Eine Vorlage für die angemessene Gebührenhöhe liefert die KEF. Sie prüft jetzt die Anträge, die von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingehen, und stimmt nicht allen Wünschen und Forderungen zu. Deshalb ist aus Sicht der grünen Fraktion die Politik
auch gut beraten – das haben aber in der Vergangenheit auch immer SPD und CDU hier im Hause geteilt –, nicht willkürlich von der KEF-Empfehlung abzuweichen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Gebührenurteil die Ministerpräsidenten zwar in Sachen Gebührenfestsetzung in die Schranken gewiesen, ihnen aber dafür auch ausdrücklich medienpolitische Gestaltungshoheit bestätigt. Sie definieren die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, heißt es im Urteil. Damit seien weder gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig, noch müsse jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt per se auch finanziell honoriert werden. Im Klartext heißt das, die im Rahmen der sogenannten Kulturhoheit für den Rundfunk zuständigen Bundesländer müssen definieren, was sie von ARD, ZDF und Deutschlandradio in der digitalen Zukunft wollen. Das ist eine Aufgabe, der wir uns auch als Parlament hier stellen müssen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beginnt nun die eigentliche Arbeit für uns als Landesparlament, denn es gibt einen wahren Reformstau in der Rundfunkpolitik. Das Thema „Zukunft der Rundfunkgebühr“ und auch die immer stärker in die Kritik kommende GEZ sind Themen, die uns hier auch noch beschäftigen werden. Dazu gibt es in der letzten Zeit große Auseinandersetzungen, ob man überhaupt noch an der GEZ festhalten möchte.
Auch das Bremer Parlament hat hier bereits kontrovers über die Frage debattiert, ob die Rundfunkgebühr überhaupt noch zeitgemäß ist, ob es keine anderen Modelle gibt. Wir haben hier auch über andere Modelle debattiert, über Medienabgaben, über Haushaltsabgaben, über Kopfpauschalen. Auch die Ministerpräsidenten debattieren im Oktober über dieses Thema, welche Modelle überhaupt zukunftstauglich sind, welche Modelle sich überhaupt mit europäischem Recht vereinbaren lassen.
Ich finde, die umstrittene PC-Gebühr zeigt doch deutlich, dass hier ein Reformbedarf besteht, und auch die Ministerpräsidenten diskutieren, wie ich hörte, ziemlich heftig über die Fragen. Es werden verfassungsrechtliche Bedenken in die Überlegungen mit einbezogen, und ich finde, aus Sicht unseres Parlaments ist es ein ganz wichtiges Thema. Ich möchte gern, dass wir dieses Thema hier in die Bürgerschaft holen und in der nächsten Zeit ausführlich debattieren.
Ich komme zum Schluss! Das Karlsruher Urteil formuliert eine Entwicklungsgarantie des öffentlichrechtlichen Systems, das ist und darf kein Freifahrtsschein sein, sozusagen immer mehr Geld dem System zuführen zu dürfen,
sondern die Parlamente sind gehalten, über die Qualität der Sendeanstalten zu reden, und die Sender sind gehalten, ihrer Selbstverpflichtungserklärung, die sie ja abgegeben haben, nachzukommen. Wir sprechen uns als Grüne, und ich hoffe, dass ich das in Ihrem Namen auch sagen kann, ausdrücklich für den weiteren Erhalt von öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in Deutschland aus, weil sie eben das Brot und die Butter liefern und wir dazu auch keine Alternative haben in Sachen politischer Berichterstattung, Nachrichtenberichterstattung und auch als Kulturgut. – Danke schön!
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Aktuelle Stunde zeigt die erste Debatte um das Ergebnis des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September, und soweit kann es auch nur die erste Würdigung des Textes hier im Parlament sein, man muss ja auch das Urteil in seiner Gänze lesen. Wenn ich aber versuche, das Urteil schnell zu interpretieren, so stelle ich fest, dass es ein Bekenntnis in der Fortführung der rundfunkpolitischen Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 1994 ist, also eine Festschreibung des öffentlich-rechtlichen Systems, aber eine Festschreibung des öffentlich-rechtlichen Systems im dualen Rundfunksystem.
Es wurde ganz explizit in dem Urteilsspruch ausgesagt, dass es umso mehr auf die öffentlich-rechtlichen Anstalten in der jetzigen Zeit, in der digitalisierten Welt ankommt als in der Vergangenheit. Also, es gibt im dualen System die öffentlich-rechtlichen und die privaten Anbieter, und das Verfassungsgericht schreibt geradezu fest, dass der Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für unser duales System wichtig ist.
