Protocol of the Session on November 13, 2008

Nun ist es so, dass von dritter Seite – –. Wer diesen Gesetzentwurf unterstützt hat, hat wahrscheinlich, ähnlich wie ich, noch nie ein so volles Mailaccount gehabt. Es gibt viele Leute, die, auch angeregt durch die Presse, die es darüber gegeben hat, der Meinung waren, dass es eine Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit wäre, Kampfhunde nicht mehr nach Bremen bringen zu dürfen. Es gibt augenscheinlich noch ein paar rechtliche Überlegungen, die fragen: Könnte das vielleicht doch verfassungswidrig sein? Ich glaube das nicht. Trotzdem ist eine sachgerechte Behandlung, um auch diesen Hinweisen nachgehen zu können, am besten dadurch sichergestellt, dass wir dieses Gesetz in erster Lesung beschließen und dann in den Rechtsausschuss überweisen. Dort können wir uns den rechtlichen Bedenken, die ich in keiner Weise teile, widmen, und dann können wir dieses Gesetz nach Berichterstattung im Dezember beschließen, und ich hoffe, dass Bremen dann endgültig kampfhundefrei wird. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Worum geht es uns mit dieser Gesetzesänderung? Lassen Sie mich zuerst mit einem Vorurteil aufräumen! Nein, wir ändern hier nicht den eigentlichen Inhalt des Gesetzes, wir debattieren heute auch nicht darüber, welche Hunderassen potenziell gefährlich sind oder nicht, wir ergänzen die Liste der gefährlichen Hunde nicht, und wir streichen auch keine. Im Übrigen, Herr Tschöpe hat darauf hingewiesen, sind wir auch alle keine Rassenwahnfanatiker.

Wir ändern lediglich den Anwendungsbereich des Gesetzes. Es ist in der Tat niemandem klarzumachen, warum ich keinen gefährlichen Hund halten darf, der auf dieser Liste steht, mein Nachbar aber, der kürzlich nach Bremen gezogen ist, das sehr wohl tun darf. Ich glaube, da geht es auch um den Gleichheitsgrundsatz. Dass Gesetze allein nicht ausreichen, wissen wir auch. Die Überwachung des geltenden Rechts ist da sicherlich notwendig. Auch hier kommt einmal wieder auf das Stadtamt eine weitere Aufgabe zu, dessen sind ––––––– *) Vom Redner nicht überpürft.

wir uns bewusst. Ich bin auch schon gespannt darauf zu schauen, wie wir mit dieser Überwachung dann künftig klarkommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um das Ganze wieder auf das ernsthafte Thema zurückzuführen: Die immer wiederkehrenden, oft lebensbedrohlichen und manchmal sogar tödlichen Angriffe gefährlicher Hunde auf Menschen müssen für uns zweifelsohne ein Grund sein, über die Haltung gefährlicher Hunde nachzudenken! Von daher gesehen ist der Antrag von RotGrün völlig richtig und wird auch von uns unterstützt.

Aber dazu gehört natürlich auch, Herr Fecker hat es eben schon angesprochen, dass das Stadtamt, was die vorhandene Sachkunde und die persönliche Eignung eines Hundehalters angeht, überhaupt ausreichend in die Lage versetzt wird, das durchzuführen, denn in den Händen verantwortungsloser Menschen ist ein sogenannter Kampfhund oder auch ein gefährlicher Hund eine höchst gefährliche Waffe. Zumindest kann das so sein, weil die Menschen – das glaube ich, kann sich jeder vorstellen, selbst wenn er keinen Hund hat – diejenigen sind, die einen Hund dazu bringen, möglicherweise gefährlich zu sein.

