Protocol of the Session on January 21, 2009

Erstens: Wie viele Anträge von Bremerhavener Eltern wurden nach der Schließung der Familienkasse in Bremerhaven bei der Dienststelle der Familienkasse in Bremen eingereicht?

Zweitens: Wie viele dieser Anträge sind noch in Bearbeitung?

Drittens: Wie bewertet der Senat die Klagen der Bremerhavener Eltern wegen der unzumutbar langen Bearbeitungszeit der gestellten Anträge?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung: Die Familienkasse ist eine eigenständige Organisationseinheit innerhalb der Bundesagentur für Arbeit und unterliegt fach- und rechtsaufsichtlich dem Bundesministerium für Finanzen. Die Länder – und somit auch der Senat – haben in Angelegenheiten der Familienkasse keine Zuständigkeit. Auch ist die Familienkasse nicht der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet und somit auch dem Einfluss des Verwaltungsrates beziehungsweise der Verwaltungsausschüsse der Bundesagentur für Arbeit auf regionaler Ebene entzogen. Gleichwohl hat der Senat die Familienkasse um Beantwortung der aufgeworfenen Fragen gebeten.

Zu den Fragen 1 und 2: Nach Auskunft der Familienkasse in Bremen wird keine Statistik darüber geführt, wie viele der Anträge von Bremerhavener und wie viele von Bremer Eltern eingereicht werden.

Zu Frage 3: Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 dargelegt, hat der Senat keine Kennt

nisse über die Bearbeitungszeit der von Bremerhavener Eltern eingereichten Anträge.

Dessen ungeachtet hat sich die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales dafür eingesetzt, dass im Rahmen eines Modellversuches die Familienkasse in Bremen eine wöchentliche Sprechstunde in Bremerhaven für die Fälle anbietet, die nur durch eine persönliche Vorsprache zu klären sind. Die näheren Rahmenbedingungen des Modellversuches werden durch die Direktion der Familienkasse in Nürnberg festgelegt. Bis Ende dieses Monats sollen die Modalitäten geklärt sein. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, mir liegen Zahlen vor, dass die Bremerhavener Eltern zwischen fünf und elf Monate auf die Entscheidung eines Antrages warten. Da wir in Bremerhaven eine extreme Kinderarmut, das heißt über 40 Prozent, haben und die Eltern zum großen Teil nicht in der Lage sind, nach Bremen zu fahren, um ein Gespräch zu führen, ist es eigentlich sehr wichtig, dass wir in Bremerhaven wieder eine Familienkasse haben. Sie sind bestimmt über die Bremerhavener Probleme informiert. Haben Sie diese Probleme intensiv in die Agentur eingebracht, oder begleiten Sie es nur? Wie ich höre, verweisen Sie darauf, dass die Agentur eigentlich zuständig ist, aber das Land muss für seine Bürgerinnen und Bürger da sein!

Bitte, Frau Senatorin!

Ihre Ausführungen geben mir Gelegenheit, Ihnen zu sagen, dass ich es sehr ernst genommen habe und nehme, dass wir eine Möglichkeit schaffen können – wobei wir natürlich nur Vermittler sein können –, dass es eine Anlaufstelle in Bremerhaven gibt. Mir ist wichtig, dass die Bremerhavener Eltern in den Fällen, in denen eine persönliche Ansprache und Klärung erforderlich ist, einen direkten Zugang haben.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das war für uns ein Anlass, schon im Spätsommer letzten Jahres ein allererstes Mal mit Nachdruck an die Bundesagentur heranzutreten, um auf diese Problemlage aufmerksam zu machen. Man muss dazu wissen, dass dies nicht nur in Bremerhaven die Situation ist, sondern eine Zusammenlegung von Familienkassen in ganz vielen Bundesländern stattgefunden hat. Gleichwohl wollten wir uns damit nicht abfinden und haben dort sehr nachdrücklich interveniert. Wir haben auf unser Schreiben, ganz aktuell, Eingangsstempel 20. Januar 2009, „Erprobung

der Ausweitung der persönlichen Präsenz der Familienkasse am Beispiel der Arbeitsagentur Bremerhaven“, eine, so finde ich, froh stimmende Rückmeldung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, um in Bremerhaven – wenn ich richtig informiert bin, beginnend ab dem 1. März 2009 – in einem Modellversuch wieder eine Außenstelle einrichten zu können. Ich finde, das ist ein guter Erfolg und zeigt, dass wir nicht nachgelassen haben. Dies zu erreichen, war wichtig!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Frau Senatorin, eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schildt!

Frau Senatorin, Sie haben es richtigerweise berichtet, dass die Frage seit Juni letzten Jahres in Ihrer Bearbeitung ist. Deswegen kann ich natürlich für die SPD-Fraktion erklären, dass es eine gute Entscheidung ist, die getroffen wurde. Sie haben auch beschrieben, wie schwierig das Verfahren ist, ohne die Zuständigkeit zu haben, daraufhin tätig zu werden. Deswegen diese Vorbemerkung und die Frage: Frau Senatorin, würden Sie der zuständigen Deputation nach Beginn des Modellversuches darüber berichten, welche Erfolge er erzielt hat, um zu signalisieren, dass die Stadtgemeinde Bremerhaven über die Modellphase hinaus ein Interesse hat, die Probleme, die in Bremerhaven vorhanden sind, auch lösen zu können? Würden Sie in der zuständigen Deputation über den weiteren Fortgang berichten?

