Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist die Intention des Gesetzentwurfs, den Ausbau der digitalen Verwaltung in Bayern auf eine umfassende gesetzliche Grundlage zu stellen, natürlich nachvollziehbar. Es wird ja auch Zeit. Und wenn es heißt, dass der Breitbandausbau läuft, muss ich sagen: Es hat schon lange gedauert, bis das einigermaßen ins Laufen gekommen ist.
Das Gesetz soll quasi die Basis für die modernen, elektronischen Dienste der Staats- und Kommunalverwaltung sein. Es soll also für den Staat und die Kommunen gelten. Der Gesetzentwurf berührt aufgrund seiner Reichweite eine Reihe wichtiger Punkte, die wir uns genauer ansehen sollten, und er enthält auch einige Unzulänglichkeiten.
Für uns werden in den Beratungen die folgenden Aspekte von zentraler Bedeutung sein. Im Mittelpunkt eines solchen Gesetzes muss die Bürgerfreundlichkeit stehen. Das heißt, es muss darum gehen, für die Bürgerinnen und Bürgern, aber auch für die Unternehmen die Kommunikation mit den Ämtern und Behörden zu erleichtern, zu beschleunigen und zu vereinfachen. Aber das darf nicht so weit gehen, dass Bürger und Unternehmen zum elektronischen Verfahren gezwungen werden.
Wichtig ist die Barrierefreiheit. Es kann nicht sein, dass neue Hürden aufgebaut werden. Auch vom Datenschutz ist schon gesprochen worden. Für uns ist ein zentrales Thema, dass der Datenschutz in den neuen Abläufen und den neuen Organisationsformen umfassend gewährleistet sein muss.
Der Gesetzentwurf geht nach unserer Einschätzung zu locker über das Thema der Konnexität hinweg und stellt lapidar fest: Eine Ausgleichspflicht nach dem Konnexitätsprinzip ergibt sich aus den auf die Kommunen anwendbaren Regelungen des bayerischen Gesetzentwurfs nicht.
Meine Damen und Herren, mangelhaft sind im Gesetzentwurf die Ausführungen sowohl zu den Kosten und Einsparpotenzialen als auch zu einem konkreten Zeitplan für die Umsetzung. Exemplarisch greife ich den staatlichen Bereich heraus, den die Staatsregierung eigentlich kennen und einschätzen können
müsste. Wachsweich sind die Formulierungen, die begründen, dass die Kosten derzeit doch nicht konkret beziffert werden können.
Warnen möchten wir vor Spekulationen, dass sich mit dem Gesetz Einsparpotenziale bei den Beschäftigten ergeben. Neue technische und elektronische Verfahren führen nicht zwangsläufig zu schnelleren Abläufen. Sie bedeuten vielmehr komplexere Arbeitsabläufe, die beispielsweise mehr Verknüpfungen ermöglichen. Zum Aspekt der Beschäftigten möchte ich den Bayerischen Beamtenbund zitieren, der gesagt hat: Allerdings darf die Umsetzung dieses Gesetzes nicht zulasten der Beschäftigten gehen. Die neuen elektronischen Möglichkeiten werden gerade in der Anfangsphase einen zusätzlichen Arbeitsaufwand erfordern. Der Bayerische Beamtenbund sieht es daher für zwingend notwendig an, die Beschäftigten rechtzeitig und umfassend über die neuen Regelungen zu informieren sowie entsprechende Fortbildungsmaßnahmen anzubieten, und dafür müssen auch entsprechende Mittel bereitgestellt werden.
Ich komme zum Schluss. Die Intention des Gesetzentwurfs ist nachvollziehbar. Mangelhaft sind die konkreten Aussagen zu Kosten, Einsparpotenzialen und Zeitplänen der Umsetzung.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bayerische Staatsregierung und die CSU-Mehrheitsfraktion haben sich die Digitalisierung zu einem Schwerpunkt gemacht, und dies auch mit Erfolg. Ich möchte einen Punkt ansprechen, der mir gerade als Vertreter des ländlichen Raums sehr am Herzen liegt. Ich sage ganz deutlich: Ohne Digitalisierung gäbe es keine Behördenverlagerungen. Deswegen bin ich der Staatsregierung sehr dankbar, dass in den Bereichen der Digitalisierung und der Behördenverlagerungen sehr eng zusammengearbeitet wird. Das ist gerade für uns Abgeordnete aus dem ländlichen Raum ein ganz entscheidender Punkt.
