Protocol of the Session on July 1, 2014

Wer mit der Entsendung der in der aufgelegten Übersicht genannten Kolleginnen und Kollegen in den Untersuchungsausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist die Entsendung der jeweiligen Kolleginnen und Kollegen ebenfalls einstimmig beschlossen.

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags bestellt die Vollversammlung den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses. Vorsitzender und Stellvertreter müssen jeweils verschiedenen Fraktionen angehören und sollen die Befähigung zum Richteramt haben. Nach Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags steht der CSU-Fraktion das Vorschlagsrecht für den Vorsitzenden oder die Vorsitzende zu. Das Vorschlagsrecht für die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden besitzt die SPDFraktion.

Als Vorsitzenden hat die CSU-Fraktion Herrn Kollegen Alexander König vorgeschlagen. Als dessen Stellvertreter wurde von der SPD-Fraktion Herr Kollege Franz Schindler benannt. Ich gehe davon aus, dass auch über diese beiden Vorschläge gemeinsam abgestimmt werden soll. – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich gemeinsam abstimmen. Wer mit den Vorschlägen einverstanden ist, den bitte ich um

das Handzeichen. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das auch einstimmig so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 2)

Ausgenommen von der Abstimmung ist die Listennummer 14, die einzeln beraten werden soll. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 2)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Mit Blick auf die Uhr und im Einvernehmen mit allen Fraktionen rufe ich außerhalb der Tagesordnung auf:

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bayern mit starker Stimme in Europa: Teilnahme des Landtags an der Online-Konsultation der EUKommission zum Investitionsschutzkapitel im Rahmen der TTIP (Drs. 17/2473)

und

Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Teilnahme des Landtags an der "Öffentlichen Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-StaatStreitbeilegung im Rahmen der TTIP" (Drs. 17/2474)

und

Antrag der Abgeordneten Kerstin Schreyer-Stäblein, Dr. Franz Rieger, Alex Dorow u. a. (CSU),

Markus Rinderspacher, Dr. Linus Förster, HansUlrich Pfaffmann u. a. (SPD) Teilnahme des Landtags an der OnlineKonsultation der EU-Kommission zum Investitionsschutzkapitel im Rahmen der TTIP (Drs. 17/2475) - geänderte Drucksache

Die Fraktionen sind mit einer Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion einverstanden. Ich darf als Erstem Herrn Kollegen Fahn das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich versuche, es ganz kurz zu machen. Zum einen geht es hier um den gemeinsamen Antrag von CSU und SPD, der letztendlich besagt, dass Investitionsschutzkapitel nicht in das Abkommen aufgenommen werden sollen. Dann hört es aber auf. Wir fragen uns, was passiert, wenn sie doch aufgenommen werden. Was machen Sie dann? Deswegen haben wir in unseren Antrag, der im Übrigen mit dem Antrag der CSU und der SPD übereinstimmt, zusätzlich eingefügt:

Ferner macht er deutlich, dass im Falle der Aufnahme eines Investitionsschutzkapitels die Staatsregierung aufgefordert wird, die TTIP im Rahmen ihrer Ratifizierung abzulehnen.

Dieser Satz wurde von uns zusätzlich eingefügt und taucht an mehreren Stellen auf. Wir halten den Antrag der CSU, der auch von der SPD mitgetragen wird, für zu schwach formuliert. Die ablehnende Haltung zum Investitionsschutz kommt nicht ausreichend zum Ausdruck. Die Argumentation folgt dem Muster: Eigentlich sind wir gegen den Investitionsschutz, aber wenn er dann kommt, wollen wir noch folgende Punkte berücksichtigt haben.

