Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 17/225, Kenntnis.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben Ihnen einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt, Radio Bremen durch Finanzausgleich der ARD sichern.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, kurz KEF genannt, hat in ihrem 16. Bericht Empfehlungen für die Rundfunkgebühren in der Periode 2009 bis 2012 abgegeben. Die von der KEF empfohlene Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2009 wird für Radio Bremen als sogenannte kleine Anstalt zur funktionsgerechten Aufgabenerfüllung und Deckung der anerkannten Bedarfe nicht ausreichen. Dies erkennt die KEF ausdrücklich an. Hierfür sind vor allem die geringe Zahl der Teilnehmer im Sendegebiet, die hohe Zahl der Gebührenbefreiungen und die Verteilung der Gelder innerhalb der ARD verantwortlich.
Radio Bremen hat in den vergangenen Jahren im Zuge einer Neustrukturierung der Anstalt weitreichende Sparmaßnahmen im Bereich der Sach- und Personalkosten durchgeführt und alle Möglichkeiten zur Entlastung durch Kooperation mit anderen Anstalten ausgeschöpft. Weitere Einschränkungen würden die eigenverantwortliche Gestaltung eines die Identität wahrenden Programms nicht mehr erlauben. Der KEF-Bericht stellt zur Finanzsituation Radio Bremens deshalb fest, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Der gegenwärtige Finanzausgleich ist nicht in der Lage, die Lebens- und Funktionsfähigkeit der kleinen Anstalten sicherzustellen.“
Es besteht also akuter Handlungsbedarf. Die beabsichtigte grundlegende Neuordnung der Gebührenfinanzierung in Deutschland kann nicht abgewartet werden. Zur finanziellen Absicherung Radio Bremens als eigenständige Anstalt ist es erforderlich, die Radio Bremen von der KEF zuerkannten Mittelbedarfe über geeignete Maßnahmen dieser Anstalt auch zur Verfügung zu stellen. Wir schlagen daher vor, die Ausgleichsmasse des Finanzausgleichs innerhalb der ARD, die zum 1. Januar 2006 von 1,9 auf 1 Prozent – das ist zwar ein bisschen abgestuft, aber das ist das Endergebnis – gesenkt wurde, zum 1. Januar 2009 wieder zu erhöhen. Dies kann im Zuge der Verhandlungen über den 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für die Gebührenperiode 2009 bis 2012 erfolgen, indem der Paragraf 14 des Rundfunkfinanzierungs
staatsvertrags in der Fassung des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrags soweit geändert wird, dass eben die Ausgleichsmasse von dem jetzt bestehenden Finanzausgleich über 1 Prozent Finanzmasse auf 1,5 Prozent angehoben wird.
Damit es keine Missverständnisse gibt, das ist ein bisschen schwierig hinüberzubringen: Es handelt sich hier nicht um eine zusätzliche Gebührenerhöhung, das bewegt sich innerhalb der Gebührenerhöhung, die von der KEF zuerkannt wurde, es ist praktisch ein interner Verteilungsschlüssel. Es geht einfach darum, das Nettogebührenaufkommen der ARD gerechter zu verteilen.
Ich verstehe nicht, worin für Rot-Grün das Problem jetzt hier soweit mit diesem Beschlussvorschlag unseres Antrags besteht – im Grundsatz, glaube ich, sind wir uns einig, es geht ja nur um den dritten Punkt, an dem wir uns ein bisschen uneinig sind – und warum sie den nicht mittragen. Ich glaube schon, dass es die Aufgabe und die Pflicht des Präsidenten des Senats ist, sich für Radio Bremen einzusetzen.
Wir sind Ihnen, als wir diesen Antrag eingereicht haben, wie ich gehört habe, krankheitsbedingt ein wenig zuvorgekommen. Sie wollten einen ähnlichen Antrag, Sie haben dann auch einen eingebracht, aber schon in der Überschrift ist im Grunde genommen klar geworden – –. Sie schreiben da „Finanzausgleich neu regeln“. Ich glaube, es ist nicht eine Problematik der Regelung. Wir haben eine vernünftige Regelung, nur die Stellschraube muss im Grunde genommen geändert werden, und das ist eine Frage der Gerechtigkeit.