Auch in Bezug auf den hervorragenden Breitbandausbau gilt der Staatsregierung mein ganz besonderer Dank. Staatsminister Dr. Markus Söder leistet hier hervorragende Arbeit. Dafür einen herzlichen Dank!
Eine ganz besondere Bedeutung bei den Digitalisierungsbestrebungen hat, wie das Finanzminister Dr. Markus Söder soeben erwähnt hat, der Ausbau des E-Government. Hier wird ein zielgerichteter Ein
satz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben angestrebt.
Ganz entscheidend ist, dass damit die Leistungsfähigkeit und die Effizienz der Verwaltung erhöht werden sollen und ein gewisser Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau geleistet wird. Ich betone ausdrücklich, dass die Verwaltung damit noch bürger- und unternehmensfreundlicher gestaltet werden soll. Ich möchte da Ihnen, liebe Frau Kollegin Schulze, ganz vehement widersprechen. Bayern hinkt nicht hinterher, sondern Bayern ist auch in diesem Bereich Taktgeber.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir ganz kurz ein Wort zu den aktuellen Herausforderungen: Rechtliche Hürden erschweren den Ausbau der digitalen Verwaltung. Momentan fehlt es an nutzerfreundlichen Verfahren. Weiterhin existieren Zugangshürden für Menschen mit Behinderung; in diesem Punkt leistet der Gesetzentwurf einen ganz entscheidenden Beitrag. Um bei den Bürgern und Unternehmern Akzeptanz zu schaffen, sind klar umrissene Zugangs- und Verfahrensrechte sowie effiziente Regelungen zum Datenschutz und insbesondere zur IT-Sicherheit notwendig.
Sie wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass auf Bundesebene mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Deutschland ein wichtiger Schritt zur Beseitigung rechtlicher Hindernisse gegangen wurde. Aber ich betone, dass darin für Behörden der Länder und der Kommunen nur relativ eng begrenzte Basispflichten formuliert werden. Zum Beispiel fehlen Regelungen zur IT-Sicherheit in der Landes- und Kommunalverwaltung und zur Zusammenarbeit von Ländern und Kommunen, die verbessert werden muss.
Noch kurz ein Wort zum Kollegen Strobl, der auf den Effizienzgewinn hingewiesen hat. Ich möchte sagen, lieber Kollege, das Gesetz verfolgt insbesondere die Ziele des Bürokratieabbaus, indem mehr als 40 Schriftformerfordernisse und sonstige Formvorschriften des bayerischen Landesrechts gestrichen bzw. vereinfacht werden. Von Finanzminister Dr. Söder wurde schon gesagt, dass das Gesetz nur zehn Artikel umfasst. Bezüglich Ihres Hinweises auf Kosten und Einsparungen möchte ich Ihnen sagen, dass wir einen Effizienzgewinn in Höhe von immerhin 36 Millionen Euro haben. So viel in aller Kürze von meiner Seite.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen, dass das bayerische EGovernment-Gesetz nun endlich eingebracht wird. Liebe Frau Kollegin Schulze, die Informationsfreiheit ist das eine – da will ich gar nicht widersprechen –; aber ich bin froh, dass jetzt wenigstens einmal der technokratische Teil erfüllt wird und wir jetzt endlich zu einer rechtssicheren elektronischen Kommunikation kommen.
Lieber Kollege Herold, zum "Taktgeber Bayern". Nach Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes des Bundes hat es ja "nur" zwei Jahre gedauert, bis der Freistaat Bayern "zeitnah" mit seinem Pendant kommt. Das Ganze wird – wir Bayern sind ja nun einmal als zurückhaltend bekannt – als Montgelas 3.0 bezeichnet. Insider wissen, dass wir damit schon eine Version übersprungen haben. Ich frage mich, welche Version Montgelas 2.0 gewesen ist, die lieber gar nicht veröffentlicht worden ist. Das ist ein bisschen hoch gesprungen.
Sehr geehrter Herr Staatsminister Söder, der von Ihnen eingebrachte Gesetzentwurf hat nicht zehn, sondern elf Artikel; denn Sie haben es fertiggebracht, in einen druckfrischen Gesetzentwurf einen Artikel 9a einzubauen. Das ist unter handwerklichem Gesichtspunkt schon bemerkenswert. Ich rege eine redaktionelle Korrektur an.
Richtig ist die Feststellung: Es wird höchste Zeit, dass wir zu einer ernsthaften Verwaltungsmodernisierung kommen. Ein Effizienzgewinn ist sicherlich schon feststellbar. Aber mit der Umsetzung der elektronischen Behördenakte kommen wir nicht richtig weiter. Und was ist eigentlich aus dem Millionengrab der Elektronischen Dokumentenbearbeitung mit Recherche und Aktenverwaltung – ELDORA – geworden?
