Das hat sich Gott sei Dank nicht bewahrheitet, und das war auch immer so ein Ansatz, weil wir schon immer eine transparente Gesellschaft waren.
Herr Strohmann, ich erinnere mich immer gern mit Freuden an den inzwischen ausgeschiedenen Kollegen Knäpper, der ja auch Mitglied des Datenschutzausschusses war. Stimmen Sie mir zu, dass wir das Informationsfreiheitsgesetz schon viel eher hätten einsetzen können, wenn nicht seitens der CDU jahrelang die Bedenken gewesen wären, es mache zu viel Arbeit und wir hätten zu viel bürokratischen Aufwand damit?
Ob es nun zu früh oder zu spät ist, ich glaube, es ist noch rechtzeitig, wenn man sich einmal andere Bundesländer anschaut. Wir sind nicht die Letzten gewesen, und, liebe Frau Busch, Sie wissen es ja selbst: Manchmal muss es auch Entwicklungsprozesse in den einzelnen Personen geben, dass sie bestimmten Sachen zustimmen, das hat auch schon Herr Dr. Güldner angesprochen, das ist auch oftmals ein mentales Problem. Ich glaube nicht, dass wir dann viel weiter gewesen wären, als wir es heute sind. Das ist jetzt eine hypothetische Frage, und so viel Zeit ist ja auch nicht ins Land gegangen. Es war Ende der vorletzten Legislaturperiode, als wir es machen wollten, dann haben wir es nicht gemacht und haben es uns im Koalitionsvertrag der letzten Legislaturperiode vorgenommen. Wir hatten ungefähr einen Abstand von ein, zwei Jahren, das ist manchmal so. Ich will jetzt auch nicht, dass die Guten und die Bösen oder die angeblich Guten und die angeblich Bösen – –.
Grundlage des Ganzen, dass wir so etwas haben und brauchen, war letztlich das Finanzressort, das muss man sagen. Wir als Abgeordnete sind auf diesen Zug mehr oder weniger aufgesprungen. Das ist eigentlich die Wahrheit. Uns das jetzt als Parlamentarier an den Hut zu stecken, wir wären das gewesen, wir hätten das gemacht, das ist die halbe Wahrheit. Ausschlaggebend war im Grunde genommen das Finanzressort, unter welcher Führung dann jeweils, sei jetzt einmal dahingestellt, das massiv darum gerungen hat, dieses Gesetz jetzt einzuführen, um E-Government noch besser möglich zu machen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich aus mehreren Gründen, und einer davon ist meine Freude über die vorgelegte Stellungnahme des Senats zum 2. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und dass ich – das ist der zweite Teil der Freude – aus der Vergangenheit nicht weiß, wer zuerst dafür gesorgt hat, dass es auf den Weg gebracht worden ist, aber zwei Jahre Dimension können unter Umständen schon ein Stück zur Beendigung und Lösung einer wichtigen Entwicklung beitragen. Das sage ich einmal als eine Person, die seit knapp zwei Jahren in der Bremischen Bürgerschaft ist.
An dieser Stelle möchte ich mich auch ganz persönlich bei Herrn Holst und seinen Kolleginnen und Kollegen bedanken für die Arbeit, die er und sie geleistet haben, auch von meiner Fraktion. Vielen Dank für die mahnenden und warnenden Worte über die schleppende Einführung des elektronischen Informationsregisters sowie zur mangelnden Erhebung statistischer Daten über die Anwendung des Gesetzes. Es ist wohl wahr, dass noch andauernde Bemühungen erforderlich sind, um die gesetzlich geregelte Informationsfreiheit im Bewusstsein der Bevölkerung und auch in den Köpfen der Verwaltung zu verankern. Die Stellungnahme wie auch der Bericht selbst verdeutlichen die besondere Wichtigkeit des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes, das im November 2006 in Kraft getreten ist, denn dieses ist ein wesentlicher Beitrag für eine lebendige demokratische Gesellschaft.
Einen hohen Wert für die öffentliche Meinungsbildung hat auch das elektronische Informationsregister, das nun endlich im März 2008 freigeschaltet worden ist. Dieses Register ist ein guter Baustein in einem Gesamtkonzept, um der bremischen Bevölkerung den Zugang zu den einschlägigen Dokumenten der Ressorts zu erleichtern. Allerdings möchte ich in diesem Zusammenhang mehrere Kritikpunkte anbringen.
Erstens: Zunächst erschließt sich mir bislang noch nicht, wie die Systematik abläuft, wonach die Dokumente in das elektronische Register eingestellt werden. Gibt es eine qualitative Werteskala?