Das brauchen wir auch nicht mehr weiter zu diskutieren, wie es ja in Ihrem Antrag immer so ein bisschen dargelegt ist. Mir ist der Antrag nicht weitgehend genug, und Sie wollen eben noch ein wenig reden. Im Grundsatz ist Ihr Antrag nicht verkehrt, außer dass darin ein Schreibfehler ist, dass es nicht Rundfunkstaatsvertrag sondern Rundfunkfinanzierungsvertrag heißen muss. Das will ich hier nur sagen, nicht dass Herr Schildt das nachher noch erklärt und es dann heißt, wir hätten es nicht gesehen, das nur einmal nebenher. Im Grunde genommen wollen Sie noch einmal diskutieren, und ich glaube, es ist eigentlich klar, es muss jetzt gehandelt werden.
(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist selbstverständlich! Das muss man nicht beschließen!)
Ich kann nur an eine sehr sympathische Kollegin erinnern, die es uns seit Jahren anmahnt. Anja Stahmann hatte und hat ja wahrscheinlich immer recht behal
ten und hat gesagt, diese Absenkung des internen ARD-Finanzausgleichs wird ein Problem für Radio Bremen. Wir haben ja alles umstrukturiert, es ist jetzt sichtbar: Radio Bremen ist im Moment mit diesem einprozentigen Finanzausgleich nicht in der Lage, seine von der KEF genehmigten Aufgaben zu erfüllen. Deswegen muss an dieser Schraube jetzt gedreht werden. Hier ist der Präsident des Senats in der Ministerpräsidentenkonferenz gefragt, sich dafür einzusetzen und gegebenenfalls auch einmal politisch damit zu drohen und zu sagen, wir machen das dann nicht mit.
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das ist die entscheidende Frage, ob das klug ist, Herr Kollege!)
Das ist die entscheidende Frage, das ist richtig! Die können wir diskutieren, deswegen machen wir das ja! Wir werden Ihren Antrag ablehnen, weil er uns nicht weit genug geht, und vielleicht springen Sie doch noch über Ihren Schatten und stimmen unserem Antrag zu. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Strohmann, es bedarf nicht Ihrer Aufforderung, dass der Präsident des Senats handeln möge. Er hat schon, gleich nachdem die KEF ihre Empfehlungen ausgesprochen hat, entsprechend in unserem Sinne gehandelt. Insofern bedarf es nicht Ihres Aufrufs hier!
Unser Antrag, Sie haben ja einige Punkte gesagt, auf die ich nicht eingehen möchte, unterscheidet sich aber in zwei Punkten. Einmal geht es darum, den sogenannten Finanzierungsausgleich zu verändern. Da sagen Sie 1,5 Prozent, vor Jahren haben wir 1,9 Prozent gehabt und, das muss man auch noch einmal an dieser Stelle sagen, zu diesem Zeitpunkt war die Ausgangslage 1,9 Prozent oder gar nichts. Damals war die weise Entscheidung, die man jetzt im Zeitablauf heute sieht, dass es bei Radio Bremen durchaus zu Problemen führen kann, wie beim Saarländischen Rundfunk, dass 1 Prozent immer noch besser war, als gar nichts zu bekommen. Das muss man für die historische Debatte an dieser Stelle mit erwähnen.
Diese Diskussion findet statt, und auch da, lieber Herr Kollege Strohmann, bedarf es keiner Aufrufaktion, dass die Regierung mit ihren Fraktionen tätig werden soll. Ich vermisse Beschlüsse der CDU-Me
dienpolitik! Ich kann Ihnen zwei Beschlüsse der SPDMediensprecher des Bundes und der Länder kundtun und eine Beschlusslage der Medienkommission der SPD, die ganz genau feststellen, gestützt auf die Empfehlung der KEF in ihrem aktuellen Bericht und in den Vorläuferberichten, dass es eine Unterfinanzierung bei Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk gibt und dass man dem entsprechend gerecht werden muss mit einer Veränderung des Finanzausgleichs. Wir haben von der CDU nichts gehört, Herr Kollege. Wir haben beschlossen, dass es einer Reform des Finanzausgleichs bedarf.
Von daher: Zeigen Sie mir die Fundstellen, lieber Herr Kollege, wo Sie bundesweit dafür eintreten, dass es eine Veränderung für den Saarländischen Rundfunk und für Radio Bremen gibt! Die gibt es nicht, und für die SPD kann ich sagen, dass es dies bundesweit gibt, im Gegenteil, wir gehen sogar noch ein Stück weiter, wir erkennen auch die Finanzprobleme beim Hessischen Rundfunk, beim MDR und beim RBB, die andere Probleme haben, die begründet sind in den Ausfällen der Gebühreneinzugsproblematik.