Bitte, Frau Senatorin!

Selbstverständlich, und vielen Dank für den Hinweis! Wir werden das natürlich gern tun und, glaube ich, diesen Modellversuch auch alle zusammen begleiten.

(Beifall bei der SPD)

Frau Senatorin, eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Buhlert!

Herzlichen Dank, dass Sie weiter unterrichten wollen! Wenn ich die Berichterstattung heute in der „Nordsee-Zeitung“ verfolge, stellt sich die Frage, ob der Modellversuch nun vier Monate dauert und erst nach seiner Beendigung entschieden wird, ob es weitergeht; wichtig wäre ja, dass dort eine Kontinuität eintritt. Da ist die Frage: Inwieweit sind Sie in diesen Modellversuch eingebunden, um im Sinne der Bürger, die sich, wie schon gesagt worden ist, diese Fahrt nicht leisten können, auch tätig zu werden?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich habe es in der Antwort schon kurz benannt, dass die weiteren Modalitäten miteinander abzuklären sind. Ein Modellversuch ist in der Tat zunächst einmal so angelegt, dass er einen Beginn und ein Ende hat. Wir alle hoffen, dass uns die Erkenntnisse, die wir aus diesem Modellversuch gewinnen, die Argumente liefern, um eine weitere Beratung der Eltern in Bremerhaven darstellen zu können.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das heißt, wir werden schon, während der Modellversuch läuft, erste Ergebnisse haben müssen, wenn wir einen kontinuierlichen Weiterbetrieb haben wollen?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir werden das ganz sicher begleiten. Die letzte Entscheidung – das haben Sie ja auch an diesem Verfahren gesehen – liegt in diesem Fall aber nicht bei uns. Wir können den Versuch nur begleiten, wir können ihn mit Zahlen, Daten, Fakten auch argumentativ gegenüber der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg begleiten und müssen dann eine gemeinsame weitere Linie – so gehe ich davon aus – auch von unserer Seite politisch begleiten. Nach dem, was ich hier von den Abgeordneten gehört habe, bin ich zuversichtlich, dass Sie alle das positiv mit nach vorn begleiten werden.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie beurteilt der Senat das Ansinnen, die Familienkassen künftig nicht mehr fachfremd bei der Bundesagentur für Arbeit, sondern bei den Finanzämtern als Teil der Finanzverwaltung, wo sie im Bund ja auch angebunden sind, zu führen? Das würde – soweit der Hinweis – auch das Problem in Bremen entspannen, denn auch Bremerhaven hat ein entsprechendes Finanzamt, in dem man dann vorstellig werden könnte.

Bitte, Frau Senatorin!

Meines Wissens sind derartige Überlegungen nicht so gereift, dass man jetzt sagen könnte, das stände unmittelbar vor der Tür. Ansonsten würde die Bundesagentur für Arbeit ganz sicherlich auch nicht mit uns diesen Modellversuch machen.

Herr Dr. Buhlert, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Aber wenn der Senat beispielsweise im Bundesrat so eine Frage gestellt bekäme, könnten Sie sich eine wohlwollende Prüfung vorstellen?

Bitte, Frau Senatorin!

Wenn wir eine Unterstützung der Eltern in Bremerhaven darstellen können, bin ich immer dabei.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Vielen Dank, Frau Senatorin!

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Freihafenstatus“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Günthner, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Günthner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Auswirkungen hatte die Aufhebung des Freihafenstatus der in der Stadt Bremen gelegenen Häfen auf Hafenentwicklung und -wirtschaft?

Zweitens: Wie bewertet der Senat angesichts des Wegfalls des Freihafenstatus auch in Hamburg Notwendigkeit und Möglichkeit der Aufrechterhaltung des Freihafenstatus in Bremerhaven?

Diese Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Nagel.

Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Aufhebung des Freihafenstatus der in der Stadt Bremen gelegenen Häfen, Neustädter Hafen, erfolgte auf Veranlassung der dort ansässigen Unternehmen zum 1. Januar 2008 und hatte keine negativen Auswirkungen auf deren wirtschaftliche Situation. Mit Aufhebung des Freihafenstatus entfallen die aufwendigen zollrechtlichen Verfahren und Kontrollen an den Grenzübergängen. Dies führt zu einer Kosten- und Zeitersparnis bei den ansässigen Firmen. Durch den schnellen und unbürokratischen Warentransfer zwischen dem GVZ und dem Neustädter Hafen wird die logistische Leistungsfähigkeit des Hafens gestärkt.

Zu Frage 2: Hamburg betreibt gegen erhebliche Widerstände der ansässigen Firmen beim Bund die deutliche Verkleinerung der Freizone, nicht aber die komplette Aufhebung. Die Entwicklung in Hamburg wird von Bremen weiter beobachtet.

Die Aufhebung von Freizonen wird in den meisten Fällen durch dort ansässige Firmen initiiert. In Bremerhaven wurde bisher kein Bedarf zur Aufhebung der Freizone durch die Unternehmen angemeldet. Gerade im Hinblick auf den Automobilumschlag ist es derzeit noch notwendig, den Freihafenstatus aufrecht zu halten, sodass seitens Bremens derzeit kein Handlungsbedarf in dieser Sache gesehen wird. – Soweit die Antwort des Senats!