Protocol of the Session on January 22, 2009

dass man das erst richtig bewerten kann, wenn es um 2010 und 2011 geht, wie viele Bürgerinnen und Bürger das in Anspruch genommen haben.

Ich würde mir natürlich noch einen zweiten Punkt wünschen, wenn sich das Handeln der Verwaltung verändert hat. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht nur ein Gesetz, um zu schauen, was da ist, sondern auch eine Umkehr des Systems Verwaltung, mit Daten umzugehen, nämlich jederzeit dem Bürger die Möglichkeit zu geben, die Daten, die der Staat produziert, dem Bürger auch nach Ablauf von Fristen zur Verfügung stellen zu können. Von daher kann ich Ihnen für die SPD-Fraktion sagen, wir sind sehr froh über dieses Gesetz, auch über die kritischen Anmerkungen. Wir sind sehr dankbar, dass es eine so positive Resonanz gefunden hat, und werden aber weiter, Frau Bürgermeisterin, für den Bereich der statistischen Nachlese und auch für 2010 vorbereitet an Ihrer Seite sein wollen. Ich glaube, wir haben damals ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD, und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Richter.

Frau Präsidentin, Herr Holst, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch von unserer Seite – ich wiederhole das jetzt nicht – herzlichen Dank für Ihre Arbeit!

(Beifall bei der FDP)

Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass Sie schon den 3. Jahresbericht vorweggenommen haben, indem Sie zum Schluss viel Lob ausgeschüttet haben. Das ist auch zu Recht der Fall. Wir hoffen, dass es sich in dem dritten Jahresbericht, der kurzfristig vorliegen dürfte, auch wirklich so niederschlägt.

(Beifall bei der FDP)

In einer modernen Informationsgesellschaft ist ein Informationsfreiheitsgesetz unerlässlich, darüber sind wir uns alle einig. Eine Informationsgesellschaft ist nur dann eine demokratische Informationsgesellschaft, wenn Bürgerinnen und Bürger unabhängig von persönlicher Betroffenheit einen Anspruch auf Informationszugang haben und das möglichst barrierefrei. Amtsgeheimnisse beziehungsweise eine beschränkte Aktenöffentlichkeit passen nicht mehr zum heutigen Verwaltungsverständnis, das auf Kooperation, Dienstleistung statt staatlichen Zwang und Anordnung setzt.

(Beifall bei der FDP)

Ein Informationsfreiheitsgesetz soll die Transparenz, Akzeptanz und Effizienz staatlichen Handelns erhö

hen. Es soll der Korruptionsbekämpfung dienen, Vertrauensbildung und Streit vermeidend wirken und einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten. Auch ich will jetzt gar nicht weiter auf den 2. Jahresbericht eingehen, das ist ja schon durch Herrn Holst und Frau Troedel in ausreichendem Maße getan worden. Ein Kritikpunkt allerdings war die schleppende Einführung des zentralen elektronischen Informationsregisters. Wir wissen alle, dass das Gesetz im August 2006 in Kraft getreten ist. Das Informationsregister wurde erst am 10. März 2008, also mehr als anderthalb Jahre später, freigeschaltet. Im Gegensatz zu Frau Troedel glaube ich, ist es immer noch in der Aufbauphase. Es funktioniert, aber es sind noch sehr viele Inhalte einzustellen, damit man dann vielleicht später einmal davon sprechen kann, dass es wirklich voll ausgereift ist.

(Beifall bei der FDP – Abg. Frau T r o e d e l [DIE LINKE]: Das war unser Bericht!)

Ich spreche jetzt für die FDP! Ich habe das Empfinden, dass das Gesetz und die Instrumente der Informationsbeschaffung noch nicht richtig in den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger verankert sind. Die Einführung des Informationsregisters ist nun zwar geschafft, und das ist gut so, das genügt aber noch nicht. Hier fehlt es aus unserer Sicht vielleicht noch ein bisschen an Marketing. Ein paar Flyer, gelegentliche Presseveröffentlichungen über Pressemitteilungen, das ist eine Sache, und das ist auch notwendig, aber darüber hinaus sollte am System vielleicht auch noch etwas getan werden.