Das haben wir erkannt und haben es als Beschlusslage der Länder und des Bundes festgehalten, um dann natürlich in den Landtagsparlamenten, wie wir es hier heute auch tun, dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Probleme des Landes sichergestellt werden. Deswegen unterscheiden wir uns an dieser Stelle von Ihrem Antrag. Wir schreiben keine Prozentzahl hinein, sondern wir hoffen auf die Verhandlungen im Sinne des Finanzausgleichs. Erster Punkt!
Zweiter Punkt, auf den Sie gar nicht eingegangen sind, und das gibt die Fundstelle des KEF-Berichts wunderbar her: Das Geld ist vorhanden, um das wir hier gerade politisch streiten. Innerhalb der ARD ist das Geld vorhanden!
Liebe Frau Dr. Mohr-Lüllmann, an der Stelle brauche ich den Finanzausgleich nicht anzutasten, sondern ich muss dafür Sorge tragen, und das sagt der Punkt zwei in unserem Antrag, dass innerhalb der ARD darüber nachgedacht werden muss, noch vor der entsprechenden Gebührenperiode von 2009 bis 2012, wie es zu einer Veränderung hinsichtlich der Leistungs- und Gegenleistungstatbestände kommt.
Die ARD ist nach meiner Lektüre der Unterlagen in der Lage, sowohl das Problem des Saarländischen Rundfunks als auch Radio Bremens sowie auch das Problem beim Hessischen Rundfunk, beim RBB und beim MDR zu lösen. Aber das kann man lösen, ohne
den Finanzausgleich zu ändern, weil das Geld tatsächlich jetzt vorhanden ist, lieber Herr Kollege Strohmann! Wenn Sie die Unterlagen richtig gelesen hätten, dann hat die KEF eine Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine Veränderung oder eine modifizierte Veränderung des Finanzausgleichs vorzuschlagen. Deswegen sprechen wir nicht nur für eine Veränderung des Finanzausgleichs, sondern auch für eine Veränderung des Leistungs- und Gegenleistungstatbestands.
denn, wenn ich den „Weser-Kurier“ vom 24. Januar zitieren darf mit der Überschrift: „ARD muss helfen!“ Das hat der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, Herr Bachmann, gesagt. Also, die ARD muss helfen! Innerhalb der ARD sind die Mittel vorhanden, um die Probleme der kleinen Anstalten und der neuen Bundesländer zu lösen. Wenn das richtig ist, ist doch unser Antrag auch korrekt, in dem wir sagen, wir müssen über den Finanzausgleich sprechen, kann es 1 Prozent sein, kann es eine andere Zahl sein, und wir müssen darüber reden, inwieweit es mit dem Leistungs- und Gegenleistungstatbestand in der ARD möglich ist.
Ich bin mir bei unserem Bürgermeister und unserem Staatsrat sicher, dass es durchaus starke Gespräche auf der Ebene der Staats- und Senatskanzleien gibt, inwieweit man das, was die KEF exemplarisch wieder festgestellt hat, umsetzen kann.
Bei Radio Bremen wird überproportional gespart. Das ist ein schwieriger Weg, und würden das alle Anstalten machen, würde es zwar nicht besser sein, aber es zeigt, welche notwendigen Sparleistungen Radio Bremen mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbracht hat.
Wir treten mit unserem Antrag heute dafür ein, Herr Kollege Strohmann, den Weg dahin zu beschreiten. Ich sage Ihnen, bis zu den Entscheidungen hier im Parlament, bis zur Ratifizierung von uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollten wir die Chance für alle Verhandlungen politischer Art nicht aus der Hand geben, also das, was die Parteien und Fraktionen dieses Parlaments machen können. Wir sollten auch den Bürgermeistern und dem Staatsrat so viel Energie mit auf den Weg geben, dass wir die Bemühungen des Bürgermeisters unterstützen, zu einer Veränderung des Finanzausgleichs unter Einbeziehung der Leistungs- und Gegenleistungstatbestände zu kommen.
Deswegen bitte ich Sie, über Ihren Schatten zu springen, lieber Herr Kollege Strohmann, weil Ihr Antrag eine absolute Ratio hat! Wir sollten erst einmal den