Protocol of the Session on June 22, 2005

samere Strafverfolgung von Graffiti-Schmierereien für geboten. Der Deutsche Bundestag hat am 17. Juni 2005 ein Gesetz beschlossen. Die Sachbeschädigungsdelikte sollen um eine neue Tathandlung ergänzt werden. Diese lautet: „Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“

Zu Frage drei: Der Senat wird sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat festlegen, wenn ein Gesetzentwurf dem Bundesrat vorliegt.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, ich habe noch eine Zusatzfrage. Herr Bürgermeister, der Bundestag hatte am 22. Mai über den Entwurf von Rotgrün diskutiert, und aufgrund einer interfraktionellen Vereinbarung ist dann dieser Antrag an die Ausschüsse überwiesen worden. In der Bundestagsdebatte war das streitig, mit Rückgriff auf frühere Debatten, wir kennen das. Drei Wochen später hat der Bundestag dies jetzt mit der CDU zusammen beschlossen, was wir sehr begrüßen. Der Innensenator hatte am 27. Mai der Presse mitgeteilt, es dürfe angesichts des jüngsten Vorgehens des Bundeskanzlers davon ausgegangen werden, dass die bisherige Bundestagsmehrheit nichts mehr zustande bringen werde. Das war die Hoffnung, dass dieser Entwurf von Rotgrün scheitert, also bis zum Schluss der Wahlperiode nicht mehr beschlossen wird. Wir erleben jetzt, dass es doch zum Erfolg gebracht worden ist. Meinen Sie nicht auch, dass diese Äußerung des Innensenators etwas voreilig war?

(Beifall bei der SPD)

Bitte, Herr Bürgermeister!

Der Innensenator ist ja nun auch mein Bürgermeisterkollege, und wir beide bemühen uns, so gut wir können, möglichst übereinstimmend zu votieren. Manchmal gelingt das nicht, das stimmt. Dann sind wir eben parteiorientiert. In der Sache, denke ich, ist Thomas Röwekamp ganz wie der übrige Senat interessiert daran, dass es zu einer Lösung kommt. Wir sehen diesen Konsens im Bundestag mit großer Zustimmung und begleiten ihn, und ich hoffe nun, dass es bei den Bundesratsberatungen eine ähnliche Konsensorientierung gibt. Dann gibt es ein Gesetz, und dann erübrigt sich eine bremische Initiative. Wir wollen an dieser Sache ergebnisorientiert arbeiten und uns nicht zwischendurch mit unterschiedlichen Voten quälen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine letzte Frage: Es ist richtig, dass in den letzten Jahren verschiedene Initiativen

über den Bundesrat eingeleitet worden sind, diese Regelung des Strafgesetzbuchs zu ändern. Trifft es zu, dass Bremen diese Initiativen mitgetragen hat?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Ja, das haben wir!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es trifft also nicht zu, wenn hier der Eindruck erweckt wird, dass die bremische SPD-Seite jemals versucht hätte, diese sinnvollen Änderungen zu verhindern?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Nein! Wir haben diese Bundesratsinitiativen der Bayern unterstützt, sie sind mit unserem Votum im Bundesrat beschlossen worden. Aber die hängen natürlich auch, und jetzt ist über diesen Bundestagskonsens plötzlich eine Möglichkeit, dass wir uns verständigen, und das begrüßen wir, und da machen wir natürlich mit, wenn das dann im Bundesrat nicht aus anderen Gründen noch aufgehalten wird. Ich hoffe, das gelingt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. G r o t h e e r [SPD]: Nein danke, wir sind sehr zufrieden mit dieser Entwicklung!)

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Herderhorst! – Bitte, Herr Kollege!

Herr Bürgermeister, können Sie denn dem Hause erklären, warum die rotgrüne Koalition in Berlin sieben Jahre gebraucht hat, bis sie zu diesem Entwurf gelangt ist, der nunmehr glücklicherweise vorliegt, warum dies so lange gedauert hat?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Ich konzentriere mich immer auf das, was wir hier machen, und da haben wir Anlass genug, uns in der großen Koalition beieinander zu halten. Wenn ich mir nun auch noch immer den Kopf zerbrechen sollte, wie das mit Rotgrün in Berlin geht, dann würde ich ja ganz durcheinander geraten.

(Heiterkeit bei der CDU)

Mein Geschäft ist hier, und ich weiß, dass wir hier, so ähnlich, wie Herr Grotheer das hier eben gesagt hat, bei der Einschätzung von Graffiti eine gemein

same Linie haben. Wir wollen das nicht, wir sind gleichermaßen genervt über dieses Verschmieren unserer Stadt und diese Respektlosigkeit im Umgehen mit öffentlichem und privatem Eigentum. Das ärgert, das ärgert uns alle, das ärgert mich übrigens auch sehr persönlich. Ich habe schon ein paar Mal versucht, das selbst zu entfernen, aber da muss man leider Expertenqualität und besondere Chemikalien haben, und diese hatte ich leider nicht. Mich nervt das genauso, wie das die Kollegen nervt, und ich bin froh, dass das jetzt endlich vorangekommen ist. Hoffentlich schaffen wir dann auch die Praxis, diesen Wunsch der großen Mehrheit der Bevölkerung, dass unsere Städte nicht aussehen wie Sau, endlich wirklich zu erfüllen.

