Dem Gesetzentwurf der GRÜNEN stimmen wir grundsätzlich zu; wir sehen aber durchaus noch Verhandlungsbedarf. Wir werden uns darüber in den Ausschussberatungen intensiv unterhalten. Auch hier gilt: Steter Tropfen höhlt den Stein. – Ich bedanke mich.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf der Staatsregierung dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN soll in Absprache mit dem Ausschussdienst dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zur Federführung überwiesen werden. Besteht auch hier Einverständnis? – Dann ist das auch so beschlossen.
Abstimmung über Europaangelegenheiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenstimmen! – Keine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Bestellung eines Mitglieds in die Enquetekommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern" hier: Nachbesetzung eines ausscheidenden Experten
künftig Herr Dr. Reinhard Paesler, Akademischer Direktor im Ruhestand, Mitglied der Enquetekommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern" sein soll. Gemäß § 32 Satz 3 der Geschäftsordnung erfolgt die Bestellung der Mitglieder der Kommission durch den Landtag. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt darüber Beschluss fassen. Wer mit der Bestellung von Herrn Dr. Reinhard Paesler zum Mitglied der Enquetekommission einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist Herr Dr. Reinhard Paesler zum Mitglied der Enquetekommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern" bestellt worden.
Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Neu- bzw. Wiederwahl von drei berufsrichterlichen Mitgliedern
Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass mit Ablauf des 31. August 2015 der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg, Herr Ivo Moll, in den Ruhestand tritt. Damit scheidet er auch aus dem Verfassungsgerichtshof aus. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt als Nachfolger von Herrn Moll Herrn Uwe Kahl, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, Senate in Augsburg, zur Neuwahl vor.
Außerdem hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass die Amtszeit der berufsrichterlichen Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Frau Judith Müller, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, und Herr Andreas Schmitz, Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, mit Ablauf des 24. September 2015 endet. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt beide zur Wiederwahl vor.
Die Vorgeschlagenen sind bereit, im Fall der Wahl das Amt anzunehmen, und haben ihre Erklärungen gemäß Artikel 6 des Verfassungsgerichtshofgesetzes abgegeben. Die Richter-Wahl-Kommission hat am 15. Juli 2015 den Vorschlägen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen.
Wir kommen damit zu den Wahlen, die im Einvernehmen aller Fraktionen in einem Wahlgang durchgeführt werden. An Ihren Plätzen finden Sie drei Stimmzettel in verschiedenen Farben vor, auf denen die vorgeschlagenen Kandidaten aufgeführt sind. Für den
Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaals im Bereich der Eingangstüren sowie auf dem Stenografentisch. Ich bitte, sowohl die Namenskarte als auch die Stimmzettel nicht selbst in die Urnen einzuwerfen, sondern diese den hierfür bereitstehenden Mitarbeitern des Landtagsamts auszuhändigen. Nur so kann der ordnungsgemäße Ablauf des Wahlvorgangs sichergestellt werden. Wir beginnen nun mit dem Wahlgang. Es stehen fünf Minuten zur Verfügung.
So, die fünf Minuten sind um. Wir schließen den Wahlgang und zählen die Stimmen außerhalb des Sitzungssaales aus. Ich gebe Ihnen noch bekannt, dass wir jetzt keine weiteren Tagesordnungspunkte aufrufen. Morgen früh beginnt die Sitzung um 09.00 Uhr mit den Dringlichkeitsanträgen. Ich unterbreche jetzt die Sitzung.
Ich gebe jetzt die Ergebnisse der durchgeführten Richterwahlen bekannt. Wahlvorschlag Herr Uwe Kahl: An der Wahl haben 152 Abgeordnete teilgenommen. Es entfielen auf Herrn Uwe Kahl 130 Stimmen. Mit Nein stimmten 5 Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 17 Abgeordnete.
Wahlvorschlag Frau Judith Müller: An der Wahl haben 152 Abgeordnete teilgenommen. Es entfielen auf Frau Judith Müller 128 Stimmen. Mit Nein stimmten 5 Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 19 Abgeordnete.
Wahlvorschlag Herr Andreas Schmitz: An der Wahl haben 152 Abgeordnete teilgenommen. Es entfielen auf Herrn Andreas Schmitz 128 Stimmen. Mit Nein stimmten 6 Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 18 Abgeordnete.
Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Frau Judith Müller und die Herren Uwe Kahl und Andreas Schmitz zu berufsrichterlichen Mitgliedern des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt hat. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt.
Ich erinnere daran, dass wir morgen früh um 09.00 Uhr die Dringlichkeitsanträge behandeln. - Die Sitzung ist geschlossen.