Das war übrigens auch die Meinung, die auch die Kinder, mit denen wir unterwegs waren, dort vertreten haben. Das ist schon einmal das Erste, was ich sagen möchte.
Zweitens bin ich der Meinung, dass wir grundsätzlich natürlich alle als Konsumentinnen und Konsumenten Verantwortung dafür haben, wie wir einkaufen, und dass wir darauf achten sollten, dass möglichst wenig Müll dabei entsteht und dass er erst recht nicht in der Landschaft landet. Außerdem bin ich der Meinung, dass die Kaufhäuser beispielsweise oder die Geschäfte ganz allgemein wirklich ein bisschen vorsichtiger damit umgehen sollten, nicht auch noch die kleinsten Produkte in eine Tüte zu packen, und dass ich es auch nicht gut finde, dass Plastiktüten im Regelfall billiger als Papiertüten sind. Das finde ich sehr problematisch.
Drittens, zu der politischen Frage: Es gibt einige Länder, die hier Regulierungen treffen, Australien beispielsweise, die Plastiktüten ganz verbieten, in anderen Ländern liegt eine Abgabe oder eine Steuer darauf. In Deutschland ist es so, dass es bundeseinheitlich geregelt ist. Sie wissen ja, dass der ganze Bereich europa- und bundesrechtlich sehr einheitlich geregelt ist durch verschiedene Verordnungen und kommunale Steuern oder Landessteuern nicht möglich sind, das heißt, wenn Steuern möglich sind, dann bundesweit.
Es ist so, dass es schon einmal einen Präzedenzfall gegeben hat. Es gab vor Jahren eine Diskussion darüber, ob man auf Dosen – also eine Sondersteuer – ein Pfand erhebt oder ob man eine Abgabe daraufpackt. Ich war damals Anhänger einer Abgabe, weil ich glaube, dass die Kunden, wenn sie vor dem Regal stehen, schauen sollen, was billiger ist, und das auch nehmen, weil es günstiger ist, dass sozusagen die Preise die ökologische Wahl sind, wenn man vor dem Regal steht. Das war damals politisch nicht durchsetzbar.
Wenn man eine Besteuerung will – das ist durchaus denkbar –, dann geht das nicht über eine Sondersteuer. Deswegen müssen Sie ganz präzise auch meine Antwort lesen. Dann geht es nur ganz generell über andere Möglichkeiten. Wenn man sie denn in das Auge fasst, wäre beispielsweise eine Ressourcensteuer denkbar. Heute ist der Einsatz von Erdöl im nichtenergetischen Bereich, also, wenn es nicht zur Verbrennung oder zur Erzeugung von Prozesswärme herangezogen wird, steuerfrei. Das sind Dinge, über die man nachdenken kann. Aber ich wiederhole gern noch einmal die Antwort: Der Senat plant keine Bundesratsinitiative zur Einführung einer Sondersteuer auf Plastiktüten.
Ja, das ist ja grundsätzlich gut, dass Sie erst einmal zu Ihrer Meinung stehen, die Sie hatten. Dennoch frage ich mich jetzt, warum treiben Sie denn dieses Thema im Senat nicht voran?
Ich bin ja Senator, das ist ein Teil der Lebenswirklichkeit, ich bin aber auch beispielsweise Mitglied im Parteirat der Grünen, also im Präsidium, wie es bei anderen Parteien heißt. Und in der Funktion nehme ich mir durchaus auch die Freiheit, Ideen in die Welt zu setzen, ohne sie unmittelbar in Bremen sofort in Regierungshandeln übersetzen zu können und auch manchmal zu wollen. Es ist so: Das war ein Kommentar, den ich geschrieben habe in der „Bild am Sonntag“, die mich eingeladen hatte, dazu zu schreiben.
Dort habe ich meine Sicht der Dinge dargelegt. Das hat breite Resonanz gefunden, wesentlich breiter, als ich erwartet hatte, muss ich sagen, weil ich es einfach nur gut fand, einmal die Argumente in die Welt zu setzen. Das war gerade zu einem Zeitpunkt, als in Australien über das Verbot der Plastiktüten diskutiert wurde. Das hat eine riesige Resonanz gefunden. Sie werden sich wundern, es ist wirklich so, das sage ich jetzt nicht, um es schönzureden, die Reaktionen, die ich bekommen habe, waren zu 80 Prozent positiv, und zwar bei der Verbotsforderung und nicht bei der Steuergeschichte.
