Protocol of the Session on January 21, 2009

Erstens: Welche Überlegungen gibt es im Senat, behinderten Nutzerinnen und Nutzern von großen Elektrorollstühlen und Elektromobilen den Zugang zu den neuen barrierefreien S-Bahn-Waggons zu ermöglichen?

Zweitens: Wie beurteilt der Senat den Vorschlag der Behindertenverbände und des Behindertenbeauftragten des Landes Bremen, die Sitzplätze von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern auf der gegenüberliegenden Seite der Rollstuhltoilette vorzusehen?

Drittens: Welche technischen Schwierigkeiten können bei diesem Vorschlag auftreten?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Nagel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die detaillierten Anforderungen an die Beförderung von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität sind in der EU-Vorschrift TSI-PRM niedergelegt, die seit dem Sommer 2008 gilt. Die Abkürzung bedeutet: Technische Spezifikation für Interoperabilität für Personen mit reduzierter Mobilität. Die Züge der Regio-S-Bahn werden diese Vorschrift, die auch die Beförderung von Rollstuhlfahrern regelt, uneingeschränkt erfüllen. Ansonsten würden sie vom Eisenbahnbundesamt nicht zugelassen.

Ein Zug der Regio-S-Bahn besteht aus ein oder zwei Triebwagen, ein Triebwagen wird aus mehreren Einzelwagen gebildet. Jeder Einzelwagen verfügt über einen Mehrzweckbereich, der auch für die Beförderung von Rollstuhlfahrern geeignet ist. Je nach Zuglänge stehen damit zwischen drei und zehn von diesen Mehrzweckbereichen zur Verfügung. An 76 Zentimeter hohen Bahnsteigen sind die Räume stufenfrei und ohne weitere Hilfsmittel für Rollstühle zugänglich.

Übergroße Rollstühle und Elektromobile, die die Rollstuhlabmessungen nach der TSI-PRM deutlich überschreiten, können in den Mehrzweckbereichen befördert werden, die sich an den Enden der Triebwagen befinden. Für übergroße Rollstühle und Elektromobile stehen damit je nach Zuglänge zwischen zwei und acht Mehrzweckbereiche zur Verfügung. Die heute zum Beispiel nach Bremen-Nord eingesetzten modernen Doppelstockzüge verfügen ausschließlich über einen einzigen Mehrzweckbereich, der von Rollstühlen nur über eine vom Zugpersonal auszufahrende Rampe erreicht werden kann. Die auf den übrigen Strecken eingesetzten Züge älterer Bauart sind ohne spezielle Hublifte auf den Bahnsteigen für Rollstühle nicht zugänglich.

Zu den Fragen 2 und 3: Am 2. Dezember 2008 haben die NordWestBahn, der Fahrzeughersteller und die SPNV Aufgabenträger der Länder Niedersachsen und Bremen, den Landesbehindertenbeauftragen sowie Vertreterinnen und Vertretern von Behindertenverbänden die Fahrzeugkonzeption der Regio-S-Bahn vorgestellt. Dabei wurden insbesondere die Ausstattungsmerkmale betrachtet, die für die Barrierefreiheit von besonderer Bedeutung sind. Unter anderem wurde von den Beteiligten zugesagt, den in Frage 2 zitierten Vorschlag zu prüfen. Die Ergebnisse der Überprüfung werden voraussichtlich Anfang Februar vorliegen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sind Sie der Auffassung, dass auch jemand, der einen Elektrorollstuhl nutzt, der eine Zwangssteuerung hat und daher in den neuen S-Bahn-Zügen nicht an seinen Platz kommen kann, die Möglichkeit haben muss, die Toilette zu benutzen?

Bitte, Herr Senator!

Dem stimme ich grundsätzlich zu, weise aber darauf hin, dass die Mehrzweckbereiche, in denen die behindertengerechte Toilette nicht installiert ist, zugänglich sind auch für Personen, die übergroße Rollstühle und Elektromobile benutzen müssen. Der Vorschlag, den Sie in Ihrer Frage andeuten, bezieht sich darauf, die Anordnung der behindertengerechten Toilette so zu verändern, dass der Zugang auch für den von Ihnen genannten Personenkreis möglich ist. Das wird in dem eben erwähnten Verfahren geprüft, und man wird sehen, inwiefern das von den Fahrzeugherstellern realisierbar ist. Die Tatsache, dass dies im Zuge des neuen Regio-S-BahnAuftrages mit den Behindertenverbänden erörtert wird, möge Ihnen zeigen, dass wir versuchen wollen, das Mögliche möglich zu machen.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Welche Chancen sehen Sie, diesen zusammen mit den Behindertenverbänden und dem Verkehrsressort erarbeiteten Vorschlag tatsächlich der NordWestBahn anzudienen und die NordWestBahn davon zu überzeugen, diesen Vorschlag zu realisieren?

Bitte, Herr Senator!

