Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag, der soeben von den Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestellt worden ist, abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag mit dem Einschub „unter anderem“ seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/645 mit der beschlossenen Änderung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
11. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (11. Rundfunk- änderungsstaatsvertrag – 11. RfÄndStV)
Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum 16. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (16. KEF-Bericht) zum 11. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – 11. RfÄndStV), Mitteilung des Senats vom 1. April 2008 (Drucksa- che 17/331), sowie zu dem Gesetz zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Mitteilung des Senats vom 2. September 2008 (Drucksache 17/520) vom 21. November 2008 (Drucksache 17/623)
Meine Damen und Herren, der 16. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten vom 1. April 2008, Drucksache 17/331, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 20. Sitzung am 7. Mai 2008 an den Ausschuss für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Bei dem Gesetz zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 29. Sitzung am 8. Oktober 2008 die erste Lesung unterbrochen und der Gesetzesantrag an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich den Bericht als Vorsitzende gebe, möchte ich den Dank an die Kolleginnen und Kollegen der Senatskanzlei, an die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den Protokolldienst, aber auch allen Kolleginnen und Kollegen im Medienausschuss aussprechen, ein Dank für die konstruktive und kollegiale Zusammenarbeit. Als Vorsitzende des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie – ich spreche im Weiteren kurz Medienausschuss – möchte ich heute den Bericht des Ausschusses zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag kurz erläutern, der Ihnen unter der DrucksachenNummer 17/623 vorliegt.
Die Bürgerschaft (Landtag) überwies den Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrages in ihrer Sitzung am 7. Mai 2008 und den Gesetzesentwurf dazu in der Sitzung am 8. Oktober 2008 an den Medienausschuss zur Beratung und Berichterstattung. Wir haben uns in mehreren Sitzungen und abschließend am 14. November 2008 mit dem Staatsvertrag beschäftigt.
Nun möchte ich Ihnen ein paar Punkte dieses Staatsvertrages kurz erläutern. Die wichtigste Änderung, die der 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit sich bringt, ist die neue Festsetzung der Höhe der Rundfunkgebühr auf 17,98 Euro. Davon entfallen 5,76 Euro auf die Grundgebühr und 12,22 Euro auf die Fernsehgebühr. Das entspricht einer Erhöhung um insgesamt 95 Cent. Mit dieser Gebührenerhöhung wird die Empfehlung der KEF umgesetzt. Die aktuelle Gebühr von 17,03 Euro, die seit dem ersten April 2005 gilt, wurde seinerzeit durch den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgelegt.
beim Deutschlandradio inklusive des Gebührenanteils von ARTE ist diese Gebührenerhöhung nunmehr erforderlich.
Ich hatte eben den Eindruck, dass ich die einzige war, die mir zuhört, aber ich habe mich geirrt. Entschuldigung!
Eine weitere Änderung im Jugendmedienschutzstaatsvertrag betrifft die Weiterfinanzierung der gemeinsamen Stelle aller Länder „Jugendschutz.net“. Die Stelle wird zusammen von den Landesmedienanstalten und den Ländern finanziert. Im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde letztmalig der Finanzierungszeitraum von „Jugendschutz.net“ befristet bis zum 31. Dezember 2008 festgelegt. Um eine kontinuierliche Fortführung der Aufgaben durch „Jugendschutz.net“ auch über das Jahr 2008 hinaus zu gewährleisten, wird diese Befristung um weitere vier Jahre verlängert.
Last, not least möchte ich noch auf den Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten der ARD zu sprechen kommen. Es darf nicht übersehen werden, dass darin ein notwendiger Bestandteil der richtigen Zuordnung der Gebührenerträge auf die einzelnen Anstalten liegt. Der Finanzausgleich bezweckt, dass einerseits die kleinen Anstalten bedarfsdeckende Gebührenerträge erhalten und andererseits die großen Anstalten nicht über ihren Bedarf hinaus mit Finanzmitteln ausgestattet werden.
Der gegenwärtige Finanzausgleich ist – wie auch die KEF immer wieder betont – nicht in der Lage, diesen Zweck zu erfüllen. So hat sich die finanzielle Situation der kleinen Anstalten wie Radio Bremen oder der Saarländische Rundfunk trotz starker Sparmaßnahmen weiter verschärft. Eine Umverteilung der Mittel ist daher dringend erforderlich, um das Überleben dieser eben genannten Anstalten sicherzustellen. Auch die sogenannten Bonner Beschlüsse der ARD-Intendanten, die auf der Jahreskonferenz der Regierungschefs der Länder im Oktober dieses Jahres in Dresden bestätigt wurden und nun für eine Übergangszeit den geltenden Finanzausgleich ergänzen sollen, reichen nicht aus, um eine auskömmliche Versorgung der kleinen Anstalten zu gewährleisten. Ich möchte noch einmal betonen, dass der Medienausschuss sich ausdrücklich für einen umfassenden Reformansatz des Finanzverteilungssystems ausspricht, um den kleinen Anstalten die Finanzierung zu garantieren, die ihnen zusteht.
