmal bereden, das heißt ja nicht, dass Sie in der zweiten Lesung dann zustimmen müssen. – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Auf den Trick fallen wir, anders als die Links- partei, nicht herein!)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Tschöpe hat eben schon auf die in der Tat hohe Anzahl von Straftatbeständen hingewiesen, die wir in das Gesetz hineingeschrieben haben. Die sind in der Regel alle auch in direktem Zusammenhang mit den Korruptionstatbeständen anzutreffen. Wenn man sich einmal die lange Liste der auch bundesweit bekannten Fälle anschaut, kann man eine andere Meinung dazu haben, das akzeptiere ich auch. Ich glaube aber, wir sollten die Augen nicht davor verschließen, dass Korruption meistens auch mit anderen Straftaten einhergeht.

(Abg. Frau W i n t h e r [CDU]: Aber meis- tens! So kann man das Gesetz ja nicht in- terpretieren!)

Ja, Frau Winther! Sie haben ja auch das Gesetz gelesen und wissen auch, dass die Behörden nachher bei der Vergabe frei sind und immer noch entscheiden können, ob sie vergeben wollen oder nicht. Deswegen glaube ich, ist der gewählte Weg schon der richtige!

Ich möchte einfach einmal auflisten: Die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen haben ein Korruptionsregister auf gesetzlicher Ebene, und wenn man sich jetzt ansieht, welche Bundesländer das auf Erlassebene haben, also auch ein entsprechendes Korruptionsregister haben, dann sind solche prominenten Länder dabei wie Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz. Ich glaube, auch diesen Ländern kann man nicht den Untergang des Abendlandes prophezeien, nur weil man entschieden konsequent gegen Korruption vorgeht, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ganz spannend, Herr Hinners, finde ich den Spagat, den Sie hier gemacht haben, nämlich zu sagen: Eigentlich finden wir ein Korruptionsregister gut, das, was Sie als Koalition vorgeschlagen haben, geht uns aber zu weit. Die Meinung darf man haben. Eine Bundesratsinitiative aber, wo Sie vorher noch gesagt haben, dass gerade eine bundesweite Vereinheitlichung sinnvoll wäre, machen Sie nicht mit, weil Sie Angst haben, dass dieser Gesetzentwurf die Grundlage werden kann. Das kann man, glaube ich, relativ schnell aus dem Weg räumen. Wir als Koalition möchten, und da würden wir uns richtig freuen, wenn wir möglichst viele Fraktionen hier dabei haben, gemeinsam für eine bundesweit einheitliche Regelung streiten, gern auch zusammen mit der CDU. Wenn wir das wenigstens im Vermittlungsverfahren nachher noch hinbekommen, dann, glaube ich, sind wir ganz weit.

Der Auftritt hier, der hat sich mir nicht ganz erschlossen ebenso wie dieses nette Spiel in Hamburg, dort haben Sie dem nicht zugestimmt, obwohl die Sozialdemokraten da einen Antrag gemacht haben. Sie haben ja nun noch nicht die Koalitionserfahrung, dass man manchmal wirklich gute Ideen hat, aber der Koalitionspartner auf der anderen Seite findet, dass diese Idee nicht gut ist. Die Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Fraktion werden Ihnen das bestätigen können.

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Darunter lei- det die CDU noch heute!)

Genauso wie auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD durchaus von der anderen Seite Vorschläge bekommen haben, die nicht sinnvoll sind.

In Hamburg ist die Situation relativ einfach, da gibt es eine schwarz-grüne Regierung, und wenn der eine Koalitionspartner sagt, dass man vielleicht dem sinnvollen Vorschlag der SPD folgen sollte, und der an

dere Koalitionspartner sagt, dem folgen wir nicht, dann wird dieses Gesetz abgelehnt. Das ist normale Koalitionsarithmetik, die sollten wir uns hier nicht gegenseitig vorwerfen, das ist nicht parlamentarischer Stil!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Das haben Sie ja auch noch nie gemacht!)

So etwas machen wir auch nie, Herr Röwekamp!

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Das hat es hier noch nie gegeben!)

Ich finde, Herr Röwekamp, wir haben Ihnen als Grüne immer die Politik vorgeworfen, die Sie hier 12 Jahre lang gemacht haben, dafür haben Sie Verantwortung getragen, das ist unser gutes Recht. Wenn Sie uns jetzt die Inhalte vorwerfen, können wir auch damit leben, bitte aber nicht auf der Ebene „Sie haben da nicht zugestimmt“! Ich finde, man muss sich das immer an Inhalten orientiert genau ansehen.

