Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes drei, Umzüge von
Landesbehörden und Gesellschaften, des Tagesordnungspunktes sechs, Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes, des Tagesordnungspunktes elf, Wahl von Vertrauensleuten für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen am Finanzgericht, des Tagesordnungspunktes 14, Sportentwicklung im Lande Bremen, des Tagesordnungspunktes 17, Organisierte Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen in Bremen und Bremerhaven, des Tagesordnungspunktes 18, Sitzenbleiben an Bremer und Bremerhavener Schulen, des Tagesordnungspunktes 19, Prävention von Sexualstraftaten verbessern – Konsequent besonders gegen Mehrfach- und Wiederholungstäter vorgehen, des Tagesordnungspunktes 20, Entwicklung der Integrationsförderung in der Bagis und der ARGE Job-Center Bremerhaven, des Tagesordnungspunktes 21, IT-Support an Schulen, des Tagesordnungspunktes 22, Optimierung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung, und des Tagesordnungspunktes 23, Neue Möglichkeiten der Substitution zur Verringerung der Beschaffungskriminalität nutzen.
Des Weiteren wurden interfraktionelle Vereinbarungen getroffen zur Verbindung des Tagesordnungspunktes 25 und außerhalb der Tagesordnung, hier handelt es sich um die Petitionsberichte Nummer 45 und 46, der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit dem Bremischen Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren befassen, Drucksachen 16/820 und 16/1065, und der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich auf das Bremische Gesetz zur Gewährleistung der Rauchfreiheit von Krankenhäusern, Tageseinrichtungen für Kinder und von Schulen beziehen, Drucksachen 16/947 und 16/1069.
Außerdem wurden Vereinbarungen getroffen zur Vereinbarung von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten. Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass bei vier Punkten eine besondere Form der Redezeit vereinbart wurde, und zwar bis zu dreimal bis zu fünf Minuten je Fraktion beziehungsweise je Einzelabgeordneten.
Hinsichtlich der Reihenfolge der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass zu Beginn der Sitzung heute Nachmittag die Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit dem Bremischen Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren befassen, aufgerufen werden; im Anschluss daran soll Tagesordnungspunkt 15, Die europäische Strukturfondsförderung in Bremen ab 2007, behandelt werden.
Zu Beginn der Sitzung am Donnerstagvormittag sollen die Mitteilung des Senats, 11. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, danach das Bremische Gesetz zur Gewährleistung der Rauchfreiheit von Krankenhäusern, Tageseinrichtungen für Kinder und von Schulen, Drucksache 16/947, und der dazugehörige Bericht und Dringlichkeitsantrag des Rechtsausschusses, Drucksache 16/1069, und dann
der Punkt außerhalb der Tagesordnung „Einheitliche Schulkleidung an Schulen im Lande Bremen“, Drucksache 16/1068, aufgerufen werden. Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Große Anfrage mit dem Thema „Sachstand zur Umsetzung des Aktionsplans kinderfreundliches Deutschland“, Drucksache 16/926, zurückgezogen hat. Meine Damen und Herren, wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Das ist der Fall. Ich erteile dem Abgeordneten Wedler das Wort zur Geschäftsordnung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Morgen soll auch der Punkt „11. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ in erster und zweiter Lesung behandelt werden. Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein weitreichendes Artikelgesetz, in dem eine ganze Reihe von Themen, zum Beispiel auch das Weihnachtsgeld für Beamte, angesprochen wird. Dieser Punkt ist erst letzte Woche als Ankündigung des Senats auf die Tagesordnung gesetzt worden. Eine konkrete Vorlage wurde uns in der letzten Woche nicht zur Verfügung gestellt. Der Haushalts- und Finanzausschuss, der am letzten Freitag regulär getagt hat, hat sich mit diesem Gesetz und seinen haushaltsmäßigen Auswirkungen nicht beschäftigen können. Eine Vorlage zu diesem Gesetzespaket liegt mir konkret erst seit gestern vor, viel zu spät, wie ich meine, um sich inhaltlich gründlich mit diesem weitreichenden Gesetz auseinandersetzen zu