Jetzt komme ich zu weiteren Inhalten des Gesetzentwurfs der Staatsregierung. Oft wird übersehen, dass die herkömmliche E-Mail nicht ausreicht, wenn die eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. Die E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur hat sich nicht durchsetzen können. Die gefundene Lösung – Streichung des Schriftformerfordernisses oder dessen Ersetzung, beispielsweise durch De-Mail oder direktes Ausfüllen am Portal – ist vom Ansatz her sicherlich richtig. Die einfache Streichung des Schriftformerfordernisses kann aber nicht das Allheilmittel sein.
Ein wichtiger Aspekt ist die Wahrung der Rechtssicherheit. Wenn laut Gesetzentwurf der Gemeinderat nicht mehr schriftlich geladen werden muss, dann kann man sicherlich darüber nachdenken. Das eigentliche Problem liegt im Nachweis des fristgerechten
Zugangs der Ladung. Diesen kann die einfache EMail immer noch nicht leisten. Daher ist die Einführung der De-Mail als Instrument der Schriftformersetzung und für Nachweiszwecke grundsätzlich richtig. Damit zieht Bayern mit dem Bund und anderen Ländern gleich.
Die Schaffung einer Portallösung ist ebenfalls zu begrüßen. Zum einen können oder wollen sich viele Bürger kein De-Mail-Konto einrichten – sie müssen es auch nicht –, zum anderen reicht die Portallösung aus, wenn nur selten Behördengänge zu erledigen sind.
Wir dürfen uns aber angesichts der vielen Portallösungen nicht verzetteln. Das BayernPortal bietet zentrale Basisdienste an. Die Kommunen entwickeln möglicherweise eigene Portale. Dann haben wir ELSTER, das Elektronische Anwaltspostfach, das Elektronische Gerichtspostfach und weitere Portale. Daher besteht durchaus die Gefahr eines Flickenteppichs. Die bürgerfreundlichste Lösung bestünde sicherlich darin, das BayernPortal mit anderen Portalen konzeptionell zu verknüpfen.
Was ist mit EU-Bürgern? Was ist mit juristischen Personen? Auch in diesen Fragen sehen wir noch Klärungsbedarf.
Zu den Wirkungen des Gesetzes auf die Konnexität können wir noch wenig sagen. Mit Einsparungen ist sicherlich zu rechnen; diese hängen aber davon ab, wie die Möglichkeiten des E-Government angenommen werden. Leider haben die kommunalen Spitzenverbände uns keine Auskunft zu dieser Frage gegeben. Daher kann auch ich heute nur begrenzt dazu Stellung nehmen.
Die GRÜNEN haben den Entwurf eines Transparenzgesetzes eingebracht. Auch die FREIEN WÄHLER setzen sich für eine solche Lösung ein. Das haben wir schon in der 16. Legislaturperiode mit der Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfs zum Ausdruck gebracht. In dem heute vorliegenden Gesetzentwurf bietet die Staatsregierung nur eine Teillösung an. Wir sind nicht so weit gegangen wie die GRÜNEN, die sich in der 16. Legislaturperiode an der Regelung in Hamburg orientiert haben. Wir haben damals zugestimmt. Allerdings ist mittlerweile Kritik an der Transparenzpflicht in Hamburg laut geworden. Es gibt Streit über die Auslegung des Hamburger Gesetzes, insbesondere über die Frage, auf wen es Anwendung findet. Wir stehen den von den GRÜNEN vorgeschlagenen Regelungen grundsätzlich positiv gegenüber. In den Ausschussberatungen sollten wir aber auch über die Kritikpunkte diskutieren. Eventuell wäre es sinn
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zu den Vorzügen des Gesetzentwurfs über die elektronische Verwaltung hat bereits Kollege Herold sehr fachkundig gesprochen. Ich möchte mich deshalb nur noch auf das Auskunftsrecht nach Artikel 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes konzentrieren. Wir wollen die stärkere Einbindung der Bürger. Dies erfordert die Normierung des Auskunftsanspruchs. Dabei muss den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen und den Belangen des Datenschutzes Rechnung getragen werden. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung schafft Rechtssicherheit über den Umfang und damit auch über die Grenzen der allgemeinen Auskunftsrechte. Ein klares, praxisgerechtes Prüfprogramm sichert zudem das hohe Niveau des Datenschutzes ab. Unsere Bürger können sich darauf verlassen, dass ihre persönlichen Daten weiterhin vor unberechtigtem Zugriff gesichert sind.