Der Antrag, das hatte ich schon gesagt, von RotGrün wird deswegen von uns unterstützt. Allerdings haben wir Ergänzungsbedarf bei der Definition des vorübergehenden Aufenthaltes in Bremen. Insofern begrüßen wir sehr, Herr Tschöpe, dass das noch in den Rechtsausschuss überwiesen werden soll. Die Regelung ist für uns noch nicht hinlänglich geklärt, was und wie lange überhaupt ein vorübergehender Aufenthalt eines Halters mit seinem gefährlichen Hund in Bremen ist. Sind es fünf Minuten? Müssen es fünf Tage, zwei Monate sein? Das ist hinlänglich unklar.

Im Weiteren haben wir noch ein zusätzliches Problem mit dieser Rechtslage: Es kann eigentlich nicht sein, dass wir in Bremen eine Regelung haben, die in Niedersachsen – Herr Fecker hat es eben auch schon angesprochen – so nicht gilt. Unser Ansinnen ist deshalb, es sollte eine bundesweite Regelung gleicher Art vorhanden sein, damit alle Hundehalter wissen, was darf ich und was nicht. Somit hätten wir auf dem Weg dann auch nicht die Probleme, die Sie ja zu Recht geschildert haben.

Ganz kurz möchte ich noch darauf eingehen, was Herr Fecker schon angedeutet hat! Das Stadtamt ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

haben wir hier hinlänglich in den letzten Wochen betrachtet, und gerade in dem Zusammenhang, bei der Untersuchung des Stadtamtes, ist auch herausgekommen, dass die Untersuchung der Hundehalter und die rechtliche Betrachtung der Hundehalter von gefährlichen Hunden nicht ausreichend gewährleistet ist. Wenn wir jetzt ein neues Gesetz machen, dann muss durch den Senator für Inneres gewährleistet sein, dass das Stadtamt an der Stelle, und mindestens an der Stelle, ausreichend personell fachlich besetzt ist, um diese Maßnahmen dort auch dauerhaft durchführen zu können, sonst macht ein solches Gesetz keinen Sinn. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Nitz.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Wort zu Herrn Tschöpe! So nahe beieinander, wie wir vorhin in der Debatte zur Kriminalität in Bremen-Nord standen, so weit sind wir jetzt in dieser Debatte leider voneinander entfernt.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Da fällt mir ein Stein von Herzen!)

Nachdem uns nun die ehemaligen Koalitionsparteien in Bremen mit einem Hundehaltergesetz beglückt hatten, das in der kynologischen Fachwelt nur Kopfschütteln hervorgerufen hatte, beglückt uns nun die neue Koalition mit noch mehr praktischem Unsinn, und den möchte ich Ihnen auch kurz erläutern!

Vorweg aber noch ein kleiner Rat am Rande: Am Institut für Tierschutz und Verhalten der Tierärztlichen Hochschule Hannover sind in den letzten Jahren zahlreiche Arbeiten über sogenannte Kampfhunde erschienen, und ich weiß, Sie wollen die Debatte jetzt nicht führen, aber ich erzähle es Ihnen trotzdem! Zusammenfassend lässt sich nämlich in diesen Arbeiten feststellen: Es ist nicht legitim, bestimmte Rassen zu diskriminieren und sie den Verboten und Einschränkungen von sogenannten Rasselisten zu unterwerfen. Vielmehr sollte in unserer Gesellschaft ein kompetenter, fachlich gebildeter und verantwortungsvoller Hundebesitzer gefördert werden, denn dies ist eine wirkungsvolle Maßnahme, um Verhaltensproblemen bei Haushunden vorzubeugen. Was dort vorgeschlagen wird, das machen Sie hier nicht.

Andernfalls bekämpfen Sie mit Unverstand bestimmte Hunderassen, und Sie sorgen nicht dafür, dass Ihr Antrag auch nur im Geringsten verwaltungstechnisch umgesetzt werden kann. Sie haben zwar gesagt, es kommen neue Aufgaben auf das Stadtamt zu, aber wie diese umgesetzt werden sollen, bleibt offen. Hauptsache, die Regeln sind erst einmal da. Ob diese eingehalten und durchgesetzt werden kön

nen, darum kümmern Sie sich später. Im Klartext: Bekanntlich fehlen ja in Bremen viele Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter – auch die Bremische Bürgerschaft hat es in der einen oder anderen Debatte mehrfach, wie ich finde, richtiggehend beklagt –, aber ihnen noch mehr Aufgaben zuzumuten, ist der falsche Weg.