Ich habe mir die Mühe gemacht, einfach einmal, wie ich das schon mehrfach getan habe, unter www.bremen.de den Suchbegriff Informationsfreiheitsgesetz einzugeben. Ich komme da zwar auf das Gesetz, aber auf mehr nicht. Ich würde mir wünschen, dass dann auf der ersten Seite über dem Gesetz schon steht, wo ich denn an die Informationen, die mir dieses Gesetz vermitteln kann, auch wirklich herankomme, also die Verlinkung zu: Politik und Staat, Recht auf Informationsfreiheit.

(Beifall bei der FDP)

Das sollte schon auf der ersten Seite sein. Dann wäre die Sache rund, und das meine ich mit Anlaufphase. Mehr Kritik habe ich daran jetzt auch nicht mehr.

Der zweite Kritikpunkt war die mangelhafte Erhebung statistischer Daten. Eigentlich wollte ich da aus dem Bericht von Herrn Holst zitieren. Ich lasse es, heute Morgen wurde schon so viel aus Großen Anfragen und den Antworten abgelesen, und deswegen will ich hier nur sagen, die Antwort des Senats ist ein bisschen lapidar aus meiner Sicht. Man habe sich auf einen Fragebogen geeinigt, dieser Fragebogen ist mittlerweile auch eingeführt, man werde die Daten kumuliert einmal im Jahr, zum Ende des Jah

res, an die Finanzsenatorin weiterleiten. So gut, so schön, ich hoffe, es wird dann auch entsprechend ausgewertet.

Ein Punkt im Gesetz war ja die Evaluation, damit auch überprüft wird, ob das Gesetz letztendlich zu dem Erfolg führt, den wir uns alle wünschen. Da, glaube ich, ist es schade, dass die Datenerfassung erst im Jahr 2008 hinzugekommen ist, weil ich glaube, dass festzustellen ist, dass zumindest bis Anfang des Jahres 2008 eine entsprechende statistische Erfassung in den jeweiligen Dienststellen, was die Anfragesituation und die Auswertung betrifft, nicht erfolgt ist. Ich hoffe, das lässt sich noch nachholen.

(Beifall bei der FDP)

Ende der Kritik! Kritik ist Vergangenheit, wir sind jetzt jedenfalls auf dem richtigen Weg. Der dritte Jahresbericht, glaube ich, wird – so habe ich Sie verstanden, Herr Holst – kaum noch Kritikpunkte aufweisen. Jetzt gilt es, das Recht auf freien Informationszugang durch eine noch bessere Öffentlichkeitsarbeit noch stärker in den Köpfen unserer Bürgerinnen und Bürger zu verankern. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich für die Fraktion der Grünen dem Dank an den Informationsfreiheitsbeauftragten sehr gern an und auch dem Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrer Behörde und auch bei der Senatorin für Finanzen.

Ich finde es eine sehr erfreuliche Entwicklung, die dieses Gesetz genommen hat. Kollegen haben darauf hingewiesen, dass es ja durchaus in der letzten Legislaturperiode auch einen sehr spannenden Moment gab, ob dieses Gesetz überhaupt hier kommen könnte und in welcher Form es kommt, es ist gekommen. Ich finde, dass die Bürgerinnen und Bürger mit entsprechenden Informationen aus der Behörde der Senatorin für Finanzen heute sehr umfangreich informiert werden. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal dem Senat gratulieren und damit uns allen gratulieren, dass diese Idee, nämlich das Informationsregister in Bremen zum Informationsfreiheitsgesetz, als eine Initiative von der Bundesregierung in der Initiative „Deutschland, Land der Ideen“ ausgezeichnet worden ist. Diese Geschichte steht neben anderen – insgesamt zehn – Projekten in Bremen, ist also ganz prominent. 350 Ideen aus Deutschland sind geehrt worden, und diese Idee des Informationsregisters ist eine. Herzlichen Glückwunsch! Ich glaube,