Außerdem ist uns noch ein zweiter Punkt wichtig. Wir müssen als Freistaat Bayern unser gesamtes politisches Gewicht in die Waagschale werfen, indem wir der EU-Kommission geschlossen mitteilen, dass der Landtag die Staatsregierung auffordern wird, die TTIP im Bundesrat nicht zu ratifizieren, wenn der Investitionsschutz nicht aus dem Paket herausgenommen wird. Das ist der Punkt, den wir zusätzlich im Antrag haben wollen, um unsere Forderungen zu verstärken, weil wir ohne Wenn und Aber gegen diese Investitionsschutzklauseln sind.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Jetzt hat Frau Kollegin Kamm das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir

wollen eine klare Stellungnahme abgeben, die deutlich macht, dass wir gegen Investitionsschutzabkommen ohne irgendwelche Hintertüren klar Position beziehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir wollen nicht sagen, dass wir gegen Investitionsschutzabkommen sind, aber wenn sie dann doch kommen, wollen wir wenigstens eine Klausel gegen Briefkastenfirmen drin haben. - Das reicht uns nicht; wir wollen vielmehr klar sagen: Wir brauchen in einem Handelsabkommen zwischen Europa und Amerika kein Investitionsschutzabkommen, und wir gehen weiter: Wir wollen auch sagen, dass wir eine zukünftige Wirtschaftsbeziehung zwischen den Ländern ohne diese Investitionsschutzabkommen regeln wollen.

Ich möchte Ihnen an einem Beispiel zeigen, was diese Investitionsschutzabkommen sind und bedeuten. TTIP wird eine Blaupause für spätere wirtschaftliche Beziehungen zwischen Europa und anderen Ländern sein und nicht nur zwischen Europa und den USA gelten. Deutschland, Italien und Südafrika hatten zur Zeit des Apartheid-Regimes beispielsweise ein Investitionsschutzabkommen. Das Apartheid-Regime wurde gestürzt, und die neue südafrikanische Regierung wollte, dass die Bergbaurechte wenigstens zu 20 % auch Afrikanern gehören; sie sollten nicht dauerhaft vollständig in Händen von weißen Besitzern bleiben. Ein italienischer Bergbaukonzern hat gegen diese Regelung aufgrund eines Investitionsschutzabkommens geklagt, natürlich vor einem Schiedsgericht. Letztendlich musste die neue Regierung in Südafrika klein beigeben und diese Gesetzesinitiative dauerhaft begraben. Wenn man sieht, mit welchen Unrechtsregimen Europa Investitionsschutzabkommen geschlossen hat, muss man sagen: Wir müssen die Politik bezüglich diesen Investitionsschutzabkommen komplett ändern. Wir wollen gegenüber der Europäischen Union deutlich machen, dass wir Investitionsschutzabkommen nicht brauchen – nicht zwischen Europa und Amerika,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

und sonst auch nicht. Das kommt in der gemeinsamen Stellungnahme der CSU und der SPD wie auch in der Stellungnahme der FREIEN WÄHLER nicht hinreichend deutlich rüber. Wir sehen hier die Hintertür: Wir wollen eigentlich kein Investitionsschutzabkommen, aber wenn es dann doch zu Investitionsschutzabkommen und Schiedsgerichten kommt, geben wir uns mit bestimmten Klauseln zufrieden. Das ist uns zu wenig, das ist kein ausreichend deutliches Zeichen. So kommen wir nicht weiter, wenn wir Investitionsschutzabkommen verhindern wollen, wie es in den all

gemeinen Bemerkungen des CSU-/SPD-Antrags formuliert ist. In diesem Sinne bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Wittmann. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die EU-Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation zum Investitionsschutzkapitel im Rahmen des Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommens durch. Wie Sie wissen, ist es nicht nur für Parlamente und Regierungen, sondern eigentlich für jedermann möglich, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Ich halte es für richtig, dass sich der Bayerische Landtag und die Bayerische Staatsregierung auch bei diesem Thema einbringen und dies im Rahmen der OnlineKonsultation tun, nachdem wir in den Debatten der letzten Wochen bereits häufiger festgestellt haben, dass dieses Investitionsschutzkapitel in diesem Zusammenhang wohl eine sehr schwierige Rolle spielen könnte.