Drittens: Durch die große Arbeitsbelastung in einigen Ressorts werden Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern dort nur schleppend bearbeitet. Was passiert eigentlich, wenn nichts passiert?
Viertens: Da in der Verwaltung statistische Daten zu Anfragen nicht erfasst worden sind, ist eine systematische Auswertung, geschweige die für 2011 – 2011, das ist wichtig! – geplante Bewertung mit dem Ziel der Verbesserung ziemlich unmöglich. Gleich
wohl möchte ich an dieser Stelle dafür werben, in das Register auch die einschlägigen Vorlagen der staatlichen und städtischen Deputationen und Ausschusssitzungen einzustellen, natürlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
Ähnliche Überlegungen hat auch der Jugendhilfeausschuss bei einer Klausurtagung im Mai letzten Jahres angestellt. Das ist für mich ein deutlicher Fortschritt, denn nach meinen jetzigen Informationen sind bislang nicht alle Termine vernünftig online abrufbar. Ich habe eine ähnliche Wahrnehmung und Erfahrung wie Herr Richter.
Alles in allem sind meine Fraktion und ich aber zufrieden mit der Umsetzung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes, sehen aber, wie gesagt, an der einen oder anderen Stelle noch weiteren Handlungsbedarf. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Zuerst lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten mit der DrucksachenNummer 17/615 abstimmen.
Wer den Bemerkungen des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten mit der Drucksachen-Nummer 17/615 beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft von dem 2. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Drucksache 17/326, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 17/495, und von dem Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksache 17/615, Kenntnis.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sollen sich die Veranstalter von kommerziellen Großereignissen an den Kosten für den dafür erforderlichen Polizeieinsatz beteiligen? Diese Frage wird angesichts der immensen Polizeikosten, die durch derartige Events verursacht werden, bundesweit immer wieder kontrovers diskutiert. Auch in Bremen und Bremerhaven erfordern kommerzielle Großereignisse, wie zum Beispiel Sportevents, Kulturveranstaltungen oder Konzerte, einen erhöhten Personaleinsatz der Polizei. Die Kosten, die für diese polizeilichen Einsatztätigkeiten anfallen, trägt allerdings der Bremer Steuerzahler und nicht der Veranstalter. Allein die Kosten, die durch die polizeiliche Sicherung der Fußballspiele von Werder Bremen, von Werder Bremen II und dem 1. FC Oberneuland in der Saison 2007/2008 entstanden sind, belaufen sich auf insgesamt 2,7 Millionen Euro. Angesichts dieser immensen Ausgaben sollten wir ernsthaft darüber nachdenken, ob die Initiatoren von gewinnorientierten Veranstaltungen zumindest einen Teil dieser Polizeikosten übernehmen können.
Die Antwort des Senats auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema „Gewalt am Rande von Fußballspielen“ war ja sehr aufschlussreich, denn sie hat ergeben, dass sich die Einsatzstunden der Bremer Polizei allein in und um Bremer Fußballstadien in den letzten fünf Jahren von 20 000 auf 40 000 Stunden verdoppelt haben. Damit hat die Belastbarkeit der Polizeibeamten, die insgesamt 200 000 bis 300 000 Überstunden vor sich herschieben, ein Maß erreicht, welches nicht mehr vertretbar ist. Überstunden, das wissen wir alle, werden bei der Polizei derzeit nur begrenzt ausbezahlt, weil hierfür nicht genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Mit der Beteiligung der Veranstalter kommerzieller Großereignisse an den Polizeikosten könnten die hierfür benötigten Mittel erzielt werden. Das hätte zur Folge, dass der Überstundenstau abgebaut werden könnte. Deshalb stelle ich heute den Antrag, dass der Senat in den kommenden zwei Monaten ein Konzept vorlegt, aus dem hervorgeht, wie eine Weiterbelastung von Polizeikosten auf den Veranstalter von kommerziellen Großereignissen rechtlich und organisatorisch umsetzbar wäre. Ich darf Sie herzlich bitten, diesem Antrag zuzustimmen! – Vielen Dank!
Herren! Es ist nicht ungewöhnlich, dass Forderungen von Gewerkschaften – in diesem Falle der deutschen Polizeigewerkschaft – den Weg in deutsche Parlamente finden. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass bestimmte Debatten immer und immer wieder im politischen Raum auftauchen, und natürlich eignen sich hierfür Themen, die man in einfache Botschaften – so wie eben – kleiden kann.
Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, Herr Timke, darüber nachzudenken, was Ihr Antrag in der Realität bedeuten würde, und bin bei der ersten kommerziellen Großveranstaltung gelandet, nämlich dem Bremer Freimarkt, denn der erfüllt Ihr Anforderungsprofil. Jeder der Schaustellerinnen und Schausteller hat natürlich den Anspruch, den Gewinn zu maximieren, und von einer Großveranstaltung kann man sicherlich auch sprechen.
Um die Sicherheit zu gewährleisten, sind in der Freimarktzeit zahlreiche Polizeibeamte rund um die Bürgerweide unterwegs und haben für diese Zeit sogar eine eigene kleine Wache. Ginge es nach Ihnen, würden die Schausteller hierfür zukünftig zur Kasse gebeten. Ich möchte hier jetzt gar nicht über die praktischen Fragen philosophieren, ob es nach Größe oder Umsatz ginge, ob grundsätzlich der Brezelbäcker mehr oder weniger zu bezahlen hätte als der Betreiber eines Autoskooters, sondern möchte vielmehr über den Wert sprechen, der dabei für Bremen entsteht. Vier Millionen Besucher aus ganz Europa kommen, das ist ein enormer Wirtschaftsfaktor für unsere kleine Stadt! An wen, glauben Sie denn, werden die Schausteller die zusätzlichen Kosten weitergeben?
Wir rühmen uns in Bremen immer, dass unser Freimarkt ein Volksfest für die ganze Familie ist, und wir alle wollen, dass sich auch zukünftig Familien diesen Besuch weiter leisten können und die Preise nicht in die Höhe schnellen.
Ein zweites Beispiel, an dem sich zeigt, dass das Ganze ein bisschen realitätsfremd ist, ist der Bereich der Konzerte. Wir haben im norddeutschen Raum einen Wettbewerb. Es ist nicht so, dass Herbert Grönemeyer im Rathaus anruft und sagt: Lieber Herr Böhrnsen, kann ich im Weserstadion auftreten? Weiß Gott nicht! Die Bremer Weserstadion GmbH und die Hanseatische Veranstaltungs GmbH sind immer wieder bemüht im Konkurrenzkampf mit Hamburg und Hannover, Stars nach Bremen zu holen. Wenn wir Ihrem Antrag in der Form zustimmen, organisieren wir uns unseren eigenen Wettbewerbsnachteil, das werden wir definitiv nicht tun!
Nun zum Sport! Ihnen und der Polizeigewerkschaft geht es ja eigentlich namentlich um Werder Bremen und den Profifußball im Allgemeinen, Sie haben es eben angesprochen. Neben dem Umstand, dass die Profivereine bundesweit mehr als eine halbe Milliarde Euro Steuern und Abgaben an die öffentliche Hand abgeben und 34 000 Menschen beschäftigen, stellt sich auch die Frage nach den Konsequenzen. Wir wissen alle, dass es sich im Fall von Werder Bremen derzeit um Kosten in Höhe von 2,2 Millionen Euro handelt, die man nach Ihren Ansichten ganz oder auch teilweise weitergeben kann. Das kann in der Konsequenz zweierlei bedeuten: Einerseits, dass die zurzeit im Mittelfeld liegenden Preise für den Eintritt bei Werder Bremen erhöht werden. Wollen wir das wirklich? Wollen, wir, dass zukünftig junge Menschen nicht mehr den Weg ins Weserstadion finden? Wir hatten heute Morgen die Diskussion, in der wir gesagt haben, dass wir froh sind, dass der deutsche Fußball ein Familienevent ist. Oder wollen wir, dass Werder Bremen einspart und sich künftig nicht mehr an Fanarbeit, an Sonderangeboten für Schulen und Vereine oder aber an der Unterstützung sozialer Projekte beteiligt? Gerade Werder Bremen ist ein schönes Beispiel, wie schräg Ihr Antrag eigentlich ist. Der Werbewert unseres Bundesligavereins – ich sage auch ganz bewusst: unseres Bundesligavereins – ist gar nicht zu messen, die vielen Menschen, die alle zwei Wochen nach Bremen reisen, um hier ihr Geld zu lassen, das alles müssten wir bei Ihrer Berechnung fairerweise gegenrechnen, und ich glaube, da sind wir mit der jetzigen Lösung ganz gut gefahren.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. D r. G ü l d n e r [Bünd- nis 90/Die Grünen]: Das kann er als Berli- ner ja auch nicht wissen!)