Ein Vorfall in Hamburg bewog Sie zur Verschärfung Ihres Gesetzes, so entnehme ich es dem Antrag. Sie sind dabei nicht ganz konsequent, meine Damen und Herren! Sie müssten zur Abwehr der Gefahren die Einfuhr jeglicher Hunde nach Bremen konsequent und unter Androhung drastischer Sanktionen verhindern. Warum? Da müssen wir einfach nur in die Statistik schauen. Die statistische Aufstellung über Gefährdungen und Schädigungen durch Hunde an Menschen in Bremen beweist es ganz eindeutig: Quer durch alle Hunderassen wurden Menschen geschädigt, und geschädigt ist nur der Ausdruck in Amtsdeutsch für „sie wurden gebissen“. Verständlich ausgedrückt: In Bremen wurden zwischen Januar 2001 und Dezember 2003 genau 148 Menschen von Hunden gebissen, und am beißwütigsten hat sich dabei der Deutsche Schäferhund erwiesen, insgesamt biss diese Spezies 27 Mal zu, und im Vergleich dazu war der auf der Rasseliste stehende Pitbull, nur dreimal vertreten.

(Unruhe)

Wenn Sie sich die Statistiken genauer anschauen,

(Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen])

beim Deutschen Schäferhund genauso, Herr Dr. Güldner! Nein, nicht seltener! –, werden Sie sich wundern, zu welchen Schandtaten sogar Angehörige kleinster Hunderassen fähig sind! Die einzige logische Konsequenz daraus und aus Ihrem Versuch, beißende Hunde zu verbieten, ist das generelle Verbot, Hunde in Bremen zu halten.

Bekanntlich arbeiten aber auch verschiedene Diensthunde haltende Behörden mit Hunden, die auch auf Ihrer Liste stehen. Müssen deren Hundeführer ihre Hunde auch an der Garderobe abgeben, wenn sie nach Bremen einreisen wollen? Ich bitte Sie, sich doch noch folgende Fragen zu beantworten: Es ist verboten, Hunde, insbesondere die von Ihnen sogenannten Kampfhunde, ohne Leine und insbesondere ohne Beißkorb auszuführen. Aber macht es Sie beim Stadtbummel durch Bremen und Bremerhaven nicht auch ein bisschen stutzig, dass diese Gesetze und diese Verordnung wirklich von niemandem ernst genommen werden?

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Hätte man eigentlich von der FDP erwartet!)

Ein angeleinter Hund ist doch schon die Ausnahme, und der freilaufende sogenannte Kampfhund ist die Regel. Der Kampfhund mit Beißkorb und an der Leine ist so selten wie ein Sechser im Lotto. Das ist leider die Realität, auch wenn Sie es so nicht wahrhaben wollen.

Schauen Sie einmal in die von Ihnen beschlossene Verordnung, die unter anderem auch das Füttern von Tauben verbietet, und dann gehen Sie einmal offenen Auges durch Bremen und Bremerhaven und schauen Sie sich an, wie unter dem Auge des Gesetzes die lieben Tierchen dick und rund gefüttert werden! Genau die gleiche Kontrollwirkung ergibt sich bei Ihrem Hundehaltergesetz. Weil das Gesetz aus unserer Sicht Unsinn ist, wird die DIE LINKE dieser Verschärfung nicht zustimmen. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Woltemath.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wegen einiger unpraktischer Formulierungen und Gedankengänge in diesem Gesetz werden wir diesen Entwurf, so wie er jetzt auf dem Tisch liegt, erst einmal ablehnen. Wir begrüßen es aber, dass er an den Rechtsausschuss überwiesen werden soll, damit man dort noch einmal ausgiebig darüber diskutieren kann.