Dann finde ich den Bereich der Antikorruptionsbeauftragten sehr problematisch, zu dem Sie gesagt haben, Herr Kollege Hinners, es gebe da einen großen Wust an Bürokratie. Wenn man sich ansieht, wie die Antikorruptionsbeauftragten mittlerweile in den Ressorts arbeiten, dass sie nämlich sensibilisieren, dass sie sehr vorsichtig vorgehen und immer wieder sagen, Leute passt auf, das und das könnte ein Problem werden, dann ist die Einrichtung von Antikorruptionsbeauftragten beziehungsweise die Ernennung dieser Menschen eine unheimliche gute und sinnvolle Sache gewesen, die ja auch in den Zeiten der Großen Koalition stattgefunden hat, das auf alle Dienststellen auszudehnen, weil man damit natürlich in allen Dienststellen Probleme hat. Sie haben eben auch gesagt, entsprechend schulen! Ja, wer soll das denn sonst machen, wenn nicht die Korruptionsbeauftragten? Das, finde ich, geht auch nicht!

Zusammengefasst: Ich bin gespannt auf die Änderungsvorschläge, die wir in der Innendeputation dann von den entsprechenden Oppositionsfraktionen bekommen werden. Warten wir es ab! Ich glaube, Herr Kollege Tschöpe hat klargemacht, dass wir an einigen Stellen durchaus noch verhandlungsbereit sind. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin rufe ich Staatsrätin Buse auf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, dass ich wie alle Vorredner davon ausgehen kann, dass keiner von uns hier Korruption dulden will. Ich meine auch herausgehört zu haben, dass sogar ein Korruptionsregister an sich von

niemandem infrage gestellt wird, und jetzt besteht nur die unterschiedliche Interpretation, welche Straftaten in welchem Stadium der strafrechtlichen Feststellung in dieses Register aufgenommen werden können. Ich bin auch sehr froh gewesen, gehört zu haben, dass die Bereitschaft besteht, im Rahmen der Ausschüsse noch über einzelne Fragen zu sprechen, denn ich denke, dass wir da tatsächlich noch den einen oder anderen Verbesserungsvorschlag möglicherweise auch von den Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP aufnehmen können. Ein Bereich, der mir insbesondere aus der Verwaltung als Wunsch mitgegeben wurde, war, dass man doch versuchen möge, dieses Register elektronisch zu führen, und dann eine automatisierte Abfrage machen könnte. Das würde Personal sparen und auch die Transparenz erhöhen. Das müsste dann allerdings in diesem Gesetz auch schon so vorgesehen sein. Ich bin da aber sehr zuversichtlich nach dem, was ich hier gehört habe, dass solche Ziele hier erreicht werden können. Zur Frage Insellösung denke ich im Übrigen: Das ist natürlich eine ganz schwierige Diskussion, wenn in jedem Land gesagt wird, wir finden das eigentlich richtig, aber um uns herum gibt es noch einige, die es nicht getan haben, also lassen wir es. Irgendwann muss man auch einmal eine Priorität setzen und sagen: Dies ist ein Signal in Bremen! Wir möchten uns gegen die Korruption in einer Weise aussprechen, die nach außen deutlich wird, und die wird deutlich durch die Einführung eines Korruptionsregisters. Daher setzen wir damit ein positives Signal, und bald gibt es dann so viele Inseln nebeneinander, dass wir ein Festland haben. Dann haben wir das erreicht, was wir möchten, nämlich dieses Register möglicherweise in ganz Deutschland einzurichten. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes lasse ich über den Antrag abstimmen. Es ist getrennte Abstimmung beantragt worden. Zuerst lasse über die Ziffer 1 a des Antrags abstimmen. Wer der Ziffer 1 a des Antrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/937 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Ziffer 1 a des Antrags zu.

(Einstimmig)

Nun lasse ich über die Ziffern 1 b, 1 c und 2 des Antrags abstimmen.

Wer den Ziffern 1 b, 1 c und 2 des Antrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/937 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Abg. M ö h l e [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, FDP, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den Ziffern 1 b, 1 c und 2 des Antrags zu.

Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters in erster Lesung abstimmen.

Wer das Bremische Gesetz zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters, Drucksache 17/937, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Abg. M ö h l e [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, FDP, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])