Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Durch Paragraph 4 Nummer 1 der Lehrverpflichtungs- und Lehrnachweisverordnung, LVNV, vom 30. August 2004 ist die rechtliche Möglichkeit eröffnet worden, die Lehrverpflichtung der Professorinnen und Professoren an der Universität Bremen gemäß Vereinbarung auf bis zu zehn Lehrveranstaltungsstunden festzulegen. Davon wird an der Universität bereits Gebrauch gemacht. Der Beschluss des Senats zur flexiblen Erhöhung des Lehrdeputats ist damit umgesetzt.
Zu Frage zwei: Eine Flexibilität in der Höhe der Lehrverpflichtung der einzelnen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer wird durch folgende rechtliche Regelungen ermöglicht: Bei wechselndem Lehrbedarf in einem Fach kann der Dekan die Lehrver
pflichtung vorübergehend abweichend festlegen, die Ermäßigungstatbestände für die Wahrnehmung von Funktionen und Aufgaben in der Hochschule, die Eröffnung von Bandbreiten in der Lehrverpflichtung sowie die Festlegung einer um bis zu zwei Lehrveranstaltungsstunden erhöhten Lehrverpflichtung durch Entscheidung des Rektors in den Fällen, in denen ein dienstliches Interesse an der verstärkten Erfüllung von Lehraufgaben besteht.
Zu Frage drei: Die Tendenz geht in vielen Bundesländern dahin, die Lehrverpflichtung insbesondere der Professoren an den Universitäten in dem Sinne zu flexibilisieren, dass Erhöhungen über die in der Vergangenheit geltenden acht Stunden Lehrdeputat hinaus ermöglicht werden. Das geschieht in der Regel durch die Normierung von Bandbreiten und Höchstgrenzen sowie die Option – vorübergehender – Erhöhungsmöglichkeiten aus besonderen Gründen. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, Sie haben gesagt, dies werde an der Universität bereits angewendet. In welchem Volumen wird diese Erhöhung angewendet, wie viele Fälle betrifft dies, oder können Sie das gegebenenfalls der Deputation zur Kenntnis geben?
Ich habe den Staatsrat noch vor der Sitzung diesbezüglich angesprochen. Er hat mir versichert, dass das bereits bei allen Neueinstellungen seit Herbst 2004 konkret umgesetzt wird. Die genaue Personenzahl der Fälle, in denen das jetzt konkret umgesetzt wird, würde ich Ihnen gern in der Deputation nachreichen.
Die vierte Anfrage betrifft Schülerlabore – „Forschen statt Pauken“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Schön, Frau Stahmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: In welcher Form beteiligt sich das Bundesland Bremen an den bundesweiten Aktivitäten zur Schaffung und Vernetzung von Schülerlaboren, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und unterstützt werden?
Zweitens: Welche Erfahrungen gibt es im Bundesland Bremen mit Schülerlaboren, die direkt von Universitäten oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen betrieben werden, und wie ist die Resonanz der Bremer und Bremerhavener Schulen?
Zu Frage eins: Die Schülerlabore der Hochschulen und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Lande Bremen erhalten durch das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt „Lernort Labor“ keine besonderen finanziellen Zuwendungen. Die Universität Bremen war im Antragsverfahren mit dem Projekt „Naturwissenschaftlich-technisches Schülerlabor“ des Studiengangs Physik vertreten. Das Projekt ist nicht in die Förderung aufgenommen worden, wird sich aber in der zweiten Auswahlrunde mit einem erweiterten Konzept erneut beteiligen.
Zu Frage zwei: In Bremen und Bremerhaven gibt es an den Hochschulen, den Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zahlreiche Einrichtungen, die Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zum naturwissenschaftlichen Experiment bieten. Einige der Schülerlabore erhielten eine Anschubfinanzierung durch Drittmittel, so das Schülerlabor „Seaside“ und das Projekt „Highsea“ des Alfred-Wegener-Instituts in Bremerhaven durch die Helmholtz Gesellschaft, das Schülerlabor des Studiengangs Chemie der Universität durch den Fonds der chemischen Industrie.
Die Angebote der Schülerlabore stoßen auf eine große Resonanz, so ist zum Beispiel das UniversumSchullabor der Universität Bremen seit seiner Gründung 2001 bis 2004 von über 10 000 Schülerinnen und Schülern besucht worden. In den Schülerlaboren wie dem des Alfred-Wegener-Instituts in Bremerhaven, des Zentrums für Umweltforschung und des Studiengangs Physik der Universität Bremen, um nur einige zu nennen, können jeweils ein bis zwei Schülergruppen in der Woche betreut werden. Die Schülerlabore von Bremer und Bremerhavener Einrichtungen werden auf der Homepage des Projektes „Lernort Labor“ vorgestellt.
Schülerlabore der Hochschulen und der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen sind eine sinnvolle Ergänzung des naturwissenschaftlichen Unterrichts in allen Schulstufen, das Angebot wird von den Schulen in Bremen und Bremerhaven sowie aus dem Umland rege genutzt. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, teilen Sie meine Einschätzung, dass es sich um sehr positive Projekte handelt, insbesondere die Aktivitäten des Alfred-Wegener-Instituts?
Uneingeschränkt richtig! Ich freue mich übrigens in diesem Zusammenhang, da Sie das Stichwort geben, dass wir in wenigen Tagen die ersten Abiturienten durch forschendes Lernen am AlfredWegener-Institut in Zusammenarbeit mit den gymnasialen Oberstufen der Stadt Bremerhaven jetzt mit exzellenten Ergebnissen zum Abitur geführt haben. Das ist ein großer Erfolg für Bremerhaven, aber auch für uns.