Dies sind die Grundsätze des Berichts zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem Gesetz zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, um ein Inkrafttreten zum Januar 2009 zu ermöglichen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird auch als Gebührenstaatsvertrag bezeichnet. Alle Fraktionen werden heute zustimmen, und ich möchte daran erinnern, dass wir bei der letzten Debatte, als wir den Staatsvertrag hier im Haus debattiert haben, noch nicht so eine große Einigkeit über diesen Staatsvertrag herstellen konnten. Die CDU war ein bisschen in Kampfstimmung. Herr Strohmann hatte einen Antrag in einer Sitzung gestellt, diesen Staatsvertrag gleich abzulehnen, Rot-Grün hatte damals argumentiert, nicht gleich alle Karten aus der Hand zu schlagen, dem Ministerpräsidenten zu vertrauen, Vertrauen in den Chef der Senatskanzlei zu haben und sich auf den schwierigen und komplizierten Weg der Verhandlung zu begeben.
Ich kann heute als Fazit ziehen, das hat sich gelohnt, dass wir diesen Weg gegangen sind. Der Ministerpräsident hat auch schwierige Verhandlungen geführt, auch der Chef der Senatskanzlei hat auf allen Ebenen und allen Wellen gefunkt, um Unterstützung außerhalb der ARD zu organisieren, und zwar auf Augenhöhe mit den Ministerpräsidenten, auf Augenhöhe mit den Chefs der Senatskanzleien und Staatskanzleien in anderen Bundesländern. Dafür möchte ich hier auch den Dank des Hauses aussprechen.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Vizepräsidentin D r. M a - t h e s übernimmt den Vorsitz.)
Es war gut, nicht gleich zu sagen, dass dieser Staatsvertrag das Papier nicht wert ist, auf dem er geschrieben ist, sondern wir haben uns hier noch einmal ein bisschen gesammelt. Die Bremische Bürgerschaft – einer von wenigen Landtagen, die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern zu großen Anhörungen an die Weser zu holen, zu denen die Intendantinnen und Intendanten auch der anderen ARD-Anstalten, auch des ZDF, immer wieder gern kommen, weil sie wissen, dass hier auf hohem fachlichen Niveau und sehr engagiert debattiert wird.
So hatten wir hier auch eine sehr eindrucksvolle Veranstaltung im Haus der Bremischen Bürgerschaft, wo auch wir als medienpolitische Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen noch einmal die Chance genutzt haben, Frau Troedel, Herr Strohmann, Herr Schildt, Herr Richter und ich, noch einmal ganz konkret den Intendanten des NDR anzusprechen und um eine stärkere Unterstützung von Radio Bremen zu bitten. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass auch der Vorsitzende der ARD, Fritz Raff, Radio Bremen bei den Verhandlungen weiterhin den Rücken stärkt und ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
uns unterstützt. Da mussten wir auch gar nicht so viel appellieren, weil er selbst der Chef der kleineren ARDAnstalt ist, des Saarländischen Rundfunks. Wir waren bei dieser Anhörung froh zu hören, dass der WDR und der NDR ganz langfristige Kooperationen mit Radio Bremen wieder ins Auge gefasst und diese auch zugesichert haben. Das ist ein wichtiges Pfund für Radio Bremen, dass diese enge Zusammenarbeit besteht.
Nach dieser ausführlichen Debatte hier im Parlament und auch bei der Anhörung konnten wir hören, dass es auch in den anderen Bundesländern, in den anderen Parlamenten Zustimmung geben wird zu dem 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der ja nur zustande kommt, wenn alle Länderparlamente zustimmen. Wir haben in den letzten Sitzungen noch einmal die Bedenken der CDU aufgegriffen und auch die Bedenken, die DIE LINKE und die FDP geäußert haben, ob dieser Staatsvertrag jetzt für Radio Bremen gut ist oder uns gar nichts nützt. Man kann sagen, wir können mit einem lachenden und einem weinenden Auge zustimmen, weil er mehr Geld für Radio Bremen bringt, das sind keine Almosen, sondern Radio Bremen hat einen Anspruch auf dieses Geld. Aber wir werden in den nächsten Monaten und Jahren uns weiter dafür einsetzen müssen, auf allen Wegen und auf allen Kanälen, dass Radio Bremen eine größere Unterstützung zusteht, so wie der Saarländische Rundfunk das für sich in Anspruch nimmt. Das ist ein Anspruch, den Radio Bremen hat, der ist vom Bundesverfassungsgericht auch unterlegt worden. Auch die KEF hat im vorliegenden Bericht, den ja alle Kolleginnen und Kollegen im Fach hatten, gesagt, dass Radio Bremen einen verfassungsgemäßen Anspruch auf eine gerechte Gebührenverteilung hat, und dafür werden wir uns auch weiter einsetzen.
Radio Bremen, gestatten Sie mir diese Anmerkung, ist weiterhin im schwierigen Fahrwasser. Wir konnten in der Zeitung lesen, dass ein weiteres Haushaltsloch aufgetreten ist. Das betrachten wir als medienpolitische Sprecherinnen und Sprecher mit großer Sorge. Wir werden dieses Thema auch im Medienausschuss nochmals aufgreifen. Wir werden mit dem Intendanten Gespräche führen. Wir werden uns aber auch noch einmal befassen als Medienausschuss mit den Beteiligungen, die Radio Bremen in den letzten Jahren eingegangen ist. Wir wissen, dass es eine Beteiligung an der Bremedia gibt. Auch da bin ich sehr dafür, dass wir schauen, was diese Beteiligungen Radio Bremen bringen, ob wir am Ende zuzahlen und wer der Nutznießer dieser Beteiligung ist. All das, denke ich, muss noch einmal einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen werden, damit wir uns noch einmal ein Bild verschaffen, wo eigentlich die Haushaltslöcher bei Radio Bremen entstehen, damit wir noch bessere Argumente finden, um für die gerechtere Finanzverteilung zu kämpfen.