Protocol of the Session on July 12, 2006

(Einstimmig)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir nun in die Tagesordnung eintreten, möchte ich doch jemandem hier im Hause zum Geburtstag gratulieren. Es ist kein Abgeordneter, es ist aber ein wichtiger Mitarbeiter unseres Hauses, nämlich Herr Osmers. Er ist Protokollführer. Ich gratuliere Herrn Osmers ganz herzlich zu seinem Geburtstag.

(Beifall)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 14 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage Nummer fünf wurde von dem Fragesteller zurückgezogen.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Polizeibeamte als Lebensretter“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Tschöpe, Dr. Sieling und SPD-Fraktion.

Bitte, Herr Kollege Tschöpe!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Über wie viele externe Defibrillatoren, AEDs, verfügt die Polizei Bremen, wer hat diese zur Verfügung gestellt, und auf welchen Fahrzeugen werden sie mitgeführt?

Zweitens: Wie wurden die Polizisten und Polizistinnen für den Einsatz dieser Geräte beziehungsweise in Erste-Hilfe-Maßnahmen ausgebildet, und wie ist das Fortbildungstraining organisiert?

Drittens: Wie gedenkt der Senat das vorbildliche Verhalten der Beteiligten an einem Vorfall zu würdigen, bei dem laut Medienberichten am 22. Mai 2006 ein mit Herzproblemen zusammengebrochener Jogger dadurch gerettet werden konnte, dass eine Augenzeugin unmittelbar nach dem Ereignis den Notruf wählte und ersteintreffende Polizeibeamte neben suffizienten Hilfemaßnahmen auch eine automatische externe Defibrillation vornahmen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Röwekamp.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage eins: Die Polizei Bremen verfügt über 24 AEDs, die auf den Fahrzeugen der Direktion Schutzpolizei – Einsatzdienste Mitte/West, Nord, Süd und Ost –, der Direktion Bereitschaftspolizei – Einsatzzüge Mitte/West, Ost, Süd, Nord, BP 24 sowie im Polizeigewahrsam –, der Direktion Wasserschutz- und Verkehrspolizei – Einsatzdienst – und der Wasserschutzpolizeiinspektion Bremerhaven – Einsatzdienst – mitgeführt werden. 20 Defibrillatoren wurden der Polizei im Jahr 2003 im Rahmen eines Projektes von dem Förderverein der Feuerwehr Bremen e. V. kostenlos zur Verfügung gestellt. Vier Geräte wurden von der Polizei Bremen zusätzlich beschafft.

Zu Frage zwei: Die Polizistinnen und Polizisten, die vornehmlich im Einsatzdienst eingesetzt werden, werden gemäß der „Gemeinsamen Grundsätze der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe“ aus- und fortgebildet. Die extern vom DRK durchgeführte Ausbildung beinhaltet einen siebenstündigen AED-Grundlehrgang und eine jährliche AED-Fortbildung von zwei Stunden. Zusätzlich werden alle Berufsanfänger von der Hochschule für Öffentliche Verwaltung im Rahmen der Erste-Hilfe-Ausbildung hinsichtlich der AED-Handhabung geschult.

Zu Frage drei: Der Augenzeugin wurde hinsichtlich ihres vorbildlichen, aber auch erwartungsgerech

ten Einsatzes – Notruf wählen – von der örtlich für sie zuständigen Polizeidienststelle mündlich gedankt und ein Lob ausgesprochen. Die Personalien des Passanten, der bei Eintreffen der Streife damit beschäftigt war, eine Herzdruckmassage bei der auf dem Boden liegenden Person durchzuführen, sind nicht bekannt, da er sich während der Reanimation durch die Polizeivollzugsbeamten vom Einsatzort entfernte. Die Polizeibeamten sind vom Polizeipräsidenten zu einem Belobigungsgespräch eingeladen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Tschöpe!

Herr Bürgermeister, kann ich davon ausgehen, dass der Polizeipräsident anlässlich dieses Belobigungsgesprächs auch die zustimmende Kenntnisnahme und Belobigung des Parlamentes übermitteln wird?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Wenn das Belobigungsgespräch nicht bereits stattgefunden haben sollte, werde ich ihm einen entsprechenden Hinweis geben.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf das „Landestourismusprogramm“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Liess, Dr. Sieling und SPDFraktion.

Bitte, Herr Kollege Liess!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Beabsichtigt der Senat, ein Landestourismusprogramm zu entwickeln und den parlamentarischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen?

Zweitens: Wie soll ein solches Programm gegebenenfalls mit der Neuordnung des Standortmarketings für das Land Bremen verknüpft werden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Kastendiek.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senator für Wirtschaft und Häfen beabsichtigt, bis Herbst 2006 ein Landestourismusprogramm – in Abstimmung mit dem Magistrat und der BIS – zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Programm soll für Bremen und Bremerhaven die strategischen und konzeptionellen Leitlinien und Schwerpunkte der Tourismusförderung bis zum Jahr 2010 festlegen, die zen

tralen touristischen Zielgruppen benennen und die entsprechenden Erfordernisse an ein nationales und internationales Tourismusmarketing für die Destination Bremen und Bremerhaven beinhalten.