dass wir in Bremen sehr gut damit dastehen, wenn das bundesweit so gewürdigt wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ich möchte, weil dieses bürgerfreundliche und bürgernahe Bremen sehr viel für den guten Ruf Bremens tut, noch einmal auf einen Zwischenruf eingehen, der vorhin, glaube ich, von dem Kollegen Röwekamp gemacht geworden ist, der aber sehr häufig an dieser Stelle dann als großes Aber kommt. Das Aber ist, na ja, ihr habt das alles ganz toll gemacht, es ist alles ganz toll in den Registern und in Berichten, aber es wird ja von kaum jemandem genutzt. Ich finde das einen ganz falschen Einwand. Wir haben in Deutschland – aber nicht nur da, sondern überall – eine Tradition von mehreren Hundert Jahren Obrigkeitsstaat. In diesem Obrigkeitsstaat hieß es immer, es ist geheim, Sie haben hier nichts zu suchen, und hier dürfen Sie nicht hineinschauen. Das ist eine Tradition, die über viele Hundert Jahre eingeübt worden ist.

Jetzt haben wir seit ganz kurzer Zeit ein Informationsfreiheitsgesetz, und ich finde, wir müssen eine neue Tradition einüben, dass die Bürgerinnen und Bürger jetzt zum ersten Mal seit langer Zeit in Akten, in Vorgänge auch hineinschauen dürfen. Das ist ein richtiger Paradigmenwechsel, das ist richtig etwas, was eine sehr, sehr lange eingeübte Tradition bricht und wo etwas Neues beginnt, dass wir nämlich nicht mehr der Obrigkeit dienen, die Obrigkeit die Türen schließt, die Akten verschließt und sagt, liebe Bürgerin, lieber Bürger, hier hast du nichts zu suchen, sondern dass die Obrigkeit die Fenster, die Türen und die Akten weit öffnet und alle hineinschauen können. Das Erfolgskriterium für ein Informationsfreiheitsgesetz ist nicht, dass sehr viele Menschen es ständig in Anspruch nehmen, sondern, wenn die Bürgerinnen oder Bürger das Gesetz in Anspruch nehmen wollen, möchten oder es brauchen, dass sie es dann in Anspruch nehmen können, weil es da ist. Das ist der entscheidende Punkt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Es sind gar nicht so sehr die Zahlen, wie oft nun das Gesetz in Anspruch genommen worden ist, sondern dass die Bürgerinnen und Bürger in Bremerhaven und in Bremen wissen, wenn sie etwas wissen möchten von ihrem Staat, dann können sie unter den Bedingungen, die dargelegt worden sind, auch hineinschauen. Das ist der Erfolg dieses Gesetzes.

Es wird mit der Zeit, wenn wir diese neue Tradition begründen, auch mehr in Anspruch genommen werden, da bin ich ganz sicher. Daran müssen sich die Bürgerinnen und Bürger erst gewöhnen. Aber es ist auch jetzt schon so, wenn das Bedürfnis da ist, dann macht die Verwaltung eben elektronisch oder auch

tatsächlich die Türen und die Fenster weit auf, und man kann in diese Vorgänge hineinschauen. Ich glaube, dass hier ein sehr großer Beitrag nicht nur zum bürgerfreundlichen Bremen, sondern auch zu einem sehr guten Ruf Bremens in Deutschland geleistet worden ist. Hierfür vielen Dank, und ich glaube, auf diesem Weg sollten wir weitergehen! – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Strohmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Holst, ich möchte mich natürlich auch anschließen, Ihnen noch einmal recht herzlich für Ihre Arbeit zu danken. Ich kann nur hoffen, dass wir nach dem Mehraufwand, den Sie im letzten Jahr oder in den letzten Monaten hatten, einerseits durch den Vorsitz der Informationsfreiheitsbevollmächtigten in der Bundesrepublik und andererseits auch durch die Problematiken bei der Einführung des Registers und der Statistiken, in den nächsten Monaten dann in ruhige Fahrwasser geraten und dieses Gesetz sich dann auch weiterhin vernünftig vollzieht.