Wir haben allerdings auch wahrzunehmen, dass es eine Debatte bei Verfassungsrichtern, aber auch eine Debatte in der Öffentlichkeit gibt, und wenn wir als Parlament zur Kenntnis nehmen, wie die Öffentlichkeit über die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Anstalten diskutiert, dann müssen wir das schon mit einbeziehen bei unseren Spielräumen im Zusammenhang mit einer möglichen Gebührenerhöhung. Der Spielraum, den wir durch das aktuelle Ergebnis des Verfassungsgerichts haben, ist vorhanden. Wir als Parlamente, die Regierungen haben einen Spielraum, auch bestimmte Korridore auszunutzen, um von einer Empfehlung der KEF abzuweichen, aber sie müssen nachhaltig begründbar zum Ausdruck gebracht
werden. Da ist die Klageschelte des Verfassungsgerichts klar, die Begründungen waren nicht so nachhaltig, dass sie zum Ergebnis hätten kommen können, dass die Begründung, soziale Schieflage ist ein Beweggrund, zu einer niedrigeren Gebühr hätte führen können.
Also, wir müssen unsere Chance wahrnehmen bei der Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und ich glaube, Frau Kollegin Stahmann, wir sollten ein Stück weit aufhören, über die Fragen, gibt es eine Indexabgabe, gibt es eine Haushaltsabgabe, zu diskutieren. Das müssen wir auch diskutieren, aber wir nehmen doch alle zur Kenntnis, dass die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer veränderten Welt bei den Jugendlichen ganz anders gesehen wird, als wir sie vielleicht sehen als Medienfachleute oder viele hier im Parlament. Sie sagen: Wozu brauchen wir das alles?
Ich sage, wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk umso mehr in der Zukunft, wie es jetzt das Verfassungsgericht festgeschrieben hat. Wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der kulturelle Angebote, Migrationsmöglichkeiten gibt und uns eine breite diskriminierungsfreie Informationspolitik nahe bringt. Deswegen möchte ich lieber in Zukunft über die öffentlich-rechtlichen Anstalten neu diskutieren: Warum brauchen wir heute 2007 und fortlaufend den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Darüber, und das sagt das Verfassungsgericht auch, können Parlamentarier, kann der Gesetzgeber Entscheidungen treffen. Welchen Programmauftrag wollen wir den öffentlich-rechtlichen Anstalten zugestehen? Dazu gehört natürlich genauso, wenn wir das definieren, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten dem auch ein Stück weit nähern.
Die Diskussion 2003 mit dem von Ihnen zitierten SMS-Papier hat ja auch damit zu tun gehabt, dass es ein Stück Kraftprollerei auf allen Seiten gab und gesagt wurde, wir machen schon was, ihr braucht uns nicht zu kontrollieren. Insoweit verstehe ich die jetzigen Aussagen der Intendantinnen und Intendanten, die sich gemeldet haben, dass man das schon zur Kenntnis nimmt.
Das Verfassungsgericht hat festgeschrieben, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten recht haben mit dem Nichtzustandekommen der vorgeschlagenen Rundfunkgebühr, aber sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass wir eine klare programmliche Debatte brauchen. Diese müssen wir hier führen, und wir müssen sie so abstrakt führen, sagt das Verfassungsgericht, dass wir nicht in die vorhandene Programmautonomie und die staatsvertragliche Grundsicherung, in die Anstaltenverantwortung eingreifen. Das ist unsere Aufgabe, und daneben können wir uns dann gern auch zu Recht über die Ge
Ich glaube, dass so eine Diskussion auch einmal dazu genutzt werden sollte, etwas zu benennen, was Sie mit dem Wort GEZ angesprochen haben. Das ist ja auch etwas, was wir wahrnehmen. Welchen politischen Spielraum haben wir, darauf Einfluss zu nehmen? Ich halte es für unerträglich, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten die GEZ nicht so weit in den Griff bekommen, dass die Einzelfälle, die jeden Tag durch die Zeitung gehen, endlich von dort verschwinden, wo sie sind!
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten bedienen sich des Systems der GEZ, also kann die GEZ geprügelt werden, aber ich muss auch wissen, wer derjenige ist, der verantwortlich ist. Alle diese kleinen Probleme, die mir geschildert werden, Ihnen allen geschildert werden, gibt es. Vielleicht sind sie auch nur im Promillebereich, es mag ja sein, dass es nicht die große Nummer ist, aber es ist insoweit gesellschaftspolitisch eine große Nummer. Man braucht da nur die Diskussion in der Sonntagsausgabe einer großen Zeitung zu sehen oder jetzt die Montagszeitung einer großen Zeitung: „Endlich packt jemand aus von den GEZLeuten“, die als Abzocker betitelt werden. Das finde ich unerträglich, und ich erwarte von den öffentlich-rechtlichen Anstalten, sich dieser Thematik nachhaltig anzunehmen!