Ich darf gleich zu Beginn meiner Ausführungen der SPD-Fraktion und den Kolleginnen und Kollegen von der SPD, namentlich Herrn Professor Dr. Gantzer, dafür danken, dass wir die Einlassungen des Bayerischen Landtags in hervorragender Art und Weise vorbereiten konnten. Es ist angemessen, dass der Bayerische Landtag, der nur eine von 78 Regionen in Europa repräsentiert, hier gemeinsam spricht und sich mit einer guten und starken Stimme äußert. Vor diesem Hintergrund darf ich mich dafür bedanken, dass es uns in diesem Fall gelungen ist, dieses auch so darzustellen.

Lassen Sie mich in aller Kürze auf die Themen eingehen, die die Kollegen vorher angesprochen haben. Frau Kollegin Kamm, die TTIP soll gerade keine Blaupause sein. Gerade die TTIP ist ein sehr besonderes Abkommen, das die Handelsbeziehungen zwischen EU und den Vereinigten Staaten von Amerika regeln soll. Wir waren uns in der Vergangenheit einig, und ich denke, dieses trifft auch heute noch zu, dass es bei zwei so hoch entwickelten Rechtssystemen, deren Wertigkeiten auch vergleichbar sind, nicht notwendig ist, ein extragerichtliches Verfahren oder fast gerichtliches Verfahren einführen. Wir meinen: Der Zugang zu den nationalen Gerichtsbarkeiten soll weiter erhalten bleiben. Er braucht keine Duplizität, und wir wollen vor allen Dingen auch im Rahmen unserer Beratungen hier einbringen, dass wir hier eine Mehrfachberatung und –behandlung im rechtlichen Sinne nicht für notwendig halten.

Wir brauchen einen Schutz der Investoren auf beiden Seiten, und zwar mit Augenmaß. Das kommt in der Beantwortung der Fragen, die wir gemeinsam vorgenommen haben, sehr gut zum Ausdruck, wie ich glaube. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit erspare ich Ihnen eine nähere Erörterung, möchte aber ganz klar sagen: Nein, wir möchten keine Schiedsgerichtsklauseln in diesem Abkommen haben – bei aller Skepsis gegenüber anderen Punkten. Aber wir haben auch den politischen Pragmatismus zu sagen: Wenn sich der Bayerische Landtag, der kein eigenes Einflussrecht in Europa in diesem Punkt hat, hier einbringen kann, dann sollte er es tun, indem er sagt: Falls es uns nicht gelingt, diese Klausel zu verhindern, und falls wir Wertigkeiten in dem Abkommen erkennen, die es uns nicht geraten erscheinen lassen, es vollständig abzulehnen, sollten wir zumindest den maßgeblichen Einfluss, den wir haben, geltend machen. Wir haben daher hilfsweise Regeln in das Verfahren einfließen lassen, wie beispielsweise ein Berufungsverfahren bei den Gerichtsbarkeiten vorzusehen, und Ähnliches, die es uns möglich machen, einen weitestgehenden Schutz gerade für unsere Investoren, unsere Bürger darzustellen.

Ich meine, mit diesem Verfahren fahren wir sehr gut. Lassen Sie uns gemeinsam dafür arbeiten, dass wir hier keine Schiedsgerichtsklausel einführen müssen, sonst aber zumindest dafür, dass das Abkommen dem Rechnung trägt, was wir uns für unsere Investoren und ihren Schutz wünschen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. Herr Kollege Professor Dr. Peter Paul Gantzer steht schon bereit; bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir werden – das sage ich gleich vorweg – dem Antrag der GRÜNEN zustimmen; beim Antrag der FREIEN WÄHLER werden wir uns enthalten. Ich will das aber nicht weiter begründen, sondern ich sage es positiv: Der beste Antrag, der vorliegt, ist der Antrag, der von CSU und SPD gemeinsam erarbeitet worden ist, was in unserem Landtag nicht normal ist. Ich möchte mich vor allem bei der Kollegin Wittmann sehr herzlich bedanken. Es ist schon erstaunlich, dass eine so junge Kollegin, die gerade erst in den Landtag gewählt worden ist, schon so fit ist. Dafür möchte ich meine Anerkennung aussprechen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CSU und der GRÜNEN – Volkmar Halbleib (SPD): Von ihm kann man in diesem Bereich noch viel lernen!)