können. Entgegen bisherigen Aussagen ist dieses Gesetz sehr wohl haushaltsrelevant und schon gar nicht haushaltsneutral, da beschlossene Haushaltspositionen verändert werden. Es sollen die im Doppelhaushalt 2006/2007 veranschlagten Mittel für Besoldungsanpassungen verwendet und damit dann auch die künftigen Haushalte vorbelastet werden. Weder die Finanzplanung noch die Klageschrift für Karlsruhe decken dies ab. Insofern bin ich mit dem Verfahrensvorschlag nicht einverstanden. Ich habe erhebliche Bedenken, dieses Gesetz morgen sozusagen im Hauruckverfahren schon in zweiter Lesung und ohne vorherige Beratung im Haushaltsausschuss abschließend beraten zu lassen. Ich beantrage deshalb, das Gesetz nach der ersten Lesung in den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen und die zweite Lesung dieses Gesetzesvorhabens dann unmittelbar nach der Sommerpause stattfinden zu lassen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist in der Tat ein ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
außerordentlicher Vorgang und eine besondere Angelegenheit, dass wir hier darum bitten, dem Vorschlag des Senats zu folgen, dieses Gesetz morgen in erster und zweiter Lesung zu behandeln. Ich finde auch, dass das ein Vorgang ist, das sage ich auch deutlich, der sich nicht wiederholen und hier auf keinen Fall zur Regel werden darf. Ich glaube, darüber sind sich auch alle einig, und ich habe auch verstanden, dass dies auch dem Senat klar ist. Ich bitte aber darum, sich noch einmal zu vergegenwärtigen, und dann rechtfertigt sich das Ganze und ist auch vertretbar, bei der Beratung über den Haushalt in der letzten Bürgerschaftssitzung war klar, dass es hier zu einer Einigung kommen muss und dass hierzu ein Vorschlag vorgelegt werden soll. Auch der Sachverhalt, um den es geht, ist lange bekannt, er ist ja auch im Haushalts- und Finanzausschuss verschiedentlich erörtert worden. So gesehen ist hier von der Sache her, glaube ich, keine Überraschung gegeben. Es ist aber von der Sache her unabdingbar notwendig, dass wir dieses Gesetz hier beraten und es auch beschließen. Wenn dies nicht passiert, hat das weitreichende Folgen für den Landeshaushalt. Es hätte die weitreichende Folge, wenn es nicht beschlossen würde – und eine Beratung ist dem eben vorausgesetzt –, dass wir einen Nachtragshaushalt machen müssten. Ich denke, da sind wir uns hier im Haus einig, das ist nicht vertretbar in der Situation, die wir hier in Bremen haben, und vor der Situation, dass wir vor dem Bundesverfassungsgericht, aber auch gegenüber Bund und Ländern eine Konsistenz und Konstanz bieten müssen. Deshalb bitte ich ausdrücklich darum, dass wir diese erste und zweite Lesung vornehmen, und, Herr Kollege Wedler, so gesehen müssen wir Ihren Antrag leider ablehnen und beides morgen machen! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir es hier mit drei Problembereichen zu tun haben. Der erste Problembereich ist: Was gilt? Ist es das Wort, die Verabredung in der Interfraktionellen Besprechung? Da finde ich es auch richtig, wenn Herr Wedler darauf hinweist, dass es auch ihn und Herrn Tittmann als Einzelabgeordnete gibt, die auch irgendeine Chance haben müssen, sich vorzubereiten. Ich kritisiere hier auch für die Grünen ausdrücklich, dass die Verabredung der Interfraktionellen Besprechung, dass es noch dazu kommen kann, dass die beamtenrechtliche Besoldung vom Senat beschlossen wird, insofern nicht eingehalten wurde, als in dem Artikelgesetz auch andere Regelungen, die in der Interfraktionellen Besprechung nicht angesprochen worden sind, nämlich die Veränderung des Personalvertretungsgesetzes, in das Artikelgesetz mit hineingemogelt wurden. Es macht bei den Grünen zum Beispiel
Wir haben ja auch an anderen Punkten, auch gestern, Veränderungen an den interfraktionellen Absprachen vorgenommen, und ich finde, das geht jetzt langsam auch ein bisschen zu weit. Insofern, finde ich, muss die Koalition zu der Praxis zurückkehren, dass das, was dort besprochen wird, auch gilt und dass man anständigerweise wenigstens, wenn schon keine Vorlagen vorliegen, wie das für die beamtenrechtliche Besoldung war, dann nicht hinterrücks noch irgendwelche zusätzlichen Angelegenheiten hineinmogelt. Das gehört sich einfach nicht, und das ist auch wirklich ein ganz schlechter Stil!