Sie sehen daran, dass wir jetzt eine gewisse Rechtssicherheit haben durch das Verfassungsgerichtsurteil. Frau Kollegin Stahmann, ich fühle mich auch bestätigt, ich habe die Reden nachgelesen, auch ich habe schon damals darauf hingewiesen, man darf keine Gebührendebatte mit einer Mediendebatte vermischen. Deswegen sage ich heute, man darf eine Gebührendebatte nicht mit einer Mediendebatte verwechseln. Lassen Sie uns sauber schauen, zu welcher Gebührenstruktur kommen wir, und lassen Sie uns neu definieren, wir brauchen in unserer zukünftigen digitalen Welt eine Neubestimmung, eine Neuausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks!
Radio Bremen macht es gerade vor, Radio Bremen hat die Schritte in Angriff genommen zum Umzug in die Faulenstraße im Stephanieviertel, aber nach dem Umzug gibt es auch ein Radio Bremen neu. Ich weiß, dass man an der Frage arbeitet: Was heißt es denn dann, wenn man dort sitzt, wo man jetzt sitzt – in der Stadtmitte – und jetzt eine Zusammenführung der Programmbereiche hat? Dann muss es weiter gehen, die Diskussion muss anfangen, in Bremen mit unseren Sendern darüber nachzudenken, was uns als po
litisch Verantwortliche wichtig ist, hörend, was die Gesellschaft will. Warum brauchen wir heute den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Ich will ihn, ich finde ihn richtig, und ich werde es meiner Tochter erklären, sie schaut eigentlich andere Programme, warum es wichtig ist für unser ganzes Rundfunksystem, dass wir an dieser dualen Systematik der Bundesrepublik Deutschland festhalten. Sie ist einmalig, sie ist gut, und sie bestärkt uns in unserem Willen, öffentlich-rechtlich zu hören und zu sehen. Das ist neben dem Deutschlandfunk genauso wichtig wie bei Radio Bremen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass dieses Thema einmal zur Aktuellen Stunde kommt, dieses Thema ist seit 15 Jahren aktuell. Ich hoffe, dass wir nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – wir als Länderparlament, aber auch die Staats- und Senatskanzleien – endlich auch einmal die Kraft und den Mut haben, über die schönen Reden, die wir immer jedes Jahr und zu jedem Staatsvertrag halten, auch einmal Fakten zu schaffen, damit wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekommen, der auch in der Bevölkerung akzeptiert wird.
Meine Vorredner haben es dargestellt, es ist richtig, das Bundesverfassungsgericht hat dem öffentlichrechtlichen Rundfunk recht gegeben, und das ist auch für diesen Sachverhalt richtig, denn die Ministerpräsidenten beziehungsweise auch wir als Parlamente hätten diesen Staatsvertrag nicht ratifizieren dürfen, weil es ein Eingriff in diesem speziellen Fall und nicht statthaft war, das hätten wir nicht machen müssen.
Ich möchte aber trotzdem nicht die Gelegenheit versäumen, einmal dieses SMS-Papier, Sie haben es ja erwähnt, Frau Stahmann, ein wenig zu verteidigen. Es ging nicht darum, dass die drei Ministerpräsidenten gesagt haben, wir wollen uns dort jetzt einmischen, wir wollen einen Staatsrundfunk, wir wollen das jetzt nicht machen, und wir wollen nicht, dass so hohe Gebühren berechnet werden, sondern es ging im Grunde genommen darum, dass sie gesagt haben, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich im Moment gebärdet, kann es nicht angehen.
Das hat im Grunde genommen auch die Hilflosigkeit der Politik gezeigt, denn wir haben eigentlich zwei Themenschwerpunkte, die uns betreffen. Das eine ist erst einmal, wie die Rundfunkgebühr in den nächsten Jahren und Jahrzehnten berechnet und wie ihre Sinnhaftigkeit überprüft wird. Ich glaube, das ist ein wichtiges Problem, sie soll staatsunabhängig, politikunabhängig bemessen und berechnet werden,
aber das ist eine Forderung, die ich schon mehrmals auch in dieser Runde gesagt habe. Die KEF als unabhängige Bedarfsberechnungskommission sollte auch die Möglichkeit eines Benchmarks haben, sodass auch im Nachhinein geprüft werden kann, was die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit dem Geld machen: Ist das auch alles notwendig, ist das sinnvoll, was sie dort alles machen?
Ich will das einmal am Beispiel des Rundfunks verdeutlichen: Ist es notwendig, dass wir ein regionales Klassikradio für jedes größere Bundesland haben, wäre es nicht sinnvoll, wenn man auch über Gemeinschaftsprojekte ein Klassikradio macht? Regionales Radio ist das eine, das muss regional bezogen sein, aber ist es notwendig, dass zum Beispiel jede größere Senderanstalt ihr eigenes Klassikradio oder Schlagerradio oder dergleichen hat? Vielleicht muss darüber auch noch einmal nachgedacht werden, das sind Themen, die die Menschen bewegen in dieser Stadt, in diesem Land.
