Hintergrund der Mitteilung des Senats ist die Beauftragung, die vor sieben Monaten die Bürgerschaft hier vorgenommen hat. In der Mitteilung des Senats wird festgestellt: Erstens: Um die Anerkennung akademischer Abschlüsse kümmert sich zukünftig zentral die ZAB. Um die Anerkennung nicht akademischer Abschlüsse und Qualifikationen kümmern sich Handwerkskammer und Handelskammer. – Gut! Zweitens: Die Erstellung eines mehrsprachigen Wegweisers wird geprüft. Drittens: Es gibt Integrationskurse des Bundes, es gibt auch Integrationskurse in Bremen, und in der Fachkräfteinitiative kommt auch das Problem ausländischer Arbeitskräfte vor. Diese Aussagen findet DIE LINKE mehr als dürftig, nach sieben Monaten Bedenkzeit, sieben Monaten Zeit, diesen Zwischenbericht hier zu erstellen.
Empfehlungen, wie sie im Auftrag der Bürgerschaft gefordert wurden, gibt es keine. Erstellt, wie es ebenfalls der Auftrag war, ist auch nichts. Bei der Mitwirkung im Bund-Länder-Rahmen wird nicht klar, wofür sich Bremen überhaupt einsetzt, was es dort einzubringen versucht, wo die Probleme liegen. In der ganzen Mitteilung des Senats wird eigentlich nur deutlich, dass es keine Schritte gibt, die Ungleichbehandlungen von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern aufzuheben. Es gibt auch keine Anstrengungen, die spezifische Problemlage von Flüchtlingen zu berücksichtigen, vor allen Dingen dann, wenn sie keine Papiere haben. Es wird nicht angestrebt, endlich einen klaren Rechtsanspruch auf die Anerkennung von Qualifikationen zu verankern. Dieser müsste unserer Auffassung nach zum Beispiel beinhalten, dass die Anerkennung kostenfrei, verlässlich, transparent und rechtlich überprüfbar erfolgt und dass nicht nur Abschlüsse, sondern auch berufliche Tätigkeit und vorhandene Qualifikationen bewertet und vor allen Dingen anerkannt werden, und das eben auch für NichtEU-Bürgerinnen und -Bürger!
ersten Debatte haben wir uns ja auch schon dazu geäußert, dass wir es für negativ erachten, ein Aufenthaltsrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger an eine extrem hohe Bezahlung beziehungsweise ein extrem hohes Jahreseinkommen von 85 000 Euro pro Jahr festzusetzen. Während die Anerkennung von akademischen Abschlüssen wenigstens ansatzweise zentral und verbindlich geregelt werden soll, ist das Verfahren hier für nicht akademische Abschlüsse weitgehend ungeregelt und unserer Auffassung nach auch beliebig.
Wir erwarten deshalb vom Senat, wenn dann der endgültige Bericht vorgelegt wird, dass erstens sich der Senat bei den Verhandlungen dafür einsetzt, Rechtsansprüche und transparente, rechtsfeste Verfahren zu begründen, zweitens, der Senat sich dafür einsetzt, Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger gleichberechtigt einzubeziehen, drittens, der Senat Schritte ergreift, die Anerkennung von nicht akademischen Abschlüssen, beruflicher Tätigkeit und vorhandenen Qualifikationen transparent und verlässlich zu gestalten, und viertens, der Senat sich ferner dafür einsetzt, dass der Anerkennungspraxis auch eine deutlich offenere Aufenthaltspraxis entspricht, die nicht nur für hoch Qualifizierte und hoch Bezahlte eine verlässliche Rechtssituation herstellt,
fünftens, der Senat endlich den Wegweiser erstellt und nicht nur prüft, Frau Senatorin, und sechstens, der Senat endlich Handlungsempfehlungen ausspricht und transparent macht, wofür er sich einsetzt und was dabei herauskommen soll.
Die zitierte Studie von Brain Waste, auf die wir uns auch in der letzten Debatte schon berufen hatten, verweist darauf, dass jede zehnte deutsche Frau unterqualifiziert beschäftigt ist. Das halten wir für einen Skandal, auch hier sind Maßnahmen gefragt.