Genau das Gegenteil wollen die GRÜNEN mit ihrem Gesetzentwurf erreichen. Dieser würde das Datenschutzniveau senken und enormen bürokratischen Aufwand erzeugen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, Ihr Gesetzentwurf enthält zudem keinerlei Neuigkeiten. Das ist wie bei Miss Sophie im "Dinner for One" – immer die gleiche Prozedur, ob das Gesetz "Transparenzgesetz" oder "Informationsfreiheitsgesetz" heißt. Extrem hoher bürokratischer Aufwand verbindet sich bei Ihnen mit geringer Sicherheit persönlicher Daten.
Die GRÜNEN stört auch nicht, dass die kommunalen Spitzenverbände sich gegen ihren Gesetzentwurf ausgesprochen haben. Das Votum des Bayerischen Städtetages – Sie wissen, dass dieser nicht gerade CSU-dominiert ist – fiel sogar einstimmig aus. Die Vorschläge in dem Gesetzentwurf der Staatsregierung sind dagegen einhellig befürwortet worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, es wäre besser, Sie würden Ihren Gesetzentwurf zurückziehen und sich auf den der Staatsregierung konzentrieren; dieser ist eindeutig der bessere.
Den Gesetzentwurf der Staatsregierung befürworten wir, den der GRÜNEN lehnen wir – wie in der Vergangenheit – ab. Letzterer würde bei Annahme zu nichts anderem führen als zu unnötigem Aufwand.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Zellmeier, wenn Sie Ihre Ablehnung des Gesetzentwurfs der GRÜNEN damit begründen, dass darin nichts Neues enthalten sei, dann freut mich das. Ich werde Sie daran erinnern, wenn wir es in Zukunft mit Gesetzentwürfen zu unbekannten Materien zu tun bekommen. Ich gehe davon aus, dass Sie sich dann mit der gebotenen Intensität damit auseinandersetzen werden. Das wäre doch ein positives Signal, bevor wir nach Oberschleißheim fahren.
Die Realisierung der elektronischen Verwaltung ist ein ambitioniertes Unterfangen. Wir haben gehört, dass es insoweit immer noch Klärungsbedarf gibt. Wenn Sie schon anfangen, dicke Bretter zu bohren – zwei Jahre, nachdem der Bund es zugelassen hat –, dann bohren Sie doch bitte so, wie wir es vom Freistaat Bayern gewohnt sind. Sie behaupten, sie sicherten den Datenschutz. Aber Sie sichern nicht die Informationsfreiheit. Sie sprechen auf der einen Seite von der Möglichkeit, auf elektronischem Weg Akteneinsichtsrechte einzuräumen. Auf der anderen Seite ist noch nicht einmal klar, wie die nachweissichere Zustellung einer Einladung an Gemeinderäte erfolgen kann. Das ist übrigens eine Frage, die die Bürger interessiert. Sie haben die Gemeinderäte gewählt und möchten vielleicht wissen, ob diese überhaupt, und wenn ja, ob sie fristgerecht geladen worden sind. Das alles müsste Teil eines umfänglichen Informations- und Transparenzgesetzes sein. Die CSU und die Staatsregierung sollten in dieser Sache endlich Nägel mit Köpfen machen. Kollege Herold, Sie sprachen vorhin von der aktuellen Herausforderung. Ich sage: Das ist – auch im Sinne der Paragrafenbremse – die aktuelle Herausforderung.
Sie verweisen darauf, dass Sie verschiedene Klauseln zu Schriftformerfordernissen gestrichen haben. Streichen bzw. vereinheitlichen Sie doch endlich auch die 10 bis 15 unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen betreffend Akteneinsicht in unserer bayerischen Rechtsordnung! Diesen Dschungel zu lichten, und zwar mit dem vernünftigen Instrument eines Informations- und Transparenzgesetzes, wäre tatsächlich aller Ehren wert. Das wollen Sie nicht, sondern Sie kommen plötzlich mit dem Argument des Datenschutzes, der aber in diesem Zusammenhang vielseitig auslegbar ist. Ich kann nicht erkennen, dass im Bereich des Datenschutzes größere Probleme liegen, wenn elf
Dem Gesetzentwurf der GRÜNEN stimmen wir grundsätzlich zu; wir sehen aber durchaus noch Verhandlungsbedarf. Wir werden uns darüber in den Ausschussberatungen intensiv unterhalten. Auch hier gilt: Steter Tropfen höhlt den Stein. – Ich bedanke mich.