Ich möchte unseren Antrag mit den Worten zusammenfassen: Im Vordergrund ist gestanden, dass es keine Schiedsgerichtsbarkeit geben kann, wenn es um den Investitionsschutz geht. Ich selber bin schon öfters Mitglied eines Schiedsgerichts gewesen, und ich sage nur eines: Die Schiedsgerichte werden immer von den Parteien zusammengestellt in der Hoffnung, dass sich dann vielleicht der Schiedsrichter, den man selbst benannt hat, in dem Schiedsgericht durchsetzen kann. Hinzu kommt, das es keine Schiedsgerichts-Rechtsprechung gibt wie bei den Obergerichten, wo wir genau wissen, dass es in der Regel eine ständige Rechtsprechung gibt. Bei den Schiedsgerichten gibt es so etwas überhaupt nicht. Es gibt also auch keine Berufung. Ich sage einfach mal: Wenn wir diese Schiedsgerichte schaffen würden, gäbe es auf der einen Seite das Recht für jedermann, das Recht für den Bürger – er könnte zu den normalen Gerichten gehen -, und dann gäbe es ein Recht, ein besseres Recht für Konzerne, die Investoren. Das kann eigentlich nicht im Sinne eines Rechtsstaates sein.

Ich nenne ein Beispiel, das uns gerade selber passiert ist. Ich muss gar nicht nach Ecuador gehen, wo der Staat vor einem Schiedsgericht verklagt worden ist, weil er die Bohrrechte nicht verlängert hat; ich muss auch nicht nach Peru gehen, die eine Schadenersatzklage vor dem Schiedsgericht haben, weil sie Schürfrechte nicht eingeräumt haben. Wir haben einen eigenen Fall hier bei uns in der Bundesrepublik Deutschland: Vattenfall hat die Bundesrepublik Deutschland auf 3,7 Milliarden Schadenersatz verklagt, weil wir den Beschluss gefasst haben, aus der Atomenergie auszusteigen und die AKWs zu schließen. – Das zeigt eigentlich schon auf, was möglich wäre, wenn wir hier die Schiedsgerichtsbarkeit zuließen. Deswegen freue ich mich darüber, dass wir diesen Antrag in jedem Punkt, in jeder Frage so konzentriert beantwortet haben, dass dieser Wille ganz klar zutage tritt.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch das Argument nennen, das in dieser Diskussion am Beunruhigendsten ist und das am allerwenigsten genannt wird: Wenn wir die Schiedsgerichtsbarkeit bekommen würden, hieße das, dass beim Abschluss solcher Investorenabkommen der Inhalt eines solchen Abkommens und seine Folgen nicht mehr der demokratischen Kontrolle unterliegen würden. Dann könnten wir keine Wahlen mehr abhalten, die sich damit beschäftigen. Wir könnten auch keine Volksabstimmungen mehr durchführen, die sich mit diesem Problem befassen, weil es dieses Abkommen gäbe, in dem die Schiedsgerichtsbarkeit festgelegt wurde. Für mich ist das das Schlimmste: Das wäre die Aushebelung der demokra

tischen Kontrolle. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall bei der SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen empfiehlt den Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf der Drucksache 17/2473 und den Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 17/2474 zur Ablehnung. Den Antrag von Abgeordneten der Fraktionen von CSU und SPD auf der geänderten Drucksache 17/2475 empfiehlt er zur unveränderten Annahme.

Besteht damit Einverständnis, dass wir über die Anträge insgesamt abstimmen und der Gesamtabstimmung das Votum des jeweils federführenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen zugrunde legen? – Wiederspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen.

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.