Zu Frage zwei: Die im Tourismusprogramm formulierten Anforderungen an das Tourismusmarketing werden Bestandteil des neuen Marketingkonzeptes sein. Der Senat wird das neue Marketingkonzept für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Kultur- und Tourismusstandort Bremen gemäß dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD vom 10. Mai 2006 „Bremens Stärken nach außen tragen – ein kohärenter Marketingansatz ist notwendig“ ebenfalls im Herbst 2006 den parlamentarischen Gremien vorlegen. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Masernerkrankungen im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Brumma, Dr. Sieling und SPD-Fraktion.

Bitte, Herr Kollege Brumma!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie hat sich die Zahl der Masernerkrankungen in Bremen und Bremerhaven in den vergangenen Jahren – gegebenenfalls in Abhängigkeit von der Durchimpfungsrate – entwickelt?

Zweitens: Wie hoch ist im Land Bremen der Anteil der Kinder beziehungsweise aller Einwohner und Einwohnerinnen, die über ausreichenden Impfschutz gegen Mumps, Masern und Röteln verfügen?

Drittens: Ist diese Rate nach Einschätzung des Senats ausreichend, oder welche Maßnahmen wurden beziehungsweise werden gegebenenfalls ergriffen, um bezogen auf diese Erkrankungen den Impfstatus zu verbessern?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet die Ärzte, eine Masernerkrankung an das Gesundheitsamt zu melden. Für das Land Bremen wurden 2001 und 2002 je vier Fälle gemeldet, 2003 35 Fälle, die in direktem Zusammenhang mit dem Ausbruch an der Waldorfschule in Oyten standen. 2004 wurde kein Fall gemeldet, 2005 zwei Fälle und bis heute in 2006 ein Fall. Aus verschiedenen Gründen werden nicht alle Erkrankungen gemeldet. Das Robert-KochInstitut schätzt, dass jährlich etwa 50 000, in manchen Jahren sogar bis zu 100 000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Deutschland an Masern erkranken.

Zu Frage zwei: Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz vom 1. Januar 2001 wurden die Gesundheitsämter verpflichtet, den Impfstatus von Schulanfängern zu erheben. Die Daten zum Durchimpfungsgrad werden ausschließlich durch Einblick in die bei der Schuleingangsuntersuchung vorgelegten Impfdokumente gewonnen. Hiernach ergab sich für Bremen 2005 ein Mittelwert für die einmalige Masernimpfung von 84,9 Prozent, für Mumps von 83,4 Prozent und Röteln von 78 Prozent. Von einem ausreichenden Impfschutz geht man aus, wenn eine zweimalige Masernimpfung erfolgt ist. Nicht zuletzt durch die umfänglichen Impfaktionen der Gesundheitsämter in den fünften Klassenstufen haben sich die Durchimpfraten in den letzten Jahren deutlich verbessert.

Der Impfstatus von Erwachsenen zu Masern, Mumps, Röteln ist nicht bekannt, wegen der hohen Ansteckungsrate im Kindes- und Jugendalter geht man aber davon aus, dass im Erwachsenenalter eine Immunität aufgebaut ist. Grundsätzlich kann die MasernMumps-Rötelnimpfung in jedem Lebensalter durchgeführt werden.

Zu Frage drei: Die Elimination der Masern durch Impfprogramme ist seit 1984 ein erklärtes gesundheitspolitisches Ziel der WHO. Deutschland unterstützt dieses Ziel, ist jedoch gegenwärtig mit mittleren Impfraten im Kindesalter von etwa 80 Prozent von diesem Ziel noch weit entfernt. Eine dauerhafte Senkung des Auftretens von Masern ist durch Impfraten von 90 Prozent am Ende des zweiten Lebensjahres und einer zweiten Impfung vor Schuleintritt möglich. Das Gleiche gilt sinngemäß für Mumps und Röteln.

Die Durchimpfquoten in Bremen sind besser als die in den übrigen alten Bundesländern. Hierfür dürften die umfangreichen, seit Jahren durchgeführten subsidiären Masern-Mumps-Röteln-Impfaktionen der Gesundheitsämter im Lande Bremen verantwortlich sein. Diese Impfaktionen sollen so lange fortgesetzt werden, bis eine ausreichende Durchimpfquote erreicht wird. Weiterhin führt der Öffentliche Gesundheitsdienst Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Impfungen durch oder unterstützt diese. Der Senat hält diese Aktionen für ausreichend. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. B r u m m a [SPD]: Nein! Ich will nur hoffen, dass die Impfungsrate durch diese Maßnahmen noch steigen wird!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft Unternehmensinsolvenzen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Liess, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.