Der zweite ist, dass für die Grünen, obwohl wir die beamtenrechtlichen Vorschriften morgen nicht mitbeschließen werden, völlig klar ist, dass der Senat sich durch sein Haushaltsgebaren in eine Lage manövriert hat, in der es gar nicht mehr anders geht, als vor der Sommerpause diesen Beschluss zu fassen. Insofern werden wir den Teil Ihres Geschäftsordnungsantrags nicht mitmachen, Herr Wedler. Wir werden akzeptieren, dass hier die beamtenrechtlichen Vorschriften in erster und zweiter Lesung geändert werden, weil sonst im Rahmen des Vertrauensschutzes für das Weihnachtsgeld 2006 keine Regelungen mehr getroffen werden können. Da ist die Notlage, die existiert, größer als die richtige Überlegung, dass man so etwas in Ruhe beraten können muss.
Dem zweiten Teil Ihres Antrags, dass sich der Haushaltsausschuss damit vorher beschäftigen muss, werden die Grünen hier zustimmen. Es ist ausdrücklich in der letzten Haushaltsausschusssitzung von der Bürgerschaftsverwaltung eine Stellungnahme abgegeben worden, die besagt, dass der Haushaltsausschuss sich nur dann nicht mit den beamtenrechtlichen Vorschriften beschäftigen muss, wenn es nicht zu Veränderungen gegenüber dem Haushaltsanschlag kommt.
Das passiert jetzt aber, und es gibt eine Vorbelastung zukünftiger Haushalte. Nach meiner Rechtsauffassung ist es so, dass sich der Haushaltsausschuss damit beschäftigen muss, so sieht es das Gesetz vor. Das ist leicht dadurch zu heilen, dass wir uns zum Beispiel heute nach der Sitzung kurz treffen. Das biete ich an, aber wenn Sie das nicht wollen, ist es Ihre Sache. An dem Punkt würden die Grünen den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Wedler hier unterstützen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will das unterstreichen, was Herr Dr. Sieling gesagt hat. Es ist sicherlich ein ungewöhnliches Verfahren, und es ist eine ungewöhnliche Zeitfolge, in der wir diese Punkte abarbeiten. Ich glaube aber, dass die Vernunft dafür spricht, das in der letzten Sitzung vor der Sommerpause abzuarbeiten, und zwar in dem gesamten Paket, das gemeinsam entschieden worden ist. Es hilft uns nicht weiter, wenn wir jetzt sehr formalistisch an diese Einzelfragen herangehen und das alles wieder aufgliedern und aufschnüren. Ich glaube, dass es vernünftig und sinnvoll ist, dies gemeinsam zu beraten, das morgen zu tun und es morgen auch in erster und zweiter Lesung zu beschließen.
Ich bitte Sie sehr, dafür zu stimmen, denn das Formale kann nicht der einzige Grund sein, eine in der Sache vernünftige Lösung zu verhindern. Ich denke, dass das Ergebnis so ist, dass sich viele Probleme, die Betroffene und auch nicht Betroffene mit der gesetzlichen Regelung hatten, deutlich entspannt haben. Ich wäre deshalb sehr dankbar, wenn wir dies so in dem vorgesehenen Zeitablauf morgen gemeinsam beschließen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir wollen die erste und zweite Lesung, aber wir schlagen gemeinsam vor, dass wir den Vorschlag der Kollegin Linnert, den Haushaltsund Finanzausschuss zusammentreten zu lassen, im Laufe des heutigen Tages realisieren, annehmen, so dass der Haushalts- und Finanzausschuss das heute noch einmal beraten kann und wir dann morgen die erste und zweite Lesung durchführen. – Herzlichen Dank!
Trotzdem muss ich über den Antrag des Abgeordneten Wedler zur Geschäftsordnung abstimmen lassen. Wenn ich das richtig verstanden habe, Herr Kollege Wedler, haben Sie den Antrag gestellt, morgen nach der ersten Lesung die Beratung zu unterbrechen, und zwar den beamtenrechtlichen Teil des Antrags an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen, um nach der Sommerpause in der SeptemberSitzung die zweite Lesung vorzunehmen. Diesem Antrag wollte sich die Kollegin Linnert anschließen. Aber nach dem Vorschlag, den Herr Dr. Sieling und Herr Perschau jetzt gemacht haben, tritt der Haushalts- und Finanzausschuss heute zusammen, so dass das, was Herr Wedler wollte, heute abgearbeitet wird, so dass dann zumindest, was Frau Linnert anmerkte, die Be––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Ich lasse jetzt darüber abstimmen, ob dem Geschäftsordnungsantrag des Abgeordneten Wedler, die Beratung nach der ersten Lesung zu unterbrechen, den Haushalts- und Finanzausschuss zu befassen, um nach der Sommerpause die zweite Lesung nach den Ergebnissen des Haushalts- und Finanzausschusses durchzuführen, zugestimmt wird.
Wer diesem Geschäftsordnungsantrag des Abgeordneten Wedler seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer mit den übrigen interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!