Ich muss dazu sagen – die meisten wissen das –, ich bin Hundehalter und habe sogar einen etwas schwierigen Hund, zum wiederholten Mal, der aus dem Versuchslabor stammt. Dazu kann ich nur sagen, da wird man ganz deutlich die Erfahrung machen, dass Hunde sehr unterschiedlich reagieren, wenn man sie aus einem Versuchslabor bekommt, weil man dann feststellt, was Menschen mit ihnen angerichtet haben. Dieser Problematik muss man sich auch in erster Linie widmen und sich die Hundehalter ansehen und zunächst einmal über diesen Weg kommen.

Das Zweite ist die Statistik mit Hundebissen und wie Hunde beißen. Dann muss man auch noch einmal genau definieren: Was ist denn eigentlich ein Hundebiss? Wenn man sich das ansieht, dann bin ich bestimmt schon 100-mal von einem Hund gebissen worden. Ich würde das aber nie als einen wirklichen Hundebiss qualifizieren, weil ein richtiger Hundebiss, und das sieht man bei Kampfhunden, wenn die sich so richtig verbissen haben und wenn man sie sozusagen nicht mehr aus dem Opfer herausbekommt, das ist für mich ein richtiger Hundebiss. Wenn ein Schäferhund so richtig ordentlich zugeschnappt hat, das ist zwar schmerzhaft, aber das würde ich in manchem Fall noch nicht einmal als Hundebiss qualifizieren.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wir werden das Gesetz in dieser vorgelegten Form ablehnen. Auf der anderen

Seite begrüßen wir allerdings die Überweisung an den Rechtsausschuss, da kann die Thematik noch einmal sehr intensiv diskutiert werden. – Danke!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Nitz, eigentlich wäre es ganz schön gewesen, wenn wir uns so viel näher gekommen wären,

(Heiterkeit)

aber am Ende frage ich mich, wessen Interessen Sie eigentlich vertreten. Den sogenannten Listenhunden ist, das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt, zu unterstellen, dass sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, diese gesetzliche Annahme ist verfassungskonform und berechtigt.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Dass Sie sich jetzt hier hinstellen und sagen: Na ja, ein American Staffordshire oder ein Bullterrier, die beißen statistisch gesehen weniger als Schäferhunde, und deshalb müssen wir eigentlich die Schäferhunde statt die Kampfhunde verbieten. Sehen Sie sich doch einmal die Quantität an, wie viele Schäferhunde und wie viele Staffordshires es gibt.

Diese Diskussionen um Statistiken, das muss ich ganz ehrlich sagen, nerven mich ein Stück weit. Wir haben hier gefährliche Hunde, die durch ihre Biologie dazu geeignet sind, schwerste Schäden bei Menschen hervorzurufen. Dieses Haus hat 2001 und 2005 einstimmig beschlossen, dass wir diese drei Hunderassen in Bremen weder halten noch züchten noch weiterverbreiten wollen, und zu diesem Konsens in diesem Haus – da waren die beiden äußersten Linien nicht dabei – stehe ich.

Was machen wir mit dieser Gesetzesänderung nur? Wir sagen, dass wir die vielleicht 15, vielleicht 10, vielleicht 5 Hunde pro Jahr, die aus Niedersachsen oder einem anderem Bundesland zuziehen, nicht wollen, weil wir gleiche Bedingungen haben wollen für Zuziehende wie für Bremer. Sich jetzt hier hinzustellen und zu sagen, das ist aber ein Verstoß gegen das Grundgesetz, und da sind wir aber für Freiheit, das, finde ich, ist ein neoliberaler Zug, den hätte ich Ihrer Partei nicht zugetraut. Dann ist es vielleicht doch wieder ganz gut, dass wir uns nicht so nahe gekommen sind. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich wollte ich zu diesem Thema gar nichts sagen, aber diese Debatte fordert eine Antwort! Es geht um drei bis vier Tiere, die jährlich die bremische Staatsgrenze überschreiten,

(Heiterkeit)