Sehr viele Leute sind der Meinung, dass diese Plastiktüten ein echtes Problem sind. Wir leben natürlich alle mit unseren Widersprüchlichkeiten. Wir nehmen schnell manchmal eine, oder wenn man irgend etwas verpacken will, nutzt man eine Plastiktüte dazu. Wir sind alle keine Waisenknaben. Aber ich glaube, das wird in der Bevölkerung doch als Problem empfunden, dass so großzügig mit diesen ganzen Wegwerfsachen umgegangen wird.
Es steht ja auch gewissermaßen als Metapher für Wegwerfwirtschaft, und das finde ich nicht gut. Also, wie gesagt, ich nehme mir durchaus die Freiheit, meine Meinung auch öffentlich zu sagen, das machen Sie ja auch. Nicht jede Meinung, die Sie vertreten, werden Sie sofort in einen CDU-Antrag gießen, vermute ich einmal.
Herr Kollege Imhoff, Sie haben keine weiteren Zusatzfragen? Eine weitere Zusatzfrage vom Abgeordneten Günthner. – Bitte, Herr Kollege!
Ich habe Sie jetzt so verstanden, Herr Senator, dass Sie Ihren Beitrag zu der Diskussion, den ich übrigens inhaltlich richtig fand, mehr als Versuch betrachtet haben, das Feuilleton in Deutschland zu bewegen, und weniger, daraus – was Ihrer Funktion angemessen wäre – konkretes Regierungshandeln in Bremen abzuleiten.
Was meiner Funktion angemessen ist, das kann man auch ausführlich diskutieren; aber das entscheide ich im Wesentlichen selbst, was ich finde, was meiner Funktion angemessen ist. Aber der Beitrag hat zum Beispiel dazu geführt, dass die Bundestagsfraktion der Grünen einen gleichlautenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht hat. Insofern betrachte ich das nicht als Maßnahme des Feuilletons, sondern der Politik.
lch finde, es ist ja natürlich, dass man bei einem Vorstoß, den ja vermutlich in diesem Hause ganz viele unterschreiben würden, sich schon die Frage stellt, was dann konkret am Ende dabei herauskommt. Das hat mich in Ihrer Antwort etwas gewundert, dass so wenig auf die Frage, wie kann Bremen an dieser Stelle handeln, von Ihnen abgehoben worden ist.
Nein, das ist nicht richtig. Erst einmal habe ich gesagt, aber ich stehe hier nicht als Parteipolitiker, sondern als Senator der Freien Hansestadt Bremen, dass ich als Mitglied des Parteirats das gesagt habe und dass die grüne Bundestagsfraktion diesen Antrag gleichlautend in den Deutschen Bundestag eingebracht hat. Insofern glaube ich, dass meine Intervention nicht gänzlich folgenlos war.
Hier in Bremen habe ich mir schon zum Thema gesetzt, insofern ist Ihre Nachfrage vielleicht auch berechtigt, dass man es nicht nur öffentlich diskutiert, mit Erwachsenen, mit Kindern oder mit den Schulen darüber redet. Ich habe beispielsweise eine Einladung von einer Schule bekommen, die eine Projektwoche zum Thema „Wegwerfkultur“ durchführt. Die habe ich natürlich gern angenommen, und ich gehe dort demnächst hin, dann reden wir darüber. Ich spreche aber auch gern mit dem Handel darüber,
wie man diese Flut von Mülltüten eindämmt, die ja letztlich auch häufig als Müll in der Landschaft landet und die übrigens, dieses Thema habe ich ja noch gar nicht behandelt, gerade in Küstenregionen ein großes Problem ist. Ich habe vor kurzem in einer Wissenschaftszeitung, ich glaube, es war die „Süddeutsche Zeitung“, einen Artikel darüber gelesen, dass eine der Haupttodesursachen von Meeressäugern diese Plastiktüten sind. Es ist also keineswegs ein triviales Problem. Insofern nehme ich das sehr ernst.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Begrüßungsgeld für Referendare“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie beurteilt der Senat den Vorschlag, Referendaren für den Schuldienst in Bremerhaven ein sogenanntes Begrüßungsgeld zu zahlen?
Zweitens: Welche Möglichkeiten der Finanzierung eines solchen „Begrüßungsgeldes“ sieht der Senat, und wie würde diese Leistung im innerbremischen Finanzausgleich behandelt?