Der Verweis auf die Frauenberatungsstellen im Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm reicht uns nicht aus, zumal das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm derzeit sowieso gekürzt wird. Vielmehr muss festgestellt werden, durch welche Aspekte der Anerkennungspraxis diese Diskriminierung entsteht, und vor allen Dingen, wie diese Diskriminierung beendet werden kann. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will mich hier kurz fassen! Wir haben am 9. Oktober 2008 über dieses
Thema allgemein diskutiert. Da habe ich an dieser Stelle auch für die FDP-Fraktion zu der Problematik der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen Stellung genommen. Nach unserer Auffassung liegt darin ein erhebliches Potenzial, deshalb muss an dem Thema auch weitergearbeitet werden.
Gleichwohl ist das ein Thema, und das ist auch eine Schlussfolgerung, die man aus den Antworten des Senats ziehen muss, das auf Bundesebene zu leisten ist. Diese Aufgabe kann nicht allein im Land Bremen geleistet werden. Es ist deutlich gemacht worden, dass die hiesigen Institutionen, insbesondere auch die Kammern, dort in die bundesweiten Netzwerke mit eingebunden sind und sich auch aktiv beteiligen. Wir begrüßen das als einen positiven Schritt und auch als einen Beitrag Bremens zu einer Verbesserung der Anerkennungssituation von im Ausland erworbenen Abschlüssen. Das gilt aus unserer Sicht sowohl für den nicht akademischen Bereich als auch für den akademischen Bereich, beides ist wichtig. In beiden Bereichen muss auch weiter gearbeitet werden.
Aus der Antwort des Senats würde ich mir weiterhin erlauben wollen, die Schlussfolgerung zu ziehen, dass wir schon ein wenig hinterfragen möchten, warum insbesondere dieser Wegweiser, der noch auf den Weg gebracht werden sollte, immer noch nicht umgesetzt ist, obwohl es ja offenbar Vorarbeiten gegeben hat und das Einstellen ins Internet nun auch normalerweise keine besonders kostenintensive Aktivität sein sollte. Die Begründung, die dort gegeben wird, dass das aus Zeit- und Geldgründen noch nicht erfolgt sei, ist für uns nicht wirklich nachvollziehbar.
Wir würden darum bitten, dass dieser Punkt doch dringend nachgearbeitet wird, denn die Informationen, die da enthalten sein können, haben Sie ja alle richtigerweise auch in der Mitteilung des Senats gegeben. Insofern ist eigentlich nicht nachvollziehbar, warum man das dann nicht auch entsprechend aufbereiten und zur Verfügung stellen kann.
Im Übrigen ist es natürlich ein Punkt, der sicherlich aber nicht nur das Land Bremen, sondern auch die übrigen Bundesländer vor gewisse Schwierigkeiten stellt, dass es aufgrund der heterogenen Ausgestaltung der unterschiedlichen Institutionen wohl nicht möglich sein wird, eine einheitliche Stelle zu schaffen, die als Ansprechpartner fungiert. Wir glauben, dass man mit der jetzigen Situation auf Dauer wahrscheinlich auch nicht zurechtkommen wird, jedenfalls dann nicht, wenn man wirklich forcieren will, dass Menschen mit Bildungsabschlüssen aus anderen Bundesländern verstärkt hier in den Arbeitsmarkt integriert werden. Auch da würden wir uns, zumindest für die nächsten Jahre, mehr Kreativität und Enga
Als ersten Schritt, wie gesagt, halten wir den Wegweiser für geeignet. Wir halten es auch für geeignet, dass man die Hochschulen und die Universität hier noch stärker mit einbindet. Das muss in den nächsten Jahren aus unserer Sicht stärker forciert werden. Wir hoffen darauf, dass der Senat die noch ausstehenden Aktivitäten zeitnah nachholt, da bin ich bei der Kollegin Frau Dr. Mohammadzadeh, es ist sehr richtig und sehr wichtig, dass das getan wird. Die FDPFraktion haben Sie bei diesen Aktivitäten an Ihrer Seite. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Möllenstädt, Sie haben gerade gesagt, Anerkennung von Menschen mit Abschlüssen aus anderen Bundesländern, ich weiß nicht, ob Sie sich da versprochen haben.
Es hat schon einen Hintergrund, weil ich den Eindruck habe, dass mittlerweile diese ganze Anerkennungspraxis – Stichwort Bologna-Prozess – eigentlich alles viel schwieriger gemacht hat, als es einfacher gemacht zu haben, und dass da mehr Hürden auf- als abgebaut werden. Dies nur als Vorbemerkung!