Ich will auch noch einmal sagen, weil das hier durch meine Kollegen ein bisschen angesprochen worden ist: Dass wir zur Einführung dieses Gesetzes einige Diskussionen hatten, ist so weit richtig. Ich weiß noch ganz genau, dass die Idee zuerst aus dem Finanzressort kam – damals unter der Leitung von Herrn Perschau – und es dann von den Grünen auch sehr positiv aufgegriffen wurde, wir machen das. Parallel dazu hat Herr Rüttgers, damals noch als Oppositionsführer, es in Nordrhein-Westfalen eingebracht, und dann gab es Diskussionen, wie es manchmal so ist in einer Demokratie. Herr Perschau und ich in der CDUFraktion wollten zu dem Zeitpunkt dann auch nicht auf Krampf eine Mehrheit durchsetzen, sondern haben gesagt, wir warten erst einmal, schauen es uns in den anderen Bundesländern an, grundsätzlich sind wir dagegen, weil wir natürlich einen anderen Ansatz hatten als damals die in Opposition befindlichen Grünen, die gesagt haben, wir müssen das jetzt hier alles ganz toll machen, und jeder Bürger muss ins Büro gehen können und sagen: Lieber Beamter, was hast du gemacht?

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Beim besten Willen, das hatten wir nie vor!)

Doch, so war es! Umso mehr freut es mich, dass Sie, Herr Dr. Güldner, gerade heute dieses tolle Gesetz so begrüßen. Ich weiß noch, wie meine verehrte Kollegin Frau Stahmann gesagt hat, das sei nicht ausgegoren, das gehe nicht zu weit, und heute sind

Sie selbst in der Regierung, stellen die Finanzsenatorin, die dafür zuständig ist, da sieht das alles ja immer ein bisschen anders aus.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Es hat sich ja seitdem auch viel ge- ändert! – Abg. Frau B u s c h [SPD]: Das macht einen ja sprachlos!)

Das Sein bestimmt das Bewusstsein, und mit Transparenz gehen Sie ja heutzutage auch anders um.

Nichtsdestotrotz möchte ich auch noch einmal sagen, dass ich auch froh bin, dass die Entwicklung mit diesem Gesetz in eine positive Richtung geht. Es war immer der Ansatz der CDU, dass es darum geht, dass sich die Verwaltung öffnet, dass sie schon frühzeitig dem Bürger zeigt, was sie macht, dass es auch eine Bewusstseinsveränderung in der Verwaltung gibt, dass da wirklich transparentes und bürgerfreundliches Arbeiten entwickelt wird. Da sind wir auf einem guten Weg mit den kritischen Äußerungen auch meines Kollegen Richter, das stimmt so weit. Es hat mit der Standardisierung relativ lange gedauert, wie man so einen Antrag stellt, auch mit dem Register, aber das ist manchmal so. Das braucht eine Umsetzungszeit, wir hatten dazwischen eine Wahl, die mussten sich auch erst neu finden. Ich hoffe, dass es jetzt ein vernünftiger Grundstock ist, auf den aufgebaut werden kann, und dass wir dann in den nächsten Jahren eine weitere Entwicklung, auch eine Zentralisierung der Internetauftritte der einzelnen Ressorts, eine Standardisierung bekommen. Ich glaube, das ist dann ein vernünftiger Weg.

Es hat sich Gott sei Dank nicht bewahrheitet, wie die Kritiker dieses Gesetzes gesagt haben, dass die Verwaltung unter den vielen Anfragen zusammengebrochen ist.

(Abg. S c h i l d t [SPD]: Das warst du!)

Das war ich nicht, das stimmt nicht, lieber Kollege Schildt!

(Zuruf des Abgeordneten S c h i l d t [SPD])

Das waren andere, die aber heute hier nicht mehr im Parlament sitzen!

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Aber mit demselben Parteibuch!)

Das hat sich Gott sei Dank nicht bewahrheitet, und das war auch immer so ein Ansatz, weil wir schon immer eine transparente Gesellschaft waren.