Ich habe das übrigens auch an Schulen versucht zu vertreten. Das ist nicht ganz einfach, denn es gibt unter den Schülern junge Leute, die das für Kunst halten, und dann habe ich mit großer Mühe gesagt, Leute, das reicht aber, Kunst könnt ihr machen, wie ihr wollt, aber ihr dürft nicht die Stadt verschandeln, und ihr dürft nicht fremdes Eigentum verschandeln, das geht nicht, das muss beendet werden. Das habe ich auch da vor Zustimmungsgremien versucht durchzuhalten. Ich glaube, wir sind da in der Sache nicht auseinander.

Herr Kollege Herderhorst, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Verzeihen Sie, dass ich das jetzt noch einmal anspreche, aber ich bin gestern durch ein Versehen oben in der Verhandlungsführung nicht mehr zu Wort gekommen. Weil der Bürgermeister weg musste, habe ich ihn vorlassen wollen, und dann bin ich nicht mehr akzeptiert worden. Herr Bürgermeister, um der Klarstellung willen, sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass es eine Vorlage der Innendeputation vom 3. November 2004 gab, die das Thema Farbvandalismus behandelte und auch einen Gesetzesentwurf beinhaltete? Weil hier vermehrt festgestellt wird, dieser Ordnungswidrigkeitentatbestand wäre überflüssig, darf ich vielleicht einmal die Begründung, die alle drei Fraktionen in der Innendeputation akzeptiert und der sie zugestimmt haben, mit Erlaubnis des Präsidenten vorlesen.

(Abg. Frau W i e d e m e y e r [SPD]: Fragestunde!)

Da heißt es: „Das Verhältnis zwischen der ortsgesetzlichen Regelung und zum Beispiel Paragraph 303 des Strafgesetzbuchs ergibt sich aus Paragraph 21 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Soweit eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist, wird nur das Strafgesetzbuch angewendet. Wenn eine Strafe nicht verhängt wird, kann gemäß Paragraph 21 Absatz 2 Ordnungswidrigkeitengesetz

die Tat als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Eine klarstellende Regelung im Entwurf ist entbehrlich.“

Ich will damit sagen, und das würde ich Sie bitten zur Kenntnis zu nehmen, dass sich diese Regelung nicht unbedingt von vornherein erledigt, wenn der Bundesrat, was er sicherlich tun wird, der strafgesetzlichen Änderung zustimmt.

Bitte, Herr Bürgermeister!

Herr Herderhorst, Sie haben mich gefragt, ob ich das zur Kenntnis zu nehmen bereit bin. Ich habe es zur Kenntnis genommen.

Eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Dr. Güldner! – Bitte, Herr Kollege!

Herr Bürgermeister, eine Frage noch einmal zu den Aussagen Ihres Bürgermeisterkollegen gestern und heute! Herr Bürgermeister Röwekamp sagte gestern, Bremen werde in den Bundesratsausschüssen, wo es vertreten ist, diesem Entwurf, der jetzt den Bundestag passiert hat, zustimmen. Sie haben jetzt bei der Frage des Kollegen Grotheer, ob Bremen insgesamt im Bundesrat zustimmt, nicht mit Ja oder Nein geantwortet, Sie haben gesagt, das würden Sie noch festlegen. Was hindert Sie daran, heute zu sagen, dass Sie diesem ja von Ihnen so gelobten Gesetzentwurf im Bundesrat die Stimmen des Bundeslandes Bremen geben werden?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Ich bin schon ziemlich lange in diesem Gremium und weiß, dass Entscheidungen oft in der Abendveranstaltung vor dem Plenum des Bundesrates, bei manchen sogar beim Frühstück vor Beginn des Bundesratsplenums erst endgültig entschieden werden. Darauf bezieht sich diese, ich finde, ganz intelligente Antwort des Senats. Sie fragen ja uns, wie wir uns verhalten. Wir wollen alles tun, damit es zu einer gesetzlichen Regelung kommt, und wir wollen konstruktiv bis zum Abschluss im Plenum des Bundesrates mitwirken, weil wir diesen Konsens im Bundestag begrüßen. Wir sind zuversichtlich, dass uns das gelingt. Der wird nach meiner Einschätzung tragen. Der Wahlkampf ist schon ausgebrochen, wie Sie alle wissen, und man muss sich auf alles einrichten, aber ich spüre, in dieser Sache gibt es Gott sei Dank einen Konsens, und darauf bauen wir.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Übersetzt heißt das, die Stimmen Bremens sind diesem Entwurf sicher?

Was soll ich denn sagen? Sie machen das jetzt spannender, als es ist. Wir wollen Regelungen, wir freuen uns, dass der Bundestag das geschafft hat, wir gehen davon aus, dass der Bundesrat, Herr Herderhorst hat das eben gleichermaßen positiv eingeschätzt, diese Sache aufgreift und dass wir das noch vor der Sommerpause zu Ende bringen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Mit bremischen Stimmen?)

Mit bremischen Stimmen!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Erhöhung des Lehrdeputats an der Universität Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jäger, Perschau und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Jäger!

Wir fragen den Senat:

Wann wird der Beschluss des Koalitionsausschusses zur Erhöhung des Lehrdeputats auf neun beziehungsweise zehn Stunden in der Universität Bremen umgesetzt?

Inwiefern ist eine Flexibilität in der Höhe der Verpflichtung möglich, die – ausgehend von einem Gesamtlehrdeputat der Universität – den einzelnen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern eine individuelle Deputatsverpflichtung auferlegt?

Welche Vorbereitungen werden in anderen Bundesländern hinsichtlich einer Individualisierung von Lehrverpflichtungen getroffen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Lemke.