Ich möchte jetzt nicht wiederholen, was hier alles Richtige schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt wurde, und auch nicht wiederholen, was wir vor einem halben Jahr bei unserer Debatte gesagt haben. Vom Stand des Verfahrens her sind wir inzwischen auf der Bundesebene kaum weiter. Das Problem ist inzwischen erkannt, das Problem ist auch verbreitet, man hört und liest etwas darüber. Was ich unbefriedigend finde, ist, dass man immer noch nur Mutmaßungen über das Ausmaß des Problems hat. Diese sogenannten Studien sind ja reine Schätzungen, die zwischen 300 000 und 500 000 Betroffenen schwanken, die aber im Grunde genommen keinen sicheren Anhaltspunkt bilden, wie man wirklich zu diesen Zahlen kommt. Der Eindruck, den ich aus dem Bericht gewonnen habe, was für mich neu war, ist erst einmal eine Bestätigung der Kompliziertheit und der vielen unterschiedlichen zuständigen Stellen, die im Augenblick für die Anerkennung auf Bundesebene oder eben auch hier auf Landesebene zuständig sind. Ich habe allerdings auch den Eindruck
gewonnen, dass das in Bremen, was auf der Landesebene in Landesverantwortung zu regeln ist, relativ unkompliziert, unbürokratisch, leicht zugänglich und pragmatisch geregelt wird.
Das finde ich eigentlich doch sehr positiv. Das, finde ich, muss einmal so festgestellt werden. Das Zweite, worauf ich hinweisen will – ohne dass ich jetzt hier negieren möchte, was alles Richtiges gesagt wurde –, ist, wie wichtig die Anerkennung dieser im Ausland erworbenen Abschlüsse ist. Ich glaube, man sollte sich keine Illusionen machen. Es ist nicht allein ein Problem der Anerkennung der Abschlüsse, sondern es ist dann vor allen Dingen auch ein Problem des Zugangs dieser qualifizierten ausländischen Menschen zum deutschen Arbeitsmarkt. Ich denke, auch da liegt ein großes Problem. Hier wurde gesagt, wir können es uns nicht leisten, dass ein ausländischer Akademiker Taxi fährt. Das finde ich völlig richtig. Wir leisten es uns aber auch seit Jahren, dass auch deutsche Diplompsychologen und so weiter Taxi fahren. Das ist eine Frage der Arbeitsmarktlage. Es ist ja wohl kein Zufall, dass man sich gerade in Zeiten, in denen über Fachkräftemangel diskutiert wird, jetzt plötzlich stärker der Frage der ausländischen Abschlüsse widmet. Es ist ja kein Zufall, dass in diesem Zusammenhang auch Handwerkskammern und Handelskammern Anstrengungen unternehmen, um hier die Hürden zu verringern und zu einer Vereinfachung zu kommen. Ich denke, es ist deswegen wichtig, da mit der Anerkennung allein ja noch niemand eine adäquate Arbeitsstelle hat, dass auch von Seiten der Arbeitsmarktpolitik der tatsächliche Zugang, die Passgenauigkeit von qualifizierten Arbeitskräften auf die entsprechenden qualifizierten Stellen, erleichtert wird. Deswegen finde ich wichtig, dass im Bremer Arbeitsmarktprogramm in der Fachkräfteinitiative besondere Maßnahmen für qualifizierte ausländische Bewerberinnen und Bewerber vorgesehen werden und dass da Nachqualifizierungen erfolgen, insbesondere auch in Fragen fachspezifischer Sprachkenntnisse. Dies hatte ich ja schon in der Diskussion vor einem halben Jahr angeregt. Ich glaube, an dieser Stelle muss weitergearbeitet werden. Es muss auch noch daran weitergearbeitet werden, dass die Arbeitsagenturen, die ja die Vermittlungsinstanzen sind, wirklich sensibilisiert werden, das in ihre Vermittlungstätigkeit aufnehmen, dass nicht ausländische Bewerber mit nicht anerkannten Abschlüssen unter nichtqualifiziert oder ungelernt firmieren, sondern da wirklich genauer hinsehen, um gerade in Zeiten des Fachkräftemangels zu sagen, wo sind denn da verwertbare Kenntnisse, und dafür auch passgenaue Angebote entwickeln.
gentlich ziemlich sicher, wenn die Arbeitsmarksituation weiterhin so ist, wie sie ist, dass dann auch die Möglichkeit für diese ausländischen Fachkräfte verbessert wird. Ich sage aber genauso, wenn wir wieder eine Rezession haben werden, dann werden die Anerkennung und die vielen Maßnahmen, die Sie da angemahnt haben, Frau Nitz, auch nicht viel nützen. Das muss man einfach sehen.