Herr Senator, gibt es Gespräche und Planungen, dieses positive Projekt auch auf die Stadt Bremen auszuweiten, vielleicht mit einem anderen Anbieter? Das AWI sitzt in Bremerhaven. Gibt es Gespräche mit EADS oder anderen Forschungseinrichtungen?
Wir versuchen das schon über einen längeren Zeitraum. Da braucht man aber vor Ort ganz aktive Personen, die dies auch zum Erfolg bringen. Es ist uns in Bremen leider noch nicht gelungen, es so formidabel, wie es in Bremerhaven gelungen ist, umzusetzen. Sie können aber sicher sein, wir arbeiten weiter daran!
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Zukunft Mittelstand: Zehn-Punkte-Programm. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Möhle, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Inwiefern stellt das von Dr. Peter Gloystein initiierte und am 11. Mai 2005 veröffentlichte Zehn-Punkte-Programm „Zukunft Mittelstand“ die aktuelle Position des Senats zur Mittelstandspolitik dar?
nierungsstrategie des Senats und des Strukturwandels in Bremen und Bremerhaven einen wesentlichen Eckpfeiler in der bremischen Wirtschaftspolitik dar. Vor diesem Hintergrund wurde am 11. Mai 2005 in einer Pressekonferenz vom Senator für Wirtschaft und Häfen zusammen mit der Handelskammer Bremen die Veröffentlichung der Broschüre „Zukunft Mittelstand – zehn Punkte für Wachstum und Beschäftigung“ vorgestellt. Diese Broschüre enthält wirtschaftsund mittelstandspolitische Positionsbestimmungen, die auf den Handlungsempfehlungen der Mittelstandsenquete basieren.
Die bremische Mittelstandsenquete wird seit 2002 im Auftrag des Senators für Wirtschaft und Häfen sowie von Kammern und Wirtschaftsverbänden des Landes Bremen durchgeführt. Der Schwerpunkt der Untersuchungen lag in der Phase 2002 bis 2004 auf der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zu Rahmen- und Standortbedingungen, die für die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittelgroßen Unternehmen wichtig sind. Entsprechend stellt die Broschüre die Themenfelder „Wettbewerbsfähige Standortkosten“, „Bürokratieabbau“, „Vorrang privater Leistungserbringung“, „Mittelstandsfreundliche Vergabepraxis“ und „Kontinuierliche Verbesserung von Fördermaßnahmen“ in den Mittelpunkt. Nach Auffassung des Senators für Wirtschaft und Häfen beinhalten diese Themenfelder wirksame Stellgrößen für Wachstum und Beschäftigung in kleinen und mittleren Unternehmen. Ständige Verbesserungen in diesen Bereichen gehören damit zu den Grundlagen seiner Mittelstandspolitik.
Wesentliche Aussagen der Broschüre dienen einer mittelstandspolitischen Positionsbestimmung des Senators für Wirtschaft und Häfen. Er misst den Inhalten nicht zuletzt aufgrund der aktiven Beteiligung von Kammern und Wirtschaftsverbänden eine hohe Bedeutung zu, ohne die Notwendigkeit zu verkennen, in wichtigen Einzelfragen die offene Diskussion zu suchen und führen zu müssen, um zu Konsensen auf der Basis der Senatsbeschlüsse zu gelangen. Der Senator für Wirtschaft und Häfen sieht die Inhalte der Broschüre insoweit als Diskussionsgrundlage für eine moderne Mittelstandspolitik und als nachhaltige Aufforderung für den Grundsatz, den kleinen und mittelgroßen Unternehmen im Land Bremen weiterhin wettbewerbsfähige und verlässliche Rahmen- und Standortbedingungen zu bieten. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, ich habe Sie vielleicht nur zur Hälfte verstanden! Sie sagen einerseits, dass Sie die Broschüre, also die zehn Punkte, im Wesentlichen teilen, gleichzeitig sagen Sie aber, dass es Diskussionsbedarf gibt. Ich würde gern wissen, was denn Ihre Position ist. Dass man über
die Frage „Mittelstandspolitik“ diskutieren muss, ist ja unzweifelhaft, und den besten Weg suchen wir alle. Sind diese Punkte jetzt Ihre Position oder eben nicht?
Es ist kein Diskussionsbedarf, sondern eine Diskussionsgrundlage. Die einzelnen Punkte, ob es die Überprüfung der Orientierung der Standortkosten ist oder ob es die Fortführung der eingeleiteten Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungs- und Antragsverfahren ist, ob es die Durchführung der Entrümpelungsund Befristungsinitiative ist, ob es um die Erschließung der Privatisierungspotentiale geht, ob es die Ausrichtung der Vergabepraxis an dem Grundsatz ist, dass sich kleinere und mittlere Unternehmen auch bei größeren Aufträgen bewerben können, oder ob es um die Orientierung aller Fördermaßnahmen am Grundsatz der Subsidiarität geht, ob es um die Priorisierung der Förderprogramme geht oder Verstärkung der Anstrengungen zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der Unternehmen oder um die Vermarktung der Fördermaßnahme oder letztlich um die Verabschiedung eines Mittelstandsförderungsgesetzes geht, sind eine Diskussionsgrundlage.
Ich habe deutlich gemacht, in welchem Verhältnis dies zu den Positionen des Senats steht. Von daher ist es ein Diskussionsprozess, der natürlich nie abgeschlossen ist, um das Ringen der besten Position, nicht nur von der Sache her, sondern auch innerhalb der Koalition.