Drittens: In welchen anderen Bereichen hält der Senat ein „Begrüßungsgeld“ als staatlichen Anreiz für möglich und sinnvoll?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Senat versteht unter dem Stichwort „Begrüßungsgeld“ eine Einmalzahlung an Personen, zum Beispiel an Studierende, die ohnehin ihren Lebensmittelpunkt im Land Bremen haben und die über ein „Begrüßungsgeld“ den Anreiz bekommen, sich mit dem ersten Wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven anzumelden.
Eine vergleichbare Sachlage existiert bei den Referendarinnen und Referendaren im Schuldienst nicht. Diese werden vom Land Bremen zu Beamtinnen und Beamten auf Widerruf ernannt und erhalten Anwärterbezüge. Die Zuweisung zu den einzelnen Schulen in Bremen und Bremerhaven erfolgt nach dienstlichen, insbesondere ausbildungsbedingten Notwendigkeiten und unter Bedarfsgesichtspunkten durch
das Landesinstitut für Schule. Nach diesem Prinzip verfahren alle Bundesländer, ohne dabei auf ein „Begrüßungsgeld“ oder sonstige Sonderleistungen zurückzugreifen; auch in Bremen soll von dieser Praxis nicht abgewichen werden.
Zu Frage 2: Da der Senat aus den genannten Gründen keine Notwendigkeit zur Einführung eines „Begrüßungsgeldes“ für Referendarinnen und Referendare sieht, erübrigt sich auch die Frage einer Finanzierung im innerbremischen Finanzausgleich.
Zu Frage 3: Der Senat sieht außerhalb des Hochschulbereiches keine weiteren Bereiche, in denen ein „Begrüßungsgeld“ sinnvoll wäre. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Bürgermeisterin, erst einmal vielen Dank für diese Antwort. Ich will hier gar nicht zu sehr mit Frage-Antwort-Spiel arbeiten, eine Kollegin der SPD-Fraktion hat ja den Vorschlag des „Begrüßungsgeldes“ für Referendare in Bremerhaven eingebracht, weil es dort ja tatsächlich ein reales Problem gibt, Frau Bürgermeisterin. Gibt es im Senat Ansätze, den Referendardienst in der Seestadt Bremerhaven für Referendaranwärterinnen und -anwärter attraktiver zu machen, als er sich zurzeit zumindest nach außen darstellt?
Der Senat hat sich mit dem Thema „Begrüßungsgeld“ beschäftigt und antwortet dem Parlament, wie ich es getan habe, dass diese Maßnahme, dieses Instrument, um Referendarinnen und Referendare dafür zu gewinnen, dass sie in Bremerhaven arbeiten, kein geeignetes Instrument ist. Das Problem aber ist dem Senat bekannt. Wir haben bei der Zuweisung der Referendarinnen und Referendare insbesondere in Mangelfächern, vor allem naturwissenschaftliche Fächer, in Bremerhaven Probleme genug, Referendare zu finden, die dort ihren Schuldienst verrichten wollen, und es gibt auch Drohungen, wenn ihr mich dorthin verweist, dann gehe ich in ein anderes Bundesland.
Es gibt aber auch mit steigender Tendenz bei der letzten Bewerberrunde Ende des Jahres 2007 eine ausreichende Zahl von Personen, die Lust haben, nach Bremerhaven zu gehen. Daran arbeitet der Senat, indem wir vor allem mit dem LIS darüber sprechen, dass frühzeitig motiviert wird. Es gibt Werbeaktionen in norddeutschen Universitäten, nach Bremerhaven zu gehen, und wir geben uns auch Mühe, die Betreuung für diejenigen, die in Bremerhaven den Referendariatsdienst verrichten, besonders gut zu machen. Es ist schon aus meiner Sicht und aus der
des Senats so, dass sich die Lage verbessert, und wir setzen darauf, dass das auch weiter so sein wird.
Frau Bürgermeisterin, wenn man sich für den Referendariatsdienst im Land Bremen bewirbt, müsste es doch dem Referendariatsanwärter oder der Anwärterin egal sein, in welchem Teil des Landes Bremen dieser Referendariatsdienst abgeleistet wird, oder?
Das weiß ich nicht. Wenn man sich in Niedersachsen um ein Referendariat bewirbt, dann gibt es vielleicht auch Menschen, die ganz besonders gern in das Emsland wollen, und es gibt welche, die lieber nach Hannover wollen. Das ist doch etwas ganz Normales.