Ich glaube schon, dass es eine gewisse Akzeptanz und eine Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt, aber wie er sich manchmal gebärdet, das stößt den Menschen auf. Es wird eigentlich gar nicht über Inhalte, über solche Sachen diskutiert wird, sondern jetzt werden einfach die Gebühren erhöht, ihr habt das jetzt hinzunehmen. Es geht gar nicht um die Frage, ob es jetzt 21 Cent mehr oder weniger sind. Ich meine, dort eine soziale Komponente zu finden bei 21 Cent, das wird schwierig.
Dann kommen wir zum nächsten Thema, das wurde auch in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts genannt, dem Programmauftrag. Politik kann über den Programmauftrag gestalten, was sein soll. Deswegen war nicht der Fehler, wir wollen nicht diskutieren über die Qualität oder Nicht-Qualität, das dürfen wir nicht, das ist staatsfern, aber wir können ja sagen, welchen Auftrag der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat. Ich muss ehrlich und selbstkritisch sagen, dabei wünsche ich uns allen viel Spaß, denn das wird so nicht funktionieren. Theoretisch ist das klar, wir können den Programmauftrag schärfen, also, ich bin der Meinung, Musikantenstadel, Harald Schmidt, Fußball, das ist – –.
Ja doch, genau dahin kommen wir nämlich! Ja, Herr Kuhn, genau dahin kommen wir nämlich! Was ist der Programmauftrag?
Gehört Sport oder Musikantenstadel zur kulturellen Weiterbildung der Bevölkerung, zur politischen Weiterbildung? Da kommen wir nämlich auch zu den Ursachen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, woher er nämlich kommt. Er ist gegründet worden – diese
Staatsferne hat ja einen gewissen Grund – nach dem Krieg als Bildungsfernsehen, nicht wie wir das noch vielleicht aus der Schule kennen, wenn dort morgens die Sendungen über Chemie oder Mathematik liefen, sondern das deutsche Volk sollte im Grunde genommen politische Bildung erhalten. So hatten sich die Alliierten das ja gedacht, deshalb auch die Staatsferne.
Wir sind ja Gott sein Dank eine sehr stabile und gute Demokratie in den letzten 60 Jahren geworden, deswegen müssen wir uns gemeinsam auf den Weg machen, genau dies zu überlegen. Wie gesagt, ich wünsche uns dabei sehr viel Spaß. Ich glaube, es ist wichtig, dass die Menschen weiterhin eine Akzeptanz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk behalten, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer wichtiger in einer Welt des Internets wird, wo man nicht mehr weiß, was die Wahrheit ist, was dort wirklich in der Berichterstattung richtig ist. Deswegen brauchen wir einen Ankerpunkt, und das ist für mich der öffentlich-rechtliche Rundfunk.
Googeln Sie einmal! Google oder Wikipedia sind ja im Grunde genommen Modelle, bei denen man eine Information bekommt, aber nicht richtig einschätzen kann: Ist es jetzt die Wahrheit, ist es ordentlich recherchiert oder hat es nur ein User eingegeben, der Abgeordnete „Hast-du-nicht-gesehen“ hat das und das gemacht? Es kann ja erst einmal so eingegeben werden, und es ist bei dieser Vielfalt sehr schwierig. Ich sehe es als die große Chance, auch in der digitalen Welt. Das finde ich das sehr Positive in diesem Urteil, dass die Digitalisierung, also der Übertragungsweg ist es im Prinzip, auch gerechtfertigt ist, was die Öffentlich-Rechtlichen machen, und dass es auch noch einmal vom Verfassungsgericht eindeutig dargestellt wird.
Kurzum: Es wird ein langer Weg, es wird eine lange Diskussion. Ich freue mich schon auf die nächsten Ministerpräsidententreffen, denn natürlich ist der Vorteil bei diesen Diskussionen, dass sie völlig unabhängig von irgendwelchen regionalen Interessen sind, das ist das Gute an der Sache, dass alle Ministerpräsidenten ohne Eigeninteressen, ohne eigene persönliche Darstellungen in den jeweiligen Landesmedien, natürlich nur um der Sache willen das alles machen, das haben wir in den letzten Jahren erlebt. Ich wünsche uns viel Glück, und Ihnen besonders, Herr Böhrnsen – das wird noch harte Arbeit –, dass wir wirklich diese Akzeptanz hinbekommen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebes Präsidium, meine sehr geehrten Damen und Herren! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.