(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t - m a n n [parteilos])
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Bericht und Antrag des Ausschusses für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum 2. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 31. März 2008 (Drucksache 17/326) und zur Stellungnahme des Senats vom 22. Juli 2008 (Drucksache 17/495) vom 18. November 2008
Meine Damen und Herren, der 2. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 31. März 2008, Drucksache 17/326, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 20. Sitzung am 7. Mai 2008 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 22. Juli 2008, Drucksache 17/495, in ihrer 28. Sitzung am 11. September 2008 an den Ausschuss für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/615 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Holst: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich sehr, dass ich zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes zu Ihnen über dieses Thema sprechen darf.
Nur wo Informationen frei verfügbar sind, kann auch Demokratie entstehen. Diesem Leitsatz fühlt sich auch das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Bremen verpflichtet. Auf der Internetseite der Zeitschrift „Stern“ schreibt ein frustrierter „Stern“-Reporter Anfang dieses Monats über seine Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes: Drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zeige sich, wie schlecht das Gesetz sei. Viel zu großzügige Ausnahmebestimmungen, keine klaren Fristen für die Behörden und hohe Gebühren bis zu 500 Euro, das alles mache das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes so zahnlos.
Eine solche Kritik, meine sehr verehrten Damen und Herren, ließe sich für das Bremer Informationsfreiheitsgesetz nicht aufrechterhalten, auch wenn es zu früh ist, hier ein Resümee zu ziehen, denn Gebühren werden bisher in Bremen und Bremerhaven in nennenswertem Umfang nicht erhoben. Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz enthält klare Fristen für die Erledigung von Informationsbegehren durch die Verwaltung. Dafür zu sorgen, dass die im Gesetz enthaltenen Ausnahmebestimmungen nur sehr restriktiv angewendet werden, sehe ich auch als meine Aufgabe an.
Wie steht es nun heute um die Informationsfreiheit im Land Bremen? Nun, zunächst hatten wir hier einige Umsetzungsdefizite in der Verwaltung, Sie wissen das. Das elektronische Informationsregister kam nicht voran. Die Rechtsverordnung nach Paragraf 11 Absatz 6 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes, die für den Inhalt der elektronischen Informationsregister die notwendigen Festlegungen trifft, wurde nicht erlassen, und die notwendigen statistischen Erhebungen nach Paragraf 13 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes erfolgten nicht. Darüber habe ich Ihnen im 1. und insbesondere auch im 2. Jahresbericht ausführlich berichtet. Das alles hat sich im letzten Jahr grundlegend geändert. Ich will nicht dem Bericht der Ausschussvorsitzenden vorgreifen, aber eines muss ich Ihnen doch sagen: Das elektronische Informationsregister ist online gestellt worden, die zugehörige Rechtsverordnung ist in Kraft gesetzt worden, und das Konzept, welche statistischen Daten gesammelt werden, ist mit den Ressorts und dem Magistrat abgestimmt worden.
Sie wissen, dass ich kein Lob verteile, wenn jemand nur das tut, was er tun muss und nicht mehr. Aber hier muss festgestellt werden, dass man sich im Hause der Senatorin für Finanzen, die für die Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes zuständig ist, viel Mühe bei der Entwicklung des elektronischen Informationsregisters gegeben hat und den Bürgerinnen und Bürgern intelligente Suchfunktionen an die Hand gab. Dieses Modul wird ergänzt durch die Möglichkeit einer verschlüsselten Online-Abfrage, die direkt dem jeweils zuständigen Ressort zugeleitet wird. Das alles ist meines Erachtens sehr gut gelungen. Mit dieser Anwendung ist Bremen im E-Government einmal mehr allen anderen Ländern ein Stück voraus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was bleibt für die Verwaltung noch zu tun? Die Informationen aus den verschiedenen Ressorts müssen noch in größerem Umfang durch Verlinkung ins elektronische Informationsregister eingestellt werden, und bereits in diesem Jahr muss der Senat die Evaluierungsziele festlegen, denn bereits in naher Zukunft muss dieser Evaluationsbericht der Bürgerschaft vor
gelegt werden. Insgesamt ist Bremen auch im Vergleich zu anderen Ländern jetzt sehr gut aufgestellt.
Das elektronische Informationsregister, um das uns viele andere Länder beneiden – das stimmt wirklich –, ist im Internet im Frühjahr 2008 online geschaltet worden und erfreut sich großer Beliebtheit. Damit ist ein zentraler Baustein fertig, der es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, im Internet unkompliziert und in eigener Initiative, ohne große Zeit und Mühe, Informationen zu recherchieren. Gleichzeitig erhalten sie so die Möglichkeit, Anregungen für ihre Informationszugangsanträge zu finden. Begleitet wurde diese Entwicklung durch den parlamentarischen Ausschuss, der sich regelmäßig berichten ließ und mit dem sich hervorragend zusammenarbeiten lässt.
In meinem ersten Bericht zum Bremer Informationsfreiheitsgesetz schrieb ich: „Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz braucht den Vergleich mit den Gesetzen anderer Länder nicht zu scheuen.“ Das gilt jetzt auch für die Durchführung des Gesetzes. Die Verwaltung hat fast alle Vorleistungen erbracht. Jetzt sind die Bürgerinnen und Bürger an der Reihe, das bundesweit hervorragende Angebot zu nutzen. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 7. Mai dem Medienausschuss den 2. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und in der Sitzung am 11. September die dazu erfolgte Stellungnahme des Senats zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Das Informationsfreiheitsgesetz, das den Bürgerinnen und Bürgern ein Recht auf Informationen durch Behörden gibt, ist nunmehr seit über zwei Jahren in Kraft. In dieser Zeit hat sich einiges getan, und es ist viel erreicht worden.