Ich glaube, dass es mit der NordWestBahn im Grunde keinen Dissens gibt, denn das Anliegen ist absolut vernünftig. Die Frage wird sein, wie groß der technische Aufwand und am Ende auch die Kosten für die Umrüstung der Fahrzeuge sein werden und inwieweit diese Kosten entweder von der NordWestBahn im Rahmen des im Regionalisierungsauftrag gezahlten Geldes gedeckt würden oder ob möglicherweise zusätzliche finanzielle Forderungen kommen, von denen ich nicht beurteilen kann, inwiefern im Etat des Verkehrsressorts Mittel zur Verfügung stünden.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, es handelt sich um neue, noch nicht beschaffte

Fahrzeuge, das heißt, sie müssen erst noch gebaut werden. Es dürfte doch ein Leichtes sein, einfach die Mitteltür zu verschieben, nur darum geht es, das müsste doch konstruktiv möglich sein.

Bitte, Herr Senator!

Das kann am Ende nur der Fahrzeughersteller beurteilen. Da ich mit der Herstellung dieser Doppelstockwagen auch einmal ein bisschen zu tun hatte, in Dessau zum Beispiel, kann ich sagen, dass es ingenieurseitig und kostenseitig sicher nicht trivial ist, es zu tun, aber wir wollen natürlich darauf hinwirken, dass dies bei den neuen Fahrzeugen möglich wird. Ich gehe davon aus, dass mein Kollege Loske Sie nach Vorliegen der Prüfung entsprechend informiert und das Thema mit Ihnen weiter erörtern kann. Wir sind dran!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Binnenschiffe an die Steckdose“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Willmann, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Willmann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Sieht der Senat Möglichkeiten, die Anlegestellen für die Binnenschifffahrt im Bereich Schlachte/Tiefer mit Steckdosen für die Nutzung von Landstrom auszustatten, nachdem sich die Landstromversorgung der dort zur touristischen Nutzung liegenden Schiffe als problemlos darstellt?

Zweitens: In welchem Zeitraum wäre eine Landstromversorgung für die Binnenschiffsanlegestellen realisierbar?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Nagel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Bereich Schlachte/Tiefer gibt es bis zu vier Liegeplätze. Zwei Plätze, die für touristische Nutzung vorgesehen sind, sind mit Stromanschlüssen ausgestattet. Die übrigen zwei Liegeplätze in diesem Bereich könnten mit Stromanschlüssen versehen werden, die es den Binnenschiffen ermöglichen würden, hier selbstständig Landstrom zu beziehen. Dazu wären jedoch relativ kostenintensive Einrichtungen von Bremen zu installieren, die neben einem selbstständigen Anschluss an die Stromversorgung auch eine automatische Abrechnung des Verbrauchs ermöglichen würden. Einzelheiten zu den Einrich

tungsmöglichkeiten sowie den damit verbundenen Kosten werden nach Vorliegen der durch bremenports zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsanalyse erwartet.

Die Anleger an der Schlachte/Tiefer sind in erster Linie für touristische Nutzung konzipiert und ausgebaut worden, das heißt längere Aufenthaltsdauer mit personenbezogenen höheren Verbräuchen, und werden daher von der gewerblichen Binnenschifffahrt nur als Liegeplatz ohne landseitige Stromversorgung genutzt.

Zu Frage 2: Im Land Bremen insgesamt gibt es neun Binnenschiffsliegeplätze, die eine maximale Belegungsanzahl von 60 Schiffen, natürlich längen- und breitenabhängig, aufweisen. Davon sind bisher zwei Liegeplätze für eine Landstromversorgung ausgestattet. Die Freie Hansestadt Bremen ist daran interessiert, die Binnenschifffahrt in den bremischen Häfen zu fördern. Dabei werden ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt. Bremenports wird daher vom Senator für Wirtschaft und Häfen beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsanalyse für Strom- und Wasseranschlüsse für Binnenschiffsliegeplätze zu erstellen. Die zeitliche Umsetzung der genannten Maßnahmen ist vom Ergebnis der Untersuchung abhängig. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gibt es für die Untersuchung zur Machbarkeit durch bremenports ein Datum, bis zu welchem Ergebnisse vorliegen sollen?

Bitte, Herr Senator!

Wir wollen die Arbeiten von bremenports vor der Sommerpause sehen und können dann in eine Bewertung gehen, die wir sicher gemeinsam im Hafenausschuss vornehmen können.

Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Günthner!

Herr Senator, wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie auch abgeprüft, inwieweit der Binnenschiffsliegeplatz in Bremerhaven hinter der Schleuse ebenfalls für Landstrom genutzt werden kann?

Bitte, Herr Senator!

Nach meinem Kenntnisstand bezieht sich die Prüfung auf alle Binnenschiffsliegeplätze, denn einen davon auszunehmen würde wenig Sinn machen.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es geht also nicht nur um die in der Stadt?

Bitte, Herr Senator!

Nein, ich habe ja vom Land Bremen und neun Binnenschiffsliegeplätzen gesprochen, unsere schöne Stadt Bremerhaven ist natürlich dabei.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Fehlende Familienkasse in Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Müller, Erlanson und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Herr Kollege Müller!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Anträge von Bremerhavener Eltern wurden nach der Schließung der Familienkasse in Bremerhaven bei der Dienststelle der Familienkasse in Bremen eingereicht?