Ich hätte es begrüßt, wenn in dem Bericht unser Wunsch nach einem Wegweiser nicht ganz so defensiv behandelt worden wäre. Natürlich müssen die finanziellen Voraussetzungen geprüft werden, aber das dürfte ja nicht die Welt kosten. Das würde ich gerade angesichts der Vielfältigkeit und der Kompliziertheit der Zugänge für Ausländer zur Anerkennung für wichtig erachten. Es ist im Übrigen auch wichtig, dass wir die vielen Beratungsstellen für Arbeitslose haben, die wir auch weiterhin finanzieren. Insofern kann ich mich dann nur denen anschließen, die gesagt haben, wir sehen dem Abschlussbericht mit Interesse entgegen und werden dann sehen, wie die Situation ist. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen ist uns – das hat diese Debatte noch einmal sehr deutlich gezeigt – ein wichtiges und gemeinsames Anliegen, weil die Anerkennung dieser Abschlüsse natürlich zum einen auch eine Wertschätzung – Frau Dr. Mohammadzadeh hat das ausgeführt – für den einzelnen Menschen bedeutet, aber darüber hinaus, und das ist das Entscheidende, die Möglichkeit des Zugangs zu seinem eigentlich erworbenen Beruf eröffnet. Die Notwendigkeit besteht, hier nach vergleichbaren und nachvollziehbaren Kriterien und Standards einschätzen und einordnen zu können, wie die Berufsausbildung im Ausland stattgefunden hat und wie sie hier bei uns in den Kanon der vorhandenen Berufe einzuordnen ist. Insofern ist es auch wichtig, dass wir uns gemeinsam auf diese Standards verständigen können. Das ist ein wichtiger Bereich. Meine Damen und Herren, ich will, weil das noch keine Rolle gespielt hat, noch einmal darauf hinweisen, dass wir mit dem Abschluss der Bremer Vereinbarung im März letzten Jahres gerade mit den mehr als 30 Partnern, die in diesem Bereich unterwegs sind, etwas ganz Entscheidendes erreicht haben und ganz entscheidende Schritte nach vorn haben machen können, nämlich auch die Kammern, die ganz wesentliche Partner sind, aber natürlich auch die Agenturen, mit ins Boot zu nehmen, um gemeinsam weiter vorankommen zu können.
Dass sowohl die Handelskammer als auch die Handwerkskammer in Bremen, die im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ klein sind, auf der Bundesebene in der gemeinsamen Abstimmung mit uns Modellprojekte auf den Weg gebracht haben, ist ein außerordentlich positiv zu bewertendes Zeichen, dass wir hier auch um einiges vorankommen. In der Tat ist es eine Aufgabe, die sowohl bei den Ländern, aber wesentlich natürlich auch beim Bund liegt und nicht zuletzt auch bei den Kammern.
Frau Dr. Spieß, ich darf das noch einmal aufnehmen, was Sie angesprochen haben, nämlich die Gesundheitsberufe. Da sind natürlich ganz wesentlich auch die Standesvereinigungen gefragt, dies positiv miteinander zu begleiten. Bremen hat da eine gute Tradition, die kurzen Wege zu nutzen, um dies auch miteinander hinzubekommen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir dies, auch angesichts der bisherigen Zusammenarbeit mit den Kammern, positiv begleiten werden.
Lassen Sie mich noch betonen, dass von uns natürlich eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Ressorts Bildung und Arbeit gepflegt wird, denn auch da bestehen bestimmte Aufgabenverteilungen, die wir durch die positive fortschrittlich enge Zusammenarbeit zu gestalten versuchen.
Als Letztes: Der Wegweiser ist von allen angesprochen worden. Ich werde dies auch hier mit der Verwaltung zusammen sehr offensiv nach vorn begleiten. – Vielen herzlichen Dank!
Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 26. Mai 2009 (Drucksache 17/803) 1. Lesung 2. Lesung