Zunächst möchte ich aber im Namen des Medienausschusses ausdrücklich Herrn Holst für die Berichterstattung und die Arbeit, die er geleistet hat, danken.
Vielen Dank, genau das wollte ich sagen: Diesem Dank wird sich sicher die gesamte Bürgerschaft anschließen, was sie auch getan hat.
Medienausschuss – hat sich unter anderem in seiner Sitzung am 10. Oktober 2008 mit dem 2. Jahresbericht zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten befasst und den Landesbeauftragten sowie Vertreterinnen und Vertreter der Senatorin für Finanzen in die Sitzung eingeladen und dort angehört. Der Ausschuss konnte feststellen, dass das elektronische Informationsregister am 10. März 2008 nach einigen Verzögerungen freigeschaltet wurde und seitdem voll nutzbar ist. Die Ressorts ergänzen es seitdem ständig mit neuen Dokumenten.
Dadurch, dass Informationen nun direkt am Informationsregister abgerufen werden können, ist die Anzahl von unmittelbaren Anfragen bei den Ressorts relativ gering geblieben. Am 25. April 2008 trat die Verordnung über die Veröffentlichungspflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Sie sieht vor, dass insbesondere Anordnungen, Dienstanweisungen, Erlasse, Durchführungsvorschriften, Richtlinien sowie Rundschreiben zu veröffentlichen sind. Der Senat hat unter Mitwirkung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit das Informationsfreiheitsgesetz auf seine Auswirkungen zu überprüfen und die Bremische Bürgerschaft im Jahr 2010 darüber zu informieren und zu unterrichten. Der Ausschuss konnte feststellen, dass eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe in der Zwischenzeit auf der Basis eines Vorschlags des Landesbeauftragten einen Fragebogen erarbeitet hat, mit dessen Hilfe die Ressorts die Daten erheben werden. Die Informationen werden jeweils im Januar für das zurückliegende Jahr von der Senatorin für Finanzen bei den Ressorts abgefragt.
Zusammenfassend kann ich sagen, dass sich die Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes bewährt haben. So konnten doch viele Kritikpunkte bezüglich der Umsetzung des Gesetzes erfolgreich behoben werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon sehr zufriedenstellend, wenn man von Herrn Holst als dem zuständigen Informationsfreiheitsbeauftragten hört, dass das Gesetz richtig gute Kraft entfaltet hat. Wenn ich dann in die Richtung Herrn Strohmann schaue, wie lange wir beide – und Herr Perschau war ja noch mit dabei – auch anfangs darum gerungen haben, bis es zu diesem Gesetz kam, muss man in der Nachlese sagen: Es behindert die Behörden nicht, es wird nicht teurer dadurch, und es wurde wird kein Popanz aufgebaut. Alles das haben Sie, Herr Holst, zu Recht gesagt. Deswegen kann ich nur sagen, wir sind sehr zufrieden, als SPD-Fraktion in der damaligen Großen Koalition die richtige Entscheidung getroffen zu ha
Wo Fruchtbarkeit ist, sind auch noch Fehler, und die Fehler sind auch dem Bericht zu entnehmen. Auf die will ich nicht eingehen. Ich will einen wichtigen Punkt aus der damaligen Diskussion herausheben, der auch eben eine große Rolle spielte, nämlich das Informationsfreiheitsregister, auch ein Punkt, den wir in den letzten Verhandlungen um das damalige Gesetz in das Gesetz hineingeschrieben hatten. Es zeigt sich, dass es bundesweit durchaus anerkannt wird. Deswegen, Frau Senatorin, für Ihren Bereich der Senatorin für Finanzen herzlichen Dank für Ihre Arbeit, mit der Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr beharrlich in der Umsetzung, vielleicht etwas verzögert, nicht immer selbst verschuldet, im großen Apparat der bremischen Verwaltung das jetzt umgesetzt haben. Also, herzlichen Dank für das Engagement Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
An dieser Stelle gehört es sich – nicht nur pflichtbewusst –, auch zu sagen, wenn man das Informationsfreiheitsgesetz in Bremen sucht, muss man nur auf die Seiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz gehen, der eben beides ist: Datenschutzbeauftragter und Informationsfreiheitsbeauftragter. Da findet man wunderbar verschiedene Punkte, häufig gestellte Fragen, Gesetzestexte, Hinweise auf europäische Gesetzestexte und Bundesgesetze. Das alles macht Herr Holst mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einer kleinen Behörde, die zeigt, was bei solchen neuen Aufgaben – und das Informationsfreiheitsgesetz war damals eine neue Aufgabe und ist jetzt schon fast Regelbetrieb – ein kleiner Betrieb leisten kann. Dafür herzlichen Dank bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern!
Ich erwähnte dies wissend, dass natürlich alles noch auf dem Weg ist, auch das Register ist erst 2008 in Kraft getreten. Wir können natürlich, Frau Bürgermeisterin, bei der statistischen Auswertung, was jetzt auch wichtig ist für die Erhebung in den Jahren 2010, 2011 und 2012, das sind die Daten des Gesetzes, das so empirisch belegen, damit wir feststellen, wie viele Menschen nachgefragt haben und wo es Schwierigkeiten gab. Ich würde mir natürlich wünschen, dass wir nicht nur ein Gesetz auf den Weg gebracht haben, bei dem vor allem wir froh sind, aber kein anderer hat es richtig gemerkt, dass der Bürger, die Bürgerin etwas nachfragen kann. Von daher glaube ich,
dass man das erst richtig bewerten kann, wenn es um 2010 und 2011 geht, wie viele Bürgerinnen und Bürger